Die Schulung richtet sich an Rechtsanwält*innen, die Mandant*innen im Bereich des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vertreten. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aussetzung des Familiennachzugs vermittelt die Veranstaltung praxisnah, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dennoch Ausnahmen durchgesetzt werden können.
Im Fokus stehen sowohl das teilweise an IOM FAP ausgelagerte Verfahren vor deutschen Auslandsvertretungen als auch die gerichtliche Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, einschlägige Rechtsprechung sowie strategische Ansatzpunkte zur Geltendmachung besonderer Härtefälle. Darüber hinaus werden konkrete Fallkonstellationen analysiert und effektive Argumentationslinien sowie prozessuale Vorgehensweisen besprochen.
Eure konkreten Fragen sendet bitte vorab an fortbildung@rav.de, so dass wir während des Austausches darauf eingehen können.
Referentinnen Jutta Hermanns, ehemals Rechtsanwältin, zurzeit Referentin für Familiennachzug zu Schutzberechtigten in der DRK-Suchdienst-Leitstelle; Elisa Costadura, Rechtsanwältin und Mitarbeiterin bei IRAP; Dr. Corinna Ujkašević, Rechtsanwältin und Mitarbeiterin bei IRAP; Moderation Rechtsanwältin Maria Kalin, Ulm
Teilnahmebetrag
90/120 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
140/180 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
RAV-Fortbildung 26-26
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten – Einzelfälle effektiv vor den Botschaften/IOM FAP und bei Gericht vertreten
Referentinnen: Rain Elisa Costadura, Rain Dr. Corinna Ujkašević, Jutta Hermanns
Termin: Donnerstag, 12. November 2026 | 10-14.15 Uhr (4 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online
Anmeldungen (PDF) bitte bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
