Das Seminar soll die Aufenthaltsbeendigung und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen darstellen (§§ 50 - 56).
Die zu behandelnden Beendigungsformen werden jeweils unter Berücksichtigung der Rechtsstellung von freizügigberechtigten Unionsbürgern, türkischen ARB-Berechtigten, Daueraufenthaltsberechtigten und Drittstaatsangehörigen „synoptisch“ dargestellt.
- Wann entsteht die Ausreisepflicht?
- Wann ist die Ausreisepflicht vollziehbar?
- Erlöschen des Aufenthaltstitels u. a. durch: Ablauf, Bedingseintritt, Rücknahme, Widerruf, längerem Auslandsaufenthalt (selbst geschaffene und gesetzliche Gründe).
- Was ist beim Widerruf und bei der Rücknahme des Aufenthaltstitels zu beachten?
- Welche Beweislastregeln gelten?
- Darstellung der Rechtsprechung bei der Ausweisung von Unionsbürgern, ARB-Berechtigten, Daueraufenthaltsberechtigten und Drittstaatsangehörigen.
- Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit, General- und spezialpräventive Erwägungen, Ist- und Regelausweisung, Ausweisung aus sicherheitspolitischen Gründen.
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
Diese Fortbildung kann in Kombination mit der 6stündigen Fortbildung 12/09: Aufenthalt aus humanitären Gründen/Bleiberecht/Altfallregelung am 16.05.09 in Berlin zu einem vergünstigten Kombi-Preis gebucht werden.
Die Referentin ist als Anwältin in Berlin tätig. Beim RAV bietet sie seit mehreren Jahren Fortbildungen im Aufenthalts- und Asylrecht an. Sie nimmt für den RAV zu rechtspolitischen Fragen aus dem Migrationsrecht Stellung.
Referentin
Andrea Würdinger, Fachanwältin für Strafrecht, Berlin
Kursort und Termin
11/09 | 15.05.09 | Berlin | 14:00 – 19:30 Uhr (5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 110,00 EUR
Nichtmitglieder: 160,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer
Bei zusätzlicher Teilnahme an der Fortbildung 12/09:
RAV-Mitglieder: 190,00 EUR