Der Bereich des „humanitären Aufenthaltes“ ist nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts zum Schwerpunkt in der anwaltlichen Praxis geworden.
Die Fortbildung befasst sich mit den Erteilungsvoraussetzungen, der Verfestigung und der Beendigung der „humanitären Aufenthaltsrechte“ in Teil 2, 5. Abschnitt AufenthG sowie der Neuregelung der Duldung in § 60a AufenthG. Behandelt wird die Rechtslage unter Berücksichtigung der bisherigen Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes. Die weiteren Rechtsänderungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) werden erläutert. Neben der Erörterung ausgewählter materieller Probleme erfolgen Ausführungen zur prozessualen Absicherung und Durchsetzung von Duldung und humanitärem Aufenthalt. Aus aktuellem Anlass wird die Aufnahmeregelung für das Kontingent irakischer Flüchtlinge dargestellt. Hinweise zu Streitwerten und gebührenrechtlichen Besonderheiten im Aufenthaltsrecht runden das Seminar, das an anwaltliche PraktikerInnen gerichtet ist, ab.
Diese Fortbildung kann in Kombination mit der 5stündigen Fortbildung 11/09:
Aufenthaltsbeendigung im Aufenthaltsrecht am 15.05.09 in Berlin zu einem vergünstigten Kombi-Preis gebucht werden.
Referent
Ronald Reimann, Rechtsanwalt, Berlin
Der Referent ist ein erfahrener Anwalt im Bereich des Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht und bildet sowohl JuristInnen als auch SozialarbeiterInnen fort.
Kursort und Termin
12/09 | 16.05.09 | Berlin | 10:00 – 17:00 Uhr (6 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 120,00 EUR
Nichtmitglieder: 170,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer
Bei zusätzlicher Teilnahme an der Fortbildung 11/09:
RAV-Mitglieder: 190,00 EUR
Nichtmitglieder: 270,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer