Die Gefahr des Asylwiderrufs/ -rücknahme gem. § 73 AsylVfG
lauert bei jedem zukunftsweisenden Schritt:
Ob beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3
AufenthG, auf Einbürgerung für sich und/ oder die Kinder,
beim Antrag auf Familienasyl, aber auch bei vermeintlichen
politischen Veränderungen im Herkunftsland, bei der
Verurteilung zu einer hohen Haftstrafe oder einem im
Nachhinein erhobenen Vorwurf, nun doch ein asylunwürdiger
Terrorist zu sein: in den letzten Jahren waren aufgrund der
Gesetzesänderung vom 01.01.2005 des § 73 Abs. 2 a AsylVfG
Tausende mit Asylwiderrufsankündigungen und/oder -entscheidungen betroffen.
Das Seminar soll Einblick geben in die Systematik der
Widerrufsgründe unter Berücksichtigung nationalen Rechts,
der Richtlinie 2004/83/EG und der entsprechenden Vorlage-
beschlüsse des BVerwG (und falls bis zum Termin ergangen
der entsprechenden EuGH Rspr.) sowie der vorhandenen
Rechtsprechung zu Einzelfragen. Des Weiteren sollen
Praxistipps (überlange Dauer beim Bundesamt, Blockade
anderer Entscheidungen, Ende der Frist des § 73 Abs. 7 und
Folgen) vermittelt und eine Diskussion des Umgangs in der
anwaltlichen Praxis ermöglicht werden.
Referentin
Jutta Hermanns
Kursort und Termin
GLS-Campus, Kastanienallee 82, 10435 Berlin
12.12.09 | 10:00 – 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
110,00 € RAV-Mitglieder
160,00 € Nichtmitglieder
inklusive Mehrwertsteuer
