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Arbeitsrecht - Einstieg ins IT-Mandat - Fahrplan für die BR-Beratung zu §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Sem.Nr. 26-22 | RA Dr. Julian Richter | 5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Mit der schnellen Digitalisierung in den Betrieben weitet sich das Feld der Mitbestimmung stark aus. Da nach der gefestigten Rechtsprechung zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kein IT-System, das personenbezogene Verhaltensdaten verarbeitet, ohne Zustimmung des Betriebsrats betrieben werden darf, ist den Gremien ein Mitsprachetatbestand mit großer Reichweite an die Hand gegeben. Die Kehrseite ist, dass sich Betriebsräte mit der kompliziert erscheinenden Materie oft überfordert sehen oder sie noch gar nicht als Handlungsfeld entdeckt haben. Auf Arbeitgeberseite trifft man auf sehr unterschiedliche Verhandlungs- und Auskunftspersonen: Oft wird konzernangehörigen Arbeitgebern ein IT-System zur Einführung vorgeschrieben, ohne eine adäquate Information des Betriebsrats einzuplanen und ohne auskunfts- oder gar entscheidungsfähige Personen für den Mitbestimmungsprozess zur Verfügung zu stellen. In den Kanzleien kann das Thema kaum noch einigen besonders Interessierten überlassen werden, da es sich bereits als Querschnittsthema darstellt.

Das Seminar richtet sich vor allem an weniger erfahrene Rechtsanwält*innen, die sich auf BR-Beratungsmandate zu IT-Systemen vorbereiten wollen. Mögliche Themen:

  • Ziel und Reichweite des Mitbestimmungsrechts; Abgrenzung zum Datenschutzrecht
  • Verschiedene Ausgangssituationen für ein Mandat (inkl. schlummerndes IT-Mandat)
  • KBR, GBR, BR? – Zuständigkeit im Licht der Entweder-oder-Rechtsprechung
  • Die IT-Politik des Betriebsrats – priorisieren, Kapazitäten einschätzen, Umfang planen
  • IT-Rahmenvereinbarung als nützliche Entlastung?
  • Einbeziehung von technischen Sachverständigen (Qualifikation, Hinzuziehung, Aufgabenverteilung)
  • Informationsbeschaffung des Betriebsrats
  • Die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Typische Regelungsinhalte (Beschreibung des Systems, Berechtigungen, Schnittstellen, Löschung, Updateprozess, besondere Schutzregeln u. v. a.)
  • Einbeziehung anderer Mitbestimmungstatbestände
  • Einigungsstelle
  • Umsetzungskontrolle 

Referent Rechtsanwalt Dr. iur. Julian Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg/Kiel 

Teilnahmebetrag
110/140 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV /VDJ-Mitgliedschaft
170/230 € RAV- /VDJ-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

RAV-Fortbildung 26-22
Arbeitsrecht - Einstieg ins IT-Mandat – Fahrplan für die BR-Beratung zu §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 
Referent: RA Dr. Julian Richter
Termin: Freitag, 30. Oktober 2026| 10-16 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Online

Anmeldungen (PDF) bitte bis 7 Tage vor Termin per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV
Mit freundlicher Unterstützung durch Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e.V. (VDJ)