Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Leider werden die Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht richtig ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht (insb. §§ 95 ff AufenthG und §§ 84 ff AsylG) handhabbar zu machen.
Geplante Themen u.a.:
- Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt
- Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung
- passloser Aufenthalt
- „Residenzpflichtverstöße“
- „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und Duldungsbeantragung
- „Scheinehe und –vaterschaft“ usw.
Weitere Themenvorschläge können gern vor der Veranstaltung angefragt werden.
Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt (Hannover), bundesweit u.a. in Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug tätig. Kommentiert die Strafnormen im Handkommentar Ausländerrecht, 2. Auflage.
Termin:
07.03.2020 | 10:30 - 16:30 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Ort:
Nachbarschaftshaus Gostenhof | Adam-Klein-Straße 6 | 90429 Nürnberg
Teilnahmebetrag
70 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
100 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung ohne RAV-Mitgliedschaft
120 € für RAV-Mitglieder
180 € für Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Die FAO-Zeitstunden gelten auch für den FA im Strafrecht.
Anmeldungen(PDF) erbeten bis 01.03.2020
