Versammlungsteilnehmer*innen und -anmelder*innen sehen sich oft einer polizeilichen Macht des Faktischen gegenüber, die den selbstbestimmten Ablauf der Versammlung vereitelt. Die Fortbildung zeigt konkrete Möglichkeiten des anwaltlichen Tätigwerdens bei Versammlungen auf. Inhalt der Fortbildung wird sowohl das Anmelden einer Versammlung, die Kooperation im Vorfeld, den Ablauf der Versammlung und anwaltliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf polizeiliche Maßnahmen als auch die Tätigkeit in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie im Nachhinein mittels Feststellungsklagen behandeln. Daneben wird es auch um Handlungsmöglichkeiten bei polizeilichen Maßnahmen wie Vorfeldkontrollen, Identitätsfeststellungen, präventiven Ingewahrsamnahmen und anderen gehen.
Referenten
Dr. Peer Stolle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafverteidigung, und Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, Fachanwalt für Strafverteidigung, sind selbst oft bei Versammlungen vor Ort und unterstützen Anmelder*innen; beide sind in diesem Rechtsgebiet auch im Verwaltungs(gerichts)verfahren tätig.
Termin: 29.1.2025 | 17-20 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Ort: RAV-Geschäftsstelle | Gneisenaustr. 2a | 10961 Berlin
Teilnahmebetrag
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/120 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 22.1.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV