Die TeilnehmerInnen erhalten vorab per E-Mail ein ausführliches Materialheft mit Auflistungen der gesamten deutschsprachigen Rechtsprechung und Literatur, Übersetzungen türkischer Entscheidungen, usw. Die Unterlagen können aufgrund des Umfangs leider nur per Mail versandt werden.
Das Seminar ist in zwei Kursblöcke gegliedert:
- Vormittags: Einführung in die Fallbehandlung mit Türkeibezug (nicht nur für Anfänger geeignet!)
- Nachmittags: schwerpunktmäßig IPR- und kindschaftsrechtliche Probleme
Vormittags
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Einführung in die Behandlung von Fällen mit Türkeibezug.
- Übersicht über das anzuwendende Recht für die einzelnen Anspruchsgrundlagen
- Grundlagen des türkischen Scheidungs- und Scheidungsfolgerechts, Schuldprinzip, Maßstäbe der Unterhaltsrechtsprechung, Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen im Versorgungsausgleich
Nachmittags
Dieser Teil widmet sich den Problemen des diesbezüglichen Internationalen Zivil- und Zivilprozessrechts.
- Auswirkungen des neuen türkischen IPRG auf das Scheidungs- und Unterhaltsrecht
- Fälle mit unterschiedlichem und wechselnden Personalstatut (Einbürgerung während der Ehe, Doppelstaatsangehörigkeit, ehemalige und während der Ehe eingereiste Flüchtlinge), Auswirkungen der Änderungen im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht
- Aktuelle Fragestellungen im Güterrechts- und ErbrechtsIPR nach neuem IPRG
- Probleme deutsch-türkischer Adoptionen
Diese Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Türkischen Bund durchgeführt.
Referent
Hanswerner Odendahl, Fachanwalt für Familienrecht, Köln
Kursort und Termin
21/09 | 12.09.09 | Türkische Gemeinde in Deutschland, Tempelhofer Ufer 21, 10963 Berlin | 10:00 – 13:00 und 14:00 – 16:30 Uhr (5,5 Std. Seminarzeit)
Teilnahmebetrag
RAV-Mitglieder: 120,00 EUR
Nichtmitglieder: 170,00 EUR
inklusive Mehrwertsteuer