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§§ 35,36 BtMG - Die Verteidigung des/der betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten

Helmut Mörtl, Rechtsanwalt Nina Pritzsens, Vista gGmbH Berlin Seminar Nr. 19/15  
Die Devise des Seminars lautet: Keine Verteidigung eines/r betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten ohne die genaue Prüfung der Anwendbarkeit des Grundsatzes "Therapie statt Strafe". Die Fortbildungsveranstaltung befasst sich umfassend mit den Voraussetzungen und Möglichkeiten der Rückstellung der Strafe bei betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten/Verurteilten. Die grundlegenden Kenntnisse des Regelwerks der §§ 35, 36 BtMG und deren Verhältnis zum Maßregelvollzug nach § 64 StGB sind unerlässlich für eine effiziente, möglichst haftvermeidende Verteidigung von betäubungsmittelabhängigen Mandant_innen. Es ergeben sich in der täglichen Praxis oftmals ungeahnte Möglichkeiten, die sichere Haft und Bewährungswiderrufe hinsichtlich der Brutto-Vollstreckungsdauer entweder enorm zu verkürzen, wenn nicht sogar die Haft zu vermeiden. Dies erfordert von Verteidiger_innen allerdings frühzeitige Tätigkeit bereits im Ermittlungs- und im Bewährungswiderrufsverfahren, beziehungsweise wenn dieses droht. Ebenso erforderlich ist hierzu eine vertiefende Betrachtung der Voraussetzungen des § 64 StGB, um die beiden Regelungen im Sinne des/der Mandant_in in das bestmögliche Verhältnis, je nach Anwendbarkeit, zu setzen. Das Seminar zeigt die systematischen Voraussetzungen der Rückstellung der Strafe nach § 35 BtMG auf und befasst sich überdies auch mit der "verwaltungstechnischen" Frage der Erlangung der hierzu erforderlichen Kostenzusage. Die Teilnehmer_innen erhalten Informationen zum Thema "Drogenabhängigkeit als Krankheit" und den damit einhergehenden Problemstellungen, sowie einen Überblick über weiterführende Behandlungsmöglichkeiten. Neben der Veranschaulichung des Suchthilfesystems geht es zentral um Aufgaben und Angebote der Drogenberatung sowie Möglichkeiten der Kooperation. Die Teilnehmer_innen erhalten einen Arbeitsplan, in der die Rückstellung der Strafe dargestellt ist. Die Veranstaltung soll sensibilisieren, um möglichst frühzeitig die Voraussetzungen für diese Vorgehensweise bereits im Ermittlungsverfahren unter Mitwirkung der Verteidigung zu schaffen. Die Fortbildungsinhalte werden an praktischen Fallbeispielen erarbeitet. Das Seminar eignet sich sowohl zur Auffrischung als auch zum Neueinstieg. Referent/Referentin
Helmut Mörtl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg
Nina Pritzsens, Fachbereichsleitung Beratung und Therapie, Vista gGmbH Berlin Kursort und Termin
Drogentherapie-Zentrum Berlin e.V., Frankfurter Allee 40, 10247 Berlin
18.09.15 | 13:00 – 18:00 Uhr
19.09.15 | 09:00 – 16:00 Uhr (ges. 10 Std. Seminarzeit) Teilnahmebetrag
100,00/140,00 € Berufsanfänger_innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
200,00/280,00 € RAV Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.) Anmeldung_§§ 35,36 BtMG - Die Verteidigung des/der betäubungsmittelabhängigen Beschuldigten (PDF)