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Fachanwaltskurse

RAV-Fachlehrgang Migrationsrecht 2019/20 in Wuppertal

Kurs in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 14 p FAO  

***Der nächste Fachanwaltskurs Ende 2020 ist in der Planungsphase. Wenn Sie über den nächsten Kurs informiert werden möchten, sobald die Planung abgeschlossen ist und die Termine und Ort feststehen, schreiben Sie bitte an fortbildung@rav.de***

Tradition

Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Unsere Aufgabe ist von einer klaren Positionierung in einem seit Jahrzehnten brisanten gesellschaftlichen Konfliktfeld geprägt. Diese Positionierung ist politische Haltung und zugleich logische Konsequenz aus dem Leitbild der Berufsordnung, die anwaltliche Tätigkeit als einseitige Interessenvertretung definiert. Sie ist solidarische Parteilichkeit zu denen, die strukturell von Machtausübung, Rassismus und Ignoranz betroffen sind.

Gerade angesichts des rapide voranschreitenden Rechteabbaus ist es für uns letztlich ausschlaggebend, dass der Fachanwaltskurs in der Tradition des RAV neben der Stoffvermittlung immer auch als Plattform für intensiven kollegialen Austausch, sich intensivierende Vernetzung und auch gemeinsame Reflexion über das anwaltlich Tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dient und dienen soll. Zudem muss uns die Welle der Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht Anlass geben, der Verunrechtlichung umso energischer verfassungs-, unions- und konventionsrechtliche Maßstäbe entgegenzusetzen.

Kompetenz

Fachanwaltliche Tätigkeit im Migrationsrecht definieren wir mit Ziel, die Haltung mit anspruchsvoller juristischer Arbeit zu verbinden. Über die an § 14 p FAO orientierte umfassende Vermittlung der immer wieder neu komplizierten Rechtsmaterie gehen wir inhaltlich und auch zeitlich hinaus. In dem Lehrgang wird großer Wert auf Praxisorientierung und Handlungskompetenz gelegt, die die kompetente rechtliche Analyse aufgreift, aber weit mehr umfasst. Unter den oft erschwerten Bedingungen der Kommunikation im Binnenverhältnis geht es darum, die Zielsetzungen und Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten zutreffend zu erfassen, strategisch zu bewerten und sinnvoll zu ergänzen. Praxisorientierung bedeutet weiter, in den jeweiligen Teilbereichen des Migrationsrechts diejenigen Mittel zu erfassen, die für die Durchsetzung der Ziele nutzbar gemacht werden können. Neben der juristischen Kompetenz gewährleisten vor allem Kenntnisse von Strukturen und Abläufen bei allen am Verfahren Beteiligten eine sichere Navigation.

Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept sieben Wochenendbausteine und bietet damit ein erweitertes Kursangebot von 134 Zeitstunden netto, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 14 p FAO reicht schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden.

Termine

Kursblock 1: 8.-10.11.2019
Kursblock 2: 29.11.-1.12.2019
Kursblock 3: 17.01.-19.01.2020
Kursblock 4: 14.-16.02.2020
Kursblock 5: 7.-8.03.2020
Kursblock 6: 27.-29.03.2020
Kursblock 7: 25.-26.04.2020

- Seminarzeiten an allen Tagen von 9 bis 18 Uhr -

Klausuren

Es werden 3 Klausuren von je 5 Stunden geschrieben:
1. Klausur: Samstag, 14.12.2019
2. Klausur: Freitag, 06.03.2020
3. Klausur: Freitag, 24.04.2020

- Änderungen bleiben vorbehalten -

Veranstaltungsort

Loher Bahnhof | Rudolfstr. 125 | 42285 Wuppertal

Kursgebühren

  • € 1.850,- für Berufsanfänger*innen mit einer Zulassung, die nicht älter als 2 Jahre ist und gleichzeitiger RAV-Mitgliedschaft
  • € 2.050,- für RAV-Mitglieder
  • € 2.400,- für Nichtmitglieder (jeweils zzgl. MwSt.)
     

Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.
Ratenzahlung ist möglich.
Einzelmodule können nicht gebucht werden.

Stornierungsbedingungen

  • kostenfreie Stornierung bei einer Stornierung der Anmeldung bis spätestens 5 Wochen (bis zum 04.10.2019) vor Kursbeginn (1. Block) 08.11.2019
  • € 300,- Stornogebühren bei einer Stornierung bis spätestens 3 Wochen (bis zum 18.10.2019) vor Kursbeginn
  • voller Kursbetrag bei einer Stornierung bis zu einer Woche (bis zum 01.11.2019) vor Kursbeginn.
     

Des Weiteren weisen wir auf die Bildungsprämie hin, mit deren Beantragung eine finanzielle Unterstützung für den Fachlehrgang zu erhalten. Weitere Infos finden Sie unter: www.bildungspraemie.info

Anmeldung
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt. Ein Anmeldeformular findet sich hier. Dieses bitte ausdrucken und per Mail an fortbildung@rav.de oder per Fax an 030-417 235 57.

Referent*innen
Folgende Referent*innen waren in den bisherigen Fachlehrgängen Migrationsrecht tätig und sind auch in diesem Kurs vorgesehen (Änderungen bleiben vorbehalten):

Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Berlin
Rechtsanwalt Andreas Günzler, Berlin
Rechtsanwältin Barbara Wessel, Berlin
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis, Berlin
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Berlin
Dr. Wenk-Ansohn, Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Hamburg
Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin
Rechtsanwalt Joachim Genge, Berlin
Rechtsanwalt Markus Prottung, Hamburg
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
Rechtsanwalt Sven Hasse, Berlin
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Rechtsanwalt Ünal Zeran, Hamburg
Rechtsanwältin Wiebke Wildvang, Berlin
Rechtsanwältin Annette Fölster, Berlin
Rechtsanwalt Philipp Rusche, Berlin

Lehrgangsinhalte
Einführung 1: Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit im Aufenthaltsrecht
Einführung 2: Rechtlicher Rahmen, Struktur des Aufenthaltsrechts
Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts 1: Die Regelerteilungsvoraussetzungen
Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts 2: Sicherung des Lebensunterhalts
Materielles Aufenthaltsrecht 1: Besuchsvisa und andere vorübergehende Aufenthalte
Materielles Aufenthaltsrecht 2: Besondere Aufenthaltsrechte
Aufenthaltsverfestigung 1: Niederlassungserlaubnis
Materielles Aufenthaltsrecht 4: Arbeitsmarkt- und Businessmigration
Materielles Aufenthaltsrecht 5: Bildungsmigration
Materielles Aufenthaltsrecht 3: Familiennachzug + Personenstandsrecht
Materielles Aufenthaltsrecht 6: Unionsbürgerrecht
Materielles Aufenthaltsrecht 7: Assoziationsrecht
Aufenthaltsverfestigung 2: Staatsangehörigkeitsrecht einschließlich Statusfeststellung und Staatenlosigkeit
Aufenthaltsbeendigung 3: Ausweisung/Handlungsmöglichkeiten im Strafvollzug/Strafvollstreckung
Aufenthaltsbeendigung 1: Selbstgewählte Ausreise/Auswanderung
Aufenthaltsbeendigung 2: Verlust des Aufenthaltsrechts
Aufenthaltsbeendigung 4: Aufhebung der Einreise- und Erteilungssperre
Strafverteidigung
Aufenthaltsbeendigung 5: Abschiebungshaftrecht, Kostenerstattung
Leistungsrecht für Nichtdeutsche
Asylverfahren 2: Dublin
Asylverfahren 1: Nationales Asylverfahren incl. Arbeitsmarktzugang von Gestatteten
Asylverfahren 3: Unbegleitete Minderjährige
Flüchtlingsrecht 3: Krankheit als Abschiebungshindernis
Flüchtlingsrecht 4: Krankheit, insbesondere Traumatisierung
Flüchtlingsrecht 1: Materielles Asylrecht
Flüchtlingsrecht 2: Praktische Übung: Anhörungsvorbereitung
Asylverfahren 4: Sichere Herkunftsländer
Asylverfahren 5: Folge- und Widerrufsverfahren
Asylverfahren 6: Verwaltungsprozessrecht im Asylverfahren
Materielles Aufenthaltsrecht 8: Humanitäre Aufenthaltstitel nach Schutzgewährung
Materielles Aufenthaltsrecht 9: Duldung incl. Arbeitsmarktzugang von Geduldeten
Materielles Aufenthaltsrecht 10: Humanitäre Aufenthaltstitel nach erfolglosem Asylverfahren
Verwaltungsprozess 1: Mündliche Verhandlung/Beweisantragsrecht
Verwaltungsprozess 2: Berufungszulassung, Revision
Materielles Aufenthaltsrecht 11: Verwaltungsverfahren
RVG und Honorarvereinbarung im Migrationsrecht
Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit Terrorismusverdacht

 

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