Tradition
Der RAV versteht Strafverteidigung als engagierte, rechtsstaatliche, konsequente und parteiische Vertretung von Mandant*inneninteressen. Strafverteidigung ist unserem Verständnis nach Mittel zur Begrenzung von Staatsgewalt, Strafjustiz und Strafvollzug. Strafverteidigung dient dem Bedürfnis, sich gegen Strafverfolgung zu schützen oder zur Wehr zu setzen. In einer Zeit, in der Strafe als staatliche Reaktion auf soziale Abweichung ihre gesellschaftliche Anerkennung in vollem Umfange (wieder) erlangt hat, ist dieses einerseits besonders verletzlich und erfordert andererseits besondere Kompetenz, Ausdauer und Durchhaltevermögen.
Strafverteidigung verweigert sich den zeittypischen Konzepten etwa des von Angstdebatten geprägten Feindstrafrechts, liefert eine Haltung gegen die Instrumentalisierung des Strafrechts für politische Interessen, prangert Verschärfungen im Jugendstrafrecht an, polemisiert gegen ein Sonderrecht für Polizeibeamt*innen und benennt Schärfungen im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls bei abnehmenden Fallzahlen als Symbolpolitik. Strafverteidigung wehrt sich gegen die Prohibition, die entgegen aller rationalen Erwägungen Betäubungsmittelkonsument*innen bestraft. Strafverteidigung verstehen wir daher als eine gelebte kritische Auseinandersetzung mit einer populistischen Kriminalpolitik sowie dem staatlichen Strafanspruch schlechthin. Strafverteidigung muss auf dieser Grundlage kreative Konzepte gegen neue Eingriffsbefugnisse und permanente Verschlechterungen der Rechte der Beschuldigten in den Verfahren entwickeln. Das ist unser Anspruch.
Kompetenz
Der Fachlehrgang bietet eine über § 13 FAO thematisch und deshalb auch zeitlich hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung an, die nicht nur Rechtskenntnisse, sondern vor allem eigenständige Handlungskompetenz, die Ausbildung von berufspraktischer Phantasie sowie Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten fördert. Freiheitsentziehende oder -einschränkende Maßnahmen finden vor allem, aber nicht allein im Strafverfahren, sondern zunehmend auch im präventivpolizeilichen Rahmen statt. Zudem sind strafrechtliche Entscheidung Grundlagen aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Deshalb wird eine über den Fächerkanon des § 13 FAO hinausgehende Ausbildung des Strafverteidigers geboten.
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept daher die Option eines 7. Wochenendbausteines und bietet ein erweitertes Kursangebot von 133 Zeitstunden, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Weil für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 13 FAO schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden ausreicht, können eventuelle Versäumnisse im Einzelfall durch die Teilnahme an den zusätzlichen Kurstagen ausgeglichen werden.
>>> Anmeldung (PDF) <<<
Vorraussichtliche Referentinnen und Referenten:
Rechtsanwältin Fenna Busmann, Hamburg
Rechtsanwältin Christina Clemm, Berlin
Rechtsanwalt Stefan Conen, Berlin
Rechtsanwalt Olaf Franke, Berlin
Rechtsanwalt Hannes Honecker, Berlin
Rechtsanwalt Alexander Kienzle, Hamburg
Rechtsanwalt Ulrich v. Klinggräff, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Florian Melloh, Hamburg
Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding, Berlin
Rechtsanwalt Michael Rudnicki, Berlin
Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, Berlin
Rechtsanwältin Henriette Scharnhorst, Berlin
Rechtsanwältin Gilda Schönberg, Berlin
Rechtsanwalt Lukas Theune, Berlin
Rechtsanwalt Arne Timmermann, Hamburg
Rechtsanwältin Nicola Toillié, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Hamburg
Rechtsanwältin Undine Weyers, Berlin
Rechtsanwältin Dr. Kersten Woweries, Berlin
Termine
Kursblock I 13.-15.10.2023
Kursblock II 17.-19.11.2023
1. Klausur 25.11.2023
Kursblock III 1.-3.12.2023
Kursblock IV 12.1.-14.1.2024
2. Klausur 20.1.2024
Kursblock V 26.1.-28.1.2024
Kursblock VI 23.2.-25.2.2024
3. Klausur 2.3.2024
Kursblock VII 8.3.-10.3.24
-Änderungen vorbehalten-
Kursübersicht
- Kursblock I
Methodik und Recht der Strafverteidigung I; Materielles Strafrecht I:
Selbstverständnis von Strafverteidigung
Methoden und Ziele in der Strafverteidigung
Rechtliche Grenzen der Strafverteidigung
Handlungskompetenzen und Übungen in Verteidigungssituationen
- Kursblock II
Methodik und Recht der Strafverteidigung II; Strafverfahrensrecht I und II; Materielles Strafrecht II:
Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren
Typische materiellrechtliche Verteidigungsfelder
Übungen in Verteidigungssituationen
- Kursblock III
Strafverfahrensrecht III; Grundzüge der Hilfswissenschaften I und II:
Hauptverhandlung
Grundsätzliches und abseits der Routine, Forensik Psychowissenschaften
Kriminologie
Kriminalistik, Verteidigung mit und gegen Sachverständige (ohne Glaubwürdigkeitsgutachten)
Übungen in Verteidigungssituationen
- Kursblock IV
Strafverfahrensrecht IV; Besondere Mandate u. Verfahren:
Großverfahren, Sockelverteidigung
Verteidigung in politischen Verfahren, Verteidigung mit und gegen Glaubwürdigkeitsgutachten (Nullhypothese, Fehlerquellen)
Verteidigung mit der EMRK
- Kursblock V
Strafverfahrensrecht V; Grundzüge der Hilfswissenschaften III und IV; Besondere Mandate und Verfahren:
Jugendstrafsachen und Kriminologie
Verkehrsstrafsachen mit Ordnungswidrigkeiten
BTM-Strafsachen
Deal statt Verteidigung
Schwurgerichtsverfahren incl. Kriminalistik und Rechtsmedizin
Übungen in Verteidigungssituationen
- Kursblock VI
Strafverfahrensrecht VI; Besondere Mandate und Verfahren:
Verteidigung in Sexualstrafsachen als Abwehr der Einschränkung von Beschuldigtenrechten
Verteidigung im Polizeirecht (gegen Ingewahrsamnahmen, Platzverweise, Ausreiseverbote)
Wirtschaftsstrafsachen
Steuerstrafsachen
Vernehmungstechnik und Übungen in Verteidigungssituationen
- Kursblock VII
Strafverfahrensrecht VII bis IX:
Verteidigung im Hinblick auf und in der Rechtsmittelinstanz
Verteidigung nach Rechtskraft, Strafvollstreckung, Strafvollzug, Maßregelvollzug, Gnadenverfahren
Nebenklagevertretung
Übungen in Verteidigungssituationen
-Änderungen vorbehalten-
Seminarzeiten
Fr 10.30 – 18.30 Uhr
Sa 9.00 – 18.00 Uhr
So 9.00 – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
W3_Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V.
Nernstweg 32-34
22765 Hamburg
Anmeldung
Anmeldungen nehmen wir in der Geschäftsstelle des RAV per E-Mail, Fax oder Post gern entgegen.
Mindestteilnehmendenanzahl 25 Personen.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden.
Insgesamt 133 Zeitstunden netto bei sieben Kurswochenenden.
Den Anmeldebogen finden Sie hier.
Anmeldungen für die Warteliste werden weiterhin entgegengenommen. Stand 07.09.2023
Teilnahmebeiträge
1.850 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit RAV-Mitgliedschaft
2.050 € für RAV-Mitglieder
2.400 € für Nichtmitglieder
(zzgl. gesetzl. MwSt.)
Ratenzahlung ist möglich, bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle (fortbildung@rav.de)
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.
Stornierungsbedingungen
- Kostenfreie Stornierung bei einer Stornierung der Anmeldung bis spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn (Beginn des 1. Blocks)
- € 300,- Stornogebühren bei einer Stornierung bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn
- Voller Kursbetrag bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Kursbeginn.