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Fachanwaltskurse Strafverteidigung/Strafrecht

RAV-Fachlehrgang Strafverteidigung, Berlin 2011

Kurs in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 13 FAO Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept die Option eines 7. Wochenendbausteins und bietet somit ein erweitertes Kursangebot  von 140 Zeitstunden an, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Weil für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 13 FAO schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden ausreicht, können eventuelle Versäumnisse im Einzelfall durch die Teilnahme an den zusätzlichen Kurstagen ausgeglichen werden. RAV-Fachlehrgang Strafverteidigung (Flyer)TermineKurs I: 14.01.-16.01.2011
Methodik und Recht der Strafverteidigung I; Materielles Strafrecht I:
Selbstverständnis von Strafverteidigung, Methode und Ziele in der Strafverteidigung, Rechtliche Grenzen der Strafverteidigung, Handlungskompetenzen und Übungen in Verteidigungssituationen.

Kurs II: 21.01.-23.01.2011
Methodik und Recht der Strafverteidigung II; Strafverfahrensrecht I und II; Materielles Strafrecht II:
Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren; Typische materiellrechtliche Verteidigungsfelder; Übung in Verteidigungssituationen. Kurs III: 18.02.-20.02.2011
Strafverfahrensrecht III; Grundzüge der Hilfswissenschaften I und II:
Hauptverhandlung; Grundsätzliches und abseits der Routine, Forensik; Psychowissenschaften; Kriminologie; Kriminalistik, Verteidigung mit und gegen Sachverständige (ohne Glaubwürdigkeitsgutachten); Übungen in Verteidigungssituationen. Kurs IV: 11.03.-13.03.2011
Strafverfahrensrecht IV; Besondere Mandate u. Verfahren:
Großverfahren, Deal statt Verteidigung, Strukturierung der Akte, digitale Akte; Verteidigung in Sexualstrafsachen als Abwehr der Einschränkung von Beschuldigtenrechten; Verteidigung mit und gegen Glaubwürdigkeitsgutachten (Nullhypothese, Fehlerquellen); Verteidigung mit der EMRK. Kurs V: 01.04.-03.04.2011
Strafverfahrensrecht V; Grundzüge der Hilfswissenschaften III und IV; Besondere Mandate und Verfahren:
Jugendstrafsachen und Kriminologie; Verkehrsstrafsachen mit Ordnungswidrigkeiten; BtM-Strafsachen; Schwurgerichtsverfahren incl. Kriminalistik und Rechtsmedizin; Übung in Verteidigungssituationen. Kurs VI: 06.05.-08.05.2011
Strafverfahrensrecht VI, Besondere Mandate und Verfahren:
Politische Verfahren, Verteidigung im Polizeirecht (gegen Ingewahrsamsnahmen, Platzverweise, Ausreiseverbote); Wirtschaftsstrafsachen; Steuerstrafsachen; Vernehmungstechnik und Übung in Verteidigungssituationen. Kurs VII: 13.05.-15.05.2011
Strafverfahrensrecht VII bis IX:
Verteidigung im Hinblick auf und in der Rechtsmittelinstanz; Verteidigung nach  Rechtskraft, Strafvollstreckung, Strafvollzug, Maßregelvollzug, Gnadenverfahren; Nebenklagevertretung; Übung in Verteidigungssituationen. Seminarzeiten an allen Tagen von 9:00 - 18:00 Uhr Änderungen bleiben vorbehalten. Klausuren Es werden 3 Klausuren von je 5 Stunden geschrieben. Die drei Klausuren können am Heimatort geschrieben werden, soweit dort Referenten oder Vorstandsmitglieder die Aufsicht führen. Veranstaltungsort Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin Kosten 1.800,00 € für Nichtmitglieder, zzgl. der gesetzl. MwSt.
1.600,00 € für RAV-Mitglieder, zzgl. der gesetzl. MwSt.

Anmeldung

Zahl der Teilnehmenden: mindestens 20, maximal 35.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden. Bei unvorhergesehener Verhinderung räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, am nächsten RAV-Lehrgang Strafverteidigung teilzunehmen.

E-mail: kontakt@rav.de Fax-Anmeldung: Anmeldung_Fachlehrgang_2011 (PDF) Die Gebühren sind bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. Leitgedanken Kompetenz Der Lehrgang bietet eine über § 13 FAO hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung, die nicht nur Rechtskenntnisse, sondern vor allem auch Handlungskompetenz vermittelt. Er legt mit seinem anspruchsvollen Konzept den Schwerpunkt auf Vermittlung von eigenständiger Handlungskompetenz und auf die Ausbildung von berufspraktischer Phantasie. Integration Die Kurse sind nicht nur an den traditionellen Rechtsgebieten orientiert, wie es § 13 FAO vorgibt, sondern zielen auf den Zusammenhang von materiellem Recht, Verfahrensrecht und Hilfswissenschaften, wie er speziell für Verteidigung benötigt wird. Dadurch wird Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten gefördert. Tradition Wir verstehen Strafverteidigung als engagierte, rechtsstaatliche, konsequente und parteiische Vertretung von Mandanteninteressen, wie sie in den 20er Jahren begonnen hat, in den sog. Kommunistenprozessen der 50er Jahre wieder aufgenommen wurde, sich in den Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung und um die Notstandsgesetze fortsetzte und in den 70er Jahren eine Kultur gefunden hat, die einmal als "linke Strafverteidigung" bezeichnet wurde. Referentinnen und Referenten der Vorjahre waren RA Thomas Bliwier, Hamburg
RA’in Claudia Burgsmüller, Wiesbaden
RA Reinhard Daum, Hamburg
RA’in Ulrike Donat, Hamburg
RA Olaf Franke, Berlin
RA Armin Golzem, Frankfurt
RA Ralph Gübner, Kiel
RA’in Gabriele Heinecke, Hamburg
RA Thomas Jung, Kiel
RA Ulrich von Klinggräff, Berlin
RA Dr. Wolfgang Kreuzer, LLM., München
RA Hans-Joachim Liebe, Kiel
RA Uwe Maeffert, Hamburg
RA Dr. Helmut Pollähne, Bremen
RA Wolf Dieter Reinhard, Hamburg
RA’in Karen Ullmann, Hamburg
RA Klaus-Ulrich Ventzke, Hamburg
RA Dr. Bernd Wagner, Hamburg
RA Dr. Matthias Zieger, Berlin