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Fachanwaltskurse

RAV-Fachlehrgang Migrationsrecht 2023_24

Kurs in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 14 p FAO

Tradition
Grundlage des Lehrgangskonzepts ist das Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Migrationsrecht als engagierte, konsequente Vertretung der Rechte und Interessen von Mandantinnen und Mandanten. Unsere Aufgabe ist von einer klaren Positionierung in einem seit Jahrzehnten brisanten gesellschaftlichen Konfliktfeld geprägt. Diese Positionierung ist politische Haltung und zugleich logische Konsequenz aus dem Leitbild der Berufsordnung, die anwaltliche Tätigkeit als einseitige Interessenvertretung definiert. Sie ist solidarische Parteilichkeit zu denen, die strukturell von Machtausübung, Rassismus und Ignoranz betroffen sind.
Gerade angesichts des rapide voranschreitenden Rechteabbaus ist es für uns letztlich ausschlaggebend, dass der Fachanwaltskurs in der Tradition des RAV neben der Stoffvermittlung immer auch als Plattform für intensiven kollegialen Austausch, sich intensivierende Vernetzung und auch gemeinsame Reflexion über das anwaltlich Tun und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dient und dienen soll. Zudem muss uns die Welle der Verschärfungen im Aufenthalts- und Asylrecht Anlass geben, der Verunrechtlichung umso energischer verfassungs-, unions- und konventionsrechtliche Maßstäbe entgegenzusetzen.

 

Kompetenz
Fachanwaltliche Tätigkeit im Migrationsrecht definieren wir mit Ziel, die Haltung mit anspruchsvoller juristischer Arbeit zu verbinden. Über die an § 14 p FAO orientierte umfassende Vermittlung der immer wieder neu komplizierten Rechtsmaterie gehen wir inhaltlich und auch zeitlich hinaus. In dem Lehrgang wird großer Wert auf Praxisorientierung und Handlungskompetenz gelegt, die die kompetente rechtliche Analyse aufgreift, aber weit mehr umfasst. Unter den oft erschwerten Bedingungen der Kommunikation im Binnenverhältnis geht es darum, die Zielset- zungen und Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten zutreffend zu erfassen, strategisch zu bewerten und sinnvoll zu ergänzen. Praxisorientierung bedeutet weiter, in den jeweiligen Teilbereichen des Migrationsrechts diejenigen Mittel zu erfassen, die für die Durchsetzung der Ziele nutzbar gemacht werden können. Neben der juristischen Kompetenz gewährleisten vor allem Kenntnisse von Strukturen und Abläufen bei allen am
Verfahren Beteiligten eine sichere Navigation.
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept sieben Wochenendbausteine und bietet damit ein erweitertes Kursange- bot von 134 Zeitstunden netto, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 14 p FAO reicht schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden.

 

Es wird empfohlen, den Lehrgang zur Vertiefung bereits vorhandener Berufserfahrung im Migrationsrecht, nicht jedoch zur erstmaligen Einarbeitung zu nutzen.

 

Termine
Kursblock 1       17.11.-19.11.2023
Kursblock 2       8.12.-10.12.2023
1.Klausur           12.1.2024
Kursblock 3       13.1.-14.1.2024
Kursblock 4       16.2.-18.2.2024
2. Klausur          8.3.2024
Kursblock 5       9.3.-10.3.2024
Kursblock 6       12.4.-14.4.2024
Kursblock 7       3.5.-5.5.2024
3. Klausur          31.5.2024
-Änderungen vorbehalten-

 

Vorraussichtliche Referentinnen und Referenten:
Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Berlin
Rechtsanwältin Annette Fölster, Berlin
Rechtsanwältin Barbara Wessel, Berlin
Rechtsanwältin Berenice Böhlo, Berlin
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis, Berlin
Rechtsanwalt Christoph von Planta, Berlin
Dr. Wenk-Ansohn, Behandlungszentrum für Folteropfer, Berlin
Rechtsanwalt Heiko Habbe, Hamburg
Rechtsanwältin Imeke de Weldige, Berlin
Rechtsanwalt Joachim Genge, Berlin
Rechtsanwalt Markus Prottung, Hamburg
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, Hannover
Rechtsanwalt Sven Hasse, Berlin
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Ulm
Rechtsanwalt Ünal Zeran, Hamburg

 

KURSÜBERSICHT
Einführung
1.    Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit im Aufenthaltsrecht
2.    Rechtlicher Rahmen, Struktur des Aufenthaltsrechts
Asylverfahren
1.    Nationales Asylverfahren incl. Arbeitsmarktzugang
von Gestatteten
2.    Dublin
3.    Unbegleitete Minderjährige
4.    Sichere Herkunftsländer
5.    Folge- und Widerrufsverfahren
6.    Verwaltungsprozessrecht im Asylverfahren
Flüchtlingsrecht
1.    Materielles Asylrecht
2.    Praktische Übung: Anhörungsvorbereitung
3.    Krankheit als Abschiebungshindernis
4.    Krankheit, insbesondere Traumatisierung
Allgemeiner Teil des Aufenthaltsrechts
1.    Die Regelerteilungsvoraussetzungen
2.    Sicherung des Lebensunterhalts
Materielles Aufenthaltsrecht
1.    Besuchsvisa und andere vorübergehende Aufenthalte
2.    Besondere Aufenthaltsrechte
3.    Familiennachzug + Personenstandsrecht
4.    Arbeitsmarkt- und Businessmigration
5.    Bildungsmigration
6.    Unionsbürgerrecht
7.    Assoziationsrecht
8.    Humanitäre Aufenthaltstitel nach Schutzgewährung
9.    Duldung incl. Arbeitsmarktzugang von Geduldeten
10.    Humanitäre Aufenthaltstitel nach erfolglosem Asylverfahren
11.    Verwaltungsverfahren
Verwaltungsprozess
1.    Mündliche Verhandlung/Beweisantragsrecht
2.    Berufungszulassung, Revision
Aufenthaltsverfestigung
1.    Niederlassungserlaubnis
2.    Staatsangehörigkeitsrecht einschließlich Statusfeststellung und Staatenlosigkeit
3.    Ausweisung/Handlungsmöglichkeiten im Strafvollzug/ Strafvollstreckung
4.    Aufenthaltsbeendigung
5.    Selbstgewählte Ausreise/Auswanderung
6.    Verlust des Aufenthaltsrechts
7.    Ausweisungsrecht
8.    Abschiebungshaftrecht
Geld im Migrationsrecht
Strafverteidigung
Leistungsrecht für Nichtdeutsche
Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit
Terrorismusvorwurf

 

Änderungen bleiben vorbehalten.

 


Seminarzeiten
Fr 10 -19 Uhr | Sa 9 -18 Uhr | So 9 -18 Uhr
Veranstaltungsort Rungestr. 20, 10179 Berlin
Anmeldung
Anmeldungen nehmen wir in der Geschäftsstelle des RAV
per E-Mail, Fax oder Post gern entgegen.
Mindestteilnehmendenanzahl 25 Personen.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 35 begrenzt.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden.
Ratenzahlung ist möglich.
Insgesamt 134 Zeitstunden netto bei sieben Kurswochenenden.  
Teilnahmebeiträge
1.850 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung
und RAV-Mitgliedschaft
2.050 € für RAV-Mitglieder
2.400 € für Nichtmitglieder
(zzgl. gesetzl. MwSt.)
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.

 

Den Anmeldebogen finden Sie hier.