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Versammlungsfreiheit

Demonstrationen sind nach wie vor ein wesentliches Element der demokratischen Öffentlichkeit. Sie ermöglichen die Einflussnahme oder Stellungnahme eines/einer jeden durch bloße körperliche Präsenz und stellen als Ausdrucksform kollektiver Kommunikation für viele häufig die einzige Form dar, sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen. Ein zentrales Anliegen des RAV ist daher, der grundrechtlich besonders geschützten Versammlungsfreiheit den benötigten Raum zu verschaffen und zu erhalten.
Zu Recht erkannte das Bundesverfassungsgericht bereits im Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 in Demonstrationen ein Stück „ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“. Damit diese sich realisieren kann, sollen sie grundsätzlich staatsfrei stattfinden und die Veranstalterin bzw. der Veranstalter über Zeit, Ort, Inhalt und Ausdrucksform selbst bestimmen können. Konzeptionell ist die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit damit der Gegenpart des Obrigkeitsstaats, dem alles Urwüchsige, Unkontrollierbare und Dissidente suspekt vorkommt und das er einzuhegen sucht. Sie ist gleichzeitig aber in auch in besonderem Maße gefährdet, Zielscheibe staatlicher Maßnahmen zu werden, insbesondere wenn sich in Demonstrationen eine scharfe Kritik an staatlichen Missständen und Inszenierungen – z.B. bei Staatsempfängen oder Militärparaden – ausdrückt. Seitenlange Auflagenkataloge der Versammlungsbehörden schränken die angestrebte Öffentlichkeitswirkung ebenso ein wie polizeiliche „Wanderkessel“ und leisten zugleich einer Kriminalisierung von Anmelderinnen und Anmeldern sowie von Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vorschub. Exzessive Observationen und Registrierungen negieren den grundsätzlich unreglementierten Charakter einer Versammlung, wirken einschüchternd und vermögen ebenfalls, eine vielfältige Demonstrationskultur zu zerstören.
Anstatt diesen Tendenzen entgegenzuwirken droht nach der Förderalismusreform eine weitere Aushöhlung der Versammlungsfreiheit in einzelnen Landesgesetzen. Zusätzliche Restriktionen ergeben in jüngerer Zeit insbesondere bei Demonstrationen mit internationalem Bezug durch massenhafte Ein- bzw. Ausreiseverbote, Meldeauflagen und sog. Gefährderansprachen.
Der RAV tritt diesen Entwicklungen entschieden entgegen. Zu den unterschiedlichen Aktivitäten und Initiativen zählt die regelmäßige Unterstützung sozialer Protestbewegungen etwa bei Castor-Transporten ins Niedersächsische Wendland ebenso wie die der Aufbau und die Arbeit sog. Legal Teams bei Demonstrationen oder die Teilnahme durch Sachverständige an aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Pressemitteilung vom 14.5.2007
Die Besondere Aufbau Organisation der Polizei (BAO) „Kavala“ verweigert die weitere Kooperation mit dem anwaltlichen Notdienst der Vereinigung der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Mecklenburg Vorpommern (VdSMV) und dem RAV.

Zur Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren in der Zeit der Proteste rund um den G8-Gipfel haben RAV und die VdSMV einen anwaltlichen Notdienst eingerichtet. Um zu einem reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung beizutragen, streben die Anwältinnen und Anwälte verbindliche Absprachen und konkrete Zusagen seitens der BAO „Kavala“ der Polizeidirektion Rostock für die bevorstehenden Polizeieinsätze im Rahmen der G8 Proteste an.

Zur Sicherung von Freiheits- und Grundrechten und zur Vermeidung willkürlichen Polizeihandelns sind Vereinbarungen zwischen Polizei…
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Veranstaltung, Rostock, 28.4.2007
Im Rahmen des G8-Gipfels wird es zu weit reichenden Einschränkungen von Freiheitsrechten kommen. Davon werden besonders die Versammlungs-, Bewegungs- und Meinungsäußerungsfreiheit betroffen sein. Begründet werden diese Verluste an Freiheit mit dem vermeintlichen Sicherheitsbedürfnis der Gipfelteilnehmer/innen. Doch gerade bei politischen Großereignissen kommt dem Schutz von politischen Freiheitsrechten eine zentrale Bedeutung zu. Das Recht auf politische Kritik gehört zu den Fundamenten einer Demokratie. Es zu verteidigen ist ein legitimes Anliegen. In der Veranstaltung werden die Gefahren aufgezeigt und mögliche Gegenstrategien diskutiert.

Rechtsanwalt Sönke Hilbrans (Berlin) Datenbanken, Meldeauflagen, Kontrollstellen
- Bewegungsfreiheit bei Gipfelprotesten -
Rechtsanwältin Ulrike…
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Pressemitteilung vom 17.4.2007
Das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen und der RAV rufen auf, sich am anwaltlichen Notdienst zu beteiligen, bzw. diesen zu unterstützen. Interessierte Kolleginnen und Kollegen können sich per E-Mail an anwaltsnotdienst@rav.de wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Auf dem diesjährigen Strafverteidigertag liegen neben der Anmeldung weitere Informationen aus. Den Kolleginnen und Kollegen, denen eine tatkräftige Unterstützung nicht möglich ist, bleibt die Möglichkeit, für die Einrichtung und Organisation der ad-hoc-Büros zu spenden. Spenden richten Sie bitte an den RAV, Postbank Hannover, Konto-Nr. 9004 301, Bankleitzahl 250 100 30; Stichwort: Anwaltsnotdienst G8 Gipfel 2007. Eine steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung kann leider nicht erteilt werden.

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