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Strafverteidigung

Strafverteidigung

Der RAV versteht Strafverteidigung als engagierte, rechtsstaatliche, konsequente und parteiische Vertretung von Mandanteninteressen, wie sie in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen hat, in den sog. Kommunistenprozessen der 1950er Jahre wieder aufgenommen wurde, sich in den Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung und um die Notstandsgesetze fortsetzte und in den 1970er Jahren eine Kultur gefunden hat, die einmal als „linke Strafverteidigung“ bezeichnet wurde.

Strafverteidigung ist unserem Verständnis nach Mittel zur Begrenzung von Staatsgewalt, Strafjustiz und Strafvollzug. Strafverteidigung dient dem Bedürfnis, sich gegen Strafverfolgung zu schützen oder zur Wehr zu setzen. In einer Zeit in der Strafe als staatliche Reaktion auf soziale Abweichung ihre gesellschaftliche Anerkennung in vollem Umfange (wieder) erlangt hat, ist das Bedürfnis einerseits besonders verletzlich und andererseits erfordert der Schutz vor Strafverfolgung besondere Ausdauer und Durchhaltevermögen.

Strafverteidigung verweigert sich dem zeittypischen Konzept des von Angstdebatten geprägten Feindstrafrechts, das wir in den Diskussionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunehmend erleben und das die Forderungen der Verwertung erfolterter Aussagen und der Relativierung des Folterverbots ebenso im Munde führt, wie die Verdachtsausweisung oder die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche. Strafverteidigung verstehen der RAV daher auch als eine gelebte kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Strafanspruch schlechthin.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem seit 1990 regelmäßig durchgeführten Fachlehrgang Strafrecht zu. Der Kurs bietet eine über § 13 FAO hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung an, die nicht nur die nur die notwendigen Rechtskenntnisse vermittelt, sondern vor allem eigenständige Handlungskompetenz, die Ausbildung von berufspraktischer Phantasie, sowie Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten fördert.


Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Pressemitteilung
Zur Diskussion um die Verschärfung des Jugendstrafrechts anlässlich einer Gewalttat in München hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger eine Erklärung abgegeben, der sich der RAV vollumfänglich anschließt und die hier dokumentiert wird:             Strafverschärfungen führen zum Anstieg der Kriminalität Die Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, wie sie von der Union gefordert wird, ist – erneut - überflüssig. Sie erscheint als geradezu gebetsmühlenartiger gänzlich unfundierter Ruf nach einer unsinnigen Gesetzesänderung, für die keinerlei Bedarf besteht.

Erneut wird eine schrecklicher Einzelfall medial ausgewalzt und für Wahlkampfzwecke ausgeschlachtet, um das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung weiter zu schüren und diese glauben zu machen, eine härtere „Gangart“…
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Gesetzgebungsverfahren
Rechtsanwalt Dr. iur. Helmut Pollähne, Bremen Stellungnahme (pdf)  
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Veröffentlichungen im RAV-InfoBrief zum Thema