Sie sind hier: RAV > Themen > Strafverteidigung

Strafverteidigung

Strafverteidigung

Der RAV versteht Strafverteidigung als engagierte, rechtsstaatliche, konsequente und parteiische Vertretung von Mandanteninteressen, wie sie in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen hat, in den sog. Kommunistenprozessen der 1950er Jahre wieder aufgenommen wurde, sich in den Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung und um die Notstandsgesetze fortsetzte und in den 1970er Jahren eine Kultur gefunden hat, die einmal als „linke Strafverteidigung“ bezeichnet wurde.

Strafverteidigung ist unserem Verständnis nach Mittel zur Begrenzung von Staatsgewalt, Strafjustiz und Strafvollzug. Strafverteidigung dient dem Bedürfnis, sich gegen Strafverfolgung zu schützen oder zur Wehr zu setzen. In einer Zeit in der Strafe als staatliche Reaktion auf soziale Abweichung ihre gesellschaftliche Anerkennung in vollem Umfange (wieder) erlangt hat, ist das Bedürfnis einerseits besonders verletzlich und andererseits erfordert der Schutz vor Strafverfolgung besondere Ausdauer und Durchhaltevermögen.

Strafverteidigung verweigert sich dem zeittypischen Konzept des von Angstdebatten geprägten Feindstrafrechts, das wir in den Diskussionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunehmend erleben und das die Forderungen der Verwertung erfolterter Aussagen und der Relativierung des Folterverbots ebenso im Munde führt, wie die Verdachtsausweisung oder die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche. Strafverteidigung verstehen der RAV daher auch als eine gelebte kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Strafanspruch schlechthin.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem seit 1990 regelmäßig durchgeführten Fachlehrgang Strafrecht zu. Der Kurs bietet eine über § 13 FAO hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung an, die nicht nur die nur die notwendigen Rechtskenntnisse vermittelt, sondern vor allem eigenständige Handlungskompetenz, die Ausbildung von berufspraktischer Phantasie, sowie Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten fördert.


Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Pressemitteilung 10/20, 1.7.2020

Das OLG München hat am 11.07.2018 das Urteil im sog. NSU-Prozess gesprochen – am 21.04.2020, nach sage und schreibe mehr als 21 Monaten (so wie es das Gesetz gem. § 275 Abs. 1 StPO zulässt), wurde das schriftliche Urteil zu den Akten gereicht und das Protokoll der Hauptverhandlung abgeschlossen! Das Urteil umfasst 3.025 Seiten, das Protokoll soll sich auf 44 Aktenordner erstrecken.

Ab Zustellung jenes Urteils hatten diejenigen, die Revision eingelegt haben, genau einen (!) Monat Zeit, die Revision zu begründen – ob die Zeit überhaupt gereicht hat, das Urteil sorgfältig zu lesen und das Protokoll gründlich zu prüfen, mag dahinstehen. Innerhalb dieses einen Monats (eine Verlängerung ist – mit Ausnahme ergänzender Ausführungen zur Sachrüge – bekanntlich ausgeschlossen) eine…

>>
Stellungnahme des RAV zum Referentenentwurf, 22.5.18
Stellungnahme des RAV zum Entwurf des BMJV eines „Gesetzes zur Stärkung des Rechts des  Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung“ vom 4.4.2018

Verfasser: Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, Bremen.

A. Allgemeine Anmerkungen

Der Entwurf diene „im Wesentlichen [so die allgemeine Begründung – s. dazu u. B. – auf S. 5] der Umsetzung der Richtlinie EU 2016/343“ vom 9.3.2016 über die „Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren“ – bereits der Name des geplanten Gesetzes „zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung“ lässt erkennen, dass jene Richtlinie im Wesentlichen, oder doch jedenfalls in einem ganz wesentlichen Punkt nicht umgesetzt werden soll: Eine „Stärkung…
>>
Pressemitteilung vom 31.3.2011

Morgen wird in Augsburg das Urteil gegen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Stephan Lucas gesprochen: ein Jahr neun Monate Gefängnis auf Bewährung und drei Jahre Berufsverbot wegen Strafvereitelung – so hat es jedenfalls die Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat das Verfahren aus Sorge um die Freiheit der Advokatur beobachtet. Sollte das Urteil gemäß der Staatsanwaltschaft ausfallen, sähe sich der RAV in seinen schlimmsten Befürchtungen bestätigt. „Die Richter, Herren des Strafrechts, sollen einen Rechtsanwalt mit eben diesem Mittel disziplinieren, nicht im Namen des Volkes, sondern im Namen der Subordination“, so Rechtsanwalt Martin Heiming, Vorsitzender des RAV. „Das Signal an alle Strafverteidiger: Wer engagiert verteidigt, wird am…

>>
Lesung mit Heinrich Hannover, 20.3.2011 in Hamburg
Heinrich Hannover hat als Strafverteidiger Geschichte geschrieben. Etliche seiner Verfahren erregten aufgrund ihrer politischen Bedeutung und der Prominenz der Beteiligten großes Aufsehen, etwa die gegen Lorenz Knorr wegen „Beleidigung“ von Hitler-Generalen als Massenmörder (1964), gegen Daniel Cohn-Bendit wegen Landfriedensbruch (1968) oder gegen Hans Modrow wegen Wahlfälschung (1993). Auch Peter Brückner, Günter Wallraff, Otto Schily und Peter-Paul Zahl gehörten zu seinen Mandanten – ebenso wie zahlreiche weniger prominente Angeklagte in politischen und anderen Strafverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit verfasste Hannover zahlreiche Sach- und Kinderbücher. Im Ruhestand schrieb er seine Lebenserinnerungen „Die Republik vor Gericht 1954-1995“, während seine Kanzlei heute u. a.…
>>
Stellungnahme
Verfasser: RA Sebastian Scharmer, Berlin

Gemeinsame Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen (Organisationsbüro) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.) zum Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP Fraktion zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 26.10.2010 (BT-Drs 17/3403) sowie zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschuss-Drs 17(6)47).
(PDF)  A. Vorbemerkungen 1.    Keine kriminalpolitische Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung Der Gesetzentwurf beschreibt als Problem und Zielsetzung zunächst die Verhinderung von Rückfalltaten. Dabei wird ausgeführt, dass die Sicherungsverwahrung eine besondere Bedeutung für die Verhinderung schwerer Wiederholungstaten habe. Mehrfach wird im Weiteren…
>>
Stellungnahme
Verfasser: RA Sebastian Scharmer, Berlin I. Vorbemerkungen Die Stellungnahme bezieht sich ausdrücklich auf den vom Bundesministerium übersandten Diskussionsentwurf zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung und Stärkung der Führungsaufsicht vom 30.06.2010. Soweit darüber hinaus weitere Gesetzesvorhaben über die „Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ bekannt geworden sind, wird davon ausgegangen, dass diesbezüglich eine weitere Stellungnahmemöglichkeit eröffnet wird, sobald ein Diskussions- oder Gesetzesentwurf vorliegt. Vorab sei dazu allerdings angemerkt, dass ein Vorhaben, mit dem die Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 faktisch dadurch ausgehebelt werden soll, dass ehemalige Sicherungsverwahrte zu „psychisch gestörten Gewalttätern“ umetikettiert werden, eindeutig…
>>
Diskussionsveranstaltung, Hamburg, 20.10.2010
Diskussionsveranstaltung mit: Justizsenator Dr. Till Steffen, Anke Pörksen (Humanistische Union; Stellv. Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, ASJ), Sebastian Scharmer (Rechtsanwalt, RAV, AK Strafvollzug) und Christiane Schneider (MdBü, innenpolitische Sprecherin "DIE LINKE")

Moderation: Carsten Gericke (Rechtsanwalt, RAV)

Mit Urteil vom 17.12.2009 entschied der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass Deutschland mit der im Jahre 1998 eingeführten rückwirkenden Aufhebung der 10-Jahresfrist bei erstmaliger Sicherungsverwahrung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Trotz des einstimmigen Votums, das auch durch die deutsche Richterin am EGMR, Renate Jäger, mitgetragen wurde, versuchte die…
>>
Stellungnahme
Stellungnahme des Arbeitskreis Strafvollzug der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V in Zusammenarbeit mit dem RAV e.V.

Nachdem bereits im Koalitionsvertrag angekündigt war, die gesetzlichen Grundlagen der Sicherungsverwahrung zu reformieren, ist nunmehr spätestens nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 und deren Rechtskraft neuer Wind in die Diskussion um die Gesetzesreform gekommen. Insoweit ist es außerordentlich zu begrüßen, dass eine längst überfällige Überarbeitung der Vorschriften zur Sicherungsverwahrung zeitnah umgesetzt werden soll. Inhaltlich bestehen jedoch gegen die Vorstellungen, die aus dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz hervorgehen, aus praktischer Sicht erhebliche Bedenken. 1. Bedauerlich ist,…
>>
Veranstaltung, Bonn, 28.04.2010
Um die politische Diskussion zur Landtagswahl 2010 um weitere Aspekte zu bereichern, laden die Humanistische Union, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein zu einer Podiumsdiskussion am 28. April 2010, ab 19:30 Uhr ins Haus der Kirche, Adenauerallee 37 (gegenüber Juridicum) in Bonn ein. Denn in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs scheint die Gretchenfrage in der politischen Auseinandersetzung nur diese nach der Wirtschaftspolitik zu sein. Hier soll als Kontrast daher den Bürgerrechten das Wort geredet werden. Während die Humanistische Union mit ihren Fragen insbesondere die geplante Politik der Parteien in Sachen Polizei beleuchten möchte, wird der AK Vorrat der Bürgerrechtspolitik bezüglich der Onlinedurchsuchung in NRW sowie…
>>
Stellungnahme

Der Entwurf nimmt sich mit einer Änderung von § 160a Abs. 1 StPO einer für die Rechtsanwaltschaft wichtigen, gegenwärtig auch vor dem Bundesverfassungsgericht streitbefangenen Regelung an. Es sei an dieser Stelle dahingestellt, ob – wie die Begründung zu dem Referentenentwurf annimmt – der von dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung u. a. vom 21.12.2007 vorgefundene Rechtszustand durch den § 160a StPO geltender Fassung tatsächlich nicht zum Nachteil der Anwaltschaft und der Rechtsratsuchenden verändert wurde. Jedenfalls hat eine gesetzliche Wertung, welche Berufsgeheimnisträger und welche Kommunikationsbeziehung in welchem Maße von Ermittlungsmaßnahmen betroffen werden dürfen, auch über die Strafprozessordnung hinaus weit reichende Bedeutung.

Die in dem…

>>

Veröffentlichungen im RAV-InfoBrief zum Thema