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Migration & Asyl in Europa

Im nationalen Migrations- und Asylrecht übt die europäische Rechtsetzung ebenso wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zunehmenden Einfluss aus.
Die zunehmende Bedeutung europäischer Rechtssetzung lässt sich an der vom EGMR vor allem unter Berufung auf Art. 8 EMRK geschaffenen Rechtsfigur des „faktischen Inländers“ gut belegen. Nach deutschem Rechtsverständnis entfaltete die Tatsache, über einen mehrjährigen faktischen Aufenthalt zu verfügen und einen wesentlichen Teil der Sozialisation in Deutschland erhalten zu haben, in der Regel keine rechtlichen Wirkungen für den Erhalt eines Aufenthaltstitels. Aus der Rechtsprechung des EGMR lässt sich ein Recht auf Aufenthaltssicherheit ableiten und weiter entwickeln, welches bis dato nach dem deutschen Aufenthaltsrecht nicht denkbar war.
Andererseits werden aber auch im deutschen Recht verankerte, eher restriktiv gestaltete Normen, wie etwa beim Familiennachzug oder der Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge, auf die europäische Ebene übertragen. Gleichzeitig werden diese mit dem nationalen Kontext verbundenen Fragen zunehmend vom europäischen Grenzregime dominiert. Zugangsmöglichkeiten für Drittstaatsangehörige zum Territorium der EU bestehen nur äußerst begrenzt und werden weiter verschärft, Flüchtlingen der Zugang gar systematisch verweigert.
„In der Erkenntnis“, so formuliert es die Europäische Kommission, „dass ein neuer Ansatz der Migrationssteuerung notwendig war“, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU anlässlich im Oktober 1999 in Tampere (Finnland) Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der EU. Die Eckpunkte wurden mit dem Haager Programms 2004 bestätigt, das die Ziele für die Stärkung der „Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ in der EU für den Zeitraum 2005-2010 festlegt.
In Tampere hatte man sich auf einen zweiphasigen Prozess geeinigt. Die erste Harmonisierungsphase betraf vor allem Zuständigkeitsfragen und Datentransfers, die zweite Phase das (gescheiterte) Ziel der Angleichung der Rechtstexte auf der materiellrechtlichen Ebene. Das Haager Programm (u.a. Vorratsdatenspeicherung, Schaffung von FRONTEX) wird in der zweiten Phase gekrönt durch den „Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl“ von 2008, der sein Augenmerk auf fünf „grundlegende Verpflichtungen“ der EU richtet, nämlich auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten und den Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur.
Als Weiterführung stehet nun das „Mehrjahresprogramm für Justiz und Inneres“ an. Angedacht sind u.a ein zentrales europäisches Bevölkerungsregister, grenzüberschreitende Onlinedurchsuchungen, systematische gemeinsame Abschiebeflugzeuge und -flüge, Flüchtlingslager in „Drittstaaten“, mehr polizeiliche Interventionen außerhalb der EU, Ausbau der „Europäischen Gendarmerietruppe“ und Einsatz von Militär zur Migrationsabwehr. Datenbanken sollen ausgebaut, vereinheitlicht und auf europäischer Ebene vernetzt, „e-borders“ eingeführt werden.
Konkrete, schon seit Längerem existierende Vorschläge betreffen außerdem das Konzept der zirkulären Migration – einer Wiederauflage des gescheiterten „Gastarbeitermodells“. Zur Arbeitsmigration sollen relativ kurz befristete Aufenthaltstitel erteilt werden. Für eine effektive Ausweitung der europäischen Visapolitik soll sie in die an Europa angrenzenden Regionen z.B. in Nordafrika oder Osteuropa exportiert werden. Vorgesehen sind die Speicherung der Flugdaten von Drittstaatsangehörigen und die Einführung sogenannter Bonitätslisten. Touristen, die etwa ihr Visum überschreiten, können hier erfasst und europaweit mit einer Visasperre oder einer Einreiseverweigerung belegt werden.
Allgemein ist festzustellen, dass aufseiten der Exekutive eindeutig der Wille besteht, den Betroffenen möglichst wenig bis keine autonomen Rechte zusprechen zu wollen, es sei denn, sie können sich als hoch qualifiziert präsentieren. Andere Initiativen z.B. vonseiten der Kommission, anerkannten Flüchtlingen sowie Personen im Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels, die sich mindestens fünf Jahre rechtmäßig in einem europäischen Staat aufgehalten haben, eine Daueraufenthaltsperspektive zu ermöglichen und den Familienachzug zu diesen Personen zu erleichtern, haben es deutlich schwerer, mehrheitsfähig zu werden. Das Europäische Parlament hat sich in einem Initiativbericht vom 10. März 2009 zustimmend zu den Vorschlägen der Kommission zur Reform von EU-Rechtsakten im Bereich des Asylrechts geäußert, die in Teilbereichen leichte aber vollkommen unzureichende Verbesserungen für Flüchtlinge vorsehen. Kritisiert wurde vom Parlament auch die sogenannte Dublin-II-Verordnung, die die Zuständigkeit eines Staates der EU für die Durchführung von Asylverfahren regelt und faktisch zu einem Verschiebebahnhof Europa und zu massiver Inhaftierung von Flüchtlingen innerhalb Europas führt, ohne dass in allen europäischen Ländern ein effektiver Zugang zum Asylrecht gewährleistet wäre.

Pressemitteilungen zum Thema

Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, 17.5.23

Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.

Die unterzeichnenden Organisationen sind enttäuscht über die am 28. April 2023 öffentlich gewordene deutsche Position der Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Anstatt sich dem Trend der Entwertung…

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Gemeinsame Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 22.07.2022

Mehr rechtlichen Schutz für die Gorillas-Beschäftigten: RAV und VDJ fordern Anerkennung des europarechtlich gewährleisteten Streikrechts in Deutschland

Die Fahrer:innen des Berliner Startups Gorillas hatten seit dem 9. Juni 2021 über Monate mehrmals in Berlin und Leipzig für sichere Beschäftigung, höhere Löhne und gesunde Arbeitsbedingungen gestreikt, ohne dass eine Gewerkschaft dazu aufgerufen hatte. Daraufhin wurden rund 30 Fahrer:innen entlassen. Nur kurz darauf versuchte die Geschäftsführung auch die Wahl eines Betriebsrats im Wege der einstweiligen Verfügung zu stoppen. Dieses misslang, der Betriebsrat wurde gegen den Widerstand der Unternehmensführung gewählt. Gegen die Kündigungen haben Fahrer:innen Klage beim Arbeitsgericht Berlin erhoben. Die ersten Urteile hierzu liegen vor. Das…

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Gem. Pressemitteilung, 17.3.2020

Es war zu erwarten: 4 Jahre Zuschauen zeigen jetzt ihre katastrophale Wirkung. Der Corona-Virus hat auch die griechischen Inseln erreicht. 40.000 Menschen, zusammengepfercht in völlig überfüllten EU-Hotspot Lagern wie Moria, unter desaströsen Hygiene-Bedingungen und fast ohne medizinische Versorgung, könnten schon bald der tödlichen Krankheit ausgeliefert sein. Während Europäische Staaten zum Schutz vor der Pandemie ihre Grenzen schließen und selbst soziale Begegnungen von Kleingruppen unterbinden, ist das von der Austeritätspolitik und Wirtschaftskrise schwer angeschlagene griechische Krankensystem in keiner Weise in der Lage, bei einem großflächigen Krankheitsausbruch die notwendige medizinische Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen. Und die EU versperrt sich weiterhin allen…

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Offener Brief an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Europäische Parlament berät über die Vorschläge von Kommission und Rat zu einer geplanten Verordnung über elektronische Beweismittel. Wir wenden uns an Sie, um unserer Besorgnis über den Vorschlag Ausdruck zu verleihen.

Der Entwurf sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates (Anordnungsstaat) Provider, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Vollstreckungsstaat), unmittelbar verpflichten können, Meta- und Inhaltsdaten ihrer Kunden  herauszugeben. Die Herausgabe muss binnen zehn Tagen und in Notfällen binnen 6 Stunden erfolgen. Halten sich Anbieter nicht daran, so drohen ihnen Sanktionen in Höhe von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Der Vollstreckungsstaat muss die Anordnung nicht auf ihre Rechtmäßigkeit hin…

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Gemeinsame Pressemitteilung vom 27.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der "Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz", darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift "Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa" sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden…

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Europäische Konferenz, 4.5.13
Im Bemühen der deutschen Bundesregierung, wenigsten eine rechtliche Form zu wahren, wurde vor 20 Jahren das Asylrecht in der Verfassung gestutzt. In Erinnerung an diesen Menschenrechtsskandal werden in diesem Jahr zahlreiche Proteste stattfinden. Die EJDM  und die VDJ – gemeinsam mit zahlreichen Mitveranstaltern – reihen sich in diese Protestfront ein. Auf  der Konferenz werden die ReferentInnen auf die verschiedenen Etappen von Flucht und Migration eingehen und auf die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. 1.       Die unrechtmäßige und unmenschliche Kriminalisierung von Flüchtlingen und MigrantInnen noch vor Ankunft in der EU. Die staatlich organisierte Abschottung der Fluchtwege, insbesondere durch Frontex. Tausende Flüchtlinge haben dies mit dem Leben bezahlt. Moderation:…
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Pressemitteilung, 20.3.13
Mit Urteil vom 19. März 2013 (Az 1 C 12.12) hat das Bundesverwaltungsgericht die jahrzehntelange diskriminierende Behandlung von türkischen Staatsangehörigen bei der Gebührenerhebung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln mit den europäischen Vorgaben für nicht vereinbar erklärt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die Bedeutung der sog. standstill-Klauseln des Assoziationsrechts (Art. 41 Abs. 1 ZP zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, Art. 13 ARB 1/80) hingewiesen. Diese Regelungen verbieten es, nach in Kraft treten des Zusatzprotokolls bzw. des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 im Jahr 1973 bzw. 1980 neue Beschränkungen für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige und Arbeitnehmer einzuführen oder ihre Rechtsposition…
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Informationsveranstaltung, Berlin 26.10.2010
Vor der öffentlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 28.10.2010 erläutern wir die aktuellen Entwicklungen im Dublin-II-Verfahren. Die Dublin-II-Verordnung regelt die Zuständigkeit für Asyl in Europa. Der Staat, der als erstes betreten wird, muss die Flüchtlinge aufnehmen. In der Regel sind das die Staaten an den EU-Außengrenzen. Reisen die Flüchtlinge in einen anderen EU-Staat weiter und beantragen dort Asyl, können sie in den Einreisestaat zurückgeschoben werden. Doch nicht überall gibt es gleiche Schutzstandards: Seit Jahren ist bekannt, dass Flüchtlinge in Griechenland menschenrechts- und europarechtswidrig behandelt werden. Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Mitgliedstaaten der EU Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland eingestellt. Die Bundesregierung…
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Mitteilung
Mit Schreiben vom heutigen Tag hat der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) die Europäische Kommission über die deutschen Regelungen zur Gebührenerhebung für die Bearbeitung und Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an türkische Staatsangehörige und Arbeitnehmer in Kenntnis gesetzt und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland angeregt. Der EuGH hat in den vergangenen Jahren wiederholt auf die Bedeutung der sog. standstill-Klauseln des Assoziationsrechts (Art. 41 Abs. 1 ZP zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, Art. 13 ARB 1/80) hingewiesen. Diese Regelungen verbieten es, nach in Kraft treten des Zusatzprotokolls bzw. des Assoziationsratsbeschlusses ARB 1/80 im Jahr 1973 bzw. 1980 neue Beschränkungen für…
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Pressemitteilung
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29.06.2010 sind die im Jahr 2002 eingeführten sog. EU-Terrorismuslisten im Zeitraum bis Juni 2007 ungültig. Eine nationale Strafverfolgung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wegen einer möglichen Zuwiderhandlung gegen EU-Recht ist insoweit unzulässig. Dem Verfahren vor dem EuGH lag erstmalig eine Vorlagefrage eines nationalen Strafgerichts zu Grunde. In den bisherigen Verfahren zu den Terrorismuslisten hatten betroffene Personen und Gruppen direkt beim EuGH Klage eingereicht. Dieses Mal legte das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem derzeit laufenden Strafverfahren gegen zwei türkische Linke wegen vermeintlicher Sammlung von Spendengeldern für eine gelistete Organisation dem EuGH eine Frage über die Gültigkeit einer…
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