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Asyl

Das Recht auf Asyl, von der Bedeutung her Zuflucht vor Verfolgung, wurde in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere aufgrund der Lehren aus dem deutschen Faschismus als subjektives, individuelles Grundrecht, Art. 16 a GG, in der Verfassung verankert. Im Laufe seiner Geschichte erlebte dieses Recht bis heute gravierende Einschränkungen und scheint bei der Implementierung in der Praxis durch die politische Zielvorgabe bestimmt zu sein, die Orte der Zuflucht in Europa so effektiv wie möglich gegen Flüchtlinge abzuschotten.

Dass das Asylrecht zugleich - wie kaum ein anderes Rechtsgebiet  - Spielwiese für die Willkür politischer Vorstellungen und diplomatischer Rücksichtnahmen der jeweiligen Entscheidungsträger ist, lässt sich an einem Vergleich der verschiedenen Anerkennungsquoten bezüglich tschetschenischer Flüchtlinge darstellen: Die Anerkennungsrate für diese Flüchtlingsgruppe lag 2005 in Österreich bei über 90 % und in der Slowakei bei unter 1 %. Das heißt nichts anderes, als dass die Frage der Schutzgewährung für die Betroffenen reine Glückssache ist, abhängig davon, wo und bei wem sie ihr Asylbegehren anbringen können und dürfen.
Während einerseits die Staaten des Nordens für die Entstehung von Fluchtgründen in erheblichem Maße mitverantwortlich sind, werden Flüchtlinge, die es schaffen, nach Europa zu kommen, durch quälend langsame, bürokratische und menschenunwürdige Aufnahmeprozeduren aufgerieben. Die Lebensbedingungen in den Zufluchtsländern verfehlen ebenfalls menschenrechtliche Mindeststandards. So dürfen Asylsuchende in Deutschland aufgrund der sog. Residenzpflicht einen ihnen zugewiesenen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit einer (natürlich kostenpflichtigen) Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen. Soziale Kontakte und eine Teilnahme am kulturellen und politischen Lebens werden – häufig über Jahre hinweg – faktisch auf Null reduziert. Nicht zu unterschätzen sind auch die rassistisch gefärbte Begleitkommentierung durch Teile der Politik und der Medien sowie die ständige Bedrohung durch rassistische Übergriffe.
Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist äußerst beschränkt. Staatliche Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen erheblich unterhalb des Sozialhilfesatzes. Zudem werden sie vielfach in Form von Wertgutscheinen ausgezahlt und tragen dadurch zusätzlich zu sozialer Ausgrenzung und Isolation bei. Auf Grund des faktischen Arbeits- und Ausbildungsverbots für die Dauer des Asylverfahrens liegen unendlich viele kreative und konstruktive Fähigkeiten der Menschen brach, welche zum Nichtstun und Warten verurteilt in ihrer Würde angetastet werden.
Nicht selten vergehen bis zu einer abschließenden Entscheidung im Asylverfahren etliche Jahren. Die durch sog. Einzelentscheider des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beabsichtigten positiven Entscheidungen müssen der Zentrale des BAMF in Nürnberg vorgelegt werden, welche wiederum im Einvernehmen mit dem BMI handelt. Eine Dauer von durchschnittlich 2 Jahren und mehr in diesen „Fällen“ bis zu einer ersten Entscheidung plus einer Dauer des anschließenden Gerichtsverfahrens von durchschnittlichen 3 bis 6 Jahren je nach Ort bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien einen unwiederbringlichen Lebenszeitverlust von vielen Jahren, auch wenn sie am Ende den Flüchtlingspass erhalten.

Der Status eines Asylberechtigten, bzw. eines anerkannten politischen Flüchtlings bedeutet immer noch keine endgültige Sicherheit vor der Verfolgung durch den Herkunftsstaat. Da jeder Verfolgerstaat dieser Welt über Interpol missliebige Gegner zur Festnahme zwecks Auslieferung ausschreiben kann und diese Ausschreibung keiner Überprüfung in einem rechtsstaatlichen Verfahren zugänglich ist, sind daher auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge jeder Zeit der Gefahr einer Inhaftierung ausgesetzt, wenn sie zur Festnahme und Auslieferung über Interpol ausgeschrieben sind. So hat der Verfolgerstaat selbst nach Flucht und Anerkennung der Betroffenen noch Macht über seine politischen Gegner. Dies ist ein rechtsstaatlich unakzeptabler Zustand.

Durch die aufgeflammte Diskussion des Begriffs der „Asylunwürdigkeit“, bzw. des sog. Terrorismusvorbehalts nach dem 11. September 2001, ist Tür und Tor geöffnet worden für eine völkerrechtlich unhaltbare und uferlose Ausweitung derjenigen Fälle, in denen Menschen Zuflucht verweigert wird, da sie angeblich schwere nicht-politische Verbrechen außerhalb der BRD begangen hätten, bzw. den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zu wider gehandelt hätten.

Hierunter werden durch das BAMF und manche Gerichte insbesondere auch der Anschluss an eine Widerstandsorganisation, Guerilla oder Organisation, welche auf die EU-Terrorliste aufgenommen wurden, verstanden und zwar unabhängig davon, welche konkreten Handlungen die entsprechende Person überhaupt unternommen hat. Die völlig unterschiedslose und ausnahmslose Einstufung von Menschen aus Oppositionsbewegungen als „aslyunwürdig“ ist inakzeptabel und steht in eklatantem Widerspruch zu etlichen völkerrechtlichen Prinzipien.
Der RAV sieht es als seine Aufgabe an, für das effektive Recht auf Asyl und menschenwürdige Zufluchtsmöglichkeiten zu streiten und auf die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge hinzuwirken.

Pressemitteilungen zum Thema

Pressemitteilung Nr. 4/21 vom 23. März 2021 und Aufruf zur Beteiligung an Kundgebung

RAV fordert zum zweiten Jahrestag ihrer Seenot-Rettung die Einhaltung internationalen Rechts

In Malta droht drei jungen Migranten aus afrikanischen Ländern eine lebenslange Haftstrafe, weil sie sich dafür einsetzten, nach der Rettung aus akuter Seenot im Mittelmeer nicht mit weiteren Geflüchteten zurück in die Lager Libyens verbracht zu werden. Aus Bedrohten werden Täter und aus Deeskalation wird ›Terrorismus‹.

Was war geschehen? Am 28. März 2019 rettete das Frachtschiff El Hiblu 1 über 100 Menschen – darunter 20 Frauen und mindestens 15 Kinder – aus akuter Seenot. Als die Menschen bemerkten, dass das rettende Schiff Kurs auf Libyen nahm, brach an Bord Verzweiflung und Panik aus. Amnesty International bestätigte seinerzeit, dass die Geretteten zu keinem Zeitpunkt gewalttätig gegen die…

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Pressemitteilung von 96 Organisationen und Initiativen, 9.2.2021

96 Organisationen und Initiativen verurteilen aufs Schärfste die geplante Abschiebung mitten im Lockdown in das Kriegs- und Krisengebiet Afghanistan

Wie im Dezember letzten Jahres wieder begonnen, setzt Deutschland seine monatlichen Abschiebungen nach Afghanistan auch 2021 fort. Abschiebungen in ein Land, welches 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020[1]  als das gefährlichste Land der Welt eingestuft wurde. Am 31. Januar 2021 hat das Auswärtige Amt Afghanistan als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) ausgewiesen und als Konsequenz seine Reise- und Sicherheitswarnungen noch weiter verschärft, da Afghanistan von COVID-19 besonders stark betroffen sei und das Gesundheitssystem den Belastungen nicht…

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11.1.2021, Offener Brief des RAV an Justizministerien, Gerichte und das BAMF

11. Januar 2021, Offener Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Dringender Appell des RAV

Sehr geehrte Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer,
sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte sowie Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte,
sehr geehrter Herr Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge,

für den RAV steht aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation und vor dem Hintergrund der in diesem Zusammenhang bisher ergriffenen Maßnahmen fest:
Auch die Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden.
Die Aufrufe zum gesellschaftlichen Zusammenhalt verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sich die Einschränkungen…

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Pressemitteilung 17/20, 7.12.2020

Abschiebungen in einen Folterstaat und Kooperationen mit dem Assad-Regime sind indiskutabel

Der RAV fordert anlässlich der Konferenz der Innenminister in dieser Woche, den Abschiebungsstopp nach Syrien zu verlängern. Abschiebungen in einen Folterstaat sind indiskutabel, Syrien ist für keinen Menschen sicher.

In Syrien ist weiterhin ein brutales und verbrecherisches Regime an der Macht: Jegliche oppositionelle Handlung oder auch nur der Verdacht, gegen die Regierung zu sein, wird von Assad und seinem Regime sofort gewaltsam unterdrückt und verfolgt. Zigtausende Menschen sind und werden weiter inhaftiert und gefoltert. Dem Verdacht, das Regime zu bekämpfen, können alle Menschen in allen Teilen des Landes ausgeliefert sein. Insbesondere diejenigen, die in das Land zurückkehren, sind…

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Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration am 20.9.20 um 14 h, Wittenbergplatz, Berlin

Das Lager in Moria auf der griechischen Insel Lesbos besteht nicht mehr. Ebenso wenig besteht ein menschenwürdiges europäisches Asylsystem mit rechtskonformen Aufenthalts- und Rückführungsregeln. Im Gegenteil: Die rechtswidrigen und unmenschlichen Bedingungen in den Lagern an den europäischen Außengrenzen sind politisch ebenso gewollt, wie die Rechtlosstellung der Flüchtenden. Die Botschaft der EU-Regierungen an flüchtende Menschen auf dem Weg nach Europa ist klar: »Sterbt woanders, oder ihr werdet dauerhaft interniert!« Das ist eine Schande.

Rechtspolitisch bedeutet das: Selbst wenn die Insel-Lager evakuiert werden – und bereits gegen die Evakuierung aus Moria von Asylsuchenden und Personen, die unter die non-refoulement-Regel fallen, wehren sich die konservative griechische Regierung…

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Link zur aufgezeichneten PK Einladung zur Online-Pressekonferenz am 17.9.2020 mit europäischen Anwältinnen und Moria-Geflüchteten RAV and AED-EDL zoom press conference with European lawyers and Moria refugees, September 17, 2020, 10.00am

Die Pressekonferenz zum nachhören

https://www.youtube.com/watch?v=_ikIJ8MlJnA&feature=youtu.be

Zugangsdaten für Presse- und Medienvertreter*innen unter: gs@rav.de oder: 030.417 235 55
Hintergrund-Informationen unter: https://www.rav.de/themen/migration-asyl/

To register and for details: gs@rav.de or: 030.417 235 55
Background information: https://www.rav.de/themen/migration-asyl/

Für alle, die die Pressekonferenz live sehen möchten: Den Link zum Live-Stream werden wir am 17.9. kurz vor 10h hier auf dieser Seite öffentlich machen.

Invitation [English version below]

Moria steht stellvertretend dafür, dass die zivilisatorische Leistung in Europa, dass sich Staaten Rechten und Pflichten unterwerfen, auf dem Spiel steht. Anwältinnen aus drei europäischen Ländern erläutern hierzu ihre…

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Pressemitteilung 09/20, 16.6.2020 (English version below)

Über 30.000 Menschen leben weiter in den griechischen Flüchtlingslagern unter katastrophalen und menschenunwürdigen Bedingungen. Auf der heutigen Bundespressekonferenz (BPK) in Berlin hat auch der RAV Stellung genommen und die Evakuierung der Flüchtlingslager sowie ein Ende der anhaltenden Rechtsbrüche gefordert.

Die griechische Rechtsanwältin Giota Massouridou, ELENA-Koordinatorin für Griechenland und Vize-Präsidentin der Europäischen Demokratischen Anwältinnen (EDA) erklärt: »Die unmenschlichen Bedingungen in den griechischen Hotspots werden auf nationaler Ebene in vielen EU-Mitgliedsstaaten weithin kritisiert, auch in Griechenland. Zahlreiche Berichte und Medieninformationen belegen die katastrophale Lage. Es geht ja nicht nur Moria, sondern um insgesamt fünf Hotspots (Leros, Kos,…

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Pressemitteilung Nr. 06/20 vom 8.4.2020

Seit dem 1. September 2019 gelten für Geflüchtete in Deutschland neue Regeln im Existenzsicherungsrecht. Seitdem werden u.a. Grundsicherungsleistungen für Alleinstehende und Alleinerziehende in Sammelunterkünften nur zu 90 Prozent gewährt. Von ihnen könne erwartet werden, dass sie gemeinsam wirtschaften wie Ehepaare, heißt es in der empirisch nicht belegten Begründung zur Gesetzesänderung. Dagegen sind in Deutschland Eil- und Hauptsacheverfahren anhängig. Wegen der erheblichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen in Sammelunterkünften werden zahlreiche weitere Eilanträge vor den Sozialgerichten gestellt.

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die Situation der Bewohner*innen von Sammelunterkünften dramatisch verändert. Sozialarbeiter*innen sind in vielen Sammelunterkünften…

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Gem. Pressemitteilung, 17.3.2020

Es war zu erwarten: 4 Jahre Zuschauen zeigen jetzt ihre katastrophale Wirkung. Der Corona-Virus hat auch die griechischen Inseln erreicht. 40.000 Menschen, zusammengepfercht in völlig überfüllten EU-Hotspot Lagern wie Moria, unter desaströsen Hygiene-Bedingungen und fast ohne medizinische Versorgung, könnten schon bald der tödlichen Krankheit ausgeliefert sein. Während Europäische Staaten zum Schutz vor der Pandemie ihre Grenzen schließen und selbst soziale Begegnungen von Kleingruppen unterbinden, ist das von der Austeritätspolitik und Wirtschaftskrise schwer angeschlagene griechische Krankensystem in keiner Weise in der Lage, bei einem großflächigen Krankheitsausbruch die notwendige medizinische Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen. Und die EU versperrt sich weiterhin allen…

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Statement, 6.3.2020

We will hold Greece and the EU accountable for the violations of the rights of migrants and refugees fleeing Turkey.

Over the last days, violations of the rights of migrants and refugees seeking to access EU territory via Greece have escalated to a new extreme. The conditions for such an escalation have long been in the making. In 2015, the EU introduced the “hotspot” approach, imposing on Italy and Greece the sorting of migrants and refugees arriving on their shores. In March 2016, the EU signed an agreement with Turkey, which for a time, allowed to contain crossings. Yet the twin developments transformed Aegean islands into open-air prisons and exacerbated a humanitarian catastrophe at Greece’s borders. And the untenable cooperation with Turkey – denounced by civil society - is now…

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Veröffentlichungen zum Thema