Sie sind hier: RAV > Themen > Mieten & Wohnen

Mieten - Wohnen - Stadtpolitik

MieterInnen haben soziale Grundrechte. Hierzu gehört der Erhalt bezahlbaren Wohnraums und die Ermöglichung sozialverträglichen Wohnens; auch und gerade in Ballungszentren.

Dieses Recht wird vielen Mieter*innen durch ungebremste Mietsteigerungen in attraktiven Wohnlagen, durch die Vernichtung günstigen Wohnraums in Folge von Modernisierung und durch eine fehlende korrigierende Stadtentwicklungspolitik immer häufiger genommen.

Im Machtverhältnis Vermieter*innen gegen Mieter*innen sind letztere schon strukturell unterlegen und erleben sich nicht selten als wehrlos. Die Einkommensschwächeren unter ihnen finden in den innerstädtischen Bereichen der Ballungszentren kaum noch Wohnraum oder müssen immer größere Teile ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen.

Der RAV will dieser Entwicklung entgegen treten und setzt sich für die Stärkung des sozialen Grundrechts auf bezahlbaren Wohnraum ein. Denn nach dem Selbstverständnis unseres Vereins ist es eine wichtige Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Interessen wirtschaftlich und sozial Schwacher wahrzunehmen.

In diese Auseinandersetzung, die eine der Grundmaxime der derzeitigen Gesellschaftsordnung, nämlich jene der uneingeschränkten Verfügungsmöglichkeit über das Eigentum (an Wohnraum) betrifft, interveniert der RAV sowohl mit juristischen Mitteln, als auch auf politischer Ebene.

Er unterstützt Bürger*innen- und Protestbewegungen, verfasst Stellungnahmen zu laufenden Gesetzesvorhaben und organisiert Veranstaltungen. Er vernetzt Anwältinnen und Anwälte, die das Recht auf Wohnen nicht den Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik oder der wirtschaftsgetriebenen Stadtentwicklungspolitik opfern wollen.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Pressemitteilung, 18.01.2017
RAV-Anwält*innen legen Zahlen zu Modernisierungskosten für Mieterinnen und Mieter vor und fordern die Abschaffung der Modernisierungsumlage  (§ 559 BGB) Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat heute ein umfassendes Informationspapier zu dem Preistreiber Nr. 1 im Mietrecht vorgelegt: Den Modernisierungkosten (http://bit.ly/2jvDKA3) Anhand konkreter Fallbeispiele aus Berlin weisen die Mietrechtsanwältinnen und -anwälte Mietpreissteigerungen von 52 bis zu 224 Prozent aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nach. Der Grund hierfür ist die aktuelle Rechtlage, nach der Mieterinnen und Mieter mit 11 Prozent der vorfinanzierten Modernisierungskosten der Vermieterinnen und Vermieter belastet werden können. Härteeinwände finden nur in Ausnahmefällen Beachtung. Die sichtbare…
>>
Broschüre über die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter
Ausgabe einer Mietrechtsbroschüre durch den Arbeitskreis Mietrecht im RAV im November 2016. Aus dem Inhalt: I. Zur Geschichte der Modernierungsumlage im Wohnungsietrecht

II. Die aktuelle Rechtslage
  • Zu duldende Modernisierungsmaßnahmen
  • Persönliche Härte
  • Ankündigung
  • Mieterhöhung nach Modernisierung

III. Kritik
  • Mieterhöhung nach Modernisierung ist systemfremd - sie führt zur Mietenexplosion
  • Der Härteeinwand bietet nur unzureichenden Schutz
  • Staatliche Leistungssysteme
  • Welche Alternativen gibt es?

Download der Broschüre als PDF >>>  
>>
Endlich Mieterrechte wieder stärken!
Seit mehreren Jahren steigen die Mieten in den Ballungszentren dramatisch. Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist massiv gefährdet. Das Thema Mieten und Wohnen bestimmt nicht nur den Alltag der Menschen, sondern wird zusehends auch von der Politik entdeckt.  Die Ursachen für diese Misere sind vielfältig. Unter anderem hatte die schwarz-gelbe Koalition im 2013 das Modernisierungsrecht zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter novelliert und damit zumindest eine weitere Ursache für den Anstieg der Mieten geschaffen. Die Große Koalition trat danach im gleichen Jahr mit dem Versprechen an, die Rechte der Mieterinnen und Mieter wieder zu stärken. Im Fokus stand dabei zunächst die sog. Mietpreisbremse. 2013 wurde aber auch vereinbart, die die rechtliche…
>>
Veranstaltung am 12.10.2016 in Berlin
In den Ballungsgebieten steigen seit Jahren die Mieten unaufhaltsam. Gleichzeitig wird Wohnraum immer knapper. Gesetzgeberische Initiativen zum Schutz gegen steigende Mieten wie zum Beispiel die Mietenbremse haben den vollmundig versprochenen Erfolg bislang nicht erzielen können. Die Mietspiegel stehen unter dem Beschuss der Vermieterverbände. Mit ihm aber fiele das Instrument der Mietenbremse als Steuerungselement eines sozialverträglichen Wohnungsmarktes endgültig. Gleichzeitig steigen die Mieten insbesondere aufgrund von kostenintensiven energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Neben der Explosion der Mieten wird die Situation am Wohnungsmarkt dadurch verschärft, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den letzten 15 Jahren den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts massiv…
>>
2. Mieten & Wohnen Konferenz, 16./17.9.16 in Berlin
Die Konferenz findet am 16. und 17.9.2016 in der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Alle Infos finden sich hier: http://www.netzwerk-mieten-wohnen.de/content/einladung-zur-2-konferenz-des-netzwerks-mieten-wohnen-wege-zu-bezahlbarem-wohnen Der RAV ist Mitglied des Netzwerkes.
>>
Veranstaltung am 21.9.16 in Berlin, Helle Panke
Verdrängung von MieterInnen durch Energetische Modernisierung am Beispiel Pankow Im Jahr 2013 wurde bei der Mietrechtsreform unter der schwarz-gelben Bundesregierung die Energetische Sanierung als Modernisierungsmaßnahme im § 559 BGB eingeführt.
Die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnraum können und werden in den meisten Fallen zu 11% pro Jahr auf die MieterInnen umgelegt. Diese Modernisierungsumlage ist in § 559 BGB geregelt. Eine Modernisierungsmieterhöhung kann der Vermieter verlangen bei baulichen Veränderungen in der Wohnung, die den Wohnwert (z. B. einen Balkon) erhöhen oder eine nachhaltige Energieeinsparung bewirken. Ob sich die Energieeinsparung für die MieterInnen rechnet, ist egal. Auch nach der Finanzierung der Baumaßnahme kann der Vermieter die höhere Miete weiter…
>>
Positionspapier Mietrecht, Feb. 2016
Mit Schreiben vom 29. Februar 2016 wenden sich div. Vereine (u.a. der RAV, weitere s. Unterzeichner/innen am Ende des Positionspapieres) an ausgewählte Mitglieder im Bundestag mit der Bitte,  sich für die Abschaffung der Modernisierungsumlage über § 559 BGB einzusetzen. Wir dokumentieren hier folgend das erarbeitete Positionspapier. § 559 BGB abschaffen jetzt!§ 559 BGB ist systemfremd Im Mietrecht stellt die ortsübliche Vergleichsmiete den Maßstab für die Möglichkeit einer Mieterhöhung dar.  Die Modernisierungsumlage in § 559 BGB ist im Mietrecht systemfremd, da sie nicht auf die Vergleichsmiete für eine mit spezifischen Merkmalen ausgestattete Wohnung abzielt, sondern auf die Investitionskosten einer Modernisierungsmaßnahme.  Der Vermieter kann mit der Modernisierung zudem den…
>>
Veranstaltung, 15.6.15
Einladung zur Informations- und Diskussionsveranstaltung des AK-Mietrecht im RAV 15. Juni 2015, 20.00 Uhr.
Familiengarten, Oranienstraße 34, Hinterhaus, 10999 Berlin
(U1/U8 Kottbusser Tor, Bus M29)
Energetische Gebäudesanierung, altersgerechtes Wohnen, Fußbodenheizung, schicke Bäder...
In den letzten Jahren wird der Gebäudebestand in begehrten Zentren immer aufwändiger und häufiger saniert. Energie soll eingespart, dem demographischen Wandel durch entsprechende Sanierung begegnet und die Nachfrage solventer Kaufinteressierter nach hochwertigem Wohnraum befriedigt werden. Einiges davon kann sinnvoll und notwendig sein, führt jedoch häufig zur Verdrängung der jetzigen Mieter. Die Kosten dieser Modernisierungen werden zu 11 Prozent pro Jahr auf die Mieter umgelegt. Damit zahlen vor allem…
>>
Pressemitteilung vom 28.11.14
Die Bundesregierung hat im Oktober 2014 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Kernstück ist die sog. Mietenbremse. Die Mieterhöhung soll bei Wiedervermietung auf 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden. Das Gesetz wird in der derzeit geplanten Form bezahlbaren Wohnraum nicht erhalten können und den Mietenanstieg nicht bremsen. Auf massive Intervention der Vermieterlobby wurde der ohnehin nur halbherzige Gesetzesentwurf weiter verwässert und die Hürden für die Mietenbremse wurden erhöht. Die Mietenbremse gilt nicht automatisch, vielmehr bedarf sie jeweils einer Rechtsverordnung der Bundesländer. Diese können eine Begrenzung der Wiedervermietungsmiete in Gebieten einführen, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen…
>>
Aktualisierte Stellungnahme, 26.11.2014
Stellungnahme des RAV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) Mietpreisbremse im Mietrechtsnovellierungsgesetz A. Einleitung Der Grundgedanke, den Mietpreisanstieg durch eine Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung auf 10% über der Vergleichsmiete zu entschleunigen, ist zu begrüßen. Dies wäre ein Instrument (von mehreren), um dem gegenwärtigen Trend entgegen zu wirken, dass immer mehr Mieter einen immer größeren Anteil ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete ausgeben müssen, darunter viele Empfänger von Leitungen nach SGB II oder XII, die einen Teil ihres Regelsatzes für die Kosten der Unterkunft aufwenden…
>>