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Mieten - Wohnen - Stadtpolitik

MieterInnen haben soziale Grundrechte. Hierzu gehört der Erhalt bezahlbaren Wohnraums und die Ermöglichung sozialverträglichen Wohnens; auch und gerade in Ballungszentren.

Dieses Recht wird vielen Mieter*innen durch ungebremste Mietsteigerungen in attraktiven Wohnlagen, durch die Vernichtung günstigen Wohnraums in Folge von Modernisierung und durch eine fehlende korrigierende Stadtentwicklungspolitik immer häufiger genommen.

Im Machtverhältnis Vermieter*innen gegen Mieter*innen sind letztere schon strukturell unterlegen und erleben sich nicht selten als wehrlos. Die Einkommensschwächeren unter ihnen finden in den innerstädtischen Bereichen der Ballungszentren kaum noch Wohnraum oder müssen immer größere Teile ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen.

Der RAV will dieser Entwicklung entgegen treten und setzt sich für die Stärkung des sozialen Grundrechts auf bezahlbaren Wohnraum ein. Denn nach dem Selbstverständnis unseres Vereins ist es eine wichtige Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Interessen wirtschaftlich und sozial Schwacher wahrzunehmen.

In diese Auseinandersetzung, die eine der Grundmaxime der derzeitigen Gesellschaftsordnung, nämlich jene der uneingeschränkten Verfügungsmöglichkeit über das Eigentum (an Wohnraum) betrifft, interveniert der RAV sowohl mit juristischen Mitteln, als auch auf politischer Ebene.

Er unterstützt Bürger*innen- und Protestbewegungen, verfasst Stellungnahmen zu laufenden Gesetzesvorhaben und organisiert Veranstaltungen. Er vernetzt Anwältinnen und Anwälte, die das Recht auf Wohnen nicht den Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik oder der wirtschaftsgetriebenen Stadtentwicklungspolitik opfern wollen.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Stellungnahme des RAV und GFF, 13.9.19

Die Stellungnahme wurde vom RAV gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. erarbeitet.
Die vollständige Version mit Inhaltsverzeichnis und Fußnoten kann hier heruntergeladen werden: StN als PDF

A. Landesrechtliche Kompetenz
I. Ausgangslage
Steigende Mieten in den Ballungszentren, Knappheit an bezahlbaren Wohnraum, eine Explosion von Boden- und Immobilienkaufpreisen führen gerade in den Hotspots der Republik zu einer Wohnungsnot. Das Wohnungsthema ist die soziale Frage unserer Zeit.

Gerade in den Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum rar. Der Zuzug in die Zentren erhöht den Druck auf die Wohnungsmärkte. In den letzten Jahrzehnten wurde zu wenig gebaut. Hier hat ein Prozess des Umdenkens zwar eingesetzt. Allerdings darf bezweifelt werden, ob die alleinige Fokussierung auf…

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Stellungnahme des RAV, 6.9.19

Grundsätzlich ist die Erweiterung des Betrachtungszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahren zu begrüßen, jede Erweiterung hilft. Allerdings wäre es sicherlich besser, alle Mieten bei der Ermittlung der Vergleichsmieten zu berücksichtigen. Denn nur so werden alle Mieten berücksichtigt, die am Markt gezahlt werden.

      1. Ortsübliche Vergleichsmiete und Betrachtungszeitraum

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich – von der Grundidee her – um die Miete, die gemeinhin für vergleichbare Wohnungen gezahlt wird. Es sind daher nicht nur die in jüngerer Zeit neu vereinbarten Mieten zu berücksichtigen, sondern auch die unveränderten Bestandsmieten, die offenbar von diesen Vermietern als auskömmlich und nicht unangemessen angesehen…

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Pressemitteilung Nr. 1 vom 12. März 2019

RAV fordert die Berliner Regierungskoalition auf, zügig die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Mietendeckels zu schaffen.

Am 6. März 2019 hatte der RAV in die Evangelischen Elisabeth Klinik zum Fachgespräch »Mietendeckel, geht das?« eingeladen. In der dreistündigen Debatte wurden die Möglichkeiten einer landesrechtlichen Regelung zur Miethöhe kontrovers diskutiert und Modelle einer Umsetzung vorgestellt. Neben Vertreter*innen der drei Berliner Regierungsparteien waren Richter*innen vom Berliner Verwaltungsgericht und vom Landgericht erschienen. Fachjurist*innen der Senatsverwaltungen Bauen und Wohnen sowie der Justiz beteiligten sich ebenso wie Professoren für Zivil- und Öffentliches Recht. Neben Parlamentarier*innen aus anderen Bundesländern waren Anwält*innen und…

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Stellungnahme, 10.8.2018
Verfasser*innen
Rechtsanwältin Carola Handwerg, Berlin
Rechtsanwalt Benjamin Raabe, Berlin
Rechtsanwalt Henrik Solf, Berlin
I. Mietpreisbremse

A. Ausgangslage
Die Wohnungsfrage rückt immer mehr in den Fokus der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Gerade in den Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum rar. Der Zuzug in die Zentren erhöht den Druck auf die Wohnungsmärkte. In den letzten Jahrzehnten wurde zu wenig gebaut. Hier hat ein Prozess des Umdenkens zwar eingesetzt. Allerdings darf bezweifelt werden, ob die alleinige Fokussierung auf den Neubau die derzeitigen Probleme am Wohnungsmarkt lösen werden. Denn es fehlt vor allem an bezahlbaren Wohnraum.
Der Abbau des öffentlichen Sektors der Wohnraumbewirtschaftung, die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit und der Einstieg in den Ausstieg…
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Gemeinsame Pressemitteilung, 29.6.2018
Vom 22. bis 24. Juni 2018 fand in Frankfurt am Main das bundesweite Treffen der alternativen Mietervereine aus Bochum, Dortmund, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Münster und Nürnberg sowie aus Berlin des Arbeitskreises Mietrecht im Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV) statt. Die Mietervereine vertreten gemeinsam mehr als 70000 Mitglieder. Diskutiert wurde unter anderem der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Mietrechts. Neue Regelungen sieht der von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegte Referentenentwurf unter anderem bei der Mietpreisbremse und der Modernisierungsmieterhöhung vor. Der Entwurf wurde bereits anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet. Große Kritik gab es von…
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Pressemitteilung Nr. 5 vom 13.6.2018

Die 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat die Anwendbarkeit und Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse bestätigt und widerspricht damit in ihrem ausführlich begründeten Urteil vom 25. April 2018 (Az. 65 S 238/17) ausdrücklich der 67. Kammer des Berliner Landgerichts, die die Mietpreisbremse mit ihrem Beschluss vom 7. Dezember 2017 (Az. 67 S 218/17) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hatte, weil sie sie für verfassungswidrig hielt.

Auch das Vorgehen der 63. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, die per Beschluss vom 23.01.2018 (Az. 63 S 156/17) einen Rechtsstreit über die Mietpreisbremse bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzte, hält die 65. Zivilkammer für falsch und erläutert dies ausführlich.

In ihrem Urteil befand die 65. Zivilkammer…

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Pressemitteilung Nr. 3 (und Aufruf) 11.4.18
Demonstration am Samstag, 14. April in Berlin
Der ›Arbeitskreis Mietrecht‹ im RAV, eine seit 2013 bestehende Arbeitsgruppe aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die ausschließlich die Mieterseite vertritt, ruft gemeinsam mit dem Bundesvorstand des RAV zur Teilnahme an der Demonstration ›Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn‹ auf. [http://mietenwahnsinn.info/] Die Kolleginnen und Kollegen des RAV sowie Befreundete treffen sich um 14:00 Uhr unter dem Banner ›Wohnen ist Menschenrecht‹. Dort stehen auch Kolleginnen und Kollegen für Presse-Interviews zur Verfügung. »Wir erleben in unserer täglichen Arbeit, wie Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden«, so RAV-Mitglied Carola Handwerg vom ›AK Mietrecht‹. »Verdrängung durch Modernisierungen, Mieterhöhungen,…
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Pressemitteilung Nr. 5 vom 18. Oktober 2017
Das Amtsgericht Neukölln hat die Anwendbarkeit und Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse bestätigt und widerspricht damit in seinem Urteil vom 11. Oktober 2017 (Az. 20 C 19/17) ausdrücklich der 67. Kammer des Berliner Landgerichts, die die Mietpreisbremse Ende September 2017 in einem Beschluss für verfassungswidrig befunden hatte. In dem vorliegenden Urteil wird die Mietpreisbremse zudem in bestimmten Konstellationen für analog anwendbar erklärt. Konkret ging es darum, dass die Vermieterin die Kündigung der ausziehenden Hauptmieterin einer von mehreren jungen Leuten bewohnten Wohnung zur Bedingung für einen Vertragsabschluss mit den bisherigen Untermietern machte. Nach der Kündigung der Hauptmieterin bestand die Vermieterin jedoch plötzlich darauf, noch in der verbleibenden Mietzeit…
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Presseerklärung vom 21.09.2017
Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin vertritt in einem Hinweisbeschluss vom 14.09.2017 Ansicht, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig. Der Gleichheitssatz sei verletzt. Das Landgericht stützt seine Rechtsauffassung im Wesentlichen auf zwei Punkte:
  • Die Mietenbremse benachteilige die Vermieter in den betroffenen Regionen. Darüber hinaus stelle sie Vermieter etwa in München wegen des abweichenden Preisgefüges besser als Vermieter in Berlin. Dies ist falsch. Der Gleichheitssatz verlangt, Gleiches gleich zu behandeln und Ungleiches ungleich. Dabei hat der Gesetzgeber alle relevanten Aspekte zu erwägen. Tatsächlich aber hat das Landgericht in seiner Entscheidung allein die Vermieterinteressen berücksichtigt. Dies reicht so aber kaum aus. Der Gesetzgeber wollte Mieterinnen und Mieter vor…

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Mietenpolitische Diskussion zur Bundestagswahl. Mittwoch, 06.09.2017, 19:30 Uhr
Wohnraum ist knapp Gleichzeitig sind die Möglichkeiten unliebsamen (Alt-) Mieterinnen und Mietern kündigen zu können in den letzten Jahren vielfältiger geworden und werden von vielen Vermieterinnen und Vermietern auch konsequent genutzt. Immer mehr Menschen sind so von dem unfreiwilligen Verlust ihrer Wohnung durch Kündigung nach Zahlungsverzug (aufgrund steigender Miete), wegen Eigenbedarf oder aus sonstigen verhaltensbedingten Gründen betroffen. Wohnraum wird immer teurer Für die Aushöhlung des Kündigungs- schutzes sind nicht nur lasche Bundesge- setze, sondern auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der letzten Dekade verantwortlich. Reformvorschlä- ge zur Stärkung von Mieterinnen- und Mieterrechten vor Kündigungen lagen schon zum Beginn der 17. Legislaturperi-…
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