Mieten - Wohnen - Stadtpolitik
MieterInnen haben soziale Grundrechte. Hierzu gehört der Erhalt bezahlbaren Wohnraums und die Ermöglichung sozialverträglichen Wohnens; auch und gerade in Ballungszentren.
Dieses Recht wird vielen Mieter*innen durch ungebremste Mietsteigerungen in attraktiven Wohnlagen, durch die Vernichtung günstigen Wohnraums in Folge von Modernisierung und durch eine fehlende korrigierende Stadtentwicklungspolitik immer häufiger genommen.
Im Machtverhältnis Vermieter*innen gegen Mieter*innen sind letztere schon strukturell unterlegen und erleben sich nicht selten als wehrlos. Die Einkommensschwächeren unter ihnen finden in den innerstädtischen Bereichen der Ballungszentren kaum noch Wohnraum oder müssen immer größere Teile ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen.
Der RAV will dieser Entwicklung entgegen treten und setzt sich für die Stärkung des sozialen Grundrechts auf bezahlbaren Wohnraum ein. Denn nach dem Selbstverständnis unseres Vereins ist es eine wichtige Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Interessen wirtschaftlich und sozial Schwacher wahrzunehmen.
In diese Auseinandersetzung, die eine der Grundmaxime der derzeitigen Gesellschaftsordnung, nämlich jene der uneingeschränkten Verfügungsmöglichkeit über das Eigentum (an Wohnraum) betrifft, interveniert der RAV sowohl mit juristischen Mitteln, als auch auf politischer Ebene.
Er unterstützt Bürger*innen- und Protestbewegungen, verfasst Stellungnahmen zu laufenden Gesetzesvorhaben und organisiert Veranstaltungen. Er vernetzt Anwältinnen und Anwälte, die das Recht auf Wohnen nicht den Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik oder der wirtschaftsgetriebenen Stadtentwicklungspolitik opfern wollen.