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Freie Advokatur

Die „freie Advokatur“, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung, zählt nach wie vor zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaats. Zentraler Bestandteil ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den ratsuchenden, in ihren Rechten bedrohten Mandantinnen und Mandanten und der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt. Diese elementaren Grundsätze müssen sich vor allem dann bewähren, wenn die Mandantschaft besonders verletzlich ist, weil sie gesellschaftlich etikettiert und durch staatliche Maßnahmen in zentralen Freiheitsrechten bedroht wird. Dies gilt etwa für Mandantinnen und Mandanten im Asyl- und Asylwiderrufsverfahren, aber auch für politische Aktivistinnen und Aktivisten oppositioneller Bewegungen.
Der RAV tritt dafür ein, dass gerade dort, wo ein derartiges gesellschaftliches Machtgefälle existiert, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich uneingeschränkt an der Seite der Betroffenen für die Achtung von Grund- und Menschenrechten einzusetzen können.
Der RAV wendet sich daher entschieden gegen die Instrumentalisierung und Ausforschung von Rechtswältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen von „Sicherheitsgesetzen“ wie dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz. Er unterstützt auch - auf nationaler wie internationaler Ebene - Kolleginnen und Kollegen, die mit strafrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Verfahren überzogen oder mit Berufsverboten bedroht werden, weil sie sich entschlossen für die Rechte von Betroffenen einsetzen und dabei mit den Vorwürfen gegen ihre Mandantinnen und Mandanten identifiziert werden oder weil sie öffentlich menschenrechtswidrige Praxen benennen.
Auf europäischer Ebene verfolgt der RAV diese Ziele im Rahmen der ständigen Arbeitsgruppe „Defense de la Defense“, die von den Europäischen Demokratischen Anwälten (EDA) - Avocats Européens Democrates (AED) eingerichtet wurde.
Hier Texte zu BKA-Verfassungsbeschwerde und die Petition, die der RAV zum Verfahren gegen Erin Keskin verabschiedet hat.

Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema

Einladung zur Pressekonferenz, 15.2.2010, 11 - 11:30 Uhr
Seit dem 1. Mai 2009 sind Polizei und Staatsanwaltschaft in verschiedenen Strafverfahren damit gescheitert, Verurteilungen wegen der Ereignisse um den 1. Mai in Berlin-Kreuzberg und scheinbar oder tatsächlich linksmotivierter Straftaten (bspw. Brandstiftungen an Kfz) zu erreichen. Die Beschuldigten haben dies zumeist mit mehrmonatiger Untersuchungshaft bezahlen müssen. Zuletzt wurden zwei Schüler, die mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft sitzen mussten, vom Vorwurf des versuchten Mordes wegen Werfens eines Molotow-Cocktails freigesprochen. Die Verteidigerinnen und Verteidiger in diesen und anderen, ähnlich gelagerten Fällen stellen fest, dass der Umgang der Staatsanwaltschaft Berlin mit solchen Verfahren derzeit von einem unbedingten, offenbar politisch motivierten…
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Pressemitteilung vom 11.05.2009
„Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung.“ Mit dieser Warnung begründet die Berliner Rechtsanwältin Andrea Würdinger, Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) den Schritt, gemeinsam mit zwei Vorstandskollegen aus dem RAV gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die weiteren Beschwerdeführer sind der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Martin Lemke (Hamburg) und Wolf Dieter Reinhard (Hamburg), Mitglied im Vorstand des RAV und der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger. Vertreten werden sie durch Rechtsanwalt Sönke Hilbrans (Berlin). „Das BKA-Gesetz eröffnet…
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Pressemitteilung vom 11.04.2008

Unsere Kollegin Eren Keskin, bekannt für ihr unermüdliches und mutiges Engagement für Menschen- und Freiheitsrechte in der Türkei, wurde am 20.03.08 durch das Amtsgericht Kartal/ Istanbul zu 6 Monaten und 20 Tagen Haft sowie einer Geldstrafe in Höhe von 4000 NTLira (ca. 2000 €) gem. Art. 301 Abs. 2 Türkisches Strafgesetzbuch wegen Verunglimpfung und Herabwürdigung des Türkischen Militärs verurteilt. Strafverschärfend wurde gem. Absatz 3 des Art. 301 TStGB  bewertet, dass die Tat durch eine türkische Staatsangehörige im Ausland begangen wurde.

Der Verurteilung liegt ein Interview zu Grunde, welches in der Zeitung „Tagesspiegel“ vom 24.06.2006 veröffentlicht wurde und in welchem Rechtsanwältin Keskin erneut ihre Überzeugung zum Ausdruck brachte, dass die Politik der Türkei nach wie vor vom…

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