Freie Advokatur
Der RAV tritt dafür ein, dass gerade dort, wo ein derartiges gesellschaftliches Machtgefälle existiert, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich uneingeschränkt an der Seite der Betroffenen für die Achtung von Grund- und Menschenrechten einzusetzen können.
Der RAV wendet sich daher entschieden gegen die Instrumentalisierung und Ausforschung von Rechtswältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen von „Sicherheitsgesetzen“ wie dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz.
Er unterstützt auch - auf nationaler wie internationaler Ebene - Kolleginnen und Kollegen, die mit strafrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Verfahren überzogen oder mit Berufsverboten bedroht werden, weil sie sich entschlossen für die Rechte von Betroffenen einsetzen und dabei mit den Vorwürfen gegen ihre Mandantinnen und Mandanten identifiziert werden oder weil sie öffentlich menschenrechtswidrige Praxen benennen.
Auf europäischer Ebene verfolgt der RAV diese Ziele im Rahmen der ständigen Arbeitsgruppe „Defense de la Defense“, die von den Europäischen Demokratischen Anwälten (EDA) - Avocats Européens Democrates (AED) eingerichtet wurde.
Hier Texte zu BKA-Verfassungsbeschwerde und die Petition, die der RAV zum Verfahren gegen Erin Keskin verabschiedet hat.
Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema
Einladung zur Pressekonferenz, 15.2.2010, 11 - 11:30 Uhr
Pressemitteilung vom 11.05.2009
Pressemitteilung vom 11.04.2008