Freie Advokatur
Die „freie Advokatur“, d.h. die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung, zählt nach wie vor zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Rechtsstaats. Zentraler Bestandteil ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den ratsuchenden, in ihren Rechten bedrohten Mandantinnen und Mandanten und der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt. Diese elementaren Grundsätze müssen sich vor allem dann bewähren, wenn die Mandantschaft besonders verletzlich ist, weil sie gesellschaftlich etikettiert und durch staatliche Maßnahmen in zentralen Freiheitsrechten bedroht wird. Dies gilt etwa für Mandantinnen und Mandanten im Asyl- und Asylwiderrufsverfahren, aber auch für politische Aktivistinnen und Aktivisten oppositioneller Bewegungen.
Der RAV tritt dafür ein, dass gerade dort, wo ein derartiges gesellschaftliches Machtgefälle existiert, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich uneingeschränkt an der Seite der Betroffenen für die Achtung von Grund- und Menschenrechten einzusetzen können.
Der RAV wendet sich daher entschieden gegen die Instrumentalisierung und Ausforschung von Rechtswältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen von „Sicherheitsgesetzen“ wie dem zum 1.1.2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz.
Er unterstützt auch - auf nationaler wie internationaler Ebene - Kolleginnen und Kollegen, die mit strafrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Verfahren überzogen oder mit Berufsverboten bedroht werden, weil sie sich entschlossen für die Rechte von Betroffenen einsetzen und dabei mit den Vorwürfen gegen ihre Mandantinnen und Mandanten identifiziert werden oder weil sie öffentlich menschenrechtswidrige Praxen benennen.
Auf europäischer Ebene verfolgt der RAV diese Ziele im Rahmen der ständigen Arbeitsgruppe „Defense de la Defense“, die von den Europäischen Demokratischen Anwälten (EDA) - Avocats Européens Democrates (AED) eingerichtet wurde.
Hier Texte zu BKA-Verfassungsbeschwerde und die Petition, die der RAV zum Verfahren gegen Erin Keskin verabschiedet hat.
Pressemitteilungen, Stellungnahmen und andere Veröffentlichungen zum Thema
Pressemitteilung 1/21 vom 21. Januar 2021
Aufruf zur Teilnahme am 22.1.21 in Berlin
Day of the Endangered Lawyer
Solidaritätserklärung
RAV erhebt gemeinsam mit anderen Organisationen Beschwerde beim UN-Sonderberichterstatter, 23.10.19
Pressemitteilung Nr. 2 vom 22. März 2019
Zu der Verurteilung von 18 Strafverteidiger*innen in der Türkei am 20. März 2019
Zu der Verurteilung von 18 Strafverteidiger*innen in der Türkei am 20. März 2019
Einladung zur Informationsveranstaltung und Podiumsdiskussion, 21.1.19 FFM
Pressemitteilung, 04.07.17
Gemeinsame Pressemitteilung verschiedener Anwaltsvereinigungen, 13.11.2016; Türkçe olarak aşağida