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Routen nach Europa

Die neue Europäisierung der Migrations- und Grenzpolitik

BERND KASPAREK 

Die neue Intensität der Fluchtmigrationen nach Europa, die im Frühjahr 2015 ihren Anfang nahm, hat das Grenzregime Europas vor eine schwere Herausforderung gestellt. Trotz intensiver Bemühungen im Herbst und Winter, die Bewegung von Menschen wieder staatlicher Kontrolle zu unterwerfen und einzuschränken, ist dies bisher nur teilweise gelungen. Schon Anfang Februar 2016 verzeichnete der UNHCR knapp 70.000 Ankünfte in Griechenland, angesichts der stürmischen Bedingungen auf dem Meer auf Grund des Winters und verglichen mit den rund 850.000 Ankünften im Jahr 2015 ist also davon auszugehen, dass auch 2016 ein Jahr der Migration nach Europa werden wird. Dieser Beitrag skizziert die Dynamik der europäischen Migrations- und Grenzpolitik der letzten Jahre zwischen der Krise von Schengen, den Bewegungen der Migration und den Versuchen der Restabilisierung des europäischen Grenzregimes. 

RÜCKBLICK: 2015 

Im Rückblick auf das Jahr 2015 fällt vor allem auf, dass die Institutionen des europäischen Grenzregimes vollkommen unvorbereitet auf den Sommer der Migration waren. Zwar waren Migrations- und Grenzpolitik ganz oben auf der politischen Agenda, dennoch waren die konkreten Vorhaben auf ganz andere Regionen und Konstellationen gerichtet. Die neue Europäische Kommission unter Jean-Claude Juncker, die im Herbst 2014 ihre Arbeit aufnahm, listete Migrations- und Grenzpolitik als eine ihrer Hauptprioritäten. So wurde etwa der neue Posten eines Kommissars für Migration geschaffen, welcher mit dem ehemaligen griechischen Verteidigungsminister Dimitris Avramopoulos besetzt wurde. Auch der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, wurde damit beauftragt, die ressortübergreifende Koordination der Migrationspolitik voranzutreiben. Auch die neue Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, sah ihr Amt als mit Migrationspolitik befasst an.
Diese neue Schwerpunktsetzung der Kommission stellt jedoch ein eher träges Reagieren auf die migrationspolitische Dynamik der letzten Jahre dar. Seit den Bootsunglücken vor Lampedusa im Oktober 2013, bei denen bis zu 500 Menschen ihr Leben verloren, wurde nicht nur eine Neuorientierung der bis dato von einer versicherheitlichten Logik dominierten europäischen Grenzpolitik gefordert, sondern auch von der damaligen Barroso-Kommission versprochen (vgl. für eine Rekonstruktion Kasparek & Speer 2015). Die italienische Marine-Operation Mare Nostrum verkörperte diese Neuorientierung hin zu einer Politik des Humanitarismus, blieb aber ein nationaler Alleingang, der von den übrigen EU-Staaten und auch der Kommission kritisch beäugt wurde. Nach rund einem Jahr wurde Mare Nostrum daher durch die Operation Triton der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX abgelöst. Dies ging einher mit einer Rückverschiebung der Einsatzziele von der humanitaristischen Rettung von Menschenleben auf Hoher See hin zur Sicherung der Grenzen. Erst nachdem es in der Nacht vom 18. zum 19. April 2015 erneut zu einer Schiffskatastrophe im Mittelmeer kam, bei der rund 800 Menschen ertranken, wurde Triton erneut humanitaristisch ausgerichtet.
Gleichzeitig trieb Federica Mogherini die Idee einer Militärmission im Mittelmeer voran, die auf die Bekämpfung der ›Schlepper und Schleuser‹ abzielte und sich am Vorbild der Atalanta-Mission zur Bekämpfung der Piraterie vor der somalischen Küsten orientierte. Die Mission startete unter dem Namen EUNAVFOR MED. Ging es in der ersten Phase nur um die Gewinnung von Informationen über die Netzwerke der Schlepper und Schleuser, sollen diese in einer zweiten Phase auch auf Hoher See verhaftet werden. Eine dritte Phase, die aufgrund der fehlenden Zustimmung des UN-Sicherheitsrats immer noch aussteht, sieht sogar die Verfolgung von Schleppern und Schleusern auf dem libyschen Festland vor.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fokus des europäischen Grenzregimes im Frühjahr 2015 auf das zentrale Mittelmeer zwischen Libyen und Italien beschränkt war. Gleichzeitig hatte sich ein neuer politischer Diskurs etabliert, der weniger auf die bis dato praktizierte Unterscheidung von legitimen Flüchtlingen einerseits und wirtschaftlich motivierten MigrantInnen andererseits abzielte. Vielmehr stand ein humanitaristischer Diskurs im Vordergrund, der zwischen den zu rettenden Opfern der Schlepper und Schleuser und den ›kriminellen Netzwerken‹ der kommerziellen Fluchthilfe unterschied.
In Deutschland, wo Migrationspolitik gegenwärtig vor allem Asylpolitik bedeutet, kam es seit 2014 zu einer gegenläufigen Bewegung. Aufgrund des starken Anstiegs von Asylanträgen von Personen aus den Balkanstaaten verstärkte sich der Diskurs um einen angeblichen Missbrauch des Asylrechts. Schon im September 2014 hatte dies zu der umstrittenen Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien als ›Sichere Herkunftsstaaten‹ geführt, im Frühjahr 2015 konzentrierte sich die Diskussion dann auf Albanien, Montenegro und Mazedonien. Diese Kampagne gegen eine vorgeblich missbräuchliche Asylantragstellung hatte jedoch den Effekt, dass er gleichzeitig den Imperativ des Flüchtlingsschutzes verstärkte, wurde doch argumentiert, dass die vielen Asylanträge aus den Balkanstaaten den ›echten‹ Flüchtlingen schaden würden.
Diese auf den ersten Blick gegenläufigen Diskurskonjunkturen verbanden sich am 27. August 2015, als die österreichische Polizei 71 Leichen von Flüchtlingen in einem LKW fand, der südlich von Wien auf einem Autobahnparkplatz abgestellt war.

UNGARN

Während also das europäische Grenzregime im Frühjahr 2015 noch nahezu exklusiv auf das zentrale Mittelmeer blickte, und Deutschland die sehr spezielle Diskussion um die Balkan­staaten als Herkunftsländer von Migration – trotz schon im Mai rapide gesunkener Asylantragszahlen von Personen aus diesen Staaten – führte, hatte sich seit dem Frühjahr 2015 im Stillen eine neue Fluchtroute nach und durch Europa etabliert. Ausgehend von der west-türkischen Küste setzten vermehrt Flüchtlinge – vor allem aus Syrien – auf die griechischen Ägäisinseln über, gelangten von dort auf das griechische Festland und begaben sich dann an die griechisch-mazedonische Grenze nahe der Orte Eidomeni (Griechenland) und Gevgelija (Mazedonien). Zuerst zu Fuß und, nach der Einführung eines de facto Transitvisums durch den mazedonischen Staat im Juni 2015, per Zug setze sich die Route durch Serbien hindurch nach Ungarn fort.
Die ungarische Regierung sah sich mit der Tatsache konfrontiert, dass Ungarn auf Grund der Dublin-Verordnung für die Durchführung der Asylverfahren zuständig war. Griechenland war 2011 faktisch aus dem Dublin-System ausgeschieden. Die Politik der ungarischen Regierung zeichnete sich vor allem durch die Inhaftierung von Flüchtlingen aus, zudem gab es vermehrt Berichte über Misshandlungen durch Polizeikräfte (Speer & Bayer 2012). Sogar anerkannte Flüchtlinge waren von Arbeits- und Obdachlosigkeit betroffen. Angesichts der steigenden Ankunftszahlen von Flüchtlingen im Frühsommer 2015 konnte die Politik der Masseninhaftierung jedoch nicht aufrecht erhalten werden. So kündigte die ungarische Regierung im Juni an, dass sie keine Dublin-Rückschiebungen mehr akzeptieren würde, auch wenn diese Ankündigung nach starkem Druck, vor allem von Seiten der österreichischen Regierung, am folgenden Tag zurückgenommen werden musste. Gleichzeitig wurde mit den Bauarbeiten zu einem 175?km langen Zaun an der ungarisch-serbischen Grenze begonnen, der darauf abzielte, Ungarn vollständig aus der Fluchtroute über den Balkan auszuschließen.
Bis zur Fertigstellung des Zaunes sah sich jedoch auch die ungarische Regierung gezwungen, eine Politik der impliziten Komplizenschaft mit den Flüchtlingen einzugehen und diese nicht daran zu hindern, ihren Weg Richtung Deutschland und Skandinavien fortzusetzen. Vor allem der Ostbahnhof in Budapest wurde zur inoffiziellen Drehscheibe, an der die undokumentierte Weiter­reise organisiert wurde. Dies funktionierte so effizient, dass sich niemand länger als ein paar Stunden dort aufhalten musste. Doch der Fund der 71 erstickten Flüchtlinge in Österreich änderte diese Praxis fundamental. Über die nächsten Tage verstärkte sich der Anti-Schlepper- und Schleuser-Diskurs und die österreichische Polizei begann mit massiven Polizeikontrollen, sowohl im Inland als auch an der österreichisch-ungarischen Grenze. Die Schlepper und Schleuser am Budapester Ostbahnhof stellten ihre Tätigkeit vollkommen ein. In Folge dessen strandeten viele Tausend Flüchtlinge rund um den Bahnhof, da es nun keine Möglichkeit der Weiterreise mehr gab.
Im Laufe der nächsten Tage spitzte sich die Situation zu. Ohne auch nur eine grundlegende Versorgung durch den ungarischen Staat befanden sich immer mehr Flüchtlinge in einer verzweifelten Situation. Die Bilder von der sich abzeichnenden humanitären Katastrophe gingen um die Welt und markieren den Beginn einer globalen Aufmerksamkeit für die Konstellation, die mittlerweile als ›europäische Flüchtlingskrise‹ bezeichnet wird. Bekanntermaßen öffneten Österreich und Deutschland am 4. September 2015 ihre Landesgrenzen und Ungarn ließ die Flüchtlinge ziehen (vgl. Kasparek & Speer 2015). Damit verwandelte sich eine bis dahin versteckte Route der Migration in Europa zu einem offenen Korridor, der von der griechisch-mazedonischen Grenze bis nach Deutschland und teilweise weiter nach Skandinavien reicht.

KORRIDOR

Schon die Existenz eines offenen bereisten Korridors der Migration stellt ein absolutes Novum für die Migrationspolitik der Europäischen Union dar. Auch wenn er im Sommer 2015 durch die Bewegung der Migration hervorgebracht wurde, so wandelte er sich im Herbst und Winter vermehrt zu einer – improvisierten und oftmals instabilen – Kontrollinfrastruktur. Die Staaten entlang des Korridors begannen, Architekturen des Transits zu schaffen, also einerseits Sonderzüge oder -busse zur Verfügung zu stellen, andererseits Transitlager für einen Kurzzeitaufenthalt von maximal 24 Stunden zu errichten. Beides diente dem Zweck, den Transit der Flüchtlinge so schnell und so reibungslos wie möglich zu gestalten, denn alle beteiligten Staaten waren darauf erpicht, Transitstaat zu bleiben und auf keinen Fall Aufnahmeland zu werden.
Der Korridor etablierte einen neuen migrations­politischen Raum, der quer zu den bis dahin existierenden liegt. Die am Korridor liegenden Staaten sind teilweise Mitgliedsstaaten der EU, andere haben Anwärterstatus, wieder andere haben derzeit keine Beitrittsperspektive. Einige der Mitgliedsstaaten sind Teil des Schengenraums, andere wiederum nicht. Griechenland stellt eine Schengen-Insel dar, da es keine gemeinsame Landgrenze mit einem anderen Schengenstaat gibt, und ist gleichzeitig aber außerhalb des Dublin-Systems. Der Raum, der von diesem Korridor aufgespannt wird, ist durch maximale politische, und auch soziale Heterogenität gekennzeichnet.
Ende Oktober, zum Höhepunkt der Ankünfte in Griechenland und der Bewegungen auf dem Korridor, kam es daher in Brüssel zu einem Ad-hoc-Gipfel, der die Staats- und Regierungschefs der beteiligten Staaten zusammenbrachte. Im Rahmen eines 17-Punkte-Plans wurde versucht, sich zu dem Zeitpunkt abzeichnende nationale Alleingänge wie etwa Grenzschließungen und die Errichtung von Zäunen an nationalen Grenzen zu verhindern und eine gewisse Koordination und Abstimmung der Staaten zu gewährleisten. Nach drei Monaten lässt sich festhalten, dass das Ziel des Gipfels, eine regionale Koordination einzurichten, erfolgreich war. Im Großen und Ganzen scheint es kaum zu unilateralen Aktionen gekommen zu sein. Doch weitere anvisierte Ziele, wie etwa die längerfristige Unterbringung und Aufnahme von Flüchtlingen entlang der Route, und insbesondere die Bereitstellung von 50.000 Unterbringungsplätzen in Griechenland, sind nicht einmal im Ansatz umgesetzt worden.
Der Korridor hat sich dabei vermehrt als Experimentierfeld der Migrationskontrolle erwiesen. Am 18. November 2015 begann Slowenien, Flüchtlinge, die nicht aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak stammten, an der Grenze zurückzuweisen. Einer Kettenreaktion gleich, setzte sich diese Entscheidung nach Süden fort, mit der Konsequenz, dass Flüchtlinge aus anderen Staaten an der griechisch-mazedonischen Grenzen strandeten. Erfolgte die Kategorisierung anfangs noch auf Grundlage des Papiers, das Flüchtlinge bei der Registrierung in Griechenland erhielten, so begann die mazedonische Regierung Anfang Februar 2016, Interviews an der griechisch-mazedonischen Grenze durchzuführen, um die Bestimmung der Nationalität selbst vorzunehmen.
Seit Anfang des Jahres 2016 wird vermehrt die Forderung gestellt, die Balkanroute komplett zu blockieren. Vor allem die Staaten der Visegrad-Gruppe – Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn – vertreten weiterhin eine Politik der Null-Einwanderung mit offen rassistischen Untertönen und liebäugeln mit der vermeintlichen Lösung, Mazedonien als neuen Frontstaat gegen die Migration aufzurüsten. Zu diesem Zweck soll Mazedonien seine Grenze zu Griechenland mit einem bereits im Bau befindlichen Zaun schließen, wozu die Visegrad-Staaten sowohl Materialien als auch Grenzpolizisten beisteuern wollen. Auch die Einführung einer jährlichen Obergrenze für Asylanträge in Österreich, die Ende Februar schon so gut wie ausgeschöpft ist und die mittlerweile zu einer Kontingentierung der täglichen Asylanträge geführt hat, trägt zu einer ungewissen Zukunft für die Balkanroute bei.

BLOCKADE ODER EUROPÄISCHE LÖSUNG

Doch eine Blockade der Balkanroute an der griechisch-mazedonischen Grenze würde einen faktischen Ausschluss Griechenlands aus dem Schengenraum bedeuten. Zudem wäre ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, wenn einzelne Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine aktive Grenzpolitik gegen einen weiteren Mitgliedsstaat und unter Einbeziehung eines Drittstaats betreiben würden. Die Gefahr eines Auseinanderbrechens der Europäischen Union, abseits der britischen Sezessionsgelüste, wäre erheblich gesteigert. Hinzu kommt die Überlegung, dass eine Blockade der Balkanroute zwar kurzfristig zu einem Kollaps dieser Route führen würde, sich in der Folge aber viele neue Routen über den Balkan etablieren würden, über die dann die Kontrolle erst wiederhergestellt werden müsste.
Die vor allem aus Deutschland geäußerte Drohung, dass ein Ende von Schengen schnell zu einem Ende der Union führen könnte, scheint mittlerweile von den meisten Mitgliedsstaaten sehr ernst genommen zu werden. Aus diesem Grund zeichnet sich seit Februar doch wieder die Möglichkeit einer europäischen Lösung ab. Eine Schlüsselrolle nimmt in dieser Lösung die Türkei ein. Schon im Herbst machte die Europäische Union unter der Führung von Angela Merkel weitreichende Zugeständnisse an die Türkei. Gegen eine Zahlung von drei Milliarden Euro hatte sich die Türkei verpflichtet, ihre Grenzen in Richtung Griechenland zu sichern und die irreguläre Ausreise gen Europa zu unterbinden. Unklar ist, worauf sich der Optimismus stützt, ein solcher Deal mit der Türkei könne über eine reine Absichtserklärung hinausgehen. Die Erfahrungen mit der externalisierten Grenze im Mittelmeer unter Einbeziehung der Diktaturen in Nordafrika sprechen gegen ein nachhaltig wirksames Arrangement. Die externalisierte Mittelmeergrenze hat sich auch schon vor dem Arabischen Frühling als instabil erwiesen und musste wieder und wieder neu hergestellt werden. Für eine solche Patchwork-Lösung spricht auch der überraschend verkündete Beschluss der NATO, mit einem Flottenverband in der Ägäis einen Beitrag zur Migrationskontrolle zu leisten. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die NATO die Aufgabe der Grenzkontrolle langfristig übernehmen wird.
Grundsätzlich zielt das europäische Grenzregime daher darauf ab, alle Routen innerhalb Europas zu unterbinden, die so genannte Verhinderung von Sekundärbewegungen, wie es im EU-Jargon heißt. Das kann einerseits bedeuten, dass ein größeres Kontingent – es kursiert die Zahl von 250.000 – von Flüchtlingen direkt aus der Türkei aufgenommen und innerhalb der Europäischen Union oder zumindest unter einer ›Koalition der Willigen‹ verteilt werden soll. Aber auch das immer noch im Aufbau befindliche System der ›hotspots‹ zielt letztendlich darauf ab, nicht nur die Registrierung der an der Außengrenze der EU ankommenden Flüchtlinge zu garantieren, sondern auch ihre schnelle Weiterverteilung innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen.
Dieser langfristige Ansatz, also der Dreiklang aus hotspots, relocation (Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas) und resettlement (Aufnahme von Flüchtlingen von außerhalb der Europäischen Union) stellt – sofern er umgesetzt wird und sich verstetigen kann – eine bemerkenswerte Abkehr von der bisherigen Flüchtlingspolitik der Europäischen Union dar. Der lange Sommer der Migration 2015 hat die Umsetzung dieser Pläne beschleunigt, doch datieren die ersten Formulierungen schon aus dem Frühjahr 2015. Im Mai 2015 stellte die Kommission die European Agenda on Migration vor. Kernanliegen der Agenda ist eine fortgesetzte Europäisierung der Asyl-, Migrations- und Grenzpolitik bei gleichzeitiger Kompetenzausweitung der Kommission. Sie kann daher vor allem als Kritik an den EU-Mitgliedsstaaten gelesen werden, impliziert aber gleichzeitig, dass die Kommission eine Erneuerung der europäischen Asylarchitektur schon vor dem Sommer für dringend notwendig erachtete.
So stellt die ›Europäische Flüchtlingskrise‹ eben nicht nur eine Krise des europäischen Grenzregimes dar, sondern ist gleichzeitig auch eine Chance für diejenigen Kräfte, die eine weitere Europäisierung der Grenz-, Migrations- und Asylpolitiken verfolgen. Beispielhaft lässt sich das an den konkreten Diskussionen um die Verteilungsquoten für die relocation skizzieren. Trotz des faktischen Scheiterns des Dublin-Systems mit seinen eigenwilligen Regeln für die Bestimmung der Verantwortlichkeit eines Staates für die Durchführung eines Asylverfahrens, war die Idee eines Verteilungsschlüssels für Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union vergiftet. Der Beschluss einer freiwilligen Quote im Juli 2015, die sich zunächst lediglich auf 40.000 Flüchtlinge bezogen hat, und die im September um weitere 120.000 aufgestockt wurde, hat es der Kommission erlaubt, die Idee einer Quote überhaupt erstmal im politischen Vokabular der europäischen Asylpolitik unterzubringen und damit diskutierbar zu machen (vgl. Ibrahim & Kasparek 2015). Damit stellt die formale Adoption des relocation-Schema einen Baustein für die Restabilisierung des europäischen Grenz­regimes dar. Der Verteilungsschlüssel, nach dem sich die Zuteilung von Flüchtlingen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verteilt, ist damit konkrete politische Realität geworden. Spätestens bei einer Revision des Dublin-Systems – die Kommission wird im März 2016 eine Evaluierung des Dublin-Systems veröffentlichen – wird er wieder zum Tragen kommen. Offen ist noch, ob das Verursacher-Prinzip des Dublin-Systems komplett durch einen Verteilschlüssel ersetzt werden soll, oder ob relocation eine Art Überdruck-Ventil darstellen wird.
Eng verbunden mit dem relocation-Schema ist die Einführung so genannter hotspots. Auch sie sind Teil der EAM. Die Kommission zieht es vor, von einem so genannten hotspot approach zu sprechen. Nach noch festzulegenden Kriterien sollen spezifische Abschnitte der europäischen Außengrenze, die besonders von irregulärer Migration betroffen sind, temporär zu hotspots erklärt werden. Diese Einstufung zieht dann den Einsatz europäischer Institutionen zur Unterstützung des betroffenen Mitgliedsstaats nach sich. Geplant sind der Einsatz der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, des Europäischen Asylunterstützungsbüros EASO, von Europol und Eurojust. Weiter geht noch der am 15. Dezember 2015 veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission, FRONTEX tatsächlich in ›Europäische Grenz- und Küstenschutzagentur‹ umzubenennen und damit den Grundstein eines Europäischen Grenzschutzes (den die Kommission seit 2002 fordert) zu legen. Im Rahmen des Vorschlags ist dann auch zum ersten Mal von einer ›geteilten Verantwortung für den Schutz der europäischen Außengrenze‹ die Rede. Hier sollen also neue Durchgriffsrechte für europäische Institutionen geschaffen werden.
So könnte der lange Sommer der Migration letztendlich den Umbau des Europäischen Grenzregimes, der sich seit Jahren abzeichnete, beschleunigen. Wie sich die konkrete Ausgestaltung dieses Umbaus darstellen wird, wird nicht zuletzt auch davon abhängen, inwiefern sich eine kritische Öffentlichkeit mit den umzusetzenden Maßnahmen auseinandersetzen wird. Vor allem aus menschen- und grundrechtlicher Perspektive stellen sich gravierende Fragen, wie etwa, inwiefern das System der hotspots auf Internierung und Abschiebung setzen wird, wie die Garantien des europäischen Asylrechts umgesetzt werden und vor allem, wie die beteiligten europäischen Institutionen einer unabhängigen Überprüfung ihrer konkreten Praxis unterworfen werden können. Grundsätzlich stellt sich aber erneut die Frage der Demokratie in Europa. Mit einer zunehmenden Zentralisierung von Durchgriffsrechten und konkreten Befugnissen in Brüssel ist auch eine neue Diskussion um die bisher nur schwach ausgeprägte demokratische Legitimation dieser Institutionen notwendig. Die bloße Einführung von Spitzenkandidaten für die Wahlen zum Europäischen Parlament und der damit verbundene Anspruch auf den Posten des Kommissionspräsidenten sind bei Weitem nicht ausreichend, sondern bloße Kosmetik. Noch allgemeiner stellt sich anhand der neuen und anhaltenden Migrationen nach Europa aber ebenso die Frage der demokratischen Einbeziehung der neuen und kommenden BürgerInnen. Die Krise des Dublin-Systems ist im Kern darauf zurückzuführen, dass es nicht einmal im Ansatz versucht hat, die Subjektivitäten der Flüchtlinge einzubeziehen. Eine europäische Migrationspolitik, die legitim, gerecht und nachhaltig sein will, wird die Einbeziehung der Flüchtlinge und MigrantInnen forcieren, und damit die Frage der Bürgerschaft in Europa neu stellen müssen.

Bernd Kasparek ist Mitglied im Verein bordermonitoring.eu in München.

Quellen

Ibrahim, Aida & Kasparek, Bernd (2015): Die Migrationsagenda der Europäischen Union und die Zukunft von Dublin, http://bordermonitoring.eu/analyse/2015/07/die-migrationsagenda-der-europaeischen-union-und-die-zukunft-von-dublin/.
Kasparek, Bernd & Speer, Marc (2015): Of Hope. Ungarn und der lange Sommer der Migration, http://bordermonitoring.eu/ungarn/2015/09/of-hope/.
Speer, Marc & Bayer, Marion (2012): Ungarn: Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit. München.