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Flüchtlinge als Schleuser zu hohen Strafen verurteilt

Urteil zum angeblichen Geisterschiff ›BLUE SKY M‹

HARALD GLÖDE

Ende 2014 und Anfang 2015 erreichten mehrere große Frachter mit hunderten meist syrischen Flüchtlingen an Bord die Küste Süditaliens. Nach offiziellen Verlautbarungen hatten die Besatzungen kurz vor Erreichen der Küste die Steuerung auf Autopilot geschaltet und die Schiffe verlassen, um nicht als ›Schleuser‹ in Italien verurteilt zu werden. Diese sogenannten ›Geisterschiffe‹ nahm FRONTEX zum Anlass, um auf den neuen ›Grad an Grausamkeit der Schlepper‹ hinzuweisen, die Flüchtlinge auf schrottreifen Schiffen und ohne Besatzung führerlos auf die italienische Küste zusteuern lassen. In einer Panorama-Recherche(1) wurde am Beispiel des Schiffes ›Blue Sky M‹ nachgewiesen, dass diese Vorwürfe keinerlei Realitätsgehalt hatten. Danach bestand die Besatzung dieses Schiffes aus professionellen syrischen Seeleuten, die gleichzeitig selber Flüchtlinge aus Syrien waren. Sie hatten sich zwar kurzfristig unter die anderen Flüchtlinge gemischt, haben sich aber sofort zu erkennen gegeben, als die italienische Küstenwache auf das Schiff kam; sie informierten die Beamten sofort über die zum Steuern des Schiffes notwendigen Zugänge und Bedingungen. In der Konsequenz wurden vier syrische Seeleute in Italien als ›Schleuser‹ verhaftet.
Weitere Ermittlungen der Polizei, darunter auch in Deutschland, haben dann im August 2015 in Soest zur Verhaftung eines palästinensischen Syrers als mutmaßlichem Mitglied der Besatzung geführt. Nach seinem Bruder wurde weiterhin gefahndet.(2)
Jetzt wurde bekannt, dass in einem verkürztem Verfahren der Kapitän der ›Blue Sky M‹ zu sechs Jahren und fünf Monaten Haft, der 1. Offizier und eine weitere Person zu fünf Jahren und zwei Monaten und die vierte Person zu vier Jahren Haft verurteilt worden sind.(3) Unter verkürztem Verfahren ist in Italien ein Prozess zu verstehen, der auf der Grundlage der Ermittlungsakten und ohne die Vernehmung von Zeuginnen oder Zeugen geführt wird und hinter dem die Hoffnung auf eine niedrigere Strafe steht.
Die Verfahren gegen die Organisatoren dieser ›Geisterschiffe‹ haben damit aber noch kein Ende gefunden. So wurden am 20. Januar 2016 in einer großangelegten Razzia in Deutschland sechs Wohnungen und ein Geschäftsraum durchsucht (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bayern), in der Türkei zehn Wohnungen (in Istanbul, Mersin, Izmir und Hatay). In Deutschland seien fünf Tatverdächtige – in Lübeck, Berlin, bei Regensburg sowie in Hannover – und in der Türkei 30 Personen festgenommen worden. Die in Deutschland Verhafteten, die nach Angaben des Bundespolizeipräsidenten alle der internationalen Führungsebene dieses Schleuserrings angehört haben sollen, sind überwiegend Syrer mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren. Diesem internationalen Schleuserring wird das Einschleusen von 1.766 Menschen auf schrottreifen Schiffen vorgeworfen, die ohne Besatzung von der Türkei aus losgeschickt worden seien.(4)

Harald Glöde ist Mitarbeiter des Vereins borderline-europe. Menschenrechte ohne Grenzen e.V.,(5) der die Situation an den Außengrenzen der EU recherchiert sowie dokumentiert und in diesem Zusammenhang auch Informationen zu dem Vorgehen von Polizei und Justiz gegen sogenannte Schlepper sammelt.

Kontakt: mail@borderline-europe.de.

Fußnoten
(1) http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama/Fl%C3%BCchtlingsschiff-Wie-Frontex-die-Wahrh/Das-Erste/Video?documentId=26628654&bcastId=310918.
(2) http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlingsschiff-mutmasslicher-schlepper-in-deutschland-gefasst-a-1047848.html.
(3) http://www.lecceprima.it/cronaca/condussero-sulle-coste-salentine-796-migranti-condannati-quattro-scafisti.html.
(4) http://www.wochenblatt.de/nachrichten/welt/Ermittler-zerschlagen-Schleuserring-in-Deutschland-und-der-Tuerkei;art29,347364.
(5) www.borderline-europe.de.

HINWEIS

Auf Anregung des RAV wurde am 14. November 2015 während der Fortbildungsveranstaltung ›Verteidigung in Verfahren gegen sog. Schleuser‹ von einigen Kolleginnen und Kollegen die Einrichtung einer Plattform zum Austausch über sogenannte ›Schleuser‹-Verfahren vereinbart. Ziel ist die Vernetzung und der Informationsaustausch zur wirksamen Verteidigung in diesen Verfahren: z.B. Erarbeitung von Musteranträgen; Umgang mit Verfahren ›im Minutentakt‹; Rückmeldungen zu Verfahren, deren Beobachtung aus grundsätzlichen und rechtlichen Erwägungen lohnt; Erarbeitung einer ›Handreichung‹. Angestrebt wird auch ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Bayern, die bereits in den Verfahren vor den Amtsgerichten in Grenznähe tätig sind (der RAV-Vorstand).