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»Mit Sicherheit keine gute Idee«

Mehr Rechte für Wachschutz: »Mit Sicherheit keine gute Idee«

EIN GESPRÄCH ZU EINER NOTWENDIGEN KAMPAGNE

Interview von Katharina Grote und Agnes Andrae

Eine kurze Vorbemerkung des RAV: Das nachfolgende Interview stammt aus der Zeitschrift ›Hinterland‹ des Bayerischen Flüchtlingsrats, das wir nachdrucken, weil sich der RAV an der hier geschilderten Kampagne intensiv und sehr gern beteiligt hat – und weil uns das Thema weiter beschäftigen müssen wird. Wie die Interviewten – Anne-Marie Engler und Walter Schlecht – nachfolgend berichten, soll die Kampagne weitergehen. Auch der RAV freut sich auf weitere Kolleg*innen, die sich daran beteiligen mögen. Die Quelle für das Interview ist auch online verfügbar – und zwar hier https://www.hinterland-magazin.de.

Dass es kommen wird, ist hochwahrscheinlich, wann und wie, ist aber noch unklar: das Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Mit dem Gesetz würde die Privatisierung der Sicherheit gesetzlich verankert und weiter ausgebaut. Von Kontrolleur*innen in der S-Bahn, über Ordnungshelfer*innen an Badeseen, bis hin zum Security-Personal in Geflüchteten-Unterkünften – sie alle bekämen mehr Befugnisse. Anne-Marlen Engler und Walter Schlecht berichten darüber, wie schwierig es ist, an Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zu kommen, was jetzt schon Praxis in Geflüchteten-Unterkünften ist und wie sie mit einer breiten Vernetzung versuchen, der Lobby der Sicherheitsfirmen etwas entgegenzusetzen.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Wie kam es dazu, dass Ihr Euch mit dem Sicherheitsdienstleistungsgesetz auseinandergesetzt habt und wie ist die bundesweite Vernetzung dazu entstanden?

Anne-Marlen Engler: Die privaten Sicherheitsfirmen spielen im Alltag der Geflüchteten-Unterkünfte jetzt schon eine große Rolle und haben eine starke Machtposition. Sie können viel über den Alltag der Bewohner*innen entscheiden. Und insofern ist die Frage ›was dürfen die eigentlich und was nicht?‹ rechtlich eine total relevante Frage – für mich in der Forschung, für NGOs, für Flüchtlingsräte, Anwält*innen und für Aktivist*innen. So sind wir bei dem Thema zusammengekommen und haben uns bundesweit vernetzt. Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz ist insofern für uns relevant, weil es hier darum geht, ob potenziell die Befugnisse der Sicherheitsfirmen in den Unterkünften ausgeweitet beziehungsweise das, was sie jetzt sowieso schon in der Praxis machen, verrechtlicht werden soll.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Wie seid Ihr überhaupt darauf gekommen, dass es Planungen zu einem solchen Gesetz gibt?

Walter Schlecht: Seit 2018 existiert in Freiburg eine Landesaufnahmeeinrichtung, in der auch eine Hausordnung existiert. In dieser Hausordnung spielen die privaten Sicherheitsdienste bei der Durchsetzung von Grundrechtseinschränkungen eine zentrale Rolle. Sie sind auch mitverantwortlich für die Bedingungen, die in diesem Lager für die Menschen herrschen. Wir in Freiburg haben geforscht und gefragt: Wo ist eigentlich geregelt, was die Sicherheitsdienste dürfen? Wir mussten feststellen, dass in der Forschung dazu wenig existiert. Dann sind wir auf die Gewerbeordnung gestoßen. Da ist nach unserer Meinung eigentlich eine Unterregulierung vorhanden. Was da steht, ist im Prinzip nur, dass die Angestellten von Sicherheitsfirmen nicht in Grundrechte eingreifen dürfen. Dann haben wir ein Rechtsgutachten zur Hausordnung in Auftrag gegeben,(1) welches auch die Tätigkeit der Sicherheitsfirmen umfasst. Das waren die ersten Schritte, wie wir uns mit dem Thema beschäftigt haben.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Das heißt, Ihr befindet Euch hier immer noch in der Recherchephase?

Walter Schlecht: Ja, wir sind per Zufall auf das Sicherheitsdienstleistungsgesetz gestoßen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zu Kindern in Flüchtlingslagern eine Untersuchung gemacht. Wir haben nachgefragt, ob sie auch eine Untersuchung zu Sicherheitsdiensten in Flüchtlingslagern gemacht haben – doch in diese Richtung haben sie noch nicht gearbeitet. Das Institut hat uns aber eine Pressemitteilung vom Bundesinnenministerium weitergeleitet, über die wir erstmal darauf aufmerksam geworden sind, dass ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz geplant wird – und dass das bereits im Koalitionsvertrag von CSU/CDU und SPD festgehalten ist. Im Rahmen der Planungen haben bereits Workshops stattgefunden, in denen die Fragen zu Sicherheitsdienstleistungen diskutiert wurden.

Anne-Marlen Engler: Von rechtswissenschaftlicher Seite her gibt es in der Literatur sehr wenig Auseinandersetzung damit, was Sicherheitsfirmen in Lagern für Geflüchtete dürfen. Das liegt einerseits daran, dass die Bewohner*innen keine Lobby haben. Das interessiert niemanden. Aber es liegt auch daran, dass das ein komplexes Thema ist. Die Frage des Hausrechts ist in der Rechtswissenschaft nicht unkompliziert, weil es sich um eine Mischung zwischen privaten Firmen und öffentlich-rechtlichem Hausrecht handelt. Ich glaube, die meisten Jurist*innen haben auch nicht richtig Lust, sich damit auseinanderzusetzen, weil sie nicht viel Prestige in der Jura-Community bekommen würden. Alleine die Recherche bis zu diesem Punkt ist total aufwändig für uns gewesen. Die Aktion Bleiberecht(2) hat schon mal eine Broschüre erstellt, wie Grundrechte in den Lagern geschützt werden müssen. Und in diesem Zusammenhang hatten Walter und ich auch das erste Mal Kontakt. Dabei hat sich immer stärker herauskristallisiert, dass das Bedürfnis groß ist, in Erfahrung zu bringen, was Sicherheitsfirmen rechtlich dürfen und was sie eben nicht dürfen.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Und wie ist Euer Stand zur Recherche der weiteren Planungen bezüglich des Gesetzes?

Walter Schlecht: Wir haben über das Portal fragdenstaat eine Anfrage gestellt. Bei den Workshops, die in Vorbereitung zu dem Gesetz stattgefunden haben, gab es auch eine Frage, ob für bestimmte Branchen spezifische Regelungen erforderlich sind – und da werden auch tatsächlich Flüchtlingsunterkünfte genannt. Es gibt auch eine Antwort auf eine Anfrage vom Büro von Ulla Jelpke von DIE LINKE im Bundestag. Sie fragt u.a. nach Protokollen aus den Workshops. Die Bundesregierung antwortet, es gebe keine Protokolle, lediglich Notizen. Diese seien nicht öffentlich zugänglich, würden aber aktuell ausgewertet. Diese Auswertung sei noch nicht abgeschlossen, die Ergebnisse würden aber in das Gesetzgebungsverfahren mit einfließen.

Anne-Marlen Engler: Wir haben Mitte Juni aus der Vernetzung heraus ein erstes Panel veranstaltet.(3) Dort waren unterschiedliche Referent*innen geladen: Neben Walter und mir auch Andreas Abel von Gangway, und Hartmut Aden, ein Universitätsprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, der sich maßgeblich mit Sicherheit beschäftigt. Er hat bei den Workshops zu den Vorbereitungen des Gesetzes teilgenommen. Ich hatte das Gefühl, dass er der Meinung war, dass es hier nicht um eine Beleihung, also eine Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse geht, sondern um eine Neuordnung oder Verbesserung der Gewerbeordnung. Gleichzeitig steht in den Lobbypapieren der großen privaten Sicherheitsfirmen schon drin, dass sie mehr gesetzliche Befugnisse fordern.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Könnt Ihr genauer erklären, was eine Beleihung ist?

Anne-Marlen Engler: Grundsätzlich ist es das, was private Sicherheitsdienste auch unabhängig von Flüchtlingsunterkünften dürfen, das, was alle privaten Bürger*innen auf der Straße tagtäglich machen dürfen: nämlich die sogenannten Jedermannsrechte ausüben. Und wenn die Sicherheitsdienste mehr machen sollen, müssen sie diese Rechte entweder durch das Hausrecht von den Eigentümer*innen übertragen bekommen oder sie brauchen eine gesetzliche Befugnis dazu. Also ein Gesetz, das dann ganz konkret benennt, was die privaten Sicherheitsfirmen dürfen. Und das nennt man dann Beleihung. Das gibt es nicht nur bei Sicherheitsfirmen, sondern auch bei privaten anderen Akteur*innen, zum Beispiel beim TÜV. Kurz gesagt: Private Unternehmen übernehmen öffentliche Aufgaben und greifen dabei in Grundrechte ein und sind dazu gesetzlich befugt. Bei der Beleihung der privaten Sicherheitsfirmen geht es darum, ob sie mehr gesetzliche Befugnisse bekommen als die Jedermannsrechte. Zum Beispiel, ob sie Ausweiskontrollen durchführen oder Zimmer in Flüchtlingsunterkünften betreten dürfen.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Vorher gab es keine Regelungen, ob etwa Sicherheitsleute in die Zimmer in Geflüchteten-Unter-künfte dürfen. Soll das durch das Sicherheitsdienstleistungsgesetz nun gesetzlich geregelt werden?

Walter Schlecht: Also ich habe ein großes Fragezeichen zu dem, was da gerade passiert. In der Praxis agieren die Securities so, als wenn sie eine Beleihung hätten. Ich höre das von Geflüchteten. Von den Securities geht eine unglaubliche Macht in den Lagern aus und die Geflüchteten können das rechtlich nicht einschätzen. Müssen sie dem jetzt folgen oder nicht? Was dürfen die Sicherheitsdienste und was nicht? Das ist ein großes Problem in den Lagern.
Von der Praxis her wäre also die Beleihung der logische Schritt für die Betreiber. Dagegen würden wir uns natürlich vehement wehren. Aber sie findet jetzt schon praktisch statt. Da sind die Sicherheitsdienste vielleicht nicht einmal selber schuld, sondern die Regierung bringt sie in solche Positionen – und wahrscheinlich auch die Betreiber. Ich kann es nicht genau beantworten, mir ist komplett schleierhaft, in welche Richtung das alles geht. Ich bin der Meinung, wir thematisieren da gerade eine Grauzonenpraxis, die stattfindet.

Anne-Marlen Engler: Ich habe aber auch in meiner Forschung, als ich mich mit den rechtlichen Befugnissen von Sicherheitsfirmen auseinandergesetzt habe, gemerkt: Nicht nur in Geflüchteten-Unterkünften besteht so ein ganz krasses Auseinanderklaffen zwischen den rechtlichen Befugnissen und dem, was in der Praxis passiert. Insgesamt ist die Privatisierung von Sicherheit ein total komplexes Thema und es gibt so viele Graubereiche, was private Sicherheitsfirmen machen und was sie eigentlich dürfen. Die Situation in den Unterkünften ist dabei wirklich nochmal einzigartig, weil die Bewohner*innen keine Lobby haben und es niemanden interessiert.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Da passiert also konstant etwas Problematisches, und das Sicherheitsdienstleistungsgesetz könnte hier nochmal ein Punkt sein, an dem man sich allgemein damit auseinandersetzen müsste. Was sind aus der Vernetzung heraus Versuche, Taktiken und Über-legungen, gegen die Probleme mit den Sicherheitsdiensten und das Gesetz weiter vorzugehen?

Walter Schlecht: Einmal müssen wir eine Position zum Einsatz der privaten Sicherheitsdienste in Geflüchtetenlagern entwickeln. Dazu muss man nur in die Hausordnungen schauen, was dort schiefläuft: Zugangskontrollen, Ausweiskontrollen am Eingang und auf dem Gelände, Betretung und stellenweise Durchsuchung von Zimmern, Durchsetzung vom Verbot der politischen Betätigung innerhalb der Einrichtung und so weiter. Das müssen wir alles genau anschauen und dazu eine klare und deutliche Position entwickeln.
Auch in anderen Bereichen müsste das passieren. Die privaten Sicherheitsfirmen drängen in die Gesellschaft, besetzen viele Felder, wie zum Beispiel in den Kommunen, in denen sie teils eine private Ordnungspolizei werden wollen. Das findet sich auch in den Positionspapieren der Sicherheitswirtschaft, in welche Richtung das gehen soll.
Es findet auch ein Paradigmenwechsel statt: Seit 93 Jahren war der Bereich beim Wirtschaftsministerium angesiedelt, jetzt beim Innenministerium. Seit 1990 wird ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz gefordert, und jetzt sind sie da angekommen, dass darüber diskutiert wird.

Anne-Marlen Engler: Es ist ja überhaupt ein Fortschritt, dass es die Vernetzung gibt, dass wir uns mit anderen Akteuren wie dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein vernetzt haben. Ein Teil der Strategie ist, wie Walter das gesagt hat, eine Position zu entwickeln und gleichzeitig überhaupt Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen, zum Beispiel über das Panel, das wir letztens organisiert haben. Wir planen auch, eine Broschüre herauszugeben, in der wir unsere Positionen veröffentlichen können, um eine Debatte anzustoßen, was ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz leisten sollte oder wo Grenzen sein sollten – und wo Gefahren liegen.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Bei dem Thema stelle ich es mir schwierig vor, das an die Öffentlichkeit zu bringen. Wie kann das heruntergebrochen werden, sodass es viele Leute erreicht?

Anne-Marlen Engler: Auseinandersetzungen mit privaten Sicherheitsfirmen hatten schon mal alle von uns. Ich kenne keine Person, die nicht schon mal im Kaufhaus, in der U-Bahnstation, im Club, auf einem öffentlichen Platz mit einem privaten Security aneinandergeraten ist. Und eigentlich wissen die meisten Leute nicht so richtig, was die dürfen und was nicht.

Walter Schlecht: Das kann ich nur bestätigen. Ich denke auch hinsichtlich der Auseinandersetzungen mit den Polizeigesetzen in den einzelnen Bundesländern oder den kommunalen Ordnungsdiensten ist das ein Thema, das viele angeht. Wenn wie in Freiburg nun Ordnungsdienste auch Platzverweise erteilen können sollen, dann entsteht hier eine allgemeinere Diskussion. Aus der Vernetzung und dem Panel heraus habe ich den Eindruck, dass in vielen Bereichen eine private Sicherheitswirtschaft eingesetzt wird, obwohl es sozialer Antworten bedarf. Zum Beispiel im Bereich der Obdachlosen, wie Andreas Abel von Gangway auf dem Panel dargestellt hat.
Ich glaube, es gibt zu dem Thema viel Diskussionsbedarf. Mit der Broschüre versuchen wir, ein breites Spektrum an Stellungnahmen gegen die gesamte Entwicklung, dass Sicherheit in Deutschland privatisiert werden soll, zusammenzustellen.

Bayerischer Flüchtlingsrat: Wenn das Gesetz nun nicht mehr verhindert werden kann, gibt es denn eine Chance, die sich durch so ein Gesetz ergibt? Der Status quo ist ja auch nicht befriedigend. Und was wären hier Eure Positionen?

Anne-Marlen Engler: Ich sehe in diesem gesamten Prozess die Möglichkeit, Aufmerksamkeit für die jetzige Situation zu schaffen. Also darauf aufmerksam zu machen, dass beim Beispiel in Geflüchteten-Unterkünften Sicherheitsdienste Handlungen ausführen, zu denen sie rechtlich nicht befugt sind. Hier sehe ich tatsächlich eine ganz große Chance. Wir haben gerade die Befürchtung, dass bei den Planungen zum Gesetz ganz viel hinter verschlossenen Türen stattfindet. Und unsere Lobbyarbeit ist dann natürlich, dem regierenden Handeln die öffentliche Zivilgesellschaft entgegenzusetzen – in der Hoffnung, dass dann nicht grenzenlos Befugnisse übertragen werden.
Ich sehe die Gefahr, dass eine Privatisierung von Sicherheit entsteht. Durch das Sicherheitsdienstleistungsgesetz können aber diese alltäglichen Eingriffe, denen wir alle begegnen, nochmal thematisiert werden: Also, wie sich die Privatisierung von Sicherheit langsam in unseren Alltag einschleicht.

Anne-Marlen Engler promoviert in Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin zu Flüchtlingsunterbringung und forscht rechtssoziologisch zu der rechtlichen Regulierung von Geflüchteten-Unterkünften in Deutschland. Gemeinsam mit Anja Lederer hat sie ein Rechtsgutachten zu der Hausordnung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg erstellt.
Walter Schlecht ist schon lange im Bereich der Geflüchtetenunterstützung tätig. Er ist aktiv bei der Aktion Bleiberecht und Lea Watch Freiburg, die ein Rasthaus als Anlaufstelle für sans papieres aufgebaut haben und sich aktuell stark mit der Landeserstaufnahmestelle in Freiburg auseinandersetzen. Im Rahmen der Vernetzung zu grundrechtswidrigen Hausordnungen in Geflüchteten-Unterkünften recherchiert und arbeitet die AG-Security von Lager-Watch zum Vorhaben eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes. Es darf mitgemacht werden: https://lager-watch.org.

Die Interviewfragen stellten Agnes Andrae und Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Die erwähnten Wahlprüfsteine finden sich u.a. hier: https://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/keine-ausweitung-der-befugnisse-fuer-das-kommerzielle-sicherheitsgewerbe-809. Über- und Unterüberschrift von der Red.

(1)   Vgl. www.aktionbleiberecht.de/blog/wp-content/uploads/2020/09/Rechtsgutachten-Hausordnung-LEA-FR-final.pdf.
(2)   Vgl. www.aktionbleiberecht.de.
(3)   Vgl. www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/mehr-befugnisse-fuer-private-sicherheitsdiensteein-weiterer-angriff-auf-die-grundrechte-796.