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Kampf um Begriffe

MUTAGENESE, NEUE ZÜCHTUNGSTECHNIKEN, ›NATÜRLICHE VERFAHREN‹ ODER KULTIVIERUNG?

Katrin Brockmann

Im Kampf um die gesetzliche Regulierung von neuen gentechnischen Verfahren setzt die Gentechniklobby auf verharmlosende Begriffe. Sie wollen weg von der Bewertung als Risikotechnologie, und sie benutzen dafür Worte.

So gibt ein interner Leitfaden (toolkit) der International Seed Federation (ISF) genaue Anweisungen und bietet PR-Tricks, wie in der Öffentlichkeit argumentiert werden muss, um die Bedeutungsrahmen für die Techniken zur Veränderung von Genen von Nutzpflanzen aus der Risikozone zu bugsieren.(1) Problemlösung durch Kommunikation, nicht durch Risikoforschung oder entsprechend des Vorsorgeprinzips, wie es Art. 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verlangt.

NEUER ANLAUF, NEUE ERZÄHLUNGEN UND ALTE BEHAUPTUNGEN

Die Gentechniklobby, vor dem EuGH vertreten durch die schwedischen und britischen Regierungssprecher, scheiterte mit den Behauptungen der fehlenden Unterscheidbarkeit der »präzisen Punktmutationen« von »natürlichen Mutationen«. Sie wollten mit den neu entwickelten Gentechniken zur Erzeugung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) raus aus der gesetzlichen Regulierung für Agrogentechnik.
Im Juli 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch zu Gunsten der Vorsorge, dass neue gentechnische Verfahren nicht unter eine Ausnahmeregelung für erprobte und lange genutzte Mutagenese-Verfahren der Gentechnikrichtlinie fallen, sondern weiter als Gentechnik geregelt sind:
»Wie das vorlegende Gericht im Wesentlichen hervorhebt, könnten sich die mit dem Einsatz dieser neuen Verfahren/Methoden der Mutagenese verbundenen Risiken aber als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO durch Transgenese auftretenden Risiken erweisen. Aus den Angaben, über die der Gerichtshof verfügt, ergibt sich somit zum einen, dass mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese die gleichen Wirkungen erzielt werden können wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Organismus, und zum anderen, dass die Entwicklung dieser neuen Verfahren/Methoden die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Zufallsmutagenese ermöglicht.
Zudem können sich, wie im vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/18 ausgeführt wird, lebende Organismen, die in großen oder kleinen Mengen zu experimentellen Zwecken oder in Form von kommerziellen Produkten in die Umwelt freigesetzt werden, in dieser fortpflanzen und sich über die Landesgrenzen hinaus ausbreiten, wodurch andere Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen werden können. Die Auswirkungen solcher Freisetzungen können unumkehrbar sein. Desgleichen heißt es im fünften Erwägungsgrund der Richtlinie, dass der Schutz der menschlichen Gesundheit eine gebührende Kontrolle der Risiken infolge einer solchen Freisetzung erfordert.
Ferner wird im achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/18 hervorgehoben, dass der Grundsatz der Vorsorge bei ihrer Ausarbeitung berücksichtigt wurde und bei ihrer Umsetzung berücksichtigt werden muss«.(2)

Das heißt praktisch, vor der Zulassung für den Markt sind Freisetzungsverfahren zur Prüfung des Verhaltens der Pflanzen in der Umwelt durchzuführen (Risikoprüfung) und die gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkte sind nach der Zulassung zu kennzeichnen.
Doch schon im September 2018 sprach die Landwirtschaftsministerin der Bundesregierung, Frau Klöckner, von der nötigen Deregulierung »neuer Züchtungstechniken«.(3)
Nach einer Umfrage bei den europäischen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen wurden trotz zahlreicher kritischer Stellungnahmen als Ergebnis einer Studie vor allem altbekannte und wenige neue Argumente aufgeführt, um eine scheinbar zwingende Notwendigkeit der Deregulierung der Gentechnik zu postulieren.(4) Als Gesetzesinitiative der EU-Kommission soll im Jahr 2022 nun eine neue Verordnung erlassen werden. Bislang ist dazu das Inception Impact Assessment – Ares (2021)5835503, bekannt. An dem öffentlichen Anhörungsverfahren der EU-Kommission beteiligten sich u.a über 70.000 EU-Bürger*innen digital. Diese warnten überwiegend vor einer Deregulierung. Diese starke Beteiligung wird wiederum öffentlich diffamiert nicht nur durch bekannte Gentechniklobbyisten, sondern auch wieder durch Journalisten, die u.a. für Cicero und Top Agrar schreiben und siehe da, auch durch Frau Klöckner.(5)
Interessant ist, dass jeweils die gleichen Begründungsmuster verwendet werden.

ALLES NUR ZÜCHTUNG, ODER?

Doch zurück zum Framing für die Gentechnikderegulierung. Hier ist Züchtung eine Lieblingsbezugsebene.
Es wird erklärt, Züchter*innen machen seit Beginn der Zucht von Kulturpflanzen nichts Anderes als genetische Strukturen von Pflanzen zu verändern. Das ist auf der Beschreibungsebene wahr. Nicht erzählt wird, dass Hesiod, der ca. 700 Jahre vor Christi lebte und als einer der ersten bekannten Pflanzenzüchter*innen gilt, die Pflanzen, den Boden, die Witterung betrachtete und seine Schlussfolgerungen auf diesen Ebenen traf. Auch die Pflanzenzüchtenden nach ihm wussten, Pflanzen zu kultivieren bedeutet vor allem, Bedingungen zu schaffen oder aufrecht zu erhalten, die Pflanzen wachsen zu lassen und sie zu vermehren. Mit der Selektion und der Aussaat von Samen gut angepasster Pflanzen oder Pflanzen mit besonderen Eigenschaften konnte im besten Fall im nächsten Jahr mehr geerntet werden. Kreuzungen von Pflanzen, zumeist Wildgrassorten, um bessere Eigenschaften der schon gezüchteten Getreidesorten zu erzielen, sind wahrscheinlich auch schon seit über 5.000 Jahren bekannt. Wesentlich für Züchtungsfortschritte waren auch immer Mutationen.
Seit dem 20. Jahrhundert wurden mit Chemikalien oder durch radioaktive Strahlungen bewusst Mutationen bei Pflanzen herbeigeführt, um dann mit den Nachkommen dieser Pflanzen, soweit sie veränderte Eigenschaften aufwiesen und überlebensfähig waren, weiter zu züchten.
Die moderne Pflanzenzucht seit dem 20. Jahrhundert ist weniger an der Entwicklung angepasster Pflanzen an die Umweltbedingungen interessiert, sondern entwickelt vor allem ertragreiche Nutzpflanzen. Die relative Ablösung der konventionellen Pflanzenzucht von den konkreten Umweltbedingungen ging einher mit der industriellen Düngemittelproduktion und der Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden und Insektiziden).
Eine völlig neue Stufe, insbesondere der Sieg über den Welthunger, sollte dann mit durch Gentechnik veränderte Pflanzen erreicht werden. Doch Gentechnik zur Veränderung von Pflanzen läuft seit ca. 40 Jahren auf – pflanzenzüchterisch bewertet – sehr banalem Niveau. Seit Jahrzehnten wurden vor allem herbizid-resistente Pflanzen geschaffen. Viele kennen den Mais von Monsanto, der resistent gegen Glyphosat ist, und daher Monokultur-Anbau über Jahrzehnte möglich gemacht hat. In der Bundesrepublik wurde der Anbau des gentechnischen Maises wegen der Auswirkungen auf die Umwelt verboten.
Mit der Entwicklung des Crispr/Cas9-Verfahren, der sogenannten Genschere, soll nun scheinbar alles möglich werden. Jetzt sollen Mutationen zielgerichtet in den Genen erfolgen. Versprochen werden damit u.a. die schnelle Entwicklung trockenresistenter Pflanzen gegen Dürre und Resistenzen gegen eine Vielzahl von Pflanzenkrankheiten. Auch in der Studie der EU-Kommission zur Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren werden diese Versprechen zu Grunde gelegt:
»Mehrere der mit neuen Gentechniken gewonnenen pflanzlichen Produkte haben das Potenzial, zu den Zielen des Green Deal der EU und insbesondere zu den Strategien ›vom Erzeuger zum Verbraucher‹ und zur Biodiversität sowie zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen für ein widerstandsfähigeres und nachhaltigeres Agrar- und Ernährungssystem beizutragen. Beispiele sind Pflanzen, die widerstandsfähiger gegen Krankheiten und Umweltbedingungen oder Auswirkungen des Klimawandels im Allgemeinen sind, verbesserte agronomische oder ernährungsphysiologische Eigenschaften, ein geringerer Einsatz von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (einschließlich Pflanzenschutzmitteln) und eine schnellere Pflanzenzucht«.(6)
Im beschriebenen Anhörungsprozess wurde beispielsweise von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) jedoch deutlich gemacht, dass diese Annahmen von zweifelhafter Relevanz sind:
»Die Annahme des Berichts, dass (Neue Gentechnikverfahren wie Crispr/Cas (NGT) ›potenzielle Vorteile für die EU-Gesellschaft‹ bieten bzw. zu einem nachhaltigen Landwirtschaftssystem beitragen könnten, finden wir auf der dargestellten Grundlage mehr als gewagt. Die Annahmen beruhen auf einem Joint Research Organisation-Bericht der EU (JRC), dieser basiert auf vertraulichen Geschäftsinformationen der Biotechnologie-Firmen, klare Quellenangaben fehlen. Zudem ordnet das JRC die NGT-Pflanzen bestimmten Phasen zu (von der Grundlagenforschung bis kurz vor der Vermarktung), ohne die Kriterien der Phasen darzulegen. Laut JRC würden in den nächsten fünf Jahren 15 NGT-Pflanzen auf den Markt kommen. Hauptsächlich seien das NGTs mit Herbizidresistenz, aber auch solche, die Insektengifte in der Pflanze produzieren oder veränderte Inhaltsstoffe. Das alles konnten bereits die alten Gentechniken. Hier hat sich allerdings gezeigt, dass die ›Wirksamkeit‹ der Pestizid- und Insektenresistenz nicht lange vorhält und es in der Praxis schnell zu Resistenzbildungen von Unkräutern oder Schädlingen kam. Höherer Pestizideinsatz oder Aufgabe von Flächen aufgrund von Superunkräutern sind die Folgen für Farmer in Nord- und Südamerika. Ob die genannten Pflanzen wirklich auf den Markt kommen, ist fraglich. Beobachtungen der Pipelines der Unternehmen zeigen, dass Firmen die Markteinführung bereits angekündigter Gentechnik-Pflanzen wiederholt verschieben oder sie Produkte ohne weitere Begründung aus den Vermarktungspipelines komplett verschwinden lassen. An Pflanzen, die extremen Klimabedingungen genügen, wird aktuell in der Grundlagenforschung geforscht. Ob diese komplexen Veränderungen jemals möglich sind, ob und wann daraus Sorten entwickelt werden können und ob diese komplexen Veränderungen dann auch unter Umweltbedingungen funktionieren, ist bislang mehr als offen. In jedem Fall können die NGTs aus der Grundlagenforschung keinen Beitrag zur Erreichung der Ziele des EU Green Deal und der Farm to Fork-Strategie bis zum Jahr 2030 leisten«.(7)

GENTECHNIK ODER GANZ NATÜRLICHES VERFAHREN?

Die Streitpunkte einer Deregulierung der neuen Gentechniken für diese alten und neuen Versprechen ist noch nicht in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Der Kampf um Begriffe wird jedoch seit ca. fünf Jahren auf anderen Ebenen geführt.
Emanuelle Charpentier und Jennifer Doudna wurden mit der Entwicklung von Crispr/Cas zu Stars, nicht nur in ihrer Wissenschaftsdisziplin. Wohl kaum ein* Pflanzenzüchter*in zuvor hat es zu einem vergleichbaren Bekanntheitsgrad gebracht.
Was hat das mit unserem Thema der geplanten Deregulierung von Agrogentechnik zu tun?
Die beiden Wissenschaftlerinnen äußern sich regelmäßig in der Öffentlichkeit, ob nach der Verleihung von Wissenschaftspreisen oder anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes im Sommer 2018.(8) Sie bestimmen so das Framing des Diskurses mit.

In einem Interview in der FAZ im Jahr 2016 wurden sie ausdrücklich zu den Risiken ihres gentechnischen Verfahrens in verschiedenen Anwendungsbereichen befragt:
»Auch wenn kaum einer Stechmücken, die man durch einen gezielten Geneingriff steril macht, eine Träne nachweinen würde – sehen Sie nicht trotzdem die Gefahr, dass am Ende dieses ›Genantriebs‹ ganze Organismen ausgerottet werden oder bestimmte Genvarianten sich ausbreiten und wir damit massiv in die Evolution eingreifen?
Doudna: Im Prinzip ist so ein Szenario denkbar. Wir müssen da in der Tat sehr vorsichtig herangehen, speziell bei Organismen, die in die Umwelt freigesetzt werden. Kollege George Church ist ein Spezialist auf diesem Gebiet, und er diskutiert das zurzeit sehr intensiv.
Charpentier: Das ist in der Tat ein sensibles Thema. Wir sprechen hier von evolutionären Veränderungen und Eingriffen in ganze Ökosysteme. Wie man so etwas bewertet, können wir nicht sagen. Ebenso wenig wie wir Spezialisten in ethischen Fragen sind. Ich finde, es muss da am Ende strikte Regelungen geben. Wir müssen da aber als Wissenschaftsgemeinde mitarbeiten.

Sind für Sie Organismen, die mit den Crispr-Cas9-Genscheren optimiert wurden, ohne Spuren zu hinterlassen, immer noch gentechnisch veränderte Organismen nach der klassischen Definition?
Charpentier: Eine spannende Frage. Für mich ist Crispr-Cas9 ein natürliches Werkzeug und seine Aktivität ein natürlicher Vorgang. Es bleibt jedenfalls kein Rest aus der Genveränderung im Genom zurück. Ende letzten Jahres haben die Schweden entschieden, eine der ersten mit Crispr-Cas9 veränderten Pflanzensorten, in dem Fall das Versuchsgewächs Arabidopsis, als nicht-gentechnisch verändert zu akzeptieren. Sie wollten das als Erstes festlegen und hoffen sicher, dass die Europäische Union ihr folgt«.(9)

Was ist problematisch an diesen Äußerungen? Sie bezeichnen doch Risiken der Anwendung und rufen nach strenger Regulierung zum Schutz der Umwelt. Für die konkrete Bewertung der Folgen verweisen sie auf Spezialist*innen und andere Disziplinen, wie Ökologie und Ethik.
Problematisch ist, dass sie im gleichen Atemzug mit der Reputation der Spezialistinnen die Crispr/Cas-Technik als »natürlichen Vorgang« beschreiben. Damit betreiben sie das Framing einer Risikolosigkeit. Auch Reporter der FAZ stolpern nicht über den Widerspruch zwischen dem Ruf nach strenger Regulierung im Allgemeinen und der Erklärung, eine gentechnische Veränderung sei natürlich, und deshalb nicht zu regulieren.
Diskutieren wir weniger über Techniken und Versprechen, sondern mehr über das Kultivieren. Mit dem Umarmen der ›Kraft der Natur‹ oder der Behauptung ›natürlicher Vorgänge‹ ist das nicht getan. Pflanzen kultivieren heißt auch unter Bedingungen der weltweiten Klimakatastrophe, die Bedingungen für Pflanzen und die Umwelt konkret und umfassend ansehen. Die Aussagen der Spezialisten und Spezialistinnen der Technik, Gene zu schneiden, sollten nur dann relevant für diesen gesellschaftlichen Diskurs sein, wenn ihre Aussagen zu den Risiken tatsächlich und nachvollziehbar auf die Umwelt bezogen sind.

Katrin Brockmann ist Rechtsanwältin in Berlin 
und RAV-Mitglied; sie ist zugleich diplomierte Agraringenieurin.

(1)   #EmbracingNature? - Biotech industry spin seeks to exempt new GMOs from regulation, https://corporateeurope.org/food-and-agriculture/2018/05/embracingnature
(2)   Urteil des EuGH vom 27.07.2018, Aktenzeichen C 528-16, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204387&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1673643
(3)   Klöckner will gegen Einschränkung neuer Gentechnik angehen, 05.09.2018, https://de.reuters.com/article/deutschland-agrar-gentechnik-idDEKCN1LL240
(4)   Commission Staff Working Document, Study on the status of new genomic techniques under Union law and in light of the Court of Justice ruling in Case C-528/16, Brussels, 29.4.2021 SWD(2021) 92 final.
(5)   Vgl. https://schillipaeppa.net/2021/11/03/ein-ungeheuerlicher-vorgang/
(6)   Vgl. En 2
(7)   Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft zum EU-Kommissionsbericht zu neuen Gentechniken vom 23.07.2021
(8(   Zeitonline vom 26.7.2018, Dieses Urteil wird CRISP nicht aufhalten, https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2018-07/emmanuelle-charpentier-crispr-genschere-gentechnik-eugh-urteil-genetik/komplettansicht?print
(9)   Die Zauberstäbe der Gentechnik, FAZ v. 19.03.2016, http://www.faz.net/aktuell/wissen/leben-gene/gespraech-zur-gen-revolution-unsere-werkzeuge-sind-keine-massenvernichtungswaffen-14124922.html