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Die Schwächung der türkischen Anwaltskammern

Politische Gleichschaltung durch ›Pluralismus‹?

Bilinç Isparta

Professor Metin Feyzioğlu, ehemaliger Dekan der juristischen Fakultät der Universität Ankara und langjähriger Präsident der Rechtsanwaltskammer in Ankara, setzte sich lange Zeit für die Erhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien und ebenso für eine unabhängige Justiz wie für eine unabhängige Rechtsanwaltschaft ein. Auch wegen dieses Einsatzes wurde er mit Unterstützung der übrigen großen Rechtsanwaltskammern, u.a. in Istanbul, Ankara und Izmir als Präsident der Vereinigung der türkischen Rechtsanwaltskammern (TBB), dem Pendant zur Bundesrechtsanwaltskammern, gewählt und steht ihr seit 2013 als Präsident vor.

Er war ein großer Kritiker des Staatspräsidenten. Unter anderem hat er als Präsident der TBB im Jahr 2014 als Redner bei der jährlichen Eröffnung des Justizjahres, einer traditionellen Zeremonie nach Ende der Justiz-Sommerpause, offen gegenüber dem anwesenden Ministerpräsidenten Erdoğan die schwindende Unabhängigkeit der Justiz, die fehlenden rechtsstaatlichen Grundsätze – etwa durch die eingerichteten Sondergerichte – kritisiert und forderte den Ministerpräsidenten Erdoğan dazu auf, zukünftig der Präsident aller 76 Millionen Türkinnen und Türken zu sein.

EINE VORGESCHICHTE ZUM ANWALTSKAMMER-GESETZ

Als Ergebnis dieser offenen Kritik an dem Staats­präsidenten findet seit 2016 die Eröffnungszeremonie des Justiz-Jahres nicht mehr unter der Schirmherrschaft der Justiz, bei der u.a. der Präsident Ehrengast war, sondern nunmehr im Präsidentenpalast auf Einladung des Präsidenten statt. Während dies in der türkischen Anwaltschaft als das Symbol für den Verlust der Unabhängigkeit der türkischen Justiz schlechthin angesehen wurde, vollzog der Präsident der TBB, Feyzioğlu, aus Gründen, die bisher im Unklaren geblieben sind, eine Kehrtwende und nahm trotz Boykottaufrufen fast aller Rechtsanwaltskammern als Präsident der TBB im Präsidentenpalast an der Zeremonie, der er die Jahre zuvor ferngeblieben war, teil. Die Teilnahme an der Eröffnungszeremonie wurde von einer Vielzahl von Kammern als Kniefall gegenüber dem Staatspräsidenten aufgefasst, die sich durch deren Präsidenten nicht mehr repräsentiert sahen. Dies hatte zur Folge, dass zehn Regionalkammern einen Antrag bei der TBB auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gestellt haben, deren Tagesordnung auch die Wahl eines neuen Präsidenten beinhaltete.
Der form- und fristgerechte Antrag zur Durch­führung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde durch den amtierenden Präsidenten der TBB, Metin Feyzioğlu, abgelehnt. Gerichtliche Anträge hierzu hatten nach Auskunft der Istanbuler Rechtsanwaltskammer keinen Erfolg.
Der Versuch, den Präsidenten der Vereinigung türkischer Rechtsanwaltskammern auch wegen seiner immer deutlicher hervortretenden Nähe zum Präsidentenpalast abzuwählen, war sicherlich mitentscheidend für das jetzige Vorhaben, die regionalen Anwaltskammern zu schwächen. Die Anwaltsorganisationen wie auch die Anwaltskammern konnten sich bisher dem Griff der Regierung nach der Kontrolle über die Anwaltschaft entziehen und stellten sich offen gegen die rechtsstaatszersetzenden Maßnahmen der Regierenden und deren Methoden. Die Zentrierung der politischen Entscheidungsmacht auf den Staatspräsidenten und dessen weitreichende Befugnisse, die weit in die Organisation der Justiz hineinreichen, haben dafür gesorgt, dass die ehemals zerstrittenen Interessensgruppen ihre Differenzen überwunden haben und innerhalb der Rechtsanwaltschaft näher zusammengerückt sind. Sie setzen sich für das gemeinsame Ziel, den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz und vor allem für das Recht und den Anspruch auf eine freie, von staatlicher Regulierung und deren Übergriffen geschützte Advokatur wie für das geschützte Mandatsverhältnis ein. Allen voran führen die großen Rechtsanwaltskammern in Istanbul, Izmir, Bursa und Ankara die Bewegung zum Erhalt der rechtsstaatlichen Grundprinzipien an. Dieses Bestreben der Kammern läuft den staatlichen Bestrebungen schon seit längerem zuwider. Frühere Versuche, die Kammern politisch auf eine staatstreue Linie zu bringen, etwa die Vorstände der Rechtsanwaltskammern mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus den eigenen politischen Reihen zu besetzen, scheiterten bisher. Nachdem die Anwaltskammern einheitlich die Äußerungen des Vorsitzenden der staatlichen Religionsbehörde mit diskriminierendem und ausgrenzendem Inhalt gegenüber Homosexuellen und Transgender-Personen lautstark missbilligten, gerieten die Rechtsanwaltschaft und die regionalen Anwaltskammern stärker in den Fokus der politischen Machthaber.

Die Regierung brachte unter Anführung des Präsidenten der Vereinigung türkischer Rechtsanwaltskammern, Prof. Metin Feyzioğlu, einen Gesetzesentwurf ein, der nicht nur die Struktur der türkischen Anwaltskammern grundlegend und nachhaltig verändern wird, sondern auch die Gefahr birgt, sich massiv auf die Zivilgesellschaft auszuwirken und die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsberufs dauerhaft zu beschädigen.
Die geltende Rechtslage sieht die Gründung jeweils einer Rechtsanwaltskammer in jeder türkischen Provinz vor, in der sich mehr als 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte niederlassen. Der Gesetzesentwurf ermöglicht die Gründung weiterer Rechtsanwaltskammern in Provinzen, in denen mehr als 5.000 Rechtsanwält*innen registriert sind, wenn mindestens 2.000 Unterschriften von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hierzu zusammengetragen werden und einen Antrag stellen. Da allen voran die Provinzen Istanbul, Ankara und Izmir – eben jene großen Anwaltskammern, die sich seit jeher und wie kaum andere Kammern offen gegen die politischen Entwicklungen gestellt und sich für die Rechtsstaatsprinzipien, die Unabhängigkeit der Justiz und für die Rechte der Anwaltschaft und der Menschenrechte einsetzten – die arithmetischen Voraussetzungen für Neugründungen erfüllen, sind sie das erkennbare Ziel dieser Maßnahmen.

Es ist zu befürchten, dass durch die Neuregelungen die jetzigen Anwaltskammern strukturell, finanziell und personell geschwächt werden und ihre Stellung wie auch ihren Rückhalt in der Gesellschaft verlieren werden. Der Druck auf den einzelnen Rechtsanwalt und die einzelne Kollegin wird zunehmen, wenn diese Kolleg*innen im Rahmen von Gerichtsverfahren einer bestimmten Rechtsanwaltskammer angehören oder eben nicht. Wie ein Stigma würde die Zugehörigkeit zu einer ›alten‹ Rechtsanwaltskammer den Rechtsbeistand in den Augen einer politisch kontrollierten Justiz und in denen der Sicherheitsbehörden begleiten. Aus der Zugehörigkeit zu einer als ›alt‹ klassifizierten Rechtsanwaltskammer dürfte unschwer die Forderung nach Schaffung einer ›Alternativkammer‹ für alle ›staatstreuen‹ Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hervorgehen. Die Zugehörigkeit zu einer ›alten‹ Kammer wird zur Gleichstellung mit einer bestimmten politischen Gesinnung führen, die wiederum eine selektive Betrachtung innerhalb der Richterschaft, wie auch der Staatsanwaltschaft befürchten lässt. Derartige Entwicklungen hätten auch für das rechtssuchende Publikum gravierende Folgen. Was würde es für das rechtssuchende Publikum bedeuten, wenn in einem politisch aufgeheizten und polarisierten Klima die Zugehörigkeit eines Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin zu der einen oder zu der anderen Rechtsanwaltskammer Rückschlüsse auf seine oder ihre politische, weltanschauliche oder gesellschaftliche Blickweise ermöglichen könnten oder allein die Befürchtung besteht, dass derartig interpretiert wird? Könnte der oder die rechtssuchende Bürger*in noch den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin seines oder ihres Vertrauens wählen? Würden Rechtsanwält*innen allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Anwaltskammer Nachteile erleiden oder aber, weil sie sich Vorteile erhoffen, die Anwaltskammer wechseln?

GESETZ TROTZ INTERNATIONALER PROTESTE VERABSCHIEDET

Die Präsidenten von 50 regionalen Anwaltskammern, allen voran die drei großen Kammern, protestierten gegen den Gesetzesentwurf und marschierten nach Ankara.
Trotz aller Bemühungen der türkischen Anwaltskammern und trotz der Unterstützung internationaler Anwaltsorganisationen und Rechtsanwaltskammern, wie auch der Berliner Rechtsanwaltskammer, konnte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindert werden. Am 2. September 2020 wurde das Gesetz im Gesetzesblatt veröffentlicht. Bisher wurden Anträge auf Gründung einer weiteren Rechtsanwaltskammer in Istanbul und in Ankara bei der TBB gestellt. Dass der erste Antrag in der Hauptstadt Ankara mit all ihrer Symbolkraft erfolgt ist, ist sicherlich Teil des politischen Kalküls. Wie in einem derartigen Klima der Stigmatisierung durch Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechtsanwaltskammer der Rechtsanwaltsberuf in einer bereits in weiten Teilen politisch kontrollierten Justiz funktionieren soll, ist für den einzelnen Kollegen und die einzelne Kollegin, wie auch für das rechtssuchende Publikum nur schwer vorstellbar. Klar ist, dass es bei diesem Vorhaben nicht bleiben wird. Es ist damit zu rechnen, dass die ›neuen‹ Kammern finanziell, personell und strukturell gefördert werden, um sie gegenüber den Altkammern attraktiver erscheinen zu lassen. Dies wird klar zu Lasten der bestehenden Kammern gehen. Eine Gleichbehandlung der Kammern innerhalb der Justiz wird vermutlich nur ein Wunsch bleiben.

Bilinç Isparta ist Rechtsanwalt in Berlin sowie Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der RAK Berlin.

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