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»Abou-Chaker wurde immer freigesprochen…

... aber nicht, weil ich so ein toller Verteidiger bin«

Stefan Conen

Zig Mal wurde der Clan-Boss Arafat Abou-­Chaker angeklagt, nie ist er rechtskräftig verurteilt worden. Strafverteidiger Stefan Conen erklärt, woran das aus seiner Sicht liegt – und wieso viele ein falsches Bild vom Thema Clan-Kriminalität haben. »Er blickt skeptisch auf den Umgang mit mutmaßlichen ›arabischen Familienclans‹ – und warnt vor den rechtspolitischen Auswirkungen«, heißt es im Vorwort zu einem Interview mit der Zeitung ›Die Welt‹ von Oktober, das wir hier nachdrucken.

Lennart Pfahler (LP): Herr Conen, wann ist Ihnen das Wort ›Clan-Kriminalität‹ zum ersten Mal begegnet?
Stefan Conen (SC): Das ist eine Zuschreibung, die mir das erste Mal im Kontext der Flüchtlingskrise 2015 wirklich aufgefallen ist. Zuvor war noch die Rede von Großfamilien.
LP: Weil sich damals bestimmte Kriminalfälle im Kontext von Großfamilien gehäuft haben?
SC: Nein. Ich habe eher das Gefühl, dass es in der sogenannten Flüchtlingskrise einen gesellschaftlichen Bruch gab. Xenophobie hat es in der Republik sicher immer gegeben. Sie war in der Breite weniger wahrnehmbar und wurde ab 2015 in einer für mich neuen und ungehemmteren Form deutlich. Ganz ungeschminkt haben wir das im Aufstieg der AfD gesehen. Vorher haben vulgäre oder pauschale Formen von Fremdenfeindlichkeit manch einen noch abgeschreckt – aber die pauschalisierende Chiffre der Clan-Kriminalität war dann als Code geeignet, auch bei einem bürgerlicheren Publikum ähnliche Instinkte zu bedienen.
LP: Wie meinen Sie das?
SC: Ganze Familien konnten so ohne schlechtes Gewissen in Sippenhaft genommen werden – und zwar unter der Zuschreibung, dass es sich nicht einfach nur um ›Fremde‹, sondern um ›kriminelle Ausländer‹ handele. Der Appell an solche Instinkte, die ja nicht die vornehmsten sind, ist gesellschaftliches Gift und schlechter Ratgeber bei strafrechtlicher Wahrheitssuche. Um das zu wissen, muss man nicht erst Émile Zola bemühen.
LP: Das klingt jetzt, als gäbe es überhaupt kein Problem mit Clans.
SC: Nein, das meine ich nicht. Ich habe überhaupt kein Problem, wenn gesagt wird: Es gibt problematische, weil kriminalitätsbelastete Familien. Aber wenn man insinuiert, da gäbe es Clan-Bosse, Strukturen, klare Hierarchien, die dazu geschaffen oder familiär ausgebaut worden wären, Straftaten zu begehen, dann frage ich: Wieso gibt es keine einzige Verurteilung wegen des dafür vorgesehenen Delikts: der Bildung einer kriminellen Vereinigung? Oder lauter Verfahren in bandenmäßiger Begehung? Wenn ich ernsthaft diese Zuschreibung mache: Wo sind dann die entsprechenden Anklagen und vor allem Verurteilungen? Wissen Sie, was die CDU in Neukölln hierzu vorschlägt?

CLANPOPULISMUS UND SIPPENHAFT

LP: Worauf wollen Sie hinaus?
SC: Delikte von sogenannten Clanangehörigen sollen automatisch als Bandenkriminalität mit erhöhtem Strafrahmen einzustufen sein. Und vor Gerichten mit einer Sonderzuständigkeit Clankriminalität verhandelt werden. Politiker sind offenbar bereit, rechtsstaatliche Grundprinzipien auf dem Altar des Clanpopulismus zu opfern. Es ist höchste Zeit innezuhalten.
LP: Vor Gericht landen häufig andere Delikte. Gerade etwa steht Ihr früherer Mandant Arafat Abou-Chaker vor Gericht – unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
SC: Zu dem aktuellen Prozess werde ich mich nicht äußern, weil ich, wie Sie wissen, vor nicht allzu langer Zeit noch sowohl Arafat Abou-Chaker als auch Bushido stets vertreten habe. Allgemein gesprochen lastet nach meiner Einschätzung mittlerweile aber republikweit ein großer öffentlicher und auch politischer Druck auf der Justiz, Ergebnisse bei der sogenannten Clan-Kriminalität zu erzielen. Das Absurde dabei ist: Den Begriff Clan-Kriminalität gab es zuerst als medialen, populistischen Begriff, aber niemand Seriöses konnte definieren, was das überhaupt genau sein soll. Eine Definition musste erst mühsam gesucht werden, um sich darüber zu verständigen, über was man da verhandelt. Und das ist aus meiner Sicht bis heute nicht gelungen.
LP: Wie kommen Sie zu der Einschätzung?
SC: Schauen Sie sich nur mal die Definitionsversuche der Landeskriminalämter an. Die schreiben sogenannten Clans doch allenfalls Eigenschaften zu, ohne zu hinterfragen, ob sich diese dann tatsächlich bei den entsprechenden Familien nachweisen lassen. Was machen Sie denn zum Beispiel mit einem Mann, der den Namen eines berühmten sogenannten Clans trägt? Der parkt kurz, zahlt sein Ticket nicht, gerät dann mit der Polizei aneinander und wird beleidigend, wie es zig andere Leute jeden Tag auch tun. Ist dessen Beleidigung dann Clan-Kriminalität?
LP: In die Statistiken geht es in den meisten Fällen so ein.
SC: Ja. Ganz genau. Und aus Niedersachsen ist bereits bekannt, dass die Beamten offenbar angehalten sind, in diesem Sinne und rein am Nachnamen orientiert lieber mehr als weniger Fälle einfließen zu lassen.
LP: Das halten Sie für verkehrt.
SC: Ja. Weil damit nicht mehr der einzelne Tatverdächtige für sein Tun in Haftung und Verantwortung genommen wird. Stattdessen projiziert man sein Handeln auf seine Familie, auf alle, die seinen Namen tragen. Und ich sage: Das geschieht bewusst und ist medial gewollt. Der Begriff der Clankriminalität ist ein klassischer Fall von Kollektivschuldzuschreibung. Das ist nicht akzeptabel. Wir leben in einem sehr gut geordneten Rechtsstaat, und das hat auch damit zu tun, dass dieses Land eine zweite Chance bekommen hat: Die Deutschen sind nach Ende des Zweiten Weltkrieges eben nicht – und ich meine zu Recht nicht – in Kollektivhaftung genommen worden. Und jetzt werden Denkmuster von Kollektivschuld und Sippenhaft zum rechtspolitischen Programm gegenüber Familien mit Migrationshintergrund erhoben. Mögen diese Familien noch so problematisch sein, das hätte ich mir vor zehn Jahren nicht träumen lassen!

TÄTERSTRAFRECHT UND MORAL-FLEXIBILITÄT

LP: Sie sehen Tendenzen, dass mutmaßliche Clan-Mitglieder in Sippenhaft genommen werden?
SC: Natürlich. Definieren Sie doch mal ›mutmaßliches Clanmitglied‹. In Wahrheit ist das doch nur eine abwertende Beschreibung von Familien- oder Namenszugehörigkeit. Schon die Bezeichnung ›Mitglied‹ suggeriert ja ein aktives, freiwilliges Bekenntnis, während es in Wahrheit nur darum geht, in welche Familie Sie hineingeboren werden – was man sich, soweit ich weiß, nicht aussuchen kann. Als Strafverteidiger sehe ich die Diskussion als Rückschritt in Richtung des Täterstrafrechts, wo man die Strafe gern anhand der Täterpersönlichkeit und -herkunft bemessen hat. Das hatten wir aus gutem Grund überwunden. Es war mit Gründung der Republik eine rechtsstaatliche Grundsatzentscheidung zu sagen: Wir haben jetzt ein Tatstrafrecht, wir ahnden das Handeln, nicht die Herkunft.
LP: Sie haben in der Vergangenheit mehrere prominente Clan-Mitglieder verteidigt. Es gibt den Vorwurf, dafür müsse man ›moralisch flexibel‹ sein.
SC: Wer so etwas sagt, hat den Rechtsstaat nicht verstanden. Wer Strafrecht mit Moral gleichsetzt und Moral mit Strafrecht durchgesetzt sehen will, denkt nicht rechtsstaatlich, sondern totalitär. Völlig unabhängig davon, ob jemand angeblich ein Clan-Mitglied oder zum Beispiel ein NSU-Mitglied ist: Es werden Menschen angeklagt, eine Straftat begangen zu haben. Es steht ihnen nicht nur zu, verteidigt zu werden, sondern diese Verteidigung auch effektiv auszugestalten. Wer Verteidigung egal von wem als unredlich oder moralisch fragwürdig brandmarken will, der irrlichtert mit seinem angeblich moralischen Kompass jenseits der Verfassung und außerhalb unseres Rechtsstaates umher.
LP: Wird anders auf Sie geschaut, wenn Sie Clan-Mitglieder vor Gericht vertreten?
SC: Ich verteidige auch Polizisten, Anwälte, Politiker, Ärzte, Leute aus der Wirtschaft. Und ich engagiere mich ehrenamtlich in der Rechtspolitik. Deshalb habe ich persönlich nicht das Gefühl, darauf reduziert zu werden. Aber ja, manche Medien versuchen, Verteidiger mit ihren Mandanten gleichzusetzen, auch um sie zu diskreditieren.
LP: Wie unterscheidet sich die Arbeit mit einem mutmaßlichen Clan-Angehörigen denn von der mit anderen Mandaten?
SC: Ein Unterschied ist tatsächlich, dass man bei Mandanten mit arabischen oder türkischen Wurzeln oft auch die Familie kennenlernt. Denn sehr häufig gehen diese Mandate mit Untersuchungshaft einher. Die Angehörigen kommen dann schon mal in großer Zahl und wollen wissen, was mit ihrem Verwandten ist. Das tut mir übrigens manchmal fast leid für meine deutschstämmigen Mandanten, bei denen die Anteilnahme oft nicht ganz so groß ist.
LP: Was einem im Kontext von Clan-Prozessen immer wieder begegnet, ist der Vorwurf, es würden Zeugen eingeschüchtert.
SC: Schauen Sie: Ich habe sowohl Bushido als auch Arafat Abou-Chaker verteidigt, bis die beiden miteinander brachen. In mehr als einem Jahrzehnt ist Arafat x-mal verfolgt, aber kein einziges Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das lag nicht daran, dass stets Zeugen umgekippt wären. Es gab mehrere Verfahren, in denen Zeugen hartnäckig bis zum Ende gegen ihn ausgesagt haben. Ich erinnere mich zum Beispiel an einen Prozess, da hat die Staatsanwältin für ihn als Unvorbestraften ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung gefordert wegen gefährlicher Körperverletzung.
LP: Was war das für ein Fall?
SC: Es ging um eine Auseinandersetzung mit einer anderen Familie in einem Café. Da ging es ziemlich rund, ein Mann wurde zusammengetreten und mit einem Messer verletzt. Vier Abou-Chakers wurden angeklagt und von Zeugen belastet. Arafat wurde freigesprochen. Aber nicht, weil ich so ein toller Verteidiger bin, sondern weil die Beweislage so dünn war. In dem Prozess kam unter anderem heraus, dass der Belastungszeuge einem anderen Zeugen sogar Geld gezahlt hat, damit der in seinem Sinne gegen die Abou-Chakers aussagt. Also genau das Gegenteil von dem, was sonst gern behauptet wird.
LP: Es gab aber auch Prozesse, in denen Belastungszeugen später die Aussage verweigert haben.
SC: Das ist richtig. Es wurde dann aber auch meist vom Gericht anerkannt, dass das deren Recht ist. Oft geht es dabei darum, sich nicht selbst zu belasten.
LP: … und nicht um die Angst vor der Rache der Clans?
SC: Natürlich eilt einigen dieser Familien ein Ruf voraus. Zu einem gewissen Teil ist der sicherlich selbstgemacht. Er wird aber vom medialen Echo verstärkt – und zwar so sehr, dass sogar Schöffen gesagt haben, sie hätten Angst, in Lebensgefahr zu geraten. Die haben versucht, sich in sogenannten Clan-Prozessen von ihrem Amt entbinden zu lassen.
LP: Können Sie das nachvollziehen?
SC: Ich kann absolut verstehen, wenn Menschen aufgrund dessen, was sie lesen, kein persönliches Risiko eingehen wollen. Ob das allerdings eine richtige Risikoeinschätzung ist, steht auf einem anderen Blatt. Nach meinen Erfahrungen ist die Sorge unberechtigt. Sie müssen sich aber umgekehrt auch fragen: Was heißt das für die Fairness und Unbefangenheit gerade von Laienrichtern, wenn sie statt mit der Unschuldsvermutung mit derartig medial erzeugten Bildern im Kopf in diese Prozesse gehen?

UNTERWANDERUNGSPHANTASIEN

LP: Sie haben anfangs von problematischen Familien gesprochen. Sehen Sie denn Fortschritte? Einen Rückgang der kriminellen Machenschaften in diesem Milieu?
SC: Gefühlt war das Problem in meiner Praxis vor 2010 größer als heute. Ich denke, das hat auch viel damit zu tun, dass Berlin eine deutlich teurere Stadt geworden ist. Manche Familien, die in den 80er- und 90er-Jahren in bestimmten Vierteln lebten, können sich das heute nicht mehr leisten. Und die Viertel haben sich geändert. Ich glaube aber auch, dass es eine größere Assimilation und Integration gab, als manchen Familien in der öffentlichen Wahrnehmung zugestanden wird. Das ist noch so eine Sache, die ich an der Clan-Zuschreibung problematisch finde: Mir sind Familien bekannt, wo die Väter höchst problematische kriminelle Karrieren hingelegt haben. Was aber nicht heißt, dass sie sich für ihre Kinder nicht ein anderes Leben wünschen.
LP: Sie konzentrieren sich nun sehr auf die positiven Beispiele.
SC: Das scheint mir legitim, denn dass es überhaupt solche Beispiele gibt, wird ja medial sonst nicht vermittelt. Es gibt Leute, deren Kinder haben faktisch kaum eine Chance, mit ihrem Familiennamen irgendetwas zu machen – selbst mit gutem Schulabschluss. Wenn skandalisiert wird, dass Menschen mit bestimmtem Nachnamen auf einer Polizeischule sind, obwohl sie sich nichts zu Schulden kommen lassen haben, dann finde ich das höchst problematisch. Diesen Fall hat es gegeben. Da hieß es dann: Jetzt unterwandern die uns.
LP: Es ging damals um Polizei-Anwärter in Berlin, die mutmaßlich dem Miri-Clan nahestanden.
SC: Ich finde, da muss man sich schon ehrlicher entscheiden. Sagt man: ›Wir wollen euch aus allen legalen Strukturen heraushalten, weil ihr diesen Namen habt‹? Dann ist es bigott, auf der anderen Seite den mahnenden Finger mit der Behauptung zu erheben: ›Ihr seid Integrationsverweigerer‹.
LP: Intensivtäter haben den Ruf dieser Familien nachhaltig zerstört.
SC: Die Nachhaltigkeit dieser Rufzerstörung ist sicher nicht unwesentlich den Taten, ganz wesentlich aber auch der Berichterstattung über sie geschuldet, die dann zu Sonderbehandlungen führt: Die Auswüchse solcher Stigmatisierung sind geradezu absurd. Eine Anekdote: Ein prominentes angebliches Clanmitglied soll, bevor dies 2017 eine Straftat wurde, ein illegales Straßenrennen gefahren sein mit einem geliehenen Tesla. Polizisten haben ihn angehalten. Er soll eine Polizistin daraufhin als Zwitter beleidigt haben. Mir hat er später erzählt, die Polizisten hätten zu ihm unter Berufung auch auf Medienberichte gesagt: »Wir müssen Sie besonders behandeln, Sie sind ein Abou-Chaker«. Sie hätten ihm verweigert, ihm ihre Dienstnummer zu nennen. »Ich muss nur normalen Bürgern sagen, wer ich bin, Ihnen nicht«, soll die Polizistin gesagt haben.
LP: Und dann?
SC: Ich habe die Beamten vor Gericht gefragt, ob das stimmt. Sie haben es geleugnet. Was ihnen wohl nicht präsent war: Der Beifahrer hatte wesentliche Teile der Kontrolle mit seinem Handy aufgenommen. Und die Aufnahme bestätigte die von den Polizisten geleugnete Behandlung ebenso, wie das diese auch mit Medienberichten begründet wurde. Die meinem Mandanten vorgeworfene Beleidigung fehlte allerdings. Es ist keine Clan-Kriminalität, wenn jemand sich einen Tesla leiht und damit schneller fährt als erlaubt. Und es war keine Niederlage, sondern eine Bewährung des Rechtsstaats, dieser ›Clan-Sonderbehandlung‹ eine Absage zu erteilen und Herrn Abou-Chaker in dieser Situation freizusprechen.

Rechtsanwalt Stefan Conen arbeitet in Berlin und ist Vorsitzender der Berliner Strafverteidigervereinigung, Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins sowie im RAV.
Das Interview erschien in Die Welt vom 28.10.2020. Wir danken der Welt-Redaktion für die Nachdruckgenehmigung; die Fragen stellte Lennart Pfahler. Die Zwischenüberschriften wurden durch die Redaktion eingefügt.