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Editorial

Liebe Mitglieder,
zwischen dem Zeitpunkt, zu dem wir diese Zeilen geschrieben ha- ben, bis jetzt, wo Ihnen und Euch dieser InfoBrief vorliegt, werden – nach Endredaktion, Druck und Versand – schon wieder Wochen vergangen sein. Ein Nachteil jeder gedruckten Publikation. Und ganz besonders in Zeiten wie diesen, die von heftigen Erschütterungen geprägt sind. Die Tragweite vieler aktueller Ereignisse und die Entwicklungen in den nächsten Monaten und Jahren sind derzeit kaum absehbar. Vieles, was uns in diesen Tagen beschäftigt, bleiben möglicherweise nur Momentaufnahmen. Wir können als Redaktion daher weiterhin keinen Anspruch auf Aktualität erheben. Nur auf Substanz.
Heute, am 13. Mai 2020, sind folglich nur drei Sachverhalte unhintergehbar klar, die uns alle als bürger- und menschenrechtlich verantwortlich handelnde Anwältinnen und Anwälte umtreiben müssen:
Weltweit ist sicher vorhersehbar, dass COVID-19 den Globalen Süden in eine Katastrophe führen wird – wenn die ökonomisch potenteren Staaten nicht unterstützend handeln. Solcherart Solidarität ist selbst an der europäischen Peripherie nicht zu erkennen. Dies ist die zentrale humanitäre und menschenrechtliche Perspektive.
Die Verhältnisse in dem griechischen Lager in Moria sind zum Symbol für eine EU-Politik geworden, in der die Einhaltung der Menschenrechte an den Außengrenzen endet.
Ebenfalls europapolitisch setzt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum EZB-Anleihekaufprogramm ›PSPP‹ (Public Sector Purchase Program) den bereits in der RAV-Festschrift für den BGH konstatierten(1) Trend fort, europäische Rechtsetzung zu unterminieren (Urt. v. 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a.) und den deutschen ›Sonderweg‹ zu pflegen.
Mit Blick auf Deutschland haben wir und viele andere juristisch zwar in einigen Bereichen etwas zur Wiederherstellung oder Verteidigung der Grund- und Menschenrechte erreichen können. Insbesondere in Zeiten der Krise aber werden sich die Angriffe auf erkämpfte Rechte fortsetzen und diese verstärkt auch die sozialen Rechte betreffen. Solcherlei Angriffe waren ein Grund für die Gründung unseres Vereins.
Mit unserer gemeinsam mit vielen befreundeten Organisationen durchgeführten Kundgebung am 23. April vor dem Brandenburger Tor, in der wir die Evakuierung der Gefüchteten-Lager in Griechenland gefordert haben, konnten wir zeigen, dass wir auch in dieser Zeit handlungs- und bündnisfähig bleiben (S. 88).
Die Hauptlast aller gegenwärtigen Herausforderungen – von home office, home schooling und home shopping bis zu care work – tragen weltweit Frauen, die, so die bisher vorliegenden Erkenntnisse, zudem verstärkt von Gewalt unter COVID-19 betroffen sind. Diese Doppel- und Mehrfachbelastungen sind nicht neu, treten aber in der Krise verstärkt ans Licht. Die für den Spätherbst geplante feministische Ausgabe des InfoBrief wird sich auch mit diesen Fragen auseinandersetzen (S. 39).
Trotz der gegenwärtig ausgerufenen ›Neuen Normalität‹ ist die Pandemie nicht vorbei, die Herausforderungen bleiben.
Bis zum Ausbruch der Pandemie hat es drei Monate gedauert: Am 31. Dezember 2019 meldet die chinesische Regierung pfichtgemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erste neuartige Corona-Fälle, die Parallelen zu den Lungenkrankheiten SARS und MERS aufweisen. Drei Tage später veröffentlicht die Bundestagsverwaltung die ›Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012‹ der Bundesregierung.(2) Aber keine Regierung – vermutlich nicht unbeeinflusst von postkolonialer Überheblichkeit gegenüber China – handelte. Drei Monate später ist COVID-19 überall vor Ort.
Jetzt befinden wir uns im sechsten Monat des COVID-19-Ausbruchs, der in Deutschland medizinisch bisher insgesamt mild verlaufen ist. Ob dies so bleiben wird, ist offen. Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu heftigen ökonomischen, politischen, sozialen – und nicht zuletzt juristischen – Auseinandersetzungen darüber kommen wird, wer die Kosten der Corona-Pandemie zu tragen hat. Hier heißt es für uns, aufmerksam und aktiv an der Seite der solidarischen und demokratischen Gesellschaft zu bleiben.

Wir wünschen Ihnen und Euch allen, dass Ihr gut durch diese schwierige Zeit kommt!

DIE REDAKTION. Volker Eick, Ursula Groos, Gabriele Heinecke, Ulrich von Klinggräff, Peer Stolle, Lukas Theune

(1) R. Lang & A. Lickleder, Der Dexit des Bundesgerichtshofs aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in: Eick & Arnold, 40 Jahre RAV. Münster 2019, S. 31ff.
(2) Vgl. BT-Drucksache 17/12051 v. 3. Januar 2013 ›Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012‹.