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›Der Deckel‹ – ein politischer und rechtlicher Prozess

Mietrechtskonzepte jenseits neoliberaler Verwertungsinteressen

Benjamin Raabe

Mit dem Mietendeckel betritt Berlin rechtliches Neuland. Die Regelung von Mietpreisen durch ein Bundesland ist in der Bundesrepublik bisher beispiellos. Aber nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch der Prozess seiner Entstehung verdient eine gesonderte Darstellung, zumal sich der RAV hieran beteiligt hat.

Die Idee und der Beginn der Diskussion

Die Idee des Mietendeckels fußt auf einem Aufsatz in der Novemberausgabe 2018 der JuristenZeitung, Der Autor Peter Weber war lange Jahre als Anwaltt im Mietrecht tätig und arbeitet inzwischen in einem Berliner Wohnungsamt. Er leitet darin anhand der deutschen Verfassungs- und Mietrechtsgeschichte sehr fundiert und klar her, warum die Landesgesetzgeber im Bereich des Wohnungswesens Regelungen auch zu Mietpreisen treffen können.
Die Brisanz dieser Idee wurde schnell von den Berliner Wohnungspolitikern der Regierungsparteien erkannt. Die SPD-Politiker*innen Eva Högl, Kilian Wegner und Julian Zado eröffneten die Diskussion am 18. Januar 2019 im Tagesspiegel mit dem Vorschlag, einen Mietendeckel einzuführen und die Mieten in Berlin für fünf Jahre einzufrieren. Die folgende Debatte war so heftig, dass sich die Senatsverwaltung für Bauen und Wohnen als zuständige Behörde schon nach kurzer Zeit veranlasst sah, die Idee offiziell zu prüfen. Allerdings war die Skepsis der Verwaltung offensichtlich und man war wohl schnell geneigt, das Projekt frühzeitig wieder zu begraben.

Der Deckel reift, verfassungsrechtliche Diskussion

Um der Idee des Mietendeckels eine fundierte Unterstützung zu verschaffen, organisierte der ›Arbeitskreis Mietrecht‹ im RAV am 6. März 2019 ein vertrauliches Fachgespräch zum Thema.
Dazu wurden Vertreter*innen aus der Verwaltung, den Berliner Regierungsparteien, der Zivil- und Verwaltungsjustiz, der Wissenschaft, Mieter*innenvereinen, Wohnungspolitiker*innen sowie Kolleginnen und Kollegen eingeladen. Wir haben uns dabei mit der letztlich mehrheitlich getroffenen Entscheidung, Presse und Öffentlichkeit auszuschließen, gegen eine Transparenz und für die Beteiligung wichtiger Vertreter*innen aus Justiz, Politik und Verwaltung entschieden. In den Räumen des evangelischen Elisabeth Krankenhauses wurde die Frage der landesrechtlichen Kompetenz kontrovers und auf hohem fachlichen Niveau diskutiert. Dabei ging es vor allem um das ›Ob‹ eines Mietendeckels.
Die kurz zuvor in der zuständigen Senatsverwaltung vorbereitete Presseerklärung, mit der diese die Absage des Mietendeckels erklären wollte, verschwand danach wieder in der Schublade. Nachdem die beiden renommierten Bielefelder Professoren Artz und Mayer – beide hatten auch an unserer Veranstaltung teilgenommen – eine Woche später ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Mietendeckels veröffentlicht hatten, drehte sich der Wind auch im Senat: Die politische Führung der Stadt machte den Mietendeckel zu ihrem Thema.

Ausgestaltung und Politikberatung

In der Folge bat Katrin Lompscher, Senatorin für Stadt­entwicklung und Wohnen, aus dem Kreis unserer Veranstaltung neun Personen, den Senat bei der Umsetzung und Ausgestaltung des Mietendeckels zu beraten. Neben Peter Weber waren hier auch Professoren, Richter*innen, Vertreter*innen des Berliner Mietervereins und weitere Expert*innen beteiligt. Auch eine Kollegin und ein Kollege aus unserem Arbeitskreis gehörten dazu.
In Vorbereitung auf die erste Runde haben wir dann eine zweite ebenfalls nicht öffentliche Veranstaltung im Abgeordnetenhaus organisiert, in der Fragen der Umsetzung erörtert wurden. War es im März noch um die kompetenzrechtlichen Fragen gegangen, wurden in unserer Veranstaltung im Mai in acht Kurzreferaten die Fragen des Mietenstopps, Höchstmieten aber auch schon einer Senkung diskutiert. Am Rande ging es auch um Themen außerhalb des Mietpreisrechts, wie die Beschränkung von Kündigungsrechts. Wir haben uns auch mit dem Modell eines Mietenkatasters auseinandergesetzt, mit dessen Hilfe alle Mieten der Stadt erfasst werden und vielleicht auch in der Zeit nach einem Mietendeckel die ortsüblichen Vergleichsmieten rechtssicher ermittelt werden könnten.
Ab Mitte Mai 2019 fanden dann die Arbeitsbesprechungen in der Senatsverwaltung für Stadt­entwicklung und Wohnen unter Beteiligung weiterer Senatsverwaltungen statt. Dabei wurde schnell die Skepsis der Verwaltung gegenüber der Idee deutlich. Es war offenbar vor allem ein Projekt der Hausspitze. Unsere Aufgabe sahen wir in erster Linie darin, alternative Wege aufzuzeigen, inhaltlich zu beraten und die politische Leitung in ihrem Vorhaben zu stützen. Der Opposition aus der Verwaltung war es wohl auch zu verdanken, dass während des Abstimmungsprozesses oftmals Interna des Diskussionsprozesses an die Öffentlichkeit gerieten.
Parallel dazu gab es einen regen und produktiven Austausch mit den wohnungspolitischen Sprecherinnen der Regierungsparteien, die über weite Strecken – entgegen der öffentlichen Wahrnehmung – sehr gut zusammengearbeitet haben. Der fachliche Austausch und die Beratung durch die Expert*innen – teilweise unter Hinzuziehung von Jurist*innen der Fraktionen – lief bis zur Verabschiedung des Gesetzes parallel; einzelne von uns haben sich hieran beteiligt.

Gesetzgebungsverfahren

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Senat dann das sogenannte ›Eckpunktepapier‹, in dem die wesentlichen Grundzüge des Gesetzesvorhabens der Berliner Koalition beschrieben wurden. Die an diesem Tag vereinbarten Mieten sollten eingefroren, eine Tabellenmiete eingeführt und überhöhte Mieten gesenkt werden.
In der Folge arbeitete die Senatsverwaltung das Gesetz aus. Am 6. September 2019 folgte eine verwaltungsinterne Anhörung von 22 Ver­bänden und Organisationen. Neben den Vermieter*innen- und Mieter*innenverbänden, konnten Vertreter*innen der Bauwirtschaft, des Handwerks, der Genossenschaften, der Gewerkschaften, aber auch der Umweltverbände zum Entwurf Stellung nehmen. Erwartungsgemäß war der Austausch sehr kontrovers. Auch DAV und RAV waren beteiligt. Kleine Anekdote am Rande: Als auch der Deutsche AnwaltVerein für die Anhörung vorgeschlagen wurde, fragte die Senatorin verwundert: »Wer ist denn der DAV? Ich kenne nur den RAV!«.
Auf Grundlage der Einwände wurde schließlich am 22. Oktober 2019 von der Senatsverwaltung das MietenWoG verabschiedet. Es folgte noch eine Expert*innenanhörung im Abgeordnetenhaus.

Umsetzung

Ein neues Gesetz, zudem noch öffentlich-rechtlich, wirft für die mietrechtliche Praxis viele Fragen auf. Der RAV entschloss sich daher, noch eine dritte Veranstaltung durchzuführen, um für Klarheit zu sorgen.
Am 13. Januar 2020 wurden neben zahlreichen verfassungsrechtlichen Fragen und Fragen zu Beratungsstrategien auch besprochen, wie eine verfassungsrechtliche Überprüfung erfolgen könnte und welche Risiken das Auslaufen der Regelung später mit sich bringen wird. Wir hatten dazu neben Wissenschaft, Politik, Justiz und Verwaltung vor allem die Mieter*innenorganisationen eingeladen, von deren fundierter Beratung im Wesentlichen abhängen wird, ob der Mietendeckel tatsächlich den Erfolg haben wird, den wir uns von ihm versprechen. Vieles konnte geklärt werden, einzelne Problemfelder wurden neu aufgemacht. Möglicherweise auch unter dem Eindruck der Veranstaltung wurden Teile des Gesetzes noch einmal umgestellt. Das Gesetz wurde dann zehn Tage später verabschiedet und trat zum 23. Februar 2020 in Kraft.

Fazit

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Begrenzung von Mieten und zur Verhinderung weiterer Gentrifizierung. Ob es einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten.
Für uns Kolleg*innen war die Nähe zum Politikbetrieb eine interessante Erfahrung. Wir haben uns mit wohnungspolitischen Akteur*innen aus Politik, Justiz und Verwaltung noch einmal ganz anders vernetzt. Mich persönlich hat es sehr ermutigt, wie viele progressive und fachlich außerordentlich starke Jurist*innen es dann doch gibt.
Wir haben klassische Politikberatung oder auch Lobbyarbeit geleistet – durchaus mit Erfolg. Es zeigt sich einmal mehr, wie schwach die Lobby der Mietenden ist. Die Nachfrage in der Politik nach Konzepten jenseits neoliberaler Verwertungsinteressen scheint groß.
Gleichzeitig blieb dabei auch Einiges auf der Strecke: Verhandelt wurde hinter verschlossenen Türen. Wir haben uns gegen eine öffentliche und für eine juristische Diskussion im kleinen Kreis entschieden. Betroffene, Mieter*inneninitiativen oder Öffentlichkeit wurden nicht beteiligt. Das mag bei diesem stark juristischen Thema richtig gewesen sein, ein Allgemeinrezept ist es sicher nicht. Unsere eigenen Positionen dazu waren kontrovers und haben unsere Gruppe an ihre Grenzen geführt.
Unterm Strich hoffen wir gemeinsam, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Aber selbst, wenn es scheitert: Der Versuch, administrativ Mieten zu deckeln und dem Mietenwahnsinn aktiv entgegen zu treten, war es wert!

Benjamin Raabe ist Rechtsanwalt in Berlin, Mitglied in unserem AK Mietrecht sowie im erweiterten Vorstand des RAV.
Die Unterüberschrift wurde von der Redaktion eingefügt.