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Der Bamberg-Security-Komplex

Verfassungsbeschwerde gegen staatliche Gleichgültigkeit

Katharina Schoenes

Sidi F. hat am 13. Februar 2020 Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit wendet er sich gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen mehrere Wachmänner, die ihn in der ›Aufnahmeeinrichtung Oberfranken‹ in Bamberg im September 2017 schwer misshandelt haben. Im Folgenden werden der Vorfall, der Gang des Verfahrens und F.s Bemühungen um Aufklärung dargestellt. Der Beitrag beruht auf der Arbeit von Justizwatch sowie den Inhalten der Verfassungsbeschwerde.

Am Abend des 27. September 2017 besucht Sidi F. die Kantine der ›Aufnahmeeinrichtung Oberfranken‹ (AEO) in Bamberg. Da die Essensausgabe bald schließt, steckt er ein Stück Weißbrot in seinen Rucksack, um es mit auf sein Zimmer zu nehmen. Begleitet wird er von seinem Freund Malick C. Beide sind aus dem Senegal geflüchtet und leben zu dieser Zeit in der AEO.(1)
Gegen 19 Uhr kommt es zwischen F. und C. und vier Mitarbeitern der in der AEO tätigen privaten Sicherheitsfirma zu einem Streit. Der Grund ist, dass die Wachleute F. verbieten, das Weißbrot mitzunehmen, da es den Bewohner*innen wegen »Seuchengefahr« untersagt sei, Lebensmittel mit auf die Zimmer zu nehmen. Aus dem Streit entwickelt sich eine Rangelei. Dabei greift ein Wachmann C. mit Pfefferspray an. Außerdem setzen die Securities einen allgemeinen Notruf ab, woraufhin sich rund dreißig Wachleute zur Kantine begeben. Darunter sind auch Mitglieder des im Sommer 2017 gegründeten ›Sonderteams‹, das immer wieder durch brutale Übergriffe insbesondere gegen Schwarze Geflüchtete auffällt.(2)
In der Folge werden F. und C. durch neun Mitarbeiter des Wachdienstes schwer misshandelt. Diese bilden zuerst einen Kreis um F., beleidigen und schlagen ihn brutal zusammen. Ein Wachmann tritt mehrmals mit voller Wucht gegen F.s Kopf und Körper und stellt sich für einen Moment mit seinem vollen Gewicht auf dessen rechte Kopfseite. Der Leiter des ›Sonderteams‹ drückt anschließend F.s Gesicht auf die geschotterte Straße. Weitere Wachleute verpassen C. unterdessen Ohrfeigen. Als er nach Wasser fragt, um seine Augen auszuwaschen, ruft der Chef des ›Sonderteams‹: »You want water? Take this!« und schlägt ihm dreimal wuchtig mit dem Knie ins Gesicht, so dass sein Kopf gegen eine Wand geschlagen wird.
Nach dem Vorfall kommt die Polizei. Die Beamten nehmen eine ›Schlägerei‹ auf und befragen die vier Wachdienstmitarbeiter, die an der ursprünglichen Rangelei mit F. und C. beteiligt waren, als Zeugen. Diese behaupten, die nach Deutschland geflüchteten Männer seien aggressiv gewesen und hätten sich nicht beruhigen lassen, was den Einsatz von Pfefferspray notwendig gemacht habe. Zwei der Securities stellen außerdem Strafantrag gegen F. und C.. Letztere bekommen keine Gelegenheit, sich zu den Geschehnissen zu äußern. Stattdessen nehmen die Beamten sie kurzerhand in Gewahrsam und bringen sie zur Polizeiwache. Vernommen werden sie erst am Folgetag – als Beschuldigte. Obwohl weder F. noch C. Deutsch sprechen, erfolgt ihre Vernehmung ohne Dolmetscher. Eine ärztliche Untersuchung wird nicht veranlasst, ihre Verletzungen werden folglich nicht dokumentiert.

Kontext ›Ankerzentrum‹

In mehrerlei Hinsicht ist dieser Vorfall symptomatisch für die Situation in ›Ankerzentren‹ und anderen großen Aufnahmelagern. Gewalt und Schikanen durch Wachdienstmitarbeiter gegenüber Geflüchteten sind dort keine Einzelfälle, sondern kommen systematisch vor. Die taz hat bundesweit mehr als 20 Fälle von Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften recherchiert;(3) die Antirassistische Initiative dokumentiert allein für die Jahre 2015 bis 2017 32 solcher Übergriffe.(4) Die Soziologin und Aktivistin Aino Korvensyrjä fand im Rahmen ihrer Recherchen in der AEO Bamberg innerhalb kurzer Zeit mehr als zehn Geflüchtete, hauptsächlich westafrikanische Männer, die von Wachdienstmitarbeitern körperlich angegriffen und misshandelt worden waren.(5)
Vielfach können sich die Opfer der Gewalt keinen Schutz vom Staat erhoffen, sondern werden selbst von Polizei und Strafjustiz verfolgt, während die Täter straffrei bleiben. Auch in dieser Hinsicht ist die Erfahrung von F. und C. keine Ausnahme. Auch Aarona K. wird im September 2017 in der Kantine der AEO von Wachmännern mit Pfefferspray attackiert, als er versucht, einem anderen Asylsuchenden zu Hilfe zu kommen. Er wird in ein Hinterzimmer gezerrt, misshandelt und zur Polizeiwache gebracht. Später erhält er einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Der Vorwurf: Er soll die Wachleute angegriffen haben. K. ist mittlerweile in ein anderes EU-Land weitergeflüchtet; das Verfahren gegen ihn wurde aber bis heute nicht eingestellt.
Dass die Übergriffe gegen F., C. und K. in der Kantine der AEO stattfanden, ist ebenfalls kein Zufall. Häufig entzünden sich Konflikte mit dem Wachpersonal daran, dass Bewohner*innen von Aufnahme- und ›Ankerzentren‹ darum ringen, ein Stück Kontrolle über ihr Leben zurückzugewinnen. Denn diese Lager sind darauf angelegt, den Insassen jegliche Selbstbestimmung zu nehmen, um sie zur Selbstabschiebung zu drängen. Das gilt auch für die Essensausgabe. 2018 kam es in bayerischen ›Ankerzentren‹ wiederholt zu Razzien schwer bewaffneter Polizeieinheiten, die darauf abzielten, »illegale Kühlschränke« (Waldkraiburg 2018), Besteckmesser (Donauwörth 2018) oder Wasserkocher (Fürstenfeldbruck 2018) zu beschlagnahmen. Ebenso wie der Versuch, ein Stück Brot mit aufs Zimmer zu nehmen, stehen diese Gegenstände für die Möglichkeit, die Versorgung mit Lebensmitteln etwas autonomer zu gestalten, als dies in den Abschiebelagern vorgesehen ist.

Mangelnder Aufklärungswille der Strafverfolgungsbehörden

Etwa drei Wochen nach dem Vorfall in der Kantine nehmen die Ermittlungen eine überraschende Wendung. Am 20. Oktober 2017 gehen zwei von der AEO beauftragte Dienstleistungskräfte zur Polizei, um Anzeige gegen die gewalttätigen Wachleute zu erstatten. Nach dem Vorfall in der Kantine hatten sie zunächst eine interne Meldung gemacht, Konsequenzen waren aber ausgeblieben. In der polizeilichen Vernehmung sagen die beiden Whistleblower aus, dass insbesondere die Mitglieder des rund fünfzehnköpfigen ›Sonderteams‹ zu Gewalt neigten. Sie würden regelmäßig Bewohner misshandeln und diese auch rassistisch beleidigen. Mit Blick auf den Vorfall in der Kantine am 27. September belasten sie neun Mitarbeiter des Wachdienstes, die F. und C. brutal zusammengeschlagen hätten.
Die Bamberger Polizei ist nun gezwungen, den Vorwürfen nachzugehen. In der Folge werden F. und C. erneut vernommen, diesmal als Zeugen. Sie machen Angaben zu Details des Übergriffs am 27. September und zu ihren Verletzungen. Ihre Aussagen zu Schlägen und Tritten stimmen in weiten Teilen mit den Angaben der beiden Whistleblower überein. Auch die beschuldigten Wachmänner werden vernommen. Gegen drei Hauptverdächtige, darunter der Leiter des ›Sonderteams‹, ermittelt die Bamberger Polizei wegen versuchten Totschlags, gegen weitere wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beschuldigten streiten die Vorwürfe ab und behaupten, dass sie die Asylsuchenden, die sehr aggressiv gewesen seien, lediglich zu Boden gebracht und gefesselt hätten. Schläge und Tritte habe es nicht gegeben.
Auch der Bereichsleiter des ›Sicherheits‹dienstes wird befragt. Die Beamten durchsuchen ferner das Büro des Unternehmens in der AEO, die Wohnungen der Hauptverdächtigen sowie die Handys der Beschuldigten. Auf einem Handy finden sie eine Chatgruppe mit dem Namen ›Sons of Odin‹. Obwohl sich Mitarbeiter des Wachdienstes darin offen und detailliert über Angriffe auf Geflüchtete austauschen und diese rassistisch beleidigen,(6) drucken die Ermittler lediglich einige Nachrichten exemplarisch aus und versäumen es, das gesamte Beweismaterial zu sichern.
Dann passiert einige Monate nichts. Erst als eine Stadträtin sich Mitte April 2018 nach dem Stand der Ermittlungen erkundigt, wird ein letzter Zeuge vernommen und der polizeiliche Schlussvermerk verfasst. Am 10. August 2018 stellt die Bamberger Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einer fadenscheinigen Begründung ein: Erstens würden sich die Aussagen der Geschädigten, der Zeugen und der Beschuldigten widersprechen, sodass es nicht möglich sei, den Ablauf der Geschehnisse am Abend des 27. September 2017 abschließend zu rekonstruieren. Das überrascht, denn – wie oben beschrieben – stimmen die Angaben der Geschädigten F. und C. und der beiden Zeugen, die sich als Whistleblower an die Bamberger Polizei gewandt hatten, in wesentlichen Punkten überein. Worin die Widersprüche genau bestehen sollen, führt die Staatsanwaltschaft nicht weiter aus.
Zweitens seien bei den Geschädigten keine Verletzungen festgestellt worden, die der beschriebenen massiven Gewalteinwirkung entsprechen. F. habe ferner zu seinen Verletzungen bei unterschiedlichen Befragungen abweichende Angaben gemacht. Auch dieses Argument ist zweifelhaft, denn F. und C. wurden nach dem Übergriff am 27. September überhaupt nicht ärztlich untersucht. Der Beamte, der sie am Tag nach dem Vorfall als Beschuldigte vernommen hatte, fertigte erst einen Monat später einen Vermerk an, in dem er zu dem Schluss kommt, dass es keine sichtbaren Verletzungen gegeben habe. Erst am 26. Oktober 2017 wird bei F. eine Untersuchung durchgeführt. Der Gutachter dokumentiert dabei diverse Narben und »Hautdefekte«, die im Zeitraum des Vorfalls entstanden sein könnten; aufgrund des großen zeitlichen Abstands sei aber keine eindeutige Zuordnung möglich.
Dass F. im Detail abweichende Angaben zu seinen Verletzungen gemacht hat, ist darauf zurückzuführen, dass erst bei seiner dritten Vernehmung eine Dolmetscherin für Wolof hinzugezogen wurde – die einzige Sprache, die er sicher beherrscht. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren so sang- und klanglos einstellen kann, hat folglich auch mit der mangelhaften Arbeit der Polizei zu tun, die es versäumt hat, Beweise zu sichern und bei der Vernehmung der Geflüchteten eine professionelle Sprachmittlung bereitzustellen.

Wider den institutionellen  Rassismus

Der mangelnde Aufklärungswille der Bamberger Strafverfolgungsbehörden ist Ausdruck von institutionellem Rassismus. Die großen Abschiebelager, die in Bayern mit besonderem Eifer eingerichtet wurden, sind Teil einer rassistischen Abschreckungspolitik. Beengte Wohnverhältnisse, Sachleistungen, Residenzpflicht, Arbeitsverbote, mangelnde Privatsphäre und eben auch Schikanen und Gewalt durch den Wachdienst werden bewusst eingesetzt, um Geflüchtete zur ›Selbstabschiebung‹ zu drängen.
Die Mitglieder des ›Sonderteams‹ mögen aus Sicht der Ordnungsbehörden mit ihrem offen rassistischen Weltbild und den brutalen Angriffen gegen Geflüchtete über das Ziel hinausgeschossen sein. Prinzipiell passt ihre Zielsetzung, »die Illegalen aus Afrika« zu demütigen, zu schikanieren und zu misshandeln aber sehr gut zur offiziellen staatlichen Politik. Denn auch diese zielt darauf ab, Geflüchtete so lange unter Druck zu setzen, bis sie in andere EU-Staaten weiterflüchten, untertauchen oder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Das erklärt, warum weder die Leitung des Sicherheitsdienstes, noch die Leitung der AEO, noch die Bamberger Polizei großes Interesse daran gezeigt haben, Gewaltvorwürfe gegen die Mitglieder des ›Sonderteams‹ aufzuklären. Im Gegenteil waren die Leitung der AEO und die Bamberger Polizei von Beginn an über die »Arbeitsweise« dieser Einheit informiert.(7)
Justizwatch spricht aufgrund dieser Komplizenschaft von einem »Bamberg-Security-Komplex« und hat in mehreren öffentlichen Erklärungen dessen Auflösung gefordert.(8) Auch die betroffenen Geflüchteten haben immer wieder gegen die Gewalt der Wachleute und die Krimina­lisierung durch die Bamberger Strafverfolgungsbehörden protestiert: Sie haben sich bei der AEO-Leitung beschwert, Demonstrationen organisiert und gegen sie gerichtete Strafbefehle angefochten. Letzten Endes sahen sich dennoch viele ehemalige Bewohner der AEO gezwungen, in andere EU-Staaten weiterzuflüchten. Auch Sidi F. hat Bamberg einige Wochen nach dem Übergriff in der Kantine verlassen. Trotzdem kämpft er weiter um sein Recht.
Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Bamberger Staatsanwaltschaft hat er, unterstützt von einer Berliner Rechtsanwältin, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt und – nachdem diese keinen Erfolg hatte – Antrag auf Klageerzwingung beim Bamberger Oberlandesgericht gestellt. Den Klageerzwingungsantrag hat das OLG mit Beschluss vom 7. Januar 2020 als unbegründet verworfen. Wie die Staatsanwaltschaft Bamberg stützen die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht ihre Entscheidungen zentral auf das vermeintliche Fehlen von Verletzungen bei F. und C. – und leiten daraus Zweifel an den Aussagen der Whistleblower und der Geschädigten ab. Gegen den Beschluss des OLG hat F. jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben.
Es ist jetzt wichtig, die Gewaltexzesse der Bamberger Wachdienstmitarbeiter im Rahmen einer Kampagne öffentlich zu skandalisieren und so Druck auf die Strafverfolgungsbehörden und die Politik aufzubauen, damit die brutalen Übergriffe vom September 2017 endlich aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Solange die Wachleute damit rechnen können, von der AEO-Leitung, der Polizei und der Strafjustiz gedeckt zu werden, setzen sich die Angriffe auf Geflüchtete fort, das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre. Das Ausmaß der Gewalt ist zwar etwas zurückgegangen, seit das ›Sonderteam‹ aufgelöst und durch ein sogenanntes ›Flexteam‹ ersetzt wurde. Übergriffe gegen Asylsuchende sind in der AEO aber weiterhin an der Tagesordnung.(9) Perspektivisch muss es darum gehen, nicht nur den »Bamberg-Security-Komplex« aufzulösen, sondern alle Abschiebelager abzuschaffen. Denn Gewalt des ›Sicherheits‹personals ist dort keine Ausnahme, sondern Teil des Systems.

Katharina Schoenes arbeitet zu institutionellem Rassismus und ist aktiv bei Justizwatch. Die Gruppe beobachtet und dokumentiert Rassismus in der Justiz.

(1)    Bei den Namen Sidi F. und Malick C. handelt es sich um Pseudonyme.
(2)    Aino Korvensyrjä, Organisierte Kriminalität, in: analyse & kritik v. 21.08.2018, www.akweb.de/ak_s/ak640/43.htm.
(3)    Yasmin Polat und Pascale Müller, Machtmissbrauch in Unterkünften: Sie suchten Schutz, in: taz v. 13.11.2017, taz.de/Machtmissbrauch-in-Unterkuenften/!5460056/.
(4)    Systematischer Machtmissbrauch – Gewalt durch Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften, Übersicht auf Grundlage der ARI-Dokumentation erstellt von Justizwatch, justizwatch.noblogs.org/post/2018/11/16/systematischer-machtmissbrauch-gewalt-durch-wachpersonal-in-fluechtlingsunterkuenften/.
(5)    A. Korvensyrjä, Organisierte Kriminalität, a.a.O. (En 2).
(6)    Michael Olmer, Gewalt-Vorwürfe gegen Sicherheitsdienst im Ankerzentrum Bamberg, Bayerischer Rundfunk v. 08.05.2019, www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-vorwuerfe-gegen-sicherheitsdienst-im-ankerzentrum-bamberg,RPnJPIS.
(7)    Wachdienst- und Polizeigewalt beenden, Schluss mit der Kriminalisierung von Geflüchteten! Erklärung von Justizwatch und Culture of Deportation zum Polizeieinsatz in Bamberg in der Nacht zum 11.12.2018, justizwatch.noblogs.org/post/2018/12/18/wachdienst-und-polizeigewalt-beenden-schluss-mit-der-kriminalisierung-von-gefluechteten.
(8)    Ebd. sowie Der Bamberg-Security-Komplex – staatliche Kriminalisierung und Verfolgung von Geflüchteten, Erklärung von Justizwatch und Culture of Deportation zu Wachdienstgewalt in der AEO Bamberg, 08.05.2018, justizwatch.noblogs.org/post/2018/05/08/der-bamberg-security-komplex-staatliche-kriminalisierung-und-verfolgung-von-gefluechteten/.
(9)    K. Schoenes, Vom Ankerzentrum in die Haft, in: analyse & kritik v. 10.12.2019, www.akweb.de/ak_s/ak655/26.htm.