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Golden Dawn Update (dt)

DIE LETZTE PHASE DES GRIECHISCHEN PROZESSES

Thanasis Kampagiannis

Der Prozess um Golden Dawn, der am 20. April 2015 in Athen begann, steht kurz vor der Gerichtsentscheidung. In unseren bisherigen Artikeln(1) haben wir den Aufbau des Prozesses und seinen Verlauf bis hin zur Vernehmung der Zeug*innen und dem Lesen der Untersuchungsakten beschrieben. Seitdem hat die Verteidigung Zeit gehabt, den gegen ihre Mandanten gerichteten Beweisen entgegenzuarbeiten und die Dutzenden gewalttätigen Angriffe aus ihrer Sicht darzustellen, die der kriminellen Organisation zugeschrieben werden, die laut Anklageschrift unter dem Deckmantel einer politischen Partei handelte.

In diesem Artikel geben wir weitere Informationen zur letzten Phase des Prozesses, in denen die Angeklagten derzeit ihre Schlusserklärungen abgeben, die bis Ende Oktober 2019 abgeschlossen sein sollen. Die entscheidende Entwicklung seit unserem letzten Bericht besteht darin, dass die Führer der Organisation ihren parlamentarischen Status verloren haben, da Golden Dawn bei den letzten Wahlen im Juli 2019 keinen Kandidaten als Abgeordneten in das Parlament bekommen konnte. Diese Lage hat die finanziellen Krisen und internen Querelen von Golden Dawn verschärft, die zur Schließung von Büros in ganz Griechenland, einschließlich der nationalen Zentrale in Athen, geführt haben. Überläufer und gegenseitige Anschuldigungen von Kadern haben, ebenso wie zusätzlich festgestellte Fälle von Kriminalität bei Golden Dawn (GD), weiteres Material für den Prozess geliefert.

ZEUGEN FÜR GOLDEN DAWN

Die Wahlniederlage vom Juli kam zu dem Zeitpunkt, als sich auch die Hinhaltetaktik der Verteidigung erschöpft hatte. Zu dieser Taktik gehörte es, dem Gericht eine große Anzahl von Dokumenten des Parlaments, seiner Ausschüsse, Anfragen, Reden der Abgeordneten usw. zur Kenntnis zu geben.
Die von der Verteidigung vorgelegten dokumentierten ›Beweise‹ erwiesen sich als nicht relevant für die Anklage und das Gerichtsverfahren insgesamt. Aber das Gericht ergab sich dieser Strategie und verbrachte viele Monate (von September 2018 bis März 2019) damit, das Material zu lesen. Der Zweck der Verteidigung war es, das Verfahren bis nach der Wahl zu verzögern und eine ›Charakterverteidigung‹ zu inszenieren, nach der die Angeklagten echte gewählte Politiker seien.
Teile der vorgelegten Beweise waren jedoch für die Strafverfolgung nützlich, denn sie ermöglichten es den Nebenklagevertreter*innen, die Sprache der ›Säuberung‹ gegen Einwanderer*innen und Nicht-Griech*innen herauszuarbeiten und sie auf die Anklagen zurückzuführen, nach denen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Teil der kriminellen Absicht von GD sind.
Dann war es an der Zeit, dass die Verteidigung ihre Zeug*innen aufruft. Die Verteidigung reichte 260 Namen ein, größtenteils vom Typ der ›Charakterzeugen‹, benannte aber am Ende nur 69, da sich der Prozess erneut durch starke Kreuzverhöre durch den Staatsanwalt auszeichnete, die in einigen Fällen die Verteidigungsabsicht schwer beschädigten.
Die Verteidigungszeug*innen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Erstens, Familienangehörige und Freund*innen von Tätern, die beide die Teilnahme der Angeklagten an der ›Goldenen Morgendämmerung‹ und jegliches Fehlverhalten verneinten. Zweitens, Mitarbeiter*innen und Kader von Golden Dawn, die auf der Gehaltsliste der Organisation standen und die argumentierten, GD sei eine ›legale politische Partei‹, die jede kriminelle Aktivität, jeden nationalsozialistischen Charakter usw. ablehne.
Die Vernehmung von Freund*innen und Familienangehörigen der Angeklagten wurde abgekürzt, da das Gericht sichtlich die Geduld verlor, denn ein Zeuge nach dem anderen, der oder die mit klaren und belastenden fotografischen Beweisen konfrontiert wurde, behauptete, er oder sie könne den Angeklagten oder Freund auf den Bildern mit Golden Dawn-Insignien, Militärkleidung usw. nicht erkennen.
Ein weiterer Verteidigungszeuge (ein Journalist namens Aris Spinos), der vom Anführer der ›Goldenen Morgenröte‹, Michaloliakos, hinzugezogen wurde, sollte dessen Behauptung stützen, dass er nichts mit der Ermordung von Pavlos Fyssas im September 2013 zu tun habe und erst am Nachmittag des folgenden Tages von dem Mord erfahren habe. Der Zeuge bezeugte tatsächlich aber, Michaloliakos habe bereits in der Nacht von dem Fall erfahren und sagte weiter aus, dass Michaloliakos innerhalb von Stunden aktiv wurde, um zu versuchen, die Spuren zu verwischen, die direkt in das Herz der Organisation führten. So beschloss die Verteidigung, ihre Liste der Zeugen zu verkürzen, und im Mai 2019 wechselte das Gericht zu den Antworten der Angeklagten auf die Beschuldigungen.
Die erste Gruppe der Stellungnahmen betraf die drei angeklagten ›Basisfälle‹, die das Gericht untersucht; die zweite Gruppe umfasst Fälle, in denen es nur um die Mitgliedschaft in oder die Teilnahme an einer kriminellen Organisation geht.

1. DER FALL FYSSAS

Der ständige Refrain der Angeklagten war: ›Wir sind nicht dabei gewesen‹. Das zerpflückte deren Glaubwürdigkeit und beanspruchte sichtlich die Geduld des Gerichts angesichts zahlreicher Beweise, einschließlich Polizeiaussagen und Videos, die die Angeklagten tatsächlich ins Zentrum des Tatorts platzierte. Zudem entstanden Risse in den Aussagen. Der Angeklagte Ioannis Dimou enthüllte, wie sich der Golden Dawn Nikea Stoßtrupp im Parteibüro versammelte und ankündigte: ›Wir ziehen in den Kampf‹. Die Linie der Verteidigung war gewesen zu behaupten, dass die Kader spät in der Nacht dorthin gerufen wurden, um Flugblätter zu verteilen. Ein weiterer Angeklagter, Georgios Tsakanikas, der sich von der ›Goldenen Morgendämmerung‹ distanziert hat, sagte, sein Job sei es stets gewesen, sich mit Druckereien in Verbindung zu setzen, und bestätigte, dass in dieser Nacht keine Flugblätter ausgeliefert werden sollten. Dramatisch wurde der Anführer der Nikea-Truppe, Georgios Patelis, 2012 auf Video erwischt, wie er erst seine Truppen für einen Angriff auf Einwander*innen sammelte, als er plötzlich am Propagandastand ohnmächtig zusammenbrach. Das war ein entscheidender Moment für eine Organisation, die von sich selbst ein ›mutiges‹ Image pflegt und behauptet, sie habe von einem ordentlichen Verfahren nichts zu fürchten.

2. DER FALL DER ÄGYPTER

Auch hier lautete die Aussage der Beklagten: ›Wir waren nicht da‹. Aber was sich aus der Befragung immerhin ergab, war, dass zwei der Angeklagten bei ihrer Verhaftung Golden Dawn-T-Shirts trugen, aber von Polizeibeamten die Möglichkeit erhielten, ihre Kleidung zu wechseln, während sie sich im Polizeipräsidium befanden.

3. DER PAME/KKE-FALL

Hier unterschieden sich die Aussagen der Angeklagten leicht: ›Es war nur eine Schlägerei, wir trafen sie zufällig, und es gab einen Kampf‹. Oder sogar: ›Sie haben uns zuerst angegriffen‹. Das war der Kern ihrer Aussagen. Aber die Beweise aus Telefonaufzeichnungen und weitere enthüllte Details waren überwältigend, was die Vorplanung, die Ausführung des Hinterhalts und die zentrale Organisation betrifft. Die Merkmale, die der PAME/KKE-Fall mit anderen Angriffen teilt, sind: plötzliches, organisiertes Auftreten auf Motorrädern oder in Autos; Bewaffnung mit Stöcken, Metallstangen und weiteren Waffen; koordinierte mehrfach wiederholte Angriffe und, ebenso organisiert, disziplinierter Rückzug, sobald ein vereinbartes Signal ertönte.
Durch Feststellungen  zwei  weiterer Fälle konnten diese Verurteilungen auch in den Hauptverfahren gegen die Angeklagten eingebracht werden, denen auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung der beiden Mörder des pakistanischen Einzelhändlers Shahzad Luqman im Jahr 2013 wegen Mordes mit rassistischer Absicht. Einer der Mörder hatte Hunderte von Flugblättern der ›Goldenen Morgenröte‹ und anderes Propagandamaterial in seinem Haus, als er verhaftet wurde.
Er leugnete seine Mitgliedschaft bei Golden Dawn in der Hauptverhandlung. Er versuchte auch, rassistische Absichten zu leugnen, wurde aber vom Richter darauf hingewiesen, dass die rassistische Motivation nach dem Berufungsgerichtsurteil als feste rechtliche Tatsache gelte. Sein angeblicher Beweis dafür, dass er kein Mitglied von Golden Dawn gewesen sei, war, dass er während seiner Gefangenschaft ein Mitglied von GD getroffen hatte, das ihm in einem Brief bestätigt habe, er sei nie Teil der GD gewesen sei. Ein zweites Urteil im September erklärte sieben Golden Dawn-Mitglieder für schuldig, an dem organisierten Angriff auf das autonome Sozialzentrum Synergeio beteiligt gewesen zu sein, der ebenfalls vom Nikea-Stoßtrupp im Juli 2013 durchgeführt wurde.

ZWEI WEITERE WICHTIGE ERKENNTNISSE

Zwei wichtige Erkenntnisse wurden von der Staatsanwaltschaft in das Hauptverfahren eingebracht. Erstens waren zwei der sieben Angeklagten damals Abgeordnete der ›Goldenen Morgenröte‹, Ioannis Lagos und Nikolaos Michos. Einer von ihnen benutzte seinen parlamentarischen Dienstwagen, um an dem Angriff teilzunehmen. Beide wurden wegen Anstiftung zum Angriff verurteilt. Zweitens war der im Urteil verifizierte modus operandi identisch mit dem der drei Fälle im Hauptsacheverfahren – Vorplanung, hierarchische Organisation, befohlene und gerichtete Ausführung.
Einer dieser beiden ehemaligen Abgeordneten, Lagos, steht im Mittelpunkt des Hauptverfahrens. Seine Rolle hat sich mehrfach als kritische Schnittstelle zwischen den lokalen Angriffstruppen und der zentralen Führung des Golden Dawn bis hin zu Michaloliakos herausgestellt. Beide gehören zur letzten Gruppe der Angeklagten, den ehemaligen Abgeordneten und den nationalen Führern, die ihre Erklärungen in der zweiten Oktoberhälfte abgeben werden.
Eine Folge des Drucks, der sich aus dem Prozess und den politischen Niederlagen während der letzten Wahlen ergibt, ist, dass es einen Bruch zwischen Michaloliakos und Lagos – jetzt Mitglied des Europäischen Parlaments – gegeben hat, der Golden Dawn verließ, um seine eigene Partei zu gründen.

BRÜCHE ZWISCHEN DEN KADERN VON GOLDEN DAWN

Lagos versucht, die Reihenfolge der Beschuldigtenerklärungen so zu ändern, dass er nach Michaloliakos als letzter Redner sprechen kann. Dieses Detail und die weiteren Entwicklungen deuten darauf hin, dass er in der Lage sein will, auf alle Bemühungen seines damaligen Parteichefs, sich selbst gegen sämtliche Anschuldigungen abzuschirmen, reagieren zu können. Offensichtlich ist ihm bewusst, dass Michaloliakos behaupten könnte, dass die Verantwortung für jeden Angriff nur bis zu Lagos reichte, der zudem auf eigene Initiative gehandelt habe.
Das wäre eine Verteidigungslinie gewesen, wenn Lagos noch als Mitglied der ›Goldenen Morgenröte‹ agierte, immer noch bereit wäre, Michaloliakos mit seiner eigenen Glaubwürdigkeit zu unterstützen, und bereit gewesen wäre, jede Verantwortung für den Schutz seines Führers zu übernehmen. Aber in einer Atmosphäre der Spaltung und gegenseitigen Schuldzuweisung kann es in diesem Monat durchaus zu gegenseitigen Schuldzuweisung kommen. Auf jeden Fall wird damit die Wende zur Endphase des Prozesses markiert. Die beiden Bezirksanwälte, die den Staat vertreten, werden dem Gericht ihren Vorschlag unterbreiten, wie die entsprechenden Anklagen und Verurteilungen zu bewerten sind.
Dann ist es an der Zeit für die Schlusserklärungen der für die Opfer handelnden Anwält*innen und der GD-Verteidiger*innen. Dies soll innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2020 geschehen. Die Richter werden sich zur Beratung zurückziehen und dann zurückkehren, um ihre Urteile zu fällen – fast fünf Jahre nach Prozessbeginn.

Thanasis Kampagiannis ist Rechtsanwalt in Athen, er vertritt im Prozess gegen Golden Dawn, die ›Goldene Morgenröte‹, als Nebenklagevertreter die ägyptischen Fischereiarbeiter. Unterüberschrift und Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt. Aus dem Englischen von Volker Eick.

(1) Thanasis Kampagiannis, Eine kritische juristische und politische Herausforderung. In: RAV InfoBrief 40(115), 2018, S 56-59. Electra Alexandropoulou und Eirini Vlachou, Zum Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ in Griechenland. Rechtliche und politische Herausforderungen. In: RAV InfoBrief 38(112), 2016, S 62-65.