Sie sind hier: RAV > PublikationenInfoBriefeInfoBrief #118, 2019 > Editorial 118 (dt.)

Editorial 118

Im Februar 2019 jährte sich der 40. Gründungstag des RAV, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Um dieses Jubiläum zu begehen, haben wir nicht nur ein Fest und ein kleines Tagungsprogramm organisiert, sondern auch einen Sammelband veröffentlicht.(1)
Was uns in der Festgabe aber fehlte, das war ein etwas weitergefasster Blick auf die Arbeit des RAV und seiner befreundeten Organisationen auf europäischer Ebene. Diesem Thema ist daher dieser RAV InfoBrief gewidmet. Um unseren nicht-deutschsprachigen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, an dieser Bestandsaufnahme teilzuhaben, erscheint dieser InfoBrief in deutscher und englischer Sprache. Wir danken allen Autorinnen und Autoren sowie Mina Zapatero sehr herzlich für ihre Arbeit an diesem Heft.
Einige von uns werden sich noch an kritische Nachfragen erinnern oder werden noch heute mit solchen konfrontiert – was soll mit dem Wort ›republikanisch‹ im Namen des RAV gemeint sein? Diese Nachfragen hatten zum einen zu tun mit dem Aufkommen der heute bedeutungslosen extrem rechten Partei ›Die Republikaner‹ ab 1983, zum anderen damit, dass die Historie zu dieser Namensgebung nicht bekannt war; in den 1980er-Jahren fand jedenfalls eine rege Debatte darüber statt, ob der RAV sich wegen Rechtsextremisten umbenennen sollte – er tat es nicht.
Für eine englischsprachige Ausgabe stellte sich eine vergleichbare Frage – was s/wollen wir uns unter einer ›Republican Lawyers Association‹ vorstellen, wie sollen wir befreundeten und interessierten Englischkundigen das erklären? Beschlossen haben wir nunmehr, dass wir vom RAV als a German lawyers’ association that defends civil and human rights, fights for the freedom of advocacy and advocates a progressive development of the law sprechen wollen, aber auch ›Republican Lawyers’ Association‹ schreiben. Zur eigentlichen Namensgebung schrieb (dokumentiert auch in diesem InfoBrief) Ingo Müller zum 40. Jahrestag des RAV:
»Mit dem am 11. Februar in der Stadthalle Hannover gegründeten Republikanischen Anwaltsverein sollte bewusst an Traditionen der Weimarer Republik angeknüpft werden, die lange verschüttet waren. Der Name wurde nicht zufällig dem des Republikanischen Richterbundes (1921-1933) nachgebildet, und nicht nur der Name, auch die Organisation. Als der nämlich im Dezember 1921 die Arbeit aufnahm, zählten schon zu seinen Gründungsmitgliedern nicht nur Richter, sondern auch Hochschullehrer wie Gustav Radbruch und Wolfgang Mittermaier, Gewerkschaftsjuristen wie Hugo Sinzheimer und Rechtsanwälte wie Ludwig Bendix und Ernst Fraenkel. Geeint hat sie ihr Kampf für die Demokratie, und unter den fast durchweg republikfeindlichen Justizjuristen waren sie eine kleine Minderheit. […] Wie der damalige Richterbund, der nur zur Hälfte aus Richtern, zur anderen aus Rechtslehrern und Anwälten bestand, sollte der neue Anwaltsverein auch Berufsfremden offenstehen. Die Kollegen Holtfort, Hannover, Eschen, Groenewold, Husmann, Preuß, Wächtler und Schily sowie die Kollegin Driest bildeten den ersten Vorstand. In einem flammenden Appell an die »lieben Genossinnen und Genossen« forderte der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, Werner Holtfort, und der Jungsozialistenvorsitzende, Rechtsanwalt Gerhard Schröder, die Sozialdemokraten auf, dem Verein beizutreten. Schröder selbst ist kurz darauf mangels Beitragsentrichtung ausgeschieden.
Das hat dem RAV, der sich später gendergerecht in Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein umbenannte, nicht geschadet. Auch nicht, dass er wegen der anfangs dominierenden Stellung des ersten Vorsitzenden einige Zeit Holtfort-Verein genannt wurde«.
Wir möchten in diesem Zusammenhang an unsere Präambel zur RAV-Satzung erinnern, der wir uns verpflichtet fühlen:
»Die Vereinigung stellt sich in die Tradition des Kampfes um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht. Recht ist Instrument der Begründung und Sicherung von Herrschaft. Es ist aber auch eine Waffe, sich gegen Herrschaft zur Wehr zu setzen. Das Recht in dieser Weise zugunsten des oder der Schwächeren zu nutzen und zu entwickeln, ist Ziel dieser Vereinigung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Ausdehnung staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Abwehrrechte der Betroffenen festzustellen, z.B. im Strafrecht, im Polizeirecht, im öffentlichen Dienstrecht, im Versammlungsrecht, im Wehrpflichtrecht, im Fürsorgeerziehungsrecht, im Freiheitsentziehungsrecht gegenüber psychisch Kranken und im Ausländerrecht. Besonders einschneidend greift der Staat auf dem Gebiet des Strafrechts in die Rechte der Bürger und Bürgerinnen ein. Gesetzesänderungen des letzten Jahres bedeuten eine Gefahr für jeden Menschen, weil sich dadurch der staatliche Machtbereich ausdehnt.
Mehr denn je ist es daher Aufgabe des Rechtsanwaltes und der Rechtsanwältin, die Rechte der Betroffenen zu verteidigen, ihre Interessen gegen staatliche Maßnahmen durchzusetzen und sich insbesondere gegen den Missbrauch staatlicher Macht zu wenden.
Aber nicht nur staatliche Gewalt, sondern auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Macht bedient sich der Form des Rechts. Wichtige Aufgabe des Anwalts und der Anwältin ist es auch hier, die Interessen wirtschaftlich und sozial Schwacher wahrzunehmen, so vor allem auf den Gebieten des Arbeitsrechts, Mietrechtes, Familienrechtes des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw.
Abwehr von Herrschaftsansprüchen ist auch das Eintreten für das Recht der kommenden Generation, eine lebenswerte Existenz in einer unzerstörten Umwelt vorzufinden.
Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, bedarf es einer freien Advokatur, die ihren Beruf frei von jeglicher, insbesondere staatlicher Bevormundung ausüben kann. Der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin sind einseitig gebundene Interessenvertreter bzw. Interessenvertreterinnen ihrer Mandanten und Mandantinnen und ausschließlich diesen und sich selbst verantwortlich«. Wir wünschen auch in diesem Sinne eine anregende Lektüre und danken erneut allen Autorinnen und Autoren.

Die REDAKTION. Volker Eick, Ursula Groos, Gabriele Heinecke, Ulrich von Klinggräff, Peer Stolle, Lukas Theune

(1) Volker Eick & Jörg Arnold (Hg.), 40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht. Westfälisches Dampfboot: Münster 2019.