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›Die Freiheit im Lichte Europas‹

ZU DEN KÄMPFEN DER EDA UND DER SAF

Florian Borg und Laurence Roques

Eines der gemeinsamen Merkmale des Syndicat des Avocats de France (SAF) und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein ist unter anderem, dass sie in den 1970er-Jahren gegründet wurden. In Frankreich war das die den Dekolonisierungsbewegungen folgende Zeit, in der sich viele linke Aktivist*innen für die Freiheit des Völker einsetzten. Unter ihnen waren viele der Anwält*innen, die später die SAF gründen sollten. Es waren auch die Jahre kochender linker intellektueller Kreativität, die sich aus den Bewegungen der späten 1970er-Jahre oder des 68. Mai in Frankreich ergaben.

Bis Anfang der 1970er-Jahre konzentrierten sich die Rechtswelt und die Anwaltsorganisationen vor allem auf die beruflichen Bedingungen der Rechtspraxis. Es ging mehr um Korporatismus als um Gewerkschaftsgeist. Die Freiheiten wurden individuell zwar hervorragend verteidigt, aber mehr in einzelnen Gerichtsverfahren und durch einzelne Anwält*innen. Sie waren nicht Gegenstand kollektiver Problembeschreibung einer organisierten Mobilisierung von Anwält*innen.

DIE VOR-EUROPÄISCHE SAF

Vor allem fehlte eine spezifische Reflexion über die Beziehungen der Anwält*innen zu den unmittelbar mit der Justiz konfrontierten Personen, ihren Mandant*innen. Einige Anwält*innen sahen sich gezwungen, sich zu organisieren, um sich nicht nur mit ihrem Beruf, sondern auch mit ihrer Rolle in der Gesellschaft und gegen- über den arbeitenden Klassen auseinanderzusetzen: »Wir haben es hier mit einem zufälligen Zusammenfallen breiter Bestrebungen – insbesondere derjenigen, die am stärksten benachteiligt sind – mit den Interessen der Anwältinnen und Anwälte zu tun, die über ihre zukünftige Rolle nachdenken – insbesondere derjenigen, die sich für die Verteidigung von Beschuldigten und Freiheiten einsetzen«.(1)
Im Rahmen der Union der Linken, zwischen kommunistischen und sozialistischen Jurist*innen, wurde zwischen 1972 und 1974 die Idee einer Gewerkschaft unter Jurist*innen geboren. Das erste Ziel dieser im Aufbau befindlichen Gewerkschaftsorganisation bestand darin, die Welt der Justiz demokratischer zu gestalten, sowohl durch die Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen bei der Ausübung des Berufs (wie Solidarität unter Anwält*innen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis, faire Vergütung etc.), als auch durch eine bessere Gewährleistung von Rechten und Freiheiten. Während der Zugang zur Justiz und zum Recht, insbesondere für die arbeitenden Klassen, begrenzt ist, würde die Verbesserung der Praxisbedingungen für Anwält*innen, wie etwa die staatliche Finanzierung von Prozesskostenhilfe, den Zugang zum Recht erleichtern.
Dieser Zusammenhang zwischen den Bedingungen der juristischen Berufsausübung und den Bedürfnissen der Arbeiterklasse, sowohl in Bezug auf die Freiheiten als auch auf soziale Fragen, ist im Denken der SAF stets präsent geblieben und war im Verlauf der letzten 45 Jahre immer von einer ständigen Suche nach Verbindungen zwischen Aktivist*innen für Freiheiten und sozialen Ziele sowie SAF-Anwält*innen geprägt.
Die Überzeugungen der SAF basieren dabei nicht auf imaginären ideologischen Vorstellungswelten, sondern resultieren aus der Reflexion über die berufliche Praxis ihrer Mitglieder. Ob – zunächst – im Straf-, Ausländer- und Wohnrecht oder im Verbraucherschutz, dann, – später – im Ausländerrecht und jetzt im Umweltrecht, es sind vor allem die Erfahrungen von Anwält*innen in ihrer Arbeit, darunter Behinderungen beim Zugang zum Recht, und im Austausch mit Nichtregierungsorganisationen und der akademischen Welt, aus denen sich die Kernüberzeugungen der SAF herausbilden und sie ihre Forderungen formuliert.
So ist auch die europäische Frage für die SAF entstanden: Welche Folgen hat die Integration des europäischen Rechts in das nationale Recht, und was bedeutet die Eröffnung eines neuen europäischen Rechtsraums für Jurist*innen?

DIE EUROPÄISCHE HERAUSFORDERUNG

Die europäische Frage tauchte sehr früh und zunächst als angstbesetztes Thema auf. Claude Michel, damals Präsident der SAF, wies auf einer Konferenz im Juni 1978 in Paris auf »die praktische Umsetzung eines autoritären und repressiven Sicherheitsbegriffs« hin. »Wir bewegen uns auf den vom Präsidenten der Republik befürworteten europäischen Rechtsraum zu. Für diese neue Ordnung ist ein Konsens erforderlich. Die Verteidigung ist ein Mittel des Widerstands gegen diese Operationalisierung eines solchen Rechtsraums. Daher werden von uns Anstrengungen unternommen, die Rolle der Anwält*innen dementsprechend zu dimensionieren. Wenn die Rechte der Verteidigung eingeschränkt sind, werden die Freiheiten im Allgemeinen angegriffen«. Auf dem Kongress von Toulouse im November 1979 widmete Henri Leclerc seine Rede der »Einschränkung der Freiheiten im Kontext des europäischen Rechtsraums«. Er befürchtete, dass »die Grundlage der Freiheiten die wirtschaftliche Freiheit sein wird; sie wird die soziale Ungleichheit so verankern, dass sie es der Profitlogik erlaubt, ihre Rolle zu spielen«.
Erst um die Wende in die 1980er-Jahre hinein nahm die SAF das Thema der europäischen Integration stärker in den Blick. Nationale Kämpfe für demokratische Gerechtigkeit mussten auf die europäische Ebene übersetzt werden. Auf dem Kongress von Lille im November 1985 forderte Präsident Franck Natali die SAF auf, die europäische Debatte zu »meistern«. Ein Antrag zur Berufsausübung generell befasste sich auch mit der europäischen Dimension, um den Prozessbeteiligten auch dort volle Garantien in Gerichtsverfahren zu geben. Zu dieser Zeit knüpfte die SAF Kontakte zu anderen europäischen Anwaltsorganisationen, darunter dem RAV, um nachfolgend den Verband der Europäischen Demokratischen Anwälte (EDA), zu begründen.

DIE GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN DEMOKRATISCHEN ANWÄLTE

Für den Kongress von Colmar im November 1987 wurde der Titel ›Verteidigung trifft Europa‹ gewählt, wobei Präsident Gérard Boulanger zum »Aufbau eines Europas der Anwältinnen und Anwälte« aufrief: »Die europäische Rechtsprechung hat die Grundsätze der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, der Gleichwertigkeit von Universitätsdiplomen und die Rechtmäßigkeit von Doppelkanzleien festgelegt. Wir müssen die europäischen Inhalte zur Rolle der Verteidigung definieren: Die Europäischen Demokratischen Anwälte (EDA) haben ihre Grundsätze dargelegt, und die SAF ist sich der Ehre, ihren Präsidenten den Vorsitz über die EDA führen zu sehen, sehr bewusst [...], wir wollen ein Europa der Anwältinnen und Anwälte«.
Die Identität der SAF umfasst ab nun die europäischen Fragen, wobei die EDA die gemeinsame Heimat derjenigen europäischen Anwält*innen ist, die die gleichen Werte teilen und dafür sorgen, dass Gerechtigkeit und die Rechte der Verteidigung beim Aufbau Europas nicht ignoriert oder vergessen werden.
»Zukünftig wächst die europäische Dimension unserer Arbeit, zunächst gegen das Europa der Polizeien, dann um die Verteidigung auf europäischer Ebene auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention voranzutreiben. Die von Franck Natali initiierte und von Gérard Boulanger weiterentwickelte EDA muss im Mittelpunkt unserer Projekte stehen. Der Aufbau einer europäischen Anwaltsunion ist eine grundlegende Notwendigkeit, um zwei Ängsten entgegenzuwirken: der inneren Angst, die sich um Themen wie europäische Rechtsberatung, dem Notariatsamt und dem Wirtschaftsprüfrecht in Europa oder selbst zu bestimmten Anwaltsstrukturen rankt; und der äußeren Angst, die sich auf Wettbewerb unter Anwältinnen und Anwälten auf europäischer Ebene bezieht. Europa ist die Zukunft: In Bezug auf die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, auf Niederlassungsregeln, auf Ethik, Steuern, den Zugang zum Recht, die Rechtsschutzversicherung – das sind die zu berücksichtigenden Ebenen«.(2)
Die erste von SAF und EDA gemeinsam organisierte europäische Konferenz fand im Januar 1989 in Toulouse statt. Aber das dort behandelte Thema, ›Europa und Einwanderung‹, wies bereits darauf hin, dass die europäischen Kämpfe der SAF, wie die der EDA, zunächst Kämpfe um grundlegende Freiheiten sein würden, bevor sie Kämpfe um die Definition eines europäischen Rechtsraums werden. Der zweite EDA-Kongress im November 1989 beschäftigte sich mit dem Thema ›Europa im Lichte der Freiheit‹. Heute würden wir den Titel zweifellos andersherum wählen: ›Die Freiheit im Lichte Europas‹.
Gemessen am europäischen Versprechen der 1980er-Jahre sind die damit verbundenen Hoffnungen der SAF, wie die vieler Militanter der politischen und gewerkschaftlichen Linken, mit der Realität des tatsächlichen europäischen Aufbaus deutlich kollidiert. Und wie bei anderen von der SAF behandelten Rechtsthemen zeigt die tägliche Rechtspraxis die Grenzen der bisherigen europäischen Integration, insbesondere im Asyl- und Ausländerrecht, auf, mit denen unsere Mitglieder alltäglich konfrontiert sind. Die jährlich von der SAF zum Asyl- und Ausländerrecht in Lille organisierten Kongresse werfen daher regelmäßig die Frage nach der europäischen Integration auf: ein Raum der Freiheit für Waren und Dienstleistungen, nicht aber für die Freizügigkeit aller Frauen und Männer (z.B. das Kolloquium vom 4. Februar 1995, ›Frankreich der Freiheiten unter der Kontrolle Europas‹).
Diese tägliche Rechtspraxis und die Auseinandersetzung damit verdeutlicht aber auch, dass es europäische Instrumente zur Verteidigung der Rechte und Freiheiten gibt, vor allem die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Die EDA organisiert diesen Austausch von Know-how unter europäischen Anwält*innen.

DIE DEREGULIERTE EUROPÄISCHE UNION

Aus Sicht von SAF-Anwält*innen führt der europäische Aufbau zur Schaffung eines völlig deregulierten Marktes, wobei die Gefahr besteht, den Grundsatz der Unabhängigkeit des Anwaltsberufs in Frage zu stellen. Der SAF gilt die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und der Rechtsanwältin jedoch nicht zuletzt als Garantie dafür, dass die Rechte der Prozessführung, insbesondere die Rechte der Verteidigung, gewahrt werden. Das Thema des Kongresses von Rennes im November 2007 ›Avocats par-dessus le marché‹ [Der Anwalt und die Übermacht des Marktes] ist ein Beispiel für dieses Misstrauen der SAF.
Ein Europa, das die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen nicht schützt, ein Europa, das ein Raum der Deregulierung ist... Diese beiden Fragen werfen nunmehr eine neue auf: Wird Europa nicht zum Nährboden für eine identitär-autoritäre Rechte, die auf dem Boden weitverbreiteter Ängste und sozialer Verelendung der Bevölkerung gedeiht? Dies ist eine beunruhigende Entwicklung, und für SAF ist das europäische Engagement daher umso wichtiger. Um Hass, Rassismus, Polizeistaat und autoritäre Regime zu bekämpfen, einen Raum des Rechts und der Freiheit sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, müssen wir unsere Solidarität erhalten und stärken:

  • zwischen Anwält*innen und den arbeitenden Klassen,
  • zwischen Anwält*innen, Aktivist*innen und Gewerkschafter*innen
  • und natürlich zwischen Anwält*innen aus anderen Ländern, die in gleichgelagerten Fällen tätig sind.
     

Dies ist der Grund für das Engagement der SAF in der EDA, zusammen mit anderen Anwaltsorganisationen.

Laurence Roques ist Rechtsanwältin in der Anwaltskammer Val-de-Marne und Präsidentin der SAF. Florian Borg, Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskammer Lille, ist Generalsekretär der EDA. Unterüberschrift und Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt. Aus dem Englischen von Volker Eick.

(1) Claude Michel, Annales du Syndicat des Avocats de France, tome 1: 1972-1992, le vingt ans du SAF. Paris 2004.
(2) So Sylviane Mercier in ihrem Jahresbericht als Präsidentin des EDA-Kongresses in Clermont-Ferrand im Oktober 1988.