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Linke Sicherheitspolitik

SCHWIERIGKEITEN EINER SELBSTBEHAUPTUNG ZWISCHEN BÜRGERRECHTLICHEM PATHOS UND HEGEMONIALEM SICHERHEITSDISKURS

Dirk Burczyk

Der Text will der Frage nachgehen, welche Antworten es aus radikaldemokratischer, grundrechtsorientierter Perspektive auf die Frage nach der öffentlichen Sicherheit geben kann. Dazu soll zunächst der politische Rahmen abgesteckt werden, in dem sich eine linke Politik der öffentlichen Sicherheit bewegt. Im Anschluss soll in Thesen skizziert werden, wie linke Antworten auf den vorherrschenden Diskurs über ›Innere Sicherheit‹ aussehen könnten.

FREIHEIT UND SICHERHEIT IN ZEITEN DES NEOLIBERALISMUS

Wohlfahrtsstaatliche Reformprozesse seit den 1940er-Jahren gingen – in unterschiedlicher Ausprägung und Geschwindigkeit – mit gesellschaftlicher Liberalisierung und einer Stärkung des liberalen Rechtsstaats einher. Eher oberflächlich betrachtet gewinnen die subalternen Klassen an Macht, ›ihre‹ Partei stellt die Regierung. Wohlfahrtsstaat bedeutet aber ökonomisch, dass der Staat verantwortlich ist für die Wohlfahrt der Bürgerinnen und Bürger und hieraus wiederum Legitimation gewinnt – und zwar auch für Eingriffe nicht nur in die Verteilung von Reichtum, sondern generell zur Regelung der wesentlichen ökonomischen Größen, die nicht mehr dem ›freien Spiel des Marktes‹ überlassen werden. Diese Liaison von Wohlfahrtsstaat und Demokratie fand ihr jähes Ende mit dem Beginn der wirtschaftlichen Rezession der 1980er-Jahre.(1) Es folgte, wiederum nicht überall in gleicher Intensität und Geschwindigkeit, ein sozial- und wirtschaftspolitischer Roll back. Mit diesem Roll back, ideologisch und kulturell begleitet von einer exzessiven Betonung individueller Selbstverwirklichung des Einzelnen, ging zugleich eine Restitution des alten Konzepts des Nachtwächterstaats einher. Keine Partei ist in solcher Reinheit Träger dieses politischen Konstrukts wie die FDP in Deutschland. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 lässt sie keinen Zweifel daran, welche Funktionen sie dem Staat einzig noch zugedenkt: Er soll für Sicherheit vor Kriminalität und Terrorismus sorgen, über ausreichende Ressourcen für Bildung und Forschung den Bedarf des Kapitals nach Fachkräften befriedigen und sich ansonsten jeder Form von Regulierung enthalten.
Von Beginn an ist das Thema ›Innere Sicherheit‹ innerhalb des neoliberalen Blocks das, was ich als ›Komplement‹ des neoliberalen Freiheitsversprechens bezeichnen will. Er bindet konservative Kräfte, die sich von der Aufweichung der Klassengrenzen in Bildung und Kultur, von den Ergebnissen emanzipatorischer Bestrebungen von Frauen, Homosexuellen, ›Ausländern‹ etc. abgestoßen fühlen – und zugleich schon immer einen Groll gegen vermeintlich dirigistische Eingriffe in ›die Wirtschaft‹ hegten. Der Rückzug des Staates aus der Regulierung der ökonomischen Sphäre der Gesellschaft, wie er in Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung aller Bereiche der Daseinsvorsorge, im Verzicht auf steuerliche Umverteilung, dem Abbruch wohlfahrtsstaatlicher Sicherungen gegen Armut und Verelendung zum Ausdruck kommt, schafft zugleich bei den Bürgerinnen und Bürgern massive Verunsicherung. Der Staat, der sich in wesentlichen Bereichen für handlungsunfähig erklärt und diese den ›Selbstregulierungskräften des Marktes‹ überlässt, soll wenigstens für den Schutz von Leib, Leben und Eigentum sorgen. Die Rebellion der Kleinbürger (die das ›Jeder ist sich selbst der Nächste‹ als alltagstaugliche Übersetzung neoliberaler Paradigma schon lange als handlungsleitend akzeptiert haben), wie sie in Pegida und AfD ihren zivilgesellschaftlichen und parteipolitischen Ausdruck findet, richtet sich nicht gegen die Zumutungen eines entfesselten Marktes (der dort in der Kritik an ›Bevormundung‹ und ›Bürokratie‹ ja selbst affirmiert wird), sondern gegen echte und vermeintliche Bedrohungen des Alltagslebens.
Dieser hegemoniale Block findet für politische Programme Akzeptanz und Zustimmung, die um den Preis teils massiver Grundrechtseingriffe versprechen, Sicherheit herzustellen: Strafrechtsverschärfungen, Massenspeicherung von Telekommunikations- und Flugdaten, präventiv-polizeiliche Eingriffsbefugnisse bis hin zur unbegrenzten Verhängung von ›Unterbindungsgewahrsam‹, Videoüberwachung, Zentraisierung der Sicherheitsorgane statt föderaler Struktur.

DIE FALLEN EINES ISOLIERTEN GRUNDRECHTSVERSTÄNDNISSES

Der ›präventive Sicherheitsstaat‹ als Komplement der neoliberalen Entfesselung des Marktes wird jedoch, und das ist derzeit eine wesentliche Schwäche der gesellschaftspolitischen Linken, wenig in diesem Kontext kritisiert. Die Kritik richtet sich gegen einzelne Maßnahmen seiner Errichtung und ruft dabei – vollkommen zurecht – die im Grundgesetz der Bundesrepublik verankerten, individuellen Grundrechte an. Die Kritik ist, wie Wolf-Dieter Narr u.a. in einem beeindruckenden Text zum 60-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes ausgeführt haben, durch die Prüf- und Urteilspraxis des Bundesverfassungsgerichts konstituiert.(2) Sie fragt nach dem formal korrekt zustande gekommenen Gesetzesbeschluss und prüft dogmatisch die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Grundrechtsbeschränkungen. Sie verharrt so auf einem Standpunkt, der Grundrechte in erster Linie (oder gar ausschließlich) als individuelle Abwehrrechte gegen überbordende Eingriffe des Staats in die Persönlichkeit und Freiheit des Einzelnen betrachtet. Der Charakter der Grundrechte als Komplement von Demokratie, die nicht allein die Freiheit von Beschränkungen, sondern zugleich die Freiheit zu selbstbestimmter Beteiligung an der Selbstregulierung der Gesellschaft bedeuten würde, fällt dabei hinten über. Eine Reduktion auf individuelle Abwehrrechte macht die Kritik am präventiven Sicherheitsstaat selbst anschlussfähig an neoliberale Diskurse der ›Selbstverwirklichung‹. Anknüpfend an jene historische Liaison von Wohlfahrtsstaat und Demokratie müsste es darum gehen, einerseits den Kampf um Grundrechte mit dem Kampf um soziale Teilhabe und Sicherheit zu verknüpfen, die ganz praktisch Menschen in die Lage versetzen, ihre Rechte auch nutzen zu können, andererseits mit einem Kampf um die (Rück-)Eroberung der Sphäre der Ökonomie durch die Politik.
Eine weitere Falle des isolierten Grundrechtsverständnisses sei nur angedeutet: Im Jahr 2013 erhob der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, intellektuell wahrlich keine Leuchte, Sicherheit zum »Super-Grundrecht«. Höhere Weihen erhielt er vom Bundesverfassungsgericht in dessen Urteil zum BKA-Gesetz, in dem dieses hervorhob, »dass die Sicherheit des Staates […] und die Sicherheit der Bevölkerung Verfassungswerte sind, die mit anderen hochwertigen Verfassungsgütern im gleichen Rang stehen« (1 BvR 966/09, Rn. 100). Ein vermeintliches Recht auf Sicherheit, rechtsdogmatisch hergeleitet aus dem Schutzauftrag des Staates für Leib und Leben der Menschen in Art. 1 GG, soll dem gesetzgeberischen Zweck der Herstellung von Sicherheit und der Abwehr von Gefahren nicht nur einfach höhere Weihen verleihen; in der Grundrechtsabwägung erhalten diese sicherheitsstaatlichen Erwägungen damit auch ein deutlich höheres Gewicht.

ÜBERMACHT DES SICHERHEITSDISKURSES

Wir müssen deutlich vor Augen haben, dass es sich beim Ausbau des präventiven Sicherheitsstaats keineswegs um einen qua dumpfer Propaganda und parlamentarischer Mehrheit durchgesetzten Plan zur Aufrüstung gegen künftige Aufstände der subalternen Klassen handelt. Die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will diesen Ausbau, so wie bereits die neoliberale Zersetzung des Wohlfahrtsstaats auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung setzen konnte. In beiden Fällen richtete sich der gesellschaftliche Diskurs gegen subalterne Klassen und Marginalisierte: faule Arbeitslose, integrationsverweigernde Ausländer, delinquente Jugendliche, Drogenabhängige, Ungebildete, und wer sich sonst noch als Projektionsfläche für die Bedrohung von Wohlstand und Sicherheit anbietet. In der Debatte ist daher auch der Begriff der »Sicherheitsgesellschaft« vorgeschlagen worden, um die aktuellen Entwicklungen jenseits einer Fixierung auf Staat und Recht auf den Begriff zu bringen.(3) Zustimmungsraten zu Maßnahmen wie der Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum von um die 70 Prozent zeigen, wie tief in der Bevölkerung der Wunsch verwurzelt ist, durch solche Überwachung Gefahren gleich welcher Art begegnen zu können. Dabei muss die Sorge um die Sicherheit vor Kriminalität nicht mit der tatsächlichen Kriminalität korrespondieren. Das zeigte zuletzt der gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalstatistik vorgestellte Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamts (BKA). Während die Zahlen in allen Phänomenbereichen mit Alltagsrelevanz – Einbrüche, Straßen- und Gewaltkriminalität – seit Jahren sinken oder sogar einen neuen Tiefstand erreicht haben, stieg das Unsicherheitsgefühl in der Wohnumgebung (von 17,3% ›eher unsicher‹/›sehr unsicher‹ auf 21,5%).(4)
›Sicherheit‹ ist hier wie eine Möhre, die dem Esel vorgehalten wird, aber immer unerreichbar ist. Denn prägend ist die vollständige Diffusion der Gefahr. Nirgends wird das so deutlich wie in der Rede von Sicherheitsbehörden und Innenministern von der ›abstrakten Anschlagsgefahr‹ und der immer wieder wiederholten Phrase, ›Deutschland‹ befinde sich ›im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus‹. Die Binse, ›absolute Sicherheit‹ könne es ›nicht geben‹, wird in den aktuellen Debatten als Anfall intellektuellen Differenzierungsvermögens aufgefasst. Und die alljährliche Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik bietet Gelegenheit, noch weitere Gefahren in den Diskurs einzuspeisen: Ende der 2000er-Jahre war es die Jugendkriminalität, die plötzlich zunahm und wieder verschwand. 2015 war es dann der Einbruchsdiebstahl, der dem Bürger die Gänsehaut über den Rücken treiben sollte (obwohl die Zahlen weit hinter dem Höhepunkt in den 1990er-Jahren blieben), 2016 mussten dann die Flüchtlinge für einen statistisch eigentlich vernachlässigbaren Anstieg der Kriminalität herhalten.
Was es hier braucht, ist vor allem eine Rationalisierung der Debatte. Das ständige Reden über allerlei Gefahren sorgt für die Verunsicherung, die als Legitimation und Rückhalt für Maßnahmen zum Ausbau des präventiven Sicherheitsstaats herhalten muss; das diffuse Bewusstsein dafür, dass sich die Gefahren damit immer noch nicht aus der Welt schaffen lassen, sorgt dafür, dass sich dieses von Sicherheitspolitikern, Behördenvertretern, Berufsvereinigungen (›Polizeigewerkschaften‹), privaten Sicherheitsunternehmen und Medien (crime sells!) getriebene Schwungrad immer weiter dreht.

›DON‘T PANIC!‹

Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, eine Versachlichung der Debatte um öffentliche und private Sicherheit zu befördern. Als Beispiel sei hier die seit einigen Jahrzehnten laufende Bochumer Studie ›Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt‹ genannt. Sie zeigt am Beispiel Bochum das Kriminalitätsfurcht-Paradoxon: Bei insgesamt etwa gleichbleibender oder sogar sinkender Kriminalität haben dennoch deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger Furcht davor, in nächster Zeit Opfer einer Straftat zu werden. Prof. Dr. Thomas Feltes, Leiter der Studie, stellt die steigende Kriminalitätsfurcht in den Kontext gestiegener materieller Unsicherheit, Angst vor einem Zerfall der EU und den Folgen der Globalisierung. Diese Dinge seien aber nicht greifbar, deshalb bilde sich diese »Verunsicherung im Bereich Kriminalität ab«.(5)
Doch die Schwierigkeiten des Unterfangens einer Versachlichung der Debatte zeigt das Beispiel der Auseinandersetzung um eine Strafverschärfung bei Angriffen auf Polizeikräfte. Seit dem 30. Mai 2017 werden solche Angriffe (es reicht schon ein Rempler) mit einer Mindeststrafe von einem halben Jahr belegt, mildernde Umstände sind nicht mehr vorgesehen. Von Vertreter*innen der Opposition im Bundestag, liberalen Journalist*innen und Bürgerrechtsgruppen im weitesten Sinne wurde vorgebracht, was eben so vorzubringen ist: dass das neue Strafmaß unverhältnismäßig sei, dass Strafverschärfungen keinen präventiven Effekt zeigten, dass eine Einschränkung des Demonstrationsrechts durch Fernbleiben aus Angst vor möglichen Auseinandersetzungen drohe, und so weiter. Alles vollkommen richtig und klug argumentiert. Doch niemand traute sich, auf des Kaisers neue Kleider zu zeigen: dass der allgemein von Gewerkschaften, Politiker*innen und den Medien behauptete Anstieg von Gewalt gegen Polizeikräfte schlicht und ergreifend statistisch nicht nachweisbar ist (eher ist das Gegenteil der Fall), und dass hier eine in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingeführte neue Erfassungsmethode zu einer vollkommen unbrauchbaren Überzeichnung der realen Gegebenheiten führt.(6)

DIE MÜHEN DER EBENE

Seit etwa einem Jahr, mit den zum Teil (zahlenmäßig) überraschend erfolgreichen Protesten gegen neue Polizeibefugnisse in den Bundesländern oder allgemeiner gegen autoritäre Politik gerichtete Bündnisse wie #unteilbar, ist die Kritik am Ausbau des präventiven Sicherheitsstaats (selbstverständlich auch unter anderen Begriffen) wieder lauter hörbar geworden. Wenn auch nicht an alle Akteur*innen im gleichen Maße, stellt sich in diesem Zusammenhang dennoch die Frage, wie es denn die politische Linke mit der öffentlichen Sicherheit hält. Man mag dies als Frage nur für diejenigen abtun, die sich aussichtsreich um Plätze im Parlament oder gar an Kabinettstischen bewerben. Doch meiner Überzeugung nach muss sich die Linke insgesamt mit dieser Frage auseinandersetzen, wenn sie interventions- und vor allem hegemoniefähig sein will. Dazu braucht es eine Debatte über die politischen Alternative zu repressiv-autoritären Sicherheitsvorstellungen. Hierzu einige Thesen. Auf einen Fallstrick sei dabei direkt hingewiesen, der vor allem der parteipolitischen Linken droht. Die Herstellung von Sicherheit und Ordnung darf nicht quasi zur dritten Säule linker Politik neben sozialer Sicherheit und Ausbau von Grundrechten und Demokratie erhoben werden.
»Law & Order is a Labour issue« war der background-Chor zum Abgesang auf »Old Labour« in Großbritannien.(7) Das Ergebnis ist bekannt. Über Kriminalität als Problem an sich lässt sich eben nicht anders sprechen als im Slang der zuständigen Institutionen und konservativen Innenpolitiker. Für die Linke ist hier nichts zu gewinnen, wenn sie den Begriff der Sicherheit nicht an den der sozialen bindet. Erstens.
Zweitens muss elementarer Bestandteil einer linken Politik der öffentlichen Sicherheit die Rationalisierung der Debatte sein. Das bedeutet nicht nur, einen realistischen Blick auf das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen zu werfen und für eine realistische Risikoeinschätzung zu sorgen. Dazu gehört auch die Frage nach den Ursachen bestimmter Erscheinungsformen von Kriminalität.
Drittens muss dem Ausgreifen staatlich-sicherheitsbehördlicher Zuständigkeiten und Befugnisse weit in das Vorfeld konkreter Gefahren eine Rückführung des Strafrechts auf den Schutz individueller Schutzgüter – Leib, Leben, Freiheit der Person – entgegengesetzt werden. Statt unpräzise hohe Ressourcen gegen so genannte ›Gefährder‹ einzusetzen, über deren Ertrag nur spekuliert werden kann (ob jemand einen Anschlag begangen hätte, wenn man ihm keine Fußfessel angelegt, ihn nicht in Gewahrsam genommen, ihn nicht abgeschoben hätte etc.), muss der Fokus sowohl des Strafrechts wie des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts wieder auf der Verfolgung eines konkreten Tatverdachts oder der Abwehr einer konkret drohenden Gefahr liegen. Im Polizeirecht der Länder darf es keine uferlose Verhängung von Gewahrsam, Schleierfahndung, Sonderbefugnisse für ›gefährdete Orte‹ u.ä. geben, auf anlasslose Massenspeicherung ist zu verzichten. Bagatelldelikte wie das ›Schwarz- fahren‹, einfacher Diebstahl geringwertiger Güter, Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel, ›opferlose‹ Straftatbestände wie die unerlaubte Einreise bzw. der unerlaubte Aufenthalt müssen entkriminalisiert werden.
Viertens muss neben diese rechtsstaatliche Einhegung eine parlamentarisch-zivilgesellschaftliche Einhegung treten. Dazu gehören eine Kennzeichnungspflicht für Vollzugsbeamt*innen, die Einrichtung unabhängiger Polizeibeauftragter mit umfassenden Kontrollrechten, angemessen ausgestattete Datenschutzbehörden, parlamentarische Kontrollgremien für den Einsatz verdeckter Eingriffsbefugnisse (Telekommunikationsüberwachung, verdeckte Ermittler, u.ä.), soweit diese bspw. zur Bekämpfung von illegalem Waffenhandel überhaupt noch zugelassen werden sollen.
Fünftens muss mit dieser Rückführung  der polizeilichen Tätigkeit auf die Kernbereiche von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eine Strukturreform einhergehen, die der Polizei ein Arbeiten in der Fläche, nah an den Bürgerinnen und Bürgern, ansprechbar und erreichbar, ermöglicht. Nur in diesem Kontext und nach den Erfordernissen eines entschlackten Strafrechts ist zu bestimmen, in welchem Umfang die personelle Ausstattung der Polizei zu verbessern ist. Allerdings ist auch hier der Falle einer Reduktion des Gefühls von Sicherheit auf Polizei und Kriminalität zu entgehen: für Menschen vor allem in ländlichen Räumen erzeugt nicht erst das Fehlen einer Polizeiwache das Gefühl, mit den eigenen Problemen allein gelassen zu sein, sondern das Fehlen jeglicher öffentlicher Infrastruktur.
Sechstens sind selbstverständlich Grundrechte und Demokratie gegen diejenigen zu schützen, die sie zugunsten gleich welcher menschenfeindlich motivierten Ordnung abschaffen wollen. Dabei gilt: Um uns selber müssen wir uns selber kümmern! Der beste Schutz der Verfassung sind selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, die Rassismus, Antisemitismus, Homophobie und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit die Stirn bieten. Ihnen helfen keine Behörden für Verfassungsschutz, die sich demokratischer Kontrolle systematisch entziehen, sondern öffentlich geförderte Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die solche Entwicklungen offenlegen, ihre Träger benennen und gemeinsam mit Bildungseinrichtungen Wissen und Fähigkeiten für ein demokratisches Gemeinwesen vermitteln.
Siebtens bleibt es dabei: die beste Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht bleibt eine gute Sozial- und Wirtschaftspolitik, die ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit bietet, die gesellschaftszerstörende Dynamik der freien Kräfte des Marktes mindestens eindämmt, die Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens bei der Sicherung der Daseinsvorsorge garantiert und Hilfe und Unterstützung für diejenigen bietet, die Opfer von Gewalt geworden sind.

Dirk Burczyk ist Referent für Innenpolitik bei der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

(1)Herbert Schui hat dazu ausgeführt, dass dem bereits ein Bruch mit den zentralen Prämissen keynesianischer Politik vorausgegangen sei, nämlich der Verzicht auf staatliche Regulierung, auf eine Steigerung der Umverteilung und stattdessen die Ausdehnung des Wohlfahrtsstaats auf Pump; vgl. H. Schui et al., Wollt ihr den totalen Markt? Der Neoliberalismus und die extreme Rechte. München 1997, S. 45ff.
(2) W.-D. Narr, Das würdige Grundgesetz und seine Fäulnis: 60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland (Redaktion: H. Busch, D. Vogelskamp) Köln 2009, unter: www.grundrechtekomitee.de (6. November 2009).
(3) T. Singelnstein/P. Stolle, Die Sicherheitsgesellschaft. Soziale Kontrolle im 21. Jahrhundert, Wiesbaden 2008.
(4) Bundeskriminalamt, Der deutsche Viktimisierungssurvey, Wiesbaden 2018.
(5) Vgl. http://news.rub.de/wissenschaft/2016-08-23-kriminologie-so-sicher-fuehlen-sich-die-buerger-einer-grossstadt.(6) Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine reine Ausgangsstatistik der polizeilichen Kriminalitätsbearbeitung, das heißt, bis zum Punkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaften. Weder sagt sie etwas über die tatsächliche Zahl von Ermittlungsverfahren, noch über die der Verurteilungen etc. Als solche zählt sie Tatanzeigen (rubriziert als ›Taten‹) und Tatverdächtige. Vor wenigen Jahren nun wurde eine ›Opferstatistik‹ für ausgesuchte Gruppen in die PKS eingeführt, darunter Polizeibeamt*innen. Da häufig mehrere Polizeibeamt*innen ›Opfer‹ einer angezeigten Straftat werden, liegt diese Zahl weit über der der angezeigten Taten und Tatverdächtigen – genau mit dieser Opferzahl operierte der Gesetzentwurf der Bundesregierung.
(7) Vgl. zur zahlreichen Kritik daran beispielhaft: R. Reiner, The Law and Order Trap: Contemporary popular discourses on crime continuously feed an authoritarian law and order agenda. In: Soundings 40/2008.