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40 Jahre ›Bürgerrechte & Polizei/CILIP‹

VIER JAHRZEHNTE KRITIK DER ›INNEREN SICHERHEIT‹

Benjamin Derin

2018 jährte sich zum vierzigsten Mal die Gründung der Zeitschrift ›Bürgerrechte und Polizei‹, was Anlass für eine Jubiläumskonferenz am 7. und 8. Dezember des vergangenen Jahres in Berlin unter dem Titel ›Innere Sicherheit und Soziale Bewegungen‹ bot. Es folgt ein kurzer Rückblick auf vier Jahrzehnte Kritik an der Inneren Sicherheit und ein Ausblick auf ihre Perspektiven.

Das von einem Herausgeberkreis um Wolf-Dieter Narr 1978 gegründete Zeitschriftenprojekt – damals noch zweisprachig unter dem zusätzlichen englischen Titel ›Civil Liberties and Police (CILIP)‹ – hat ebenso wie sein Untersuchungsgegenstand einige bewegte Jahrzehnte hinter sich. In mittlerweile 118 Ausgaben hat sich das Heft mit allen Themen rund um Innere Sicherheit und Bürgerrechte befasst und dabei stets die Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Bewegung im Blick gehabt.

KRITIK IN DEKADEN ›INNERER SICHERHEIT‹

Dass sich einige der behandelten Probleme als zeitlos erwiesen haben, wird etwa darin deutlich, dass die Nullnummer sich vor vierzig Jahren unter anderem mit der drohenden Verschärfung der Polizeigesetze auseinandersetzte. Daneben hat das Feld der Inneren Sicherheit vielfältige Entwicklungen durchlaufen. Die Siebziger, das war die Zeit der Modernisierung der Polizeiapparate, des Radikalenerlasses, der Berufsverbote, der RAF. Die CILIP versteht sich vor diesem Hintergrund als Informationsdienst zur Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit im Hinblick auf die Gefährdung von Grund- und Menschenrechten. Mit den Achtzigern und den Hausbesetzungen, Atomprotesten und Aufrüstungsauseinandersetzungen rückt das Verhältnis von Polizei und sozialen Protestbewegungen in den Vordergrund. Die moral panic um die sog. Organisierte Kriminalität eröffnet zu Beginn der Neunziger die Debatte um neue Methoden der Kriminalitätsbekämpfung, die weiter im Vorfeld ansetzen, mittels verdeckter Ermittlungen tiefer in Netzwerke vordringen und durch intensiven Informationsaustausch zwischen Behörden international vernetzt erfolgen sollen. Der 11. September 2001 leitet die Ära der islamistischen Bedrohungsszenarien ein, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus dient als Rechtfertigung für eine Vielzahl neuer staatlicher Eingriffsbefugnisse und einer zunehmenden Vergeheimdienstlichung. Hier knüpft der gegenwärtige sicherheitspolitische Diskurs um Flucht und Migration an.
Die kritische, bürgerrechtlich orientierte Betrachtung stößt dabei immer wieder auf einige übergreifende Problembereiche. Zentral ist mit Blick auf die Polizei sicherlich stets die Frage der Gewalt, etwa hinsichtlich der Bewaffnung der Polizei, des übermäßigen oder missbräuchlichen Einsatzes physischer Gewalt oder der von der CILIP regelmäßig dokumentierten Anzahl polizeilicher Todesschüsse. Daneben – und möglicherweise für eine liberale Demokratie ebenso gefährlich – stehen die ständig zunehmenden Befugnisse zur heimlichen Überwachung, zu verdeckten Ermittlungen und zur Auswertung von Daten. Grundsätzlichen Veränderungen unterliegen auch die Rollen der unterschiedlichen Behörden: Die Landespolizeien, das Bundeskriminalamt, der Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei, die Nachrichtendienste, der Zoll sowie europäische und internationale Sicherheitsapparate stehen in einem sich stetig wandelnden Verhältnis zueinander und zu den Bürger*innen. Insbesondere der europäischen Vernetzung und Zusammenarbeit von Institutionen der Inneren Sicherheit kommt dabei erhebliche Relevanz zu, aber auch die (einst durch das Trennungsgebot bestimmte) Kooperation zwischen Polizei und Geheimdiensten gehört in den Fokus gerückt.

KRITIK DER ›VORWÄRTSVERRECHTLICHUNG‹

Währenddessen ist die stets fluktuierende Grenze zwischen Militär und Polizei weiter durchlässig geworden. Und zuletzt gewinnen private Sicherheitsakteure zunehmend an Einfluss.
Eine besondere Stellung nimmt für die kritische bürgerrechtliche Betrachtungsweise das Recht ein. Dessen Rolle ist dabei durchaus ambivalent. So kann das Recht ein mächtiges Mittel in der Beschränkung und Lenkung staatlichen Handelns sein. Aber auch die Ausweitung von Befugnissen wird im Sinne einer ›Vorwärtsverrechtlichung‹ in Gesetze gegossen und damit legitimiert. Dialektisch gestaltet sich insofern auch die Auseinandersetzung mit dem Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidungen einerseits bremsend in diesen Prozess eingreifen und andererseits vom Gesetzgeber häufig zum Ausgangspunkt weitreichender Verschärfungen gemacht werden, wobei sich die vorherige Karlsruher Intervention dann wiederum begrenzend auf die öffentliche und politische Kritik auswirkt.

KRITIK DER MACHT- UND HERRSCHAFTS- VERHÄLTNISSE INSGESAMT

Die CILIP-Jubiläumskonferenz in den Räumen der Humboldt-Universität zu Berlin füllte die Zeit zwischen der Auftaktveranstaltung am Freitagabend und dem sechsköpfigen Abschlusspodium am Samstag mit immerhin zwölf Panels zu diversen Sujets von der politischen Ökonomie der Sicherheit und dem Europäischen Grenzregime über Racial Profiling und die Kontrolle der Polizei bis zum NSU-Komplex und digitaler Überwachung sowie vieles mehr. Eine Vielzahl der Beiträge kann online nachgehört werden, es ist zudem ein ausführlicher Tagungsband erschienen. Insgesamt wurde versucht, einen Bogen zu spannen vom Rückblick auf vierzig Jahre Bürgerrechte und ›Innere Sicherheit‹ hin zu ihrer Zukunft und Perspektive.
Insofern kann festgestellt werden, dass sich auch der künftige Kampf mit der Abwehr staatlicher Eingriffe unter Bezugnahme auf liberale, rechtsstaatliche und bürgerliche Konzepte befassen wird. Diesen Verteidigungsmitteln droht nicht zuletzt durch den scheinbar unaufhaltsamen Aufstieg des Präventionsparadigmas, in dem es keine Schuld oder Unschuld mehr gibt, sondern nur noch Risiken, eine fundamentale Aushöhlung. Bedrohlich ist weiter die Ausdehnung der Logik und Zuständigkeiten der ›Inneren Sicherheit‹ auf alle anderen Bereiche der Gesellschaft und Politik. Damit schwindet der Raum für eine inhaltliche Bearbeitung von Themen ebenso wie für Aktivismus und Protest. Andererseits erfordert eine emanzipatorische Kritik der ›Inneren Sicherheit‹ stets auch eine Kritik der bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse. Dazu gehört auch die Einbeziehung der dahinterstehenden gesellschaftlichen und ökonomischen Zustände und der Veränderungen, denen sie unterworfen sind.
Der Einsatz gegen staatliche Grundrechtsverletzungen und für eine offene und freie Gesellschaft ist deshalb immer gesamtgesellschaftlich zu verstehen und defensiv und offensiv zugleich zu leisten.

Benjamin Derin ist Rechtsanwalt in Berlin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Kriminologie an der RUB  und  Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV. Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.