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›Staatsnotstand‹ und ›Bevölkerungsaustausch‹

KONSERVATIVE UND RECHTE IM RAUSCH

Berenice Böhlo

Grenzöffnung durch Angela Merkel, ›Staatsnotstand‹, ›Rechtsbruch‹ – das sind nur einige der Schlagwörter, die von der Rechten gezielt in Bezug auf das Jahr 2015 und die Krise der Europäischen Union im Umgang mit Menschen, die Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, im öffentlichen Diskurs platziert werden. Eine der zentralen Artikulationen findet sich in der ›Erklärung 2018‹. Der vorliegende Beitrag vermittelt Einblicke in die Wirkungsmächtigkeit dieses rechten Diskurses und stellt zwei Kernaussagen der Erklärung näher dar. Der Beitrag bleibt auf Grund des vorgegebenen Formats notgedrungen fragmentarisch. 

Rückblick 2015

Im Jahr 2015 zogen Menschen medial begleitet durch halb Europa. Ihr Ziel waren die Länder in der Mitte oder im Norden Europas, die ihnen aus ihrer Sicht eine Schutzperspektive boten. Dramatische Szenen auf der Route sowie an der ungarischen Grenze spielten sich vor den Augen der Weltöffentlichkeit ab. Die Kanzlerin erklärte schließlich in Absprache mit den Präsidenten Österreichs, Frankreichs und Ungarns, dass Deutschland die Zuständigkeit für die Asylverfahren dieser Länder übernehme. Ungarn und Österreich ließen die Menschen daher weiterreisen, Deutschland nahm sie zur Durchführung der Asylverfahren auf. Die Kanzlerin handelte konform im Sinne des EU-Sekundärrechts, das gegenüber dem innerstaatlichen Recht Vorrang zukommt. Es ist nämlich so einfach wie klar: EU-Recht  verdrängt im Konfliktfall entgegenstehendes deutsches Recht unter Einschluss der Verfassung.(1) 2015 wurden 476.649 Asylanträge gestellt, davon 159.000 von syrischen Geflüchteten. Die Zahl der 2015 neu eingereisten Personen liegt bei etwa 600.000, rund 51 Prozent von ihnen haben direkt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Schutzstatus erhalten.(2)

Kernaussagen der Rechten

Das Fundament der Argumentation der Rechten unterscheidet sich nach Profession und politischer Einstellung der jeweils Sprechenden. Sprecher, da es fast ausschließlich Männer sind. Kurz zusammengefasst lautet diese Erzählung wie folgt: Die ›Grenzöffnung‹ der Kanzlerin berühre das Demokratieprinzip und damit den Rechtsstaat an sich. Angela Merkel hätte bei einer solch fundamentalen Entscheidung das Parlament einschalten müssen, die Entscheidung habe nämlich so weitreichende Konsequenzen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Charakter und Fortbestand des deutschen Volkes, dass nur das Parlament hier hätte entscheiden dürfen. Dass dies nicht passierte, sei eine Art ›Staatsstreich‹ gewesen. Der rechtswidrige Zustand an der Grenze halte bis heute an und müsse sofort beendet werden.

Das zentrale Argument des ›Rechtsbruchs‹

Die ›Erklärung 2018‹ vom 15. März 2018 wurde laut eigenen Angaben von 165.316 Personen gezeichnet. Die Erstunterzeichnenden stammen vor allem aus Kultur und Wissenschaft, u.a. befindet sich die ehemalige Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld darunter. Später unterschrieben u.a. der Politikwissenschaftler Bassam Tibi und Caroline Sommerfeld-Lethen, Denkerin der Neuen Rechten und der ›Identitären Bewegung‹.(3) In der Erklärung heißt es: »Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird«.(4) Die Erklärung wurde zum Zeitpunkt ihres Erscheinens breit in den Medien rezipiert. Die der Erklärung Anhängenden besetzten und strukturierten den Diskurs dabei geschickt, indem sie platzierten, die Tatsache des Rechtsbruchs an sich sei gerichtlich festgestellt und daher als Faktum nicht mehr zu diskutieren. In Form einer Petition wurde die Erklärung schließlich als Eingabe an den Bundestag adressiert mit der Maßgabe: »Der Deutsche Bundestag möge beschließen […], die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wiederherzustellen«.
 Am 8. Oktober 2018 wurde diese Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angehört und öffentlich verhandelt.(5) Es wird der »sofortige Stopp von illegaler Migration nach Deutschland« gefordert: Bis heute könne »jeder die deutsche Grenze ohne Papiere überqueren, der in der Lage ist, das Wort Asyl zu benutzen«.
 Die Ausführungen der Petentin Vera Lengsfeld laufen im Kern darauf hinaus, dass 2015 Menschen mit Unterstützung von ›Linksaktivisten‹ eingereist seien, deren Identität nicht klar sei, sodann werden von ihr drei Tötungsdelikte und zuletzt Chemnitz angeführt. Mit dem Geld für einen Flüchtling in Deutschland könnte 139 ›echten‹ Flüchtlingen in Jordanien geholfen werden. Es gehe nicht um die Leute, die hierherkommen und anerkannt würden als Flüchtlinge oder politisch Verfolgte: »Es geht uns um die anderen, die Illegalen, die keines von beiden sind und die ohne Papiere oder mit gefälschten Dokumenten die Grenze überqueren« (Vera Lengsfeld).
 Diese vollkommen versponnenen Aussagen – getätigt von Leuten, die theoretisch und praktisch Zugang zu Informationen und Sachverstand haben – werden von Seiten sämtlicher in der Sitzung des Petitionsausschusses anwesender Parteipolitikerinnen und Parteipolitikern in keiner Weise grundsätzlich und radikal abgelehnt. Stattdessen dominieren Verständnis und Werben für die seither eingetretenen Veränderungen beim BAMF oder aber ein beleidigtes Zurückfragen, was man denn sonst 2015 hätte machen sollen. Ausgerechnet ein CSU-Vertreter weist an einer Stelle knapp darauf hin, dass Zurückweisungen an der Grenze ohne Beachtung der europarechtlichen Vorgaben rechtswidrig seien.

Ein Urteil des OLG Koblenz

In Interviews verweisen Personen wie Uwe Tellkamp als prominenter Unterzeichner der 2018er-Erklärung gerne auf ein Urteil des OLG Koblenz vom 14. Februar 2017 (13 UF 32/17). Hier sei obergerichtlich entschieden worden, dass die Verhältnisse 2015 rechtswidrig gewesen seien. Der Entscheidung lag die Frage zu Grund, ob für die Einleitung einer Vormundschaft auf die Volljährigkeit nach deutschem Recht oder aber das Recht des Heimatstaates abzustellen sei. Der zuständige Senat des OLG sah sich sodann bemüßigt, im letzten Absatz der Entscheidung unter ferner liefen zusammenhangslos darauf hinzuweisen, dass »die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt [ist], und die illegale Einreise ins Bundesgebiet momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt [wird]«.(6)Weitere Erklärungen oder Einordnungen erfolgten durch das OLG nicht. Die Rechte feiert diesen Satz seither frenetisch als Sieg. Die These des Rechtsbruchs wird seither als gerichtlich legitimiert dargestellt. Gegenargumente oder Verweise auf entsprechende anderslautende Rechtsprechung des EuGH werden, wie in rechten Diskusmustern üblich, nicht zur Kenntnis genommen.

›Illegale Migration nach Deutschland‹

Im rechten Diskurs dient das Begriffspaar der ›illegalen Migration‹ als Türöffner zur Mitte. Nicht die ›echten‹ Flüchtlinge seien ›das Problem‹, die ›echten‹ verdienten natürlich Schutz. Es gehe nur um die ›illegale‹ Migration. Natürlich drängt sich die Frage auf, welche legale Migration von Flüchtlingen den Verfassenden der ›Erklärung 2018‹ vorschwebt. Hierzu äußern sie sich nicht, werden danach auch nicht gefragt. Aus weiteren Erklärungen folgt, dass sie Menschen meinen, die ohne Dokumente die Grenze überquerten. Welchen Schutzstatus eine Person erhält, ist aber erst das Ergebnis eines Verfahrens und, sobald das Territorium betreten ist, gilt der Zugang zum Recht. Die Formulierung der ›illegalen Migration‹ will genau diesen Zugang zum Recht vereiteln, indem sie den betroffenen Personen eine ›Illegalität‹ zuschreiben und sie damit als illegitim Handelnde brandmarken wollen. Dieses Denken findet seine aktuelle Entsprechung in der Diskussion, angestoßen von Horst Seehofer, zur Frage der Zurückweisungen an der deutschen Grenze, die auf der tatsächlichen Ebene keinerlei Bedeutungen haben, auf der politisch-symbolischen aber sehr wohl.
 Faktisch laufen diese Konstruktionen auf eine Relativierung der Rechtspersönlichkeit hinaus, auf eine Relativierung des »Rechts, Rechte zu haben« (Hannah Arendt). Die Zurückweisung basiert auf einer rechtlichen Fiktion der Nichteinreise und wird zu einem »Instrument der Entrechtung« (Dana Schmalz).(7) Diese Relativierung ist in jeder ihrer Erscheinungsformen radikal zu demaskieren und zurückzuweisen.
 Von der Rechtsextremen wird seit langem mit dem Begriff »Bevölkerungsaustausch« operiert.(8) Der Begriff wurde erstmals in Frankreich entwickelt. Wird dieser Begriff in eine Internet-Suchmaschine eingegeben, öffnet sich eine nicht endende Trefferliste von Verweisen auf vermeintlich ›seriöse‹ rechte Magazine bis hin zu krudesten Verschwörungstexten. Das ›grand remplacement‹ folgt einem angeblichen, heimlichen Plan der Eliten, durch Masseneinwanderung die heimische Bevölkerung schrittweise durch Zuwanderer auszutauschen und damit zu ersetzen. Die ›von Merkel verursachte Masseneinwanderung‹ ist auch zentrales Kampfbild in der ›Erklärung 2018‹, auch wenn sie dies nicht explizit formuliert. Die ›Erklärung 2018‹ liefert einen weiteren Baustein in der Argumentation der Rechtsextremen und erschließt ihnen weitere Räume im konservativen Lager.
 Eine nachhaltige Kritik und Bekämpfung der aufgezeigten Position kann nur mit einer gleichzeitigen Absage an jede Form der Teilung in ›echte‹ und angeblich ›nicht-echte‹ Flüchtlinge einhergehen, mit anderen Worten: Die Frage der Gleichheit, die Frage des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben, die Freiheit zu gehen, zu kommen und zu bleiben, kann nicht von der Frage des Strebens nach gerechten und gleichen sozialen Verhältnissen abgekoppelt werden. Jede Relativierung in der Frage des Zugangs zum Recht für Flüchtlinge relativiert fundamentale Verfassungsaussagen.
 Wir müssen uns ernsthaft mit der Frage der Universalität und Territorialitätsbezogenheit des Rechts befassen, einem Recht, das – je mehr territoriale Grenzen und Zugangsbeschränkungen zum Recht es produziert – die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens der Vielen in substantielle Gefahr bringt: »Mauern, die um politische Gebilde herum errichtet werden, können nicht abwehren, ohne zugleich einzusperren, können nicht schützen, ohne Versicherheitlichung zur Lebensform zu machen, können kein äußeres ›sie‹ definieren, ohne ein reaktionäres ›wir‹ zu produzieren.«(9)

Berenice Böhlo ist Rechtsanwältin in Berlin und RAV-Vorstandsmitglied. Unter- und einige Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.

Fußnoten
(1) Vgl. auch EuGH, 26.07.2017 – C- 490/16, C-646/16.
(2) https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/flucht/218788/zahlen-zu-asyl-in-deutschland, zuletzt aufgerufen am 20.10.2018.
(3) Bei Wikipedia finden sich weitere Angaben zum Spektrum der Unterzeichner.
(4) https://www.erklaerung2018.de/.
(5) https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7277349#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTcyNzczNDk=&mod=mediathek.
(6) http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L.
(7) https://verfassungsblog.de/die-fiktion-der-nichteinreise-ist-ein-instrument-der-entrechtung/.
(8) Extrem rechte Rhetorik: Gauland spricht von ›Bevölkerungsaustausch‹, sagt: ›Wir halten am Begriff des Volkes fest‹ und ›Volk hat mit Abstimmung zu tun [...], aber auch mit Heimat‹. Jeder, dem die Heimat genommen werde, habe das Recht, sich zu verteidigen, #AfDBPT #a3006, 30.Juni 2018, https://twitter.com/SabineamOrde/status/1012984257726337024.
(9) Wendy Brown, Mauern – Die neue Abschottung und der Niedergang der Souveränität, Frankfurt/M. 2018, S. 73.