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»Auch in der Strafjustiz ist das demokratische Eis dünn«

DER ANWALTLICHE NOTDIENST ZUM G20-GIPFEL IN HAMBURG(1)

Matthias Wisbar

Liebe demokratische Juristinnen und Juristen, liebe Anwesende,

wir sind sehr stolz, von Ihnen hier in dieser Weise ausgezeichnet zu werden. Wir freuen uns, dass das, was wir zu bewirken versucht haben, wahrgenommen worden ist.
 Wenn ich ›wir‹ sage, sind damit eine ganze Menge Menschen gemeint, für die wir vier, die hier den Preis entgegengenommen haben, als Platzhalter stehen.
 Um die Menschen, die während des Gipfels staatlicher Repression ausgesetzt gewesen sind, hat sich eine Organisation gekümmert, die wir ›Legal Team‹ genannt haben, in der außer den Rechtsanwält*innen die Rote Hilfe gewirkt hat und vor allem auch die Ermittlungsausschüsse aus vielen Städten. Ermittlungsausschüsse sind Gruppen, die sich auf verschiedenen Ebenen mit staatlicher Repression auseinandersetzen. In Situationen, in denen öffentlich protestiert wird, ermitteln sie, wo aufgrund von staatlichem Vorgehen gegen den Protest anwaltliche Unterstützung benötigt wird, bereiten dies auf und geben das an uns weiter. Sie sind das Bindeglied zwischen dem, was auf der Straße passiert und den Anwält*innen des Notdienstes.
 Etwa 30 Personen, Rechtsanwält*innen, Mitglieder der Roten Hilfe und des Ermittlungsausschusses in Hamburg haben im November 2016 begonnen, das Legal Team vorzubereiten. Das hieß nicht nur, inhaltliche Überlegungen anzustellen, hierbei auch politisch zu streiten. Sondern auch, Öffentlichkeitsarbeit zu machen, Räume zu organisieren, die Räume mit Technik auszustatten, die Technik mit der Welt zu verbinden, Geld für all das aufzutreiben, vorbereitende Gespräche mit der Justiz und der Innenbehörde zu führen (soweit die bereit gewesen sind, sich mit uns zu unterhalten), eine Bürostruktur zu schaffen und dafür zu sorgen, dass es genug zu essen und Klopapier gibt und vieles mehr. Kurzfristig ist eine Gruppe sehr junger Leute dazu gestoßen, die aus dem Nichts ein Pressebüro organisiert und im 3-Schicht-Betrieb rund um die Uhr betrieben haben. Last but not least, haben während der Tage des Gipfels etwa 120 Kolleginnen und Kollegen auf der Straße, in der Gefangenensammelstelle, beim Sondergericht, beim Verwaltungs- und Verfassungsgericht und überall wo, es sonst noch nötig war, rund um die Uhr gearbeitet.
 Das alles war die Voraussetzung für das, was Sie im Ergebnis gesehen haben und heute hier auszeichnen. In der Einladung zu dieser Veranstaltung heißt es, der Rechtsstaat sei während des G20-Gipfels ausgeflaggt gewesen. Ein treffendes Bild. Ich möchte einen kurzen Blick auf diesen ausgeflaggten Rechtsstaat während der Tage unseres Notdienstes werfen, bevor die Kollegin Gabriele Heinecke etwas dazu sagen wird, auf welchem weiteren Kurs wir diesen Rechtsstaat sehen.
 Über die Abschaffung bürgerlich-demokratischer Standards während der Tage des G20-Gipfels könnten wir abendfüllend berichten. Über die Abschaffung der Gewaltenteilung durch die Polizei. Über menschenunwürdige Verhältnisse im Polizeiknast. Über rechtswidrige Polizeieinsätze gegen Versammlungen, wo auch immer sich etwas versammelt hat. Über eine faktische Übergabe der innenpolitischen Regierungsmacht an die Polizei. Auch über eine rotgrüne Stadtregierung, die all das bis heute rechtfertigt.
 Das wäre, wie gesagt abendfüllend, und deshalb tun wir das hier nicht. Worüber wir reden wollen, ist die allerdings tatsächlich schockierende Erfahrung gewesen, auf welche Justiz wir in dieser Situation getroffen sind.
 Wer während der Tage des Protests gegen den G20-Gipfel festgenommen worden ist und über dessen weitere Freiheitsentziehung nach Polizeirecht oder nach den Vorschriften der Strafprozessordnung zu entscheiden war, begegnete einem eigens hierfür eingerichteten Gericht, an dem um die 100 Richter und Richterinnen tätig gewesen sind, die sich freiwillig für diese Tätigkeit gemeldet hatten. Das Gericht hieß nach dem Ortsteil, in dem es aufgebaut worden war »Neuland«. Dass man das ganz anders verstehen konnte, also nicht als geographische Bezeichnung, ist mir erst vor kurzem aufgefallen.
 Dieses Sondergericht hat ein Strafrecht zur Anwendung gebracht, das der Strafrechtslehrer und Rechtsphilosoph Günther Jakobs in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts als Feindstrafrecht beschrieben hat. Jakobs hat damit ein Strafrecht bezeichnet, das bestimmten Gruppen von Menschen die Bürgerrechte versagt und sie als Feinde der Gesellschaft oder des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts stellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Es ist deshalb kein Strafrecht im herkömmlichen Sinne, sondern ein von rechtsstaatlichen Bindungen befreites Instrument zur Gefahrenabwehr.
 Zur Erläuterung das Beispiel eines von mir vertretenen jungen Mannes:

In einem Hamburger Gewerbegebiet ist am frühen Morgen des 7. Juli 2017 eine Demonstration von 200 bis 300 Personen unterwegs gewesen, die sich an Aktionen in der Hamburger Innenstadt beteiligen wollten. In der Straße Rondenbarg ist sie auf eine Polizeieinheit getroffen. Es ist zu einer sehr kurzen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf aus der Demonstration einige, etwa sechs, Steine und einige Bengalos in Richtung der Polizei geworfen worden sind. Die Polizei hat die Demonstration innerhalb weniger Sekunden im wahrsten Sinne des Wortes zerlegt. Es sind alle Personen, die im Bereich dieses Geschehens angetroffen worden sind, festgenommen und dem Haftgericht vorgeführt worden.
 So auch mein Mandant. Zur Vorführung vor den Haftrichter lag eine Akte vor, in der über ihn nichts enthalten war, außer dass er am Rondenbarg festgenommen worden war. Nicht wo und nicht, unter welchen Umständen. Erst recht keine einzige konkrete strafbare Handlung, die ihm zum Vorwurf gemacht werden sollte. Es ist ein Haftbefehl gegen den Mandanten ergangen. Die Begründung lautete, ich zitiere auszugsweise:
 »Er ist offensichtlich als reisender Krimineller nur zur Begehung von Straftaten im Rahmen des G20-Gipfel nach Hamburg gekommen. […] Es handelt sich um eine geplante und organisierte Tat, wobei sich die Beteiligten im Vorfeld gezielt bewaffnet und vermummt haben. Dabei ist insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich der Aufzug offenkundig ausschließlich mit dem Ziel zusammengeschlossen hat, zielgerichtet die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu untergraben und dieses gewaltsam durchzusetzen«.
Wie gesagt, zu diesem Zweitpunkt wusste man noch nicht einmal, wo der Mandant festgenommen worden war, geschweige denn, was er vor Ort überhaupt getan hatte, ob er überhaupt etwas strafrechtlich Relevantes getan hatte. Ich muss zugeben, dass ich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht wirklich verstanden habe, welche Entwicklungen sich dort gerade abgespielt haben. Ich habe ganz naiv eine Haftbeschwerde erhoben. Habe dargelegt, dass der Mandant in Berlin bei seinen Eltern wohnt, einer Arbeit nachgeht, und dass ihm eine konkrete Tat gar nicht zur Last gelegt wird.
 Das Landgericht Hamburg hat diese Beschwerde verworfen und zur Begründung ausgeführt, der Mandant »hat sich massiv gegen die Rechtsordnung aufgelehnt. Er schloss sich – mindestens bewusst – und das erwartbare Geschehen unterstützend einer Gruppe an, die sinnlose Gewalt ausübte und die Verletzung der eingesetzten Polizeibeamten erstrebte. Er hat damit die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Hamburg mit verursacht und die Gefahr, Nachahmungs- und Wiederholungstäter anzustacheln, bewusst und billigend in Kauf genommen. Fundamentale Garantien der deutschen Rechtsordnung – Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und Eigentum – sind für den Beschuldigten ersichtlich ohne jede Bedeutung«.
 Staatsanwaltschaft und Gerichte haben hier, jenseits rechtsstaatlicher Grundgarantien, die Strafverfolgung ohne Straftat etabliert. Die gibt es seitdem.
 Parallel zu dem Geschehen am Rondenbarg hat sich ein Aufzug schwarz gekleideter Personen durch Altona bewegt, aus dem heraus tatsächlich eine Vielzahl von Straftaten begangen worden ist. Es hat sich hierbei im Wesentlichen um angezündete Autos und eingeworfene Scheiben gehandelt.
 Seit Juni, also seit nunmehr vier Monaten, sitzen zwei junge Männer aus dem Frankfurter Raum in Hamburg in Untersuchungshaft, denen vorgeworfen wird, Teil dieses Aufzuges gewesen zu sein. Ihnen wird ausdrücklich nicht vorgeworfen, sich selbst an einer einzigen der dort begangenen Straftaten beteiligt zu haben. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft sie der Mittäterschaft aller dort begangenen mehr als 130 Taten angeklagt, allein weil sie sich nicht von dem Aufzug distanziert hätten. Das ist Feindstrafrecht!
 Das alles zeigt, wie dünn das demokratische Eis, auf dem wir uns bewegen, auch im Bereich der Strafjustiz geworden ist. Sich dieser Entwicklung entgegenzustellen halten wir für die Aufgabe und die Pflicht aller demokratisch gesonnen Juristinnen und Juristen.

Matthias Wisbar ist Rechtsanwalt in Hamburg und RAV-Mitglied.

(1)  Bei dem Beitrag handelt es sich um die Erwiderungsrede zur Verleihung des Litten-Preises durch die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) am 27. Oktober 2018 in Frankfurt/Main. Überschriften wurden durch die Redaktion eingefügt.