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Editorial

Zum zweiten Mal in  kurzer  Folge  hat  die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – die  sich als Vertretung von Polizistinnen und Polizisten versteht, tatsächlich aber durch ihre eskalationssatte Öffentlichkeitsarbeit deren konkrete Arbeitssituation und gesellschaftliche Wertschätzung eher verschlechtert als verbessert – gegenüber dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der IG Metall das Verbot von politischen Veranstaltungen in Gewerkschaftsräumen gefordert. Die GdP nimmt so für sich zum wiederholten Male in Anspruch, über die Palette der innerhalb von Gewerkschaften diskutierbaren Themen entscheiden zu können.
Das begann zunächst – und letztlich erfolglos – gemeinsam mit der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in München gegen einen antifaschistischen Kongress im November 2017,(1) setzte sich fort bei einer im März 2018 im Berliner IG Metall-Haus geplanten Veranstaltung zur Polizeigewalt während des G20-Gipfels, die wegen einer Intervention der GdP gegen die IG Metall nicht in deren Räumen, sondern letztlich bei ver.di stattfand.(2) In Berlin war eine RAV-Kollegin betroffen, die als Referierende eingeladen war. Eine Diskussion über rechtswidrige staatliche Gewalt und polizeiliche Übergriffe muss gerade auch in gewerkschaftlichen Räumen stattfinden können.
Für den in Berlin stattfindenden Fachlehrgang ›Migrationsrecht‹ im Jahr 2019 liegen nun die genauen Termine vor (vgl. S. 65 und 84). Und auch das weitere Fortbildungsprogramm für den Zeitraum Mai bis Dezember 2018 ist in Arbeit; es wird zunächst laufend auf unserer Website aktualisiert, im Mai gedruckt vorliegen und sodann versandt. Wir erinnern erneut an unsere Mitgliederversammlung amFreitag, den 23. November 2018.

Zu diesem Infobrief: Zwei Gastbeiträge setzen sich mit Gewalt gegen die in Lagern gehaltenen Geflüchteten auseinander (vgl. S. 30 und 35), während Berenice Böhlo zeigt, worauf sich die GroKo unter dem neuen Minister für Heimatmuseen zur ›rechtsstaatlichen‹ Malträtierung Geflüchteter verständigt hat (vgl. S. 77). Unser griechischer Kollege Thanasis Kampagiannis berichtet vom seit April 2015 laufenden Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹, den der RAV von Beginn an als Beobachter begleitet (S. 56), und, am Beispiel der Telefonie aus bundesdeutschen Gefängnissen heraus, charakterisiert Jan Oelbermann Privatisierungstendenzen im Strafvollzug (S. 26).
Schließlich drucken wir, wie im letzten RAV InfoBrief angekündigt, nachfolgend zwei Texte zum NSU-Verfahren. Sie stammen aus einem kürzlich erschienenen Band, der Plädoyers der dortigen Nebenklagevertretung dokumentiert. Wir danken Verlag und Herausgeberin.
Last but not least freuen wir uns, mit Axinja Kormannshaus eine neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle zu haben, die für den Bereich Fort- und Weiterbildung zuständig sein wird. In diesem Sinne, anregende Lektüre.

Die REDAKTION. Volker Eick, Ursula Groos, Gabriele Heinecke, Ulrich von Klinggräff, Peer Stolle

(1) Vgl. http://antifakongress.blogsport.eu/ sowie Süddeutsche Zeitung vom 5. November 2017.
(2) Vgl. http://www.arbeitskreis-internationalismus.de/veranstaltung-jagdszenen-aus-hamburg-der-g20-gipfel-und-die-folgen/