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EINE KRITISCHE JURISTISCHE UND POLITISCHE HERAUSFORDERUNG

Thanasis Kampagiannis

Der Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ – eine im griechischen Parlament vertretenen Neonazi-Organisation – wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Artikel 187 des Griechischen Strafgesetzbuchs stellt eine Herausforderung für Staat, Politik und Rechtswesen dar. Die ›Goldene Morgenröte‹ steht nicht vor Gericht, weil sie als Nazipartei die demokratische Grundordnung ablehnt und deren Auflösung anstrebt. Dies trifft zwar gänzlich zu, vor Gericht steht sie aber als mutmaßlich kriminelle Personenvereinigung, die unter hierarchischer Führung schwere Verbrechen beging, wobei die Führungsriege der kriminellen Struktur und jene der ›legalen politischen Partei‹ identisch sind.
Da die Strafverfolgung der ›Goldenen Morgenröte‹ erst eingeleitet wurde, nachdem diese im Parlament vertreten (und nicht als sie noch eine sehr marginale und isolierte Gruppierung) war, handelt es sich um ein einzigartiges politisches Unterfangen. Eine Organisation, die (bis dato) als politische Partei in Erscheinung tritt und als solche tätig ist, steht gleichzeitig als ›Verbrechersyndikat‹ vor Gericht: Ihr Fraktionsvorsitzender, die meisten ihrer Abgeordneten und hochrangige Mitglieder sind angeklagt, ihre Straftaten als Rädelsführer gelenkt zu haben. Nicht zuletzt handelt es sich um ein in rechtlicher und justizieller Hinsicht ambitioniertes Unterfangen mit 69 Angeklagten (unter denen sich 13 amtierende und fünf frühere Parlamentsabgeordnete befinden) sowie mehreren verbundenen Rechtssachen. Die Hauptverhandlung läuft seit dem 20. April 2015, also seit über drei Jahren, und hat bislang die Phase der Vernehmung der Entlastungszeugen nicht verlassen. Mit den Einlassungen der Angeklagten ist gegen Ende 2018 zu rechnen.
Electra Alexandropoulou und Eirini Vlachou beschrieben in einem früheren Artikel die Situation wie folgt:

»In diesem Verfahren werden folgende vier Strafsachen gemeinsam behandelt: a) der im September 2013 begangene Mord an Pavlos Fyssas, b) der Übergriff auf ägyptische Fischereiarbeiter, c) der Übergriff auf Gewerkschaftler der Kommunistischen Partei Griechenlands und d) die mutmaßliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als deren Rädelsführer. Der antifaschistische Musiker Pavlos Fyssas wurde im September 2013 in Keratsini in der Nähe von Piräus ermordet. Der Übergriff fand nachts, vor einer Kneipe statt: Eine Gruppe von 50 Menschen umzingelte die Freunde von Pavlos und isolierte ihn, um es dem Mörder Roupakias zu ermöglichen, ihn kaltblutig zu erstechen. Roupakias ist der einzige Angeklagte, der sein Verbrechen gestanden hat. Der Übergriff auf die ägyptischen Fischereiarbeiter geschah im Juni 2012, als Mitglieder der ›Goldenen Morgenröte‹ unter Beschimpfungen und Bedrohungen versuchten, in deren Haus einzudringen. Ihnen gelang es, einen Fischereiarbeiter, der auf der Terrasse schlief, zu überwältigen; er wurde verprügelt und trug schwere Körperverletzungen davon. Fünf Tage vor dem Mord an Fyssas griffen Kämpfer der ››Goldenen Morgenröte‹‹ Mitglieder der der Kommunistischen Partei nahestehenden Gewerkschaft PAME mit Eisenstangen an, die in Perama in der Nähe von Piräus plakatierten. Außer den Beschimpfungen und Einschüchterungen erlitten die Gewerkschaftler sehr schwere Verletzungen. Dieser Übergriff war durchorganisiert und wies militärische Merkmale des Angriffs eines Stoßtrupps auf«.(1)

Zwischen September 2015 und Februar 2017 wurden für die ersten drei verbundenen Strafsachen 51 Zeugen vernommen, wobei das Verfahren zwischen Januar und Juni 2016 aufgrund der Arbeitsniederlegung der Rechtsanwälte aus Protest gegen die ›Reform‹ des Sozialversicherungssystems unterbrochen wurde. Darauf folgte die Vernehmung von Zeug*innen anderer Übergriffe, in denen Mitglieder und Funktionäre der ›Goldenen Morgenröte‹ verwickelt sind, sowie die Vernehmung von Zeug*innen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung zur Begründung der Anklage auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgesagt haben (männliche und weibliche Universitätsprofessoren, Journalisten, Bürgermeister, Stadträte, Parlamentsabgeordnete etc.). Darüber hinaus wurden 16 Zeugen der Nebenklage vernommen. Insgesamt haben 147 Zeug*innen der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Nebenklage bis Februar 2018, also vor Beginn der Verlesung der Schriftsätze, ausgesagt.
Betrachtet man die Aussagen zu weiteren Fällen neben den drei verbundenen Strafsachen, erhält man ein Bild der Breite der kriminellen Aktionen und Zielsetzung der ›Goldenen Morgenröte‹. Beispielsweise sei hier erwähnt: der Übergriff aus einer Motorraddemonstration heraus, die unter Führung von Parlamentsabgeordneten der Organisation auf die selbstverwaltete soziale Einrichtung ›Synergeio‹ im Juli 2013 stattfand und der zu Körperverletzungen und Sachbeschädigungen führte; der Übergriff aus einer Motorraddemonstration heraus auf eine anarchistische Einrichtung in der Athener Nachbarschaft Petralona im Juni 2008 mit zwei Opfern, die dort an einem Spanischkurs teilnahmen (zwei Täter, einer von ihnen ein Funktionär der ›Goldenen Morgenröte‹, sind in dieser Sache wegen versuchten Totschlags rechtskräftig verurteilt worden); der Brandanschlag auf das Geschäft eines kamerunischen Staatsangehörigen im Zentrum Athens im Mai 2013 (zwei Täter, einer von ihnen Mitglied der ›Goldenen Morgenröte‹, sind in dieser Sache rechtskräftig verurteilt worden); die gefährlichen Körperverletzungen afghanischer Geflüchteter durch eine Gruppe von zehn Personen unter Führung einer kandidierenden Parlamentsabgeordneten der ›Goldenen Morgenröte‹ im September 2011 (die Täter sind rechtskräftig verurteilt worden); die gefährlichen Körperverletzungen pakistanischer Arbeiter in Ierapetra auf Kreta durch Funktionäre der lokalen Organisation der ›Goldenen Morgenröte‹ im Februar 2013 (die Täter sind in erster Instanz verurteilt worden). Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer rassistischer Übergriffe, von Brandanschlägen auf Moscheen sowie Schändungen von Orten jüdischer Erinnerung usw. ›STURMBATAILLONE‹ BZW. ›STOSSTRUPPS‹
Folgende durch die bisherige Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse sind aus unserer Sicht besonders relevant: A.   Aus den meisten verhandelten Rechtssachen geht ein organisierter Charakter der Übergriffe hervor, der in folgendem konkreten Modus Operandi seinen Ausdruck findet: Angriffe durch mehrere, schwarz gekleidete Personen, meistens Männer, gegen wenige Opfer; Zusammenstellung der angreifenden Gruppe per Telefon bzw. SMS; Beförderung zum Tatort, oft mit Motorrädern, die die koordinierte Flucht vom Tatort sicherstellen; Angriff nach engem Zeitplan; Überwältigung der Opfer; Nutzung von Messern, Knüppeln und ähnlicher Waffen; Erklärung der politischen Motivation des Übergriffs (durch getragene Abzeichen oder Parolen); Verletzung individueller Rechtsgüter; organisierter plötzlicher Rückzug; Anwesenheit einer Führungsperson, meistens ein Funktionär der Organisation. Die Anklageschrift verwendet in Anlehnung auf entsprechende Gruppen der NSDAP in der Zwischenkriegszeit in Deutschland für diese Gruppen den Begriff ›Sturmbataillone‹ bzw. ›Stoßtrupps‹. In vielen Fällen dienen Parteibüros der ›Goldenen Morgenröte‹ den Angreifern als Rückzugsorte. B.  Die Übergriffe sind nicht nur horizontal, sondern auch vertikal organisiert: Aus den Fällen, für die uns Mitschnitte von Telefongesprächen und Kurzmitteilungen der Täter vorliegen, geht ein vorausgehender Bericht an die nächsthöhere Instanz in der Hierarchie (z.B. an einen regionalen Leiter oder Parlamentsabgeordneten) hervor. Ein Paradebeispiel dafür ist der Übergriff auf die kommunistischen Gewerkschaftler in Perama im September 2013. Bei dem Übergriff hat der Abgeordnete der ›Goldenen Morgenröte‹, Iannis Lagos, der auch als mutmaßlicher Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung angeklagt ist, den Angriff des ›Stoßtrupps‹ im Voraus genehmigt, wurde während des Übergriffs über den Verlauf informiert und hat das Zeichen zum Rückzug zur Vermeidung von Verhaftungen gegeben. Die Anwesenheit von Funktionären der Organisation als Koordinatoren bei Übergriffen und nachfolgend kein Ausschluss aus der Organisation bestätigen die zentrale Planung der Verbrechen.

C.  Die Ideologie der Organisation ist zweifelsfrei als nationalsozialistisch zu bezeichnen. Die Angeklagten haben sich zwar in ihren Einlassungen entweder vom Nationalsozialismus distanziert und behauptet, sie seien »griechische Nationalisten«, oder sie behaupteten, es handle sich um eine Jugendsünde, der sie später abgeschworen hätten. In der Hauptverhandlung und durch die Sicherstellung der Festplatten führender Funktionäre wurde jedoch zweifelsfrei bewiesen, dass der Nationalsozialismus auch heute noch für den ideologischen Kern der Organisation steht. In einem Video mit einer Schwur-Zeremonie neuer Mitglieder aus dem Jahr 2011 werden diese von führenden Funktionären »gegen den Ewigen Juden« eingeschworen. Der Pressesprecher der Organisation, Ilias Kasidiaris, ist auf Fotos einer Schwur-Zeremonie bei der Aufnahme neuer Mitglieder im Dezember 2012 zu sehen, auf denen er vor einer Reichskriegsflagge den Hitlergruß zeigt. Der Führer der Organisation und Angeklagte Nikolaos Michaloliakos hat auf einer geschlossenen Mitgliederveranstaltung im Jahr 2012 erklärt: »Wir sind nicht wie Le Pen. […] Wir sind die Saat der Unterlegenen von 1945, das sind wir! Nationalisten, Nationalsozialisten, Faschisten«. Bemerkt sei jedoch, dass die nationalsozialistische Ideologie in der griechischen Rechtsordnung nicht strafbar ist: Der einzige Grund, aus dem sich das Gericht mit ihr befasst, liegt darin, dass sie das Motiv und die Zielsetzung für Verbrechen gegen männliche und weibliche Ausländer, Kommunisten, Antifaschisten, Dissidenten usw. bietet.

DULDUNG DURCH DEN STAATSAPPARAT

D.  Die jahrelangen kriminellen Machenschaften der ›Goldenen Morgenröte‹ und die Vermeidung einer Verbindung der einzelnen Fälle lassen sich nur durch deren Duldung seitens des Staatsapparates und des politischen Systems über Jahrzehnte erklären. Obwohl das Gericht entsprechende Fragen zuerst untersagt hatte, geht aus der Hauptverhandlung eine Untätigkeit der Polizei hervor, die bei vielen Übergriffen zwar anwesend war, jedoch nicht eingeschritten ist. Bezeichnend hierfür ist die Anwesenheit von acht Polizeibeamt*innen während des Mordes an Pavlos Fyssas.

E.  Der Kern der rechtlichen Verteidigung der ›Goldenen Morgenröte‹ wird vor Gericht durch politische Funktionär*innen der Organisation und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der angeklagten Abgeordnet*innen übernommen. Dies bedeutet, dass paradoxerweise der griechische Staat die Verteidigungskosten der angeklagten Abgeordnet*innen der ›Goldenen Morgenröte‹ über den Parlamentshaushalt trägt, während für die Opfer der kriminellen Vereinigung (die Familie Fyssas, die ägyptische Migrant*innen, die Gewerkschafter*innen) keinerlei Prozesskostenhilfe vorgesehen ist und deren prozessbevollmächtigte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte pro bono tätig sind.

Bei normalem Verlauf müssten die Angeklagten gegen Ende 2018 als mutmaßliche Rädelsführer der kriminellen Vereinigung ›Goldene Morgenröte‹ zur Aussage geladen werden. Der Mord an Pavlos Fyssas in der Nacht vom 17. auf den 18. September 2013 war der Anlass für einen Aufschrei und eine antifaschistische Massenmobilisierung, die den griechischen Staat dazu zwang, die Führungsriege der ›Goldenen Morgenröte‹ verhaften zu lassen und eine Strafverfolgung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung einzuleiten. In naher Zukunft wird sich der griechische Staat entscheiden müssen, ob eine Neonazi-Organisation, die eine Vielzahl an Verbrechen begangen hat, durch die griechische Rechtsordnung rehabilitiert wird. Diese Entscheidung über die Grenzen rechtsextremer Aktionen wird offensichtlich für jeden angehenden männlichen und weiblichen Faschisten und Neonazi im In- und Ausland von Interesse sein.
Aus diesem Grund ist der Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ für jede Demokratin und jeden Demokraten sowie jeden Gegner und jede Gegnerin des Faschismus überall auf der Welt eine kritische juristische und politische Herausforderung.

Thanasis Kampagiannis ist Rechtsanwalt in Athen, er vertritt im Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ als Nebenklagevertreter die ägyptischen Fischereiarbeiter.

(1) Vgl. dazut (in leicht anderer Übersetzung): Electra Alexandropoulou und Eirini Vlachou, Zum Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ in Griechenland. Rechtliche und politische Herausforderungen. In: RAV InfoBrief 7 (112), S 62-65 (63f).