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Treffen europäischer Anwältinnen und Anwälte

DREISSIGSTER GEBURTSTAG DER EDA IN BERLIN

Berenice Böhlo

Am 15. und 16. September 2017 fand in Berlin ein Treffen von denjenigen Anwältinnen und Anwälten statt, die bei den Europäischen Demokratischen Anwält*innen (EDA) über ihre jeweiligen nationalen anwaltlichen Organisationen dort organisiert sind. Die EDA fungiert dabei als europäischer Dachverband, in dem u.a. auch der RAV seit annähernd 30 Jahren organisiert ist. Alle anwaltlichen Organisationen verstehen sich als demokratisch, fortschrittlich und emanzipatorisch. Die Rechtsgebiete reichen vom Strafrecht und Migrationsrecht bis zum Sozial- und Arbeitsrecht.
Etwa 40 bis 50 europäische Anwältinnen und Anwälte, darunter Kolleginnen und Kollegen aus Griechenland, der Türkei und Syrien, kamen im September in Berlin für zwei Tage zusammen. Die offizielle Veranstaltung am 16. September 2017 wurde eingeleitet durch die Eröffnungsrede der jetzigen französischen Präsidentin Pascale Taelmann, es folgten Grußworte des ehemaligen Präsidenten August Gil aus Barcelona. Dieser hatte, kurz nachdem Spanien Mitglied der EU – damals noch der EG – wurde, den ersten Prozess gegen Spanien vor dem EGMR geführt und erinnerte an die konspirative Gründungsphase der EDA.
Mit der EDA hat sich ein über die Jahrzehnte stabiles europäisches Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten etabliert. Die EDA mag als Organisation selbst zwar nicht sehr schlagkräftig sein, sie ist aber Ausdruck eines transnationalen Projekts. So gehen der ›Tag des bedrohten Anwalts‹ (http://www.aeud.org/category/endangered/) und die Einrichtung von Legal Teams auf die EDA zurück; Kolleginnen in der EDA beobachten aber auch intensiv die Prozesse gegen Kolleginnen und Kollegen in der Türkei. Im Rahmen des 30. Geburtstages in Berlin gab es neben dem inhaltlichen Input von Dana Schmalz zwei Panels. Eines der Panels beschäftigte sich mit dem Spannungsfeld von anwaltlicher Tätigkeit und sozialen Bewegungen. Carolina Alves Vestena präsentierte eine kritische Reflexion über u.a. unser eigenes Rollenverständnis sowie die Grenzen und Möglichkeiten unseres Tuns (dieser Text steht, wie der Vortrag von Dana Schmalz, in englischer Sprache auf der Website des RAV zur Ver- fügung). Es entwickelte sich eine nicht zu Ende geführte Debatte.
Im zweiten Panel ging es vor allem um die Arbeit und die Situation verfolgter Kolleginnen und Kollegen weltweit sowie um die Frage, wie diese unterstützt werden können. Schwerpunkt war auch hier die Situation der Kolleginnen und Kollegen in der Türkei.
Den wissenschaftlichen Input lieferte Dana Schmalz im Einleitungsreferat. Sie beschäftigte sich mit dem Postulat der Universalität der Menschenrechte einerseits und dem Paradox demokratischer Legitimation und den resultierenden Widersprüchen der staatlichen Ordnung andererseits (vgl. ihren nachfolgenden Beitrag in diesem Heft). Dana beschäftigte sich mit dem Spannungsfeld zwischen der Postulation universeller Rechte einerseits und andererseits der politischen Entscheidung, diese nicht als verbindliche rechtliche Garantie zu gestalten. Das trifft auf den einzelnen Staat ebenso zu wie auf die EU. Dieses Spannungsfeld verdeutlichte Dana Schmalz am Begriff des Flüchtlings. Die Figur des Flüchtlings erlaubt es, den Blick auf die wesentliche Unvollständigkeit demokratischer Institutionen und die Ideen einer postnationalen Demokratietheorie zu richten.

GEMEINSAME GESPRÄCHE, UNTERSCHIEDLICHE ERFAHRUNGEN

Insgesamt war die Veranstaltung von Anwältinnen und Anwälten aus dem europäischen Ausland – es waren auch junge syrische Kolleginnen und Kollegen anwesend – vor allem getragen von gemeinsamen Gesprächen. In den Kaffeepausen und bei den abendlichen Essen wurde über die verschiedenen nationalen Kontexte und Herausforderungen diskutiert. Die Kolleginnen und Kollegen aus Katalonien erzählten von der staatlichen, polizeilichen Repression, die französischen Anwältinnen und Anwälte von ihrer Arbeit in Zeiten des nationalen Ausnahmezustands.
Es war konkret erfahrbar, dass eine rein nationale Betrachtung, so kritisch und notwendig sie auch sein mag, die sich aber nicht mit den konkreten Erfahrungen in anderen nationalen Kontexten beschäftigt, viel zu kurz greift. Es fängt bei kleinen Details an, dass nämlich der italienische Kollege keinen starken Verband im Rücken hat und somit die Reise- und Unterbringungskosten zum Treffen in Berlin selbst zahlen muss. Die Delegierten des RAV oder der französischen SAF (Syndicats des Avocats de France) können ihre Reisekosten auf Antrag erstattet bekommen. Es macht aber auch einen Unterschied von einem französischen Kollegen erklärt zu bekommen, wie sehr die Macron’schen Reformprozesse in das französische Arbeitsrecht eingreifen und zu einem Paradigmenwechsel führen werden oder den katalonischen Kolleginnen und Kollegen zuzuhören, wenn sie ihre Sicht der Dinge in Bezug auf eine Unabhängigkeit Kataloniens schildern. Es ist auch aus dieser Perspektive sehr zu hoffen, dass der RAV sich intensiver in die EDA einbringen können wird.

Berenice Böhlo ist Rechtsanwältin in Berlin und Vorstandsmitglied im RAV.