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Editorial 114

Im vergangenen Jahr mussten wir Abschied nehmen von den Kolleginnen Helga Wullweber und Kirsten Striegler, die beide in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten als aktive Mitglieder die Arbeit des RAV nicht nur begleitet, sondern mit ihrer Arbeit vor Ort und im (erweiterten) Vorstand geprägt haben.
Aktuell verweisen wollen wir auf unsere Kundgebung zum ›Tag des bedrohten Anwalts‹ am 24. Januar 2018, diesmal u.a. in Berlin vor der Botschaft Ägyptens (vgl. den Beitrag zur Lage der Kolleginnen und Kollegen in diesem Heft); Details zum Ablauf und zur Uhrzeit folgen Anfang Januar 2018 per E-Mail und auf der Website. Gern unterstützen wir auch Aktivitäten vor den Konsulaten in anderen Städten; Informationsmaterial kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Weil vorausschauend zu sein, als wichtig gelten darf, bitten wir die Kolleginnen und Kollegen, sich bereits jetzt den Termin der nächsten Mitgliederversammlung zu notieren: Sie findet statt am Freitag, 23. November 2018 in Berlin. Weiter wollen wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass ein neuer ›Fachlehrgang Strafverteidigung‹ voraussichtlich im Herbst 2019 in Hamburg, ein ›Fachlehrgang Migrationsrecht‹ bereits im Januar 2019 in Berlin stattfinden wird; für beide Kurse werden bereits Interessenbekundungen durch die Geschäftsstelle entgegengenommen.

Das Jahr 2017 war durch drei Schwerpunkte geprägt: Dazu gehören zunächst die beiden oben schon erwähnten Fachlehrgänge, die wir als RAV kaum zählbar (Strafverteidigung) bzw. zum dritten Mal (Migrationsrecht) anbieten konnten; den Kolleginnen und Kollegen, die die Kurse durchgeführt haben, ist dafür zu danken und in Sonderheit jenen, die sie organisiert haben! Zu danken ist diesmal insbesondere Wolf Dieter Reinhardt, der sich als einer der Väter des Fachlehrgangs Strafverteidigung nach nunmehr annähernd 20 Jahren im vergangenen Herbst aus dem Kreis der Lehrenden zurückgezogen hat.

Ein weiterer Schwerpunkt war – und das bis in den Jahreswechsel hinein, etwa durch die bundesweiten Razzien gegen Demonstrationsteilnehmende und einer aus Hamburg polizeilich organisierten Menschenjagd – die Verteidigung des Demonstrationsrechts und der Unschuldsvermutung, also von Grundrechten, gegen die bewaffneten Inlandseinheiten der G20-Ausrichter vor, während und nach G20. Dass, wie und mit welchen Folgen die Hamburger Sozialdemokratie die Verantwortung für den G20-Gipfel bereits im Vorfeld an die Polizei abgegeben hatte, dokumentieren wir nachfolgend in einem kleinen Schwerpunkt ebenso, wie den polizeilichen Versuch, die freie Advokatur anzugreifen (S. 12-37).
Der Angriff der Hamburger Polizei gegen den RAV im Umfeld des G20-Gipfels hatte dabei, neben der erfahrenen Solidarität anderer Anwaltsorganisationen und -kammern, durchaus auch mobilisierenden Charakter: Zum Teil mit explizitem Bezug auf unsere Aktivitäten zum G20-Gipfel im Rahmen des Anwaltlichen Notdienst sind mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen neu in den RAV eingetreten.

Schließlich, der nächste RAV InfoBrief wird sich u.a. auch den Plädoyers der Nebenklagevertretung im NSU-Verfahren widmen, die gegenwärtig noch in München gehalten werden. Wir wünschen bis dahin eine anregende Lektüre.

Die REDAKTION. Volker Eick, Ursula Groos, Gabriele Heinecke, Ulrich von Klinggräff und Peer Stolle