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REZENSION ZU ›ANTIFASCHISMUS ALS FEINDBILD‹

DIE ›SÄCHSISCHE JUSTIZ‹ UND DER PROZESS GEGEN DEN PFARRER LOTHAR KÖNIG

ULRICH VON KLINGGRÄFF

Das Buch, das die StrafverteidigerInnen Lea Voigt und Johannes Eisenberg sowie der Theologe Manuel Vogel über den Prozess gegen den Jenaer Pfarrer Lothar König geschrieben haben, hat der Zeitung ›Dresdner Neueste Nachrichten‹ (DNN) nicht gefallen. »Eindimensional« sei dieses ausgefallen, die Polizei immer brutal, die Antifaschisten immer friedliebend dargestellt. Insgesamt sei die Lektüre »schwer verdaulich«.
Schwer verdaulich ist das, was die AutorInnen über den Verlauf dieses Verfahrens zu berichten haben, allemal – wenn auch vielleicht aus anderen Gründen als die von der DNN gemeinten. Beschrieben wird ein Musterbeispiel politischer Justiz. Der Versuch, an dem Antifaschisten Lothar König ein Exempel zu statuieren, indem im Zusammenwirken von Polizei und Justiz eine Beweislage konstruiert wird, die durch Aktenmanipulation, lügende Polizisten und eine zutiefst versammlungsrechtsfeindliche Interpretation des Demonstrationsrechts geschaffen wird.
Beschrieben wird zugleich, wie es der Verteidigung und einer das Verfahren begleitenden kritischen Öffentlichkeit gelungen ist, das justizielle Komplott gegen Lothar König aufzudecken und damit der sächsischen Justiz ein Debakel zu bereiten. Ein Debakel, welches auch öffentlich zur Kenntnis genommen worden ist und den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel zu der Mutmaßung veranlasste, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten den Prozess ganz bewusst so stümperhaft und unseriös betrieben, um damit Lothar König zu einem linken Märtyrer aufzubauen.
Herzstück des Buches ist der Bericht der VerteidigerInnen Voigt und Eisenberg über den Verlauf des Ermittlungsverfahrens sowie die sieben Verhandlungstage vor dem Amtgericht Dresden in den Monaten April bis Juli 2013. Den über die Stadtgrenzen Jenas hinaus als unkonventionellen Jugendpfarrer bekannten Lothar König, der seit den 1990er Jahren mit seiner ›Jungen Gemeinde‹ die Neonazi-Szene in der Heimatstadt des NSU-Terrors bekämpft, wirft die Staatsanwaltschaft Dresden vor, im Rahmen der Massendemonstrationen gegen den Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011 zu Gewalt aufgerufen und sich damit insbesondere des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht zu haben. Konkret geht es darum, dass der Pfarrer vom Lautsprecherwagen seiner Gemeinde aus in insgesamt neun Tathandlungen die linken Demon­stranten zu Gewalthandlungen gegen die Polizei aufgehetzt haben soll.

»ANREIßERISCHE UND RHYTHMISCHE MUSIK…«

Dies liest sich etwa so: »Beide (Menschen)Mengen vereinigten sich an der Kreuzung und bewarfen die Polizeibeamten aus der Menge heraus mit Steinen, Glasflaschen und Metallstangen. Über die Lautsprecheranlage des VW-Transporters des Angeschuldigten wurde dieses Geschehen durch anreißerische und rhythmische Musik untermalt und damit in der Aggressivität die Handlung unterstützt«. Die Verteidigung nimmt zu der mit heißer Nadel gestrickten Anklageschrift in einem 16-seitigen Schriftsatz sowie zu Prozessbeginn mit einem opening statement Stellung. Diese Texte sind in weiten Teilen in dem Buch abgedruckt. Für Nicht-Juristen möglicherweise eine schwer verdauliche Kost – für Strafrechtler ein gelungenes Beispiel einer offensiv-politischen, bisweilen erfrischend polemischen Verteidigung.
In der kritischen Öffentlichkeit steht der Begriff der ›Sächsischen Justiz‹ mittlerweile als Synonym für demokratiefeindliches und obrigkeitsstaatliches Gebaren. Die AutorInnen verdeutlichen in ihrer Beschreibung des Verfahrens gegen Lothar König, dass dieser Prozess beispielhaft und als Kulminationspunkt in den Auseinandersetzungen zwischen den linken und zivilgesellschaftlichen Demonstranten einerseits und den Versammlungs- und Strafverfolgungsbehörden andererseits gesehen werden muss. Eine Auseinandersetzung, die davon geprägt ist, dass die Dresdner Strafverfolger offensichtlich alles, was sich in den letzten Jahren unabhängig, laut, unordentlich und phantasievoll gegen die Nazis formiert hat, als suspekt empfindet, als ›linksautonom‹ und ›gewaltbereit‹ begreift. Und die den Traum aller autoritär Strukturierten träumt: einer Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit in dem engen Rahmen von polizeilichen Ordnungsvorstellungen, frei von Spontaneität, Kreativität und dem Recht auf Konfrontation. Einer Geisteshaltung, deren Vorstellung von Demonstrationsfreiheit bei Lichterketten abseits der eigentlichen Naziaufmärsche endet.
  ›Sächsische Justiz‹ lässt an die Auskundschaftung fast einer Million Handydaten, rechtswidrige Durchsuchungen und die Einleitung hunderter Ermittlungsverfahren auf äußerst fragwürdiger Grundlage denken.

UNGEWÖHNLICHE WEGE GEHEN…

Das Buch zu dem Prozess gegen Lothar König zeigt auf, dass die Strafjustiz bei ihrem Bemühen, den antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren, auch nicht davor zurückschreckt, entlastende Beweismittel zu unterdrücken und Beweisergebnisse zu verfälschen. Offensichtlich lügende und gleichzeitig von Staatsanwaltschaft und Gericht gedeckte Polizeibeamte gehören zum Standardrepertoire eines politischen Prozesses. Auch, dass sich die Unschuldsvermutung umkehrt zu der Notwendigkeit, die Unschuld des angeklagten Mandanten beweisen zu müssen. All dies prägte auch das Verfahren gegen Lothar König. Gleichzeitig aber wurde zudem noch versucht, der Verteidigung eindeutig entlastendes polizeiliches Videomaterial vorzuenthalten sowie eine höchst manipulative Interpretation des Tatgeschehens zu liefern.
Das Konstrukt der Strafverfolger konnte u.a. dadurch durchbrochen werden, dass die Verteidigung über eigenes und entlastendes Videomaterial verfügte und bereit war, ungewöhnliche Wege zu gehen. Nachdem der Anspruch der Verteidigung auf unbeschränkte Einsichtnahme in die Originalakten über Monate vom Amtsgericht missachtet wurde, stattete die Verteidigung dem Amtsgericht wenige Tage vor dem geplanten Prozessauftakt einen Überraschungsbesuch ab und konnte auf der Geschäftsstelle einen Aktenstapel entdecken, der ihr bislang vorenthalten worden war und der u.a. für den weiteren Verlauf des Verfahrens wesentliches Videomaterial enthielt. Nachdem sich im weiteren Verfahren herausstellte, dass der Verteidigung weitere Aktenbestandteile, darunter auch entlastende Zeugenaussagen, vorenthalten worden sind und dass es sich bei dem von der Polizei präsentierten Videomaterial um den willkürlichen und manipulativen Zusammenschnitt aus insgesamt etwa 200 Stunden Filmmaterial handelt, musste das Amtsgericht die Notbremse ziehen und das Verfahren aussetzen.
Ein Einstellungsantrag wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen – das Verfahren wird irgendwann einmal seinen Fortgang nehmen. Es sei nach dem bisherigen Prozessverlauf die Prognose gewagt, dass die Staatsanwaltschaft auch im nächsten Anlauf bei ihrem Versuch, eine Galionsfigur der Dresdner Anti-Nazi-Proteste zu kriminalisieren, scheitern wird.
Neben den Beiträgen der StrafverteidigerInnen findet sich in dem Buch eine Vielzahl von Texten, in denen die Persönlichkeit des Lothar König gewürdigt wird und aus denen sich eindrucksvoll die große Unterstützung ergibt, die der Pfarrer in weiten gesellschaftlichen Kreisen erfahren hat. Es gibt schöne Beispiele, das Wirken der politischen Justiz in Buchform an konkreten Darstellungen zu verdeutlichen und damit eine nachhaltigere Erkenntnisgewinnung zu ermöglichen. Das hier beschriebene Buch gehört dazu.

Johannes Eisenberg, Lea Voigt, Manuel Vogel (Hg.) (2014): Antifaschismus als Feinbild – der Prozess gegen den Pfarrer Lothar König. Hamburg.

Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.