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3. BERLINER GEFANGENENTAGE 2014

VOLLZUGSGRUNDSÄTZE – MEHR ALS EINE ABSICHTSERKLÄRUNG!

ARBEITSKREIS STRAFVOLLZUG

Die 3. Berliner Gefangenentage, organisiert von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein in Kooperation mit dem akj-berlin (arbeitskeis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin), findet dieses Jahr vom 7. und 8. November unter dem Motto ›Vollzugsgrundsätze – mehr als eine Absichtserklärung! Unterschiedliche Haftverhältnisse trotz gleicher Menschenrechte?‹ statt.
Auch nach der Föderalismusreform sind die Vollzugsgrundsätze, die die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Strafvollzugs formulieren, überwiegend in den Länderstrafvollzugsgesetzen enthalten. So soll das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden (Angleichungsgrundsatz), schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken (Gegenwirkungsgrundsatz), und der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (Eingliederungsgrundsatz). Die Beachtung, Umsetzung und Gewährleistung dieser Vollzugsgrundsätze sind als Mindestanforderung an einen rechtsstaatlichen Strafvollzug zu verstehen.

UNTERSCHIEDLICHE HAFTVERHÄLTNISSE TROTZ GLEICHER MENSCHENRECHTE?

Trotz dieser einheitlichen Grundsätze ist der Vollzugsalltag von Anstalt zu Anstalt und von Bundesland zu Bundesland kaum vergleichbar ausgestaltet. Nach wie vor ist zum Beispiel die Einzelunterbringung nicht in allen Anstalten gewährleistet. Auch der Kontakt ›nach draußen‹ wird in einem unterschiedlichen Umfang und sogar über unterschiedliche Medien gewährt – oder treffender: verwehrt. Die Telefonkontaktmöglichkeiten beschränken sich beispielsweise in manchen Anstalten darauf, diese nur im Ausnahmefall und in Anwesenheit eines Vollzugsbediensteten zu erlauben, in anderen verfügen die Gefangenen über Telefone in den Zellen.
Die nicht einheitliche ›Interpretation‹ der in den Strafvollzugsgesetzen der Länder fast gleichlautenden Vollzugsgrundsätze führt zu massiven, qualitativen Unterschieden in den alltäglichen Haftbedingungen von Gefangenen – obwohl sich aus den Grund- und Menschenrechten Grenzen der Auslegung ergeben und sich aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zum Problem der Haftschäden eine menschenwürdige Unterbringung von selbst verstehen sollte.
Die nunmehr ›3. Berliner Gefangenentage‹ richten sich an die Fachöffentlichkeit rund um den Strafvollzug, namentlich an RechtsanwältInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, VollzugspraktikerInnen, MitarbeiterInnen von Justizverwaltungen, Sachverständige, FachpolitikerInnen, JournalistInnen, ReferendarInnen und Studierende. Mit Ihnen möchten wir folgende Fragen diskutieren und beantworten:

Welchen Wert haben diese Vollzugsgrundsätze, wenn die Interpretationshoheit bei Vollzug und Justizverwaltung liegt und derart unterschiedliche Haftbedingungen zulässt? Wie kann es sein, dass in dem grundrechtsintensiven Bereich des Strafvollzugs weder ein gesetzlicher, grundrechtlicher noch europarechtlicher Rahmen existiert, der verbindlich für annähernd gleiche Vollzugsbedingungen sorgt – zu sorgen vermag? Welche konkreten Maßnahmen braucht es, die Vollzugsgrundsätze entsprechend ihrer grund- und europarechtlichen Bedeutung in sämtlichen Bundesländern umzusetzen?

PROGRAMM DER GEFANGENENTAGE 2014

Am Freitag bietet der Fachtag traditionell allen interessierten Kolleginnen und Kollegen, ReferendarInnen und StudentInnen eine Einführung, Auffrischung und/oder Erweiterung der Kenntnisse im Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht. Danach ist ein Impulsvortrag von Frau Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn (FU Berlin) zu den ›European Prison Rules‹ (Europäische Vollzugsgrundsätze) mit anschließender Podiumsdiskussion geplant. Der Samstag beginnt mit einem Festvortrag von Herrn Prof. Dr. Johannes Feest (Universität Bremen). Im Anschluss werden in Arbeitsgruppen folgende Themen vertieft diskutiert: ›Vom Recht und Nutzen der Medien im Haftalltag‹ sowie ›Haftschäden – selber schuld?‹. Zum Abschluss der Veranstaltung werden in einem ›World Café‹ Ergebnisse, offene Fragen, nächste Schritte und mehr zusammengetragen.

TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr für beide Tage beträgt 60 € für Mitglieder im RAV oder bei der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.; 90 € für Nichtmitglieder; Studierende und ReferendarInnen können kostenfrei teilnehmen.

ANMELDUNG UND KONTAKT
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Telefon: 030-4172 35-55, Fax: -57
E-Mail: kontakt@rav.de