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Grenzüberschreitende Strafverteidigung in Europa

VOM WINDMAHLEN UND BRETTERBOHREN

VOLKER EICK

Jörg Arnold setzt sich in seiner Arbeit mit einem »teilweise verteidigungsleeren, verteidigungsarmen bzw. verteidigungsgehemmten, jedenfalls verteidigungsunfreundlichen europäischen Zustand« (S. 4) für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger auseinander – zwischen »praktischen Erfahrungen« und »theoretischen Überlegungen«, wie es im Untertitel heißt.
Empirische Grundlage für diese ›Überlegungen‹ bilden 34 Interviews mit deutschen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern bzw. mit zwei deutschen Universitätsprofessoren, die leitfadengestützt 17 Fragen beantworteten und deren Antworten in sieben Kapiteln ausgebreitet und ausgearbeitet werden.
Kapitel 1 und 2 spannen den Rahmen, der Ausgangsüberlegungen und Anknüpfungen (§ 1) skizziert sowie das kritische Vorverständnis (§ 2) zu I. Strafrecht und II. Strafprozessrecht (»Das eine ist ohne das andere nicht wirklich zu haben«, 23), III. Europäischer Verteidigung und IV. Europäischen Rahmenbedingungen darlegt. Etwas irritiert, wie die »Bestimmung« Europas als »die geschichtliche Heimat des Individuums« kommentarlos apostrophiert wird (22); jedenfalls sind das große Worte
Kapitel 3 benennt knapp wie solide das methodische Vorgehen (§ 3), an das sich mit 60 Seiten im umfangreichsten Kapitel die Untersuchungsergebnisse (§ 4) sowie Rechtspolitische Perspektiven (§ 5), Theoretische Rückschlüsse (§ 6) und ein Ausblick (§ 7) anschließen.
Dieser kurze Aufriss erlaubt leider nur drei Schlaglichter:(1) Arnold greift (embryonale) Reformkonzepte, wie etwa den ›Eurodefensor‹ oder die ›Ombdusperson‹ (8-11) ebenso auf, wie den ›Europäischen Strafrechtsanwalt‹ (151-158), macht aber auch auf »systemimmanente Grenzen« (188) aufmerksam. Dass hier ›dicke Bretter‹ zu bohren sind, ist – zwischen ›Doppelverteidigung‹, ›Forumshopping‹ und der ›Crux gegenseitiger Anerkennung‹ – ein Ergebnis seiner Studie. Denn die befragten deutschen »Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger selbst sind sich der Begrenztheit ihres Wirkens bewusst«, leisten aber »das ihnen Mögliche, um auf diese Weise zumindest ein soziales Gegengewicht herzustellen« (189).
Welche Rolle dabei (und ob überhaupt) ›zivilgesellschaftliche‹ Organisationen jenseits der Juristerei spielen könnten, etwa dadurch, dass sie dem gegenwärtigen Europäischem Rechtsregime ›in den Arm‹ fallen, dazu findet sich kaum ein Wort (aber sie klingt an als »rechtspolitischer sozialer Gegenpol […], die Idee von Strafverteidigung in Europa als soziale Gegenmacht zur Strafverfolgung«, 186). Jedenfalls wird man »das herrschende europäische System« und dessen »politischen, juristischen und ökonomischen Voraussetzungen« nicht allein und vermutlich auch nicht allein mit »einer grundlegenden Reform« (176) verändern können.
Sind, schließlich, Don Quijote, Rosinante und Sancho Panza vor den – im Roman, nicht der Rezeption, randständigen – zu Windmühlen verzauberten Riesen ein treffendes Cover für ›Grenzüberschreitende Strafverteidigung in Europa‹? Das ist jedenfalls dann fraglich, wenn dem Verfasser der »Kampf um die Strafverteidigung in Europa« (34) wie eben dieser Kampf des Ritters von der traurigen Gestalt erscheint: »als sinnlos, ja gar oberflächlich« (186). Das ist aber kaum gemeint, denn, trotz aller Facetten in zeitgenössischer und jüngerer Interpretation des Werks, so viel Einigkeit wird bei aller Ambivalenz dieser Ritterroman-Retourkutsche aus dem frühen 17. Jahrhundert wohl sein – es ist ein zutiefst idealistischer Kampf.

Volker Eick ist Politikwissenschaftler und Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV.

Jörg Arnold: Grenzüberschreitende Strafverteidigung in Europa. Praktische Erfahrungen und theoretische Überlegungen anhand von Interviews mit Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern. Berlin: BWV 2015.

(1) Weitere Rezensionen finden sich u.a. in den Publikationen Strafverteidiger Forum 12/2015, Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 9/2016 und der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 3/2016.