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Anwaltlicher Notdienst zum G20-Gipfel in Hamburg

SICHERUNG RECHTSSTAATLICHER VERFAHREN

Redaktion des RAV InfoBrief

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte richten zur Sicherung rechtsstaatlicher Verfahren in der Zeit der zu erwartenden Proteste rund um den G20-Gipfel in Hamburg unter dem Dach des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) einen Anwaltlichen Notdienst ein. Der Notdienst entsteht in enger Kooperation mit dem Hamburger Ermittlungsausschuss (EA), der Roten Hilfe e.V. und weiteren Antirepressionsgruppen.
Am 7. und 8. Juli werden sich in Hamburg die Staats- und Regierungschefs der Industrienationen und der Schwellenländer, die sogenannten G20, mit bis zu 6.000 hochrangigen Delegierten treffen. Es ist das erste Mal seit dem G8-Gipfel 2001 in Genua, dass ein solcher Gipfel mitten in einer Großstadt stattfinden wird.
Nicht nur wegen der Teilnahme des US-amerikanischen Präsidenten Trump und des türkischen Präsidenten Erdoğan ist mit einer Vielzahl von Protesten mit bis zu 100.000 Teilnehmenden zu rechnen. Aus den Erfahrungen mit den Gipfelprotesten der letzten Jahre schließend – insbesondere auch mit den Erfahrungen aus Genua 2001, Heiligendamm 2007 und den Protesten gegen die Castor-Transporte im Wendland –, ist mit einer erheblichen Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte durch die Behörden, insbesondere der Polizei, zu rechnen.

DIE ›HAMBURGER LINIE‹

Die Zahl von derzeit offiziell wenigstens 15.000 eingesetzten Polizeikräften scheint noch niedrig angesetzt; kurzfristig dürften aus anderen Bundesländern noch weitere Polizeikräfte hinzugezogen werden. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) rechnet mit einem »nie da gewesenen Einsatz«.
Der Umgang der Hamburger Polizei mit Protesten ist hinlänglich bekannt. Bekannt freilich dafür, im Zweifel ›für vollendete Tatsachen‹ auf der Straße zu sorgen. In diesem Zusammenhang ist eine Äußerung berühmt geworden, nach der in der Hamburger Polizeieinsatzleitung bei einer Großdemonstration auf die kritische Nachfrage eines Polizeibeamten in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit ins Auge gefasster polizeilicher Einsatzmethoden der Satz gefallen sein soll: »Die Schlachten werden nicht in den Gerichten, sondern auf der Straße gewonnen«.
Diese so genannte ›Hamburger Linie‹ steht für vielfach kleinliche und restriktive versammlungsrechtliche Auflagen, vor allem repressive Einsatzstrategien und Eskalation. Zugleich erfolgte in der Vergangenheit bei Großdemonstrationen stets eine besorgniserregende Vielzahl rechtswidriger freiheitsentziehender Maßnahmen.

AUFBAU EINES ANWALTLICHEN NOTDIENSTES ZUM G20

Unter dem Dach des RAV wird – wie schon in Heiligendamm 2007 und in Elmau 2016 – ein Anwaltlicher Notdienst aufgebaut, der der zu erwartenden massiven Einschränkung der politischen Freiheitsrechte entgegenwirken wird. Kolleginnen und Kollegen vom Anwaltlichen Notdienst werden bei Demonstrationen oder anderen Protestaktionen unmittelbar vor Ort sein, um Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer bei der Verwirklichung und Durchsetzung ihrer Grundrechte zu unterstützen und notfalls gegenüber den Polizeibehörden zu vertreten. Eine weitere zentrale Aufgabe des Anwaltlichen Notdienstes wird die Vertretung Betroffener von freiheitsentziehenden Maßnahmen sein, die im Zusammenhang der Proteste gegen den Gipfel in Hamburg durch die Hamburger Polizei vollzogen werden. Auch hierfür wird der Notdienst bei Versammlungen, Protestaktionen und zudem in den Gefangenensammelstellen präsent sein und beraten sowie bei richterlichen Anhörungen Betroffene anwaltlich vertreten.

Über den aktuellen Stand der Vorbereitungen wird die Organisationsgruppe für den Anwaltlichen Notdienst beim RAV auf folgender Webseite informieren: www.anwaltlicher-notdienst-RAV.org

Dass die Organisierung eines Anwaltlichen Notdienstes viel Geld kosten wird, ist klar. Wir hoffen auf die finanzielle Unterstützung Vieler, ohne die ein Anwaltlicher Notdienst die anstehenden Herausforderungen eines Großereignisses wie den Protesten gegen den G20-Gipfel nur schwerlich bewältigen kann.

Unterstützungskonto
Republikanischer Anwältinnen-und Anwälteverein e.V.
Sparkasse Hannover
IBAN: DE 53 2505 0180 0000 1263 14
BIC: SPKHDE2H
Verwendungszweck: Rechtshilfefond, Anwaltsnotdienst G20

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