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Zum Prozess gegen die ›Goldene Morgenröte‹ in Griechenland

Rechtliche und politische Herausforderungen

ELECTRA ALEKSANDROPOULOU UND IRINI VLACHOU

Der Prozess um die neonazistische Organisation/Partei ›Goldene Morgenröte‹ gehört zu den drei größten und wichtigsten Prozessen der letzten 40 Jahre in Griechenland (die anderen zwei sind der Prozess um die Verantwortlichen der Militärdiktatur von 1975 und der Prozess um die Terrororganisation ›17. November‹ von 2003). Er stellt auch eine große Herausforderung für die griechische Justiz dar.
Alle 18 Abgeordneten der ›Goldenen Morgenröte‹, die aus den Nationalwahlen im Jahr 2012 hervorgegangen sind, gehören zu den insgesamt 69 Angeklagten. 2012 wurde die Partei erstmalig ins griechische Parlament gewählt, bis dato hatte sie nie die 1-Prozent-Marke überschritten. Seit September 2013 und den Verhaftungen gab es weitere Nationalwahlen, so dass inzwischen zwölf der Angeklagten zu den derzeitigen Abgeordneten der ›Goldenen Morgenröte‹ gehören. D.h. die Richter müssen über zwölf Mitglieder des griechischen Parlaments entscheiden.
Eine weitere, justizunabhängige Herausforderung dieses Prozesses bezieht sich auf das gesamte politische System. Mit der Ausnahme der Kommunistischen Partei Griechenlands, die 1947 verboten und erst 1974 wieder legalisiert wurde, sieht die griechische Verfassung keine Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Daher blieb die griechische Politik verlegen und zögerlich gegenüber der ›Goldenen Morgenröte‹ und ihrer Entwicklung zu einer Partei, gegenüber einer offen nationalsozialistischen Organisation, die Gewalt anwendet, die öffentlich die Demokratie anficht, die faschistische und nationalsozialistische Symbole benutzt und die sich auf Hitler und andere Nazis als Inspiration bezieht.
Die Verlegenheit der politischen Macht spiegelt sich auch in der Art und Weise wieder, mit der sich das Justizministerium bis heute mit dem Prozess befasst hat. Ein Beispiel hierfür ist seine Ablehnung, finanzielle Mittel für die Dokumentation (Ton und/oder Bild) des Prozesses zur Verfügung zu stellen sowie die Tatsache, dass es nichts bezüglich eines Ortwechsels des Prozesses unternommen hat (vgl. dazu unten). Die ›Goldene Morgenröte‹ verfolgt angesichts der gegenwärtigen Anklage eine offensive Taktik: Sie vertritt von Anfang an – und wird es wahrscheinlich bis zum Ende des Prozesses weiterhin tun –, dass einerseits die Mitglieder der Organisation nichts mit den Verbrechen zu tun haben und dass die Menschen, die diese Verbrechen begangen haben, auf eigene Faust agiert haben. Andererseits posaunt sie schamlos herum, dass es sich bei ihrer Verfolgung um eine politische und keine strafrechtliche handelt. 

STRUKTUR DES PROZESSES UND DIE ANKLAGEN 

Interessanterweise beinhaltet diese Strafsache keine Anklage wegen Anstiftung zur Tat. 18 der Angeklagten, inklusive des Parteivorsitzenden und weiterer Abgeordneten, werden wegen des Beitritts und der Leitung einer kriminellen Organisation angeklagt, aber nicht wegen der Gründung einer kriminellen Organisation, da die Prüfung der Strafsache erst 2008 beginnt, die Organisation aber schon 1980 gegründet worden war. Diesen 18 Angeklagten wird strafrechtlich nicht anderes vorgeworfendenen im Fall der ›zweiten Gruppe‹ der Angeklagten, denen allerdings zusätzlich strafrechtlich relevante Straftatbestände vorgeworfen werden.
Daher wird eine Trennlinie zwischen ›oberen‹ und ›unteren‹ Angeklagten geschaffen – die Führung der Organisation sollte kein Blut an den Händen haben und weist Anklagepunkte zurück, nach denen sie Aufträge für die Angriffe erteilt habe. Deswegen erscheint diese Gruppe bisher auch nicht vor Gericht – sie argumentiert, dass sie nichts mit den Mitgliedern von niederem Rang zu tun hat, die die ›Drecksarbeit‹ gemacht haben. Das erlaubt ihr aus ihrer Sicht auch, den gesamten Prozess zu verachten.
Inzwischen wurden alle Mitglieder der Organisation inklusive des Parteivorsitzenden Michalo­liakos, des Parteisprechers Kasidiaris und weitere Abgeordneten freigelassen. Der Grund dafür ist, dass die gesetzlich maximal zulässige Frist für Untersuchungshaft überschritten worden war. Heute ist lediglich noch Roupakias, der Mörder von Pavlos Fyssas, inhaftiert. Seine gesetzlich vorgesehene Frist läuft Ende Februar 2016 ab – dann wird auch er freigelassen.
In diesem Prozess wird über vier Sachverhalte entschieden: (i) über den Mord an Pavlos Fyssas im September 2013 (der Prozess in dieser Sache befindet sich noch im Stadium der Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen), (ii) über den Angriff auf die ägyptischen Fischer im Juni 2012, (iii) über durch den Angriff auf gegen die Gewerkschafter der Kommunistischen Partei Griechenlands Anfang September 2013 und (iv) über die Anklage auf Beitritt zu und Leitung der kriminellen Vereinigung ›Goldene Morgenröte‹.
Pavlos Fyssas, Musiker und Antifaschist, wurde im September 2013 in Keratsini, in der Nähe von Piräus, ermordet. Der Angriff hat in der Nacht in der Nähe einer Bar stattgefunden – eine Gruppe von 50 Leuten hat Pavlos Fyssas und seine Freunde umkreist und ihn aus der Gruppe isoliert, bis der Mörder Roupakias kam und ihn kaltblütig erstochen hat. Roupakias ist der einzige Angeklagte, der sein Verbrechen gestanden hat.
Der Angriff gegen die Fischer ereignete sich im Juni 2012, als Mitglieder der ›Goldenen Morgenröte‹ versuchten, in eine Wohnung ägyptischer Fischer mit Beschimpfungen und Bedrohungen zu stürmen. Es gelang ihnen, einen der Fischer zu ergreifen, der auf der Terrasse schlief. Er wurde dann geschlagen und schwer verletzt. Fünf Tage vor dem Mord von Fyssas haben Mitglieder der ›Goldenen Morgenröte‹ Gewerkschafter der Kommunistischen Partei Griechenlands mit Eisenstangen angegriffen und verletzt, als sie in Perama, einem Ort in der Nähe von Piräus, plakatierten. Dieser Angriff war organisiert und hatte die gleichen militärischen Merkmale wie der Mord an Fyssas.
Der vierte Sachverhalt, der die kriminelle Vereinigung betrifft, basiert auf den Anklagen der drei zuvor beschriebenen Sachverhalte. Außerdem beinhaltet er 60 weitere assoziierte Anklagepunkte, die zurzeit oder in Zukunft verhandelt werden sollen. Bei diesem Sachverhalt werden die gesamte Gruppe der Abgeordneten der ›Golden Morgenröte‹ in der Parlamentsperiode zwischen 2012 und 2015 (18 Abgeordnete) sowie zwei weitere Personen angeklagt.(1)

OFFENE RECHTLICHE FRAGEN 

Ein zentrales Problem dieses Prozesses ist die Sicherung des sogenannten ›Prinzips der Öffentlichkeit‹, das im griechischen Recht zwei Aspekte hat. Erstens muss jeder Prozess dem Publikum zugänglich sein, d.h. jede Person solle in der Lage sein, in einen Gerichtssaal zu gehen, um dort einen Prozess zu beobachten – eine Voraussetzung, die in diesem Fall nur schwer erfüllt werden kann. Der Saal, in dem der Prozess stattfindet, befindet sich in der Justizvollzugsanstalt in Koridallos, einem Vorort von Athen. Man muss daher, um in den Gerichtssaal zu gelangen, durch die regulären Kontrollen der Justizvollzugsanstalt hindurch. Dass sich das Gebäude in einem Vorort weit entfernt vom Zentrum von Athen befindet, schafft faktisch das ›Prinzip der Öffentlichkeit‹ ab.
Zweitens muss jeder Prozess in den Massen-medien repräsentiert sein, doch auch diese Vorgabe wird höchst mangelhaft umgesetzt. Die griechischen Massenmedien beschäftigen sich mit dem Prozess nur, wenn etwas im Gerichtssaal passiert, was ihr Publikum ›kitzeln‹ könnte. Der Verlauf des Prozesses beschäftigt eigentlich nur GDWatch, ein paar Tageszeitungen und einige wenige elektronische Medien.
In den ersten Prozesstagen wurde das Prinzip der Öffentlichkeit massiv verletzt, als nur Prozessteilnehmerinnen und -teilnehmer in den Saal durften. Die Fragen nach der Lage des Gerichtssaals und die nach der Verlegung des Prozesses in einen Saal des Berufungsgerichts, das sich im Zentrum von Athen befindet, stellen sich immer wieder. Die Nebenklagevertreterinnen und -vertreter und die Richter haben mehrmals eine Verlegung des Prozesses beantragt, bisher jedoch ohne Erfolg. Entscheiden könnte darüber das Berufungsgericht. Das Justizministerium könnte in diese Richtung Druck ausüben – beides aber bleibt (bisher) aus. Vor dem Hintergrund der fehlenden Sicherung des ›Prinzips der Öffentlichkeit‹ stellt sich die Frage, ob es sich hier um einen rechtmäßigen Prozess handelt.
Ein weiteres rechtliches Problem besteht in der Entscheidung des Gerichts, die Nebenklage bezüglich der Anklage einer kriminellen Vereinigung für einige Betroffene (inklusive der ganzen Parteiführung und der Abgeordneten), die nicht in die einzelnen Sachverhalte als potentielle Täter verwickelt sind, auszuschließen. Das Gericht akzeptierte die Anwesenheit der Nebenklage sowohl wegen der einzelnen kriminellen Taten (Fyssas, Ägypter, Gewerkschafter), als auch wegen der kriminellen Vereinigung, aber nur für diejenigen, die wegen beider Sachverhalte angeklagt sind. Im Gegensatz dazu akzeptierte das Gericht die Anwesenheit der Nebenklage nicht bei den Führern der ›Goldenen Morgenröte‹, da sie nur wegen der Leitung einer kriminellen Vereinigung angeklagt sind. Daraus wird resultieren, dass die Nebenklage der Parteiführung und den Angeordneten keine Fragen bezüglich der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wird stellen dürfen.
In der aktuellen Phase, in der die Zeugen der Anklage zu Wort kommen, ist es außerdem wichtig, dass das Gericht das Vorlegen von Dokumenten und anderen Beweismaterialien wie Videos nicht erlaubt, da sie gemäß des griechischen Strafrechts in einer anderen Phase des Prozesses präsentiert werden, nämlich nach den Zeugenaussagen. Obwohl rechtlich richtig, erschwert dies die Erforschung der Wahrheit, das Ziel jedes Prozesses, insbesondere bezüglich der Aussagen der Polizisten der Motorrad-Spezialeinheit, Δίκυκλη Αστυνόμευση (DIAS), die einige Widersprüche und Unklarheiten aufweisen.
Probleme im Prozessverlauf werden oft allein durch die Ungeeignetheit des Gerichtssaals verursacht. Der kleine Saal erlaubt keine getrennten Räume für die Opfer und deren Familien, für die Zeugen und Zeuginnen, so dass es aufgrund von Spannungen zwischen Angeklagten und den restlichen Teilnehmenden oft zu Unterbrechungen des Prozesses kommt. Hinzu kommt, dass durch das Verhalten der Verteidiger und einiger Angeklagter oft Öl ins Feuer gegossen wird. Gelächter, Geflüster, ironische Kommentare von Seiten der Verteidigung und der Angeklagten, sogar direkte Drohungen gegen Prozessteilnehmende sind häufig, was bereits zu wiederholten Abmahnungen durch die Richterin geführt hat. Gegen einen der Verteidiger hat sie verfahrensrechtliche Maßnahmen eingeleitet.
In dieser Atmosphäre gab es sogar extreme Situationen, wie z.B. die Drohung eines Verteidigers gegen einen Fotoreporter (›Nächstes Mal werde ich Deine Kamera demolieren‹), den Angriff eines Verteidigers auf einen ausländischen Journalisten und gegen eine weitere Frau im Publikum oder ironische Kommentare von Verteidigern und Angeklagten gegenüber der Mutter des ermordeten Pavlos Fyssas. Hinzu kommt, dass während der Pausen alle Beteiligten sich einen kleinen Raum teilen müssen. Verteidiger und Angeklagte teilen sich den Raum mit den Angehörigen der Opfer, den Zeugen, den Beobachtern, den solidarischen Leuten aus dem Publikum und den Journalisten; eine Situation, die mehrmals ein Klima der Angst erzeugt hat, insbesondere was die Zeugen anbelangt.
Dieses Klima der Angst, das durch die Verteidiger unterstützt wird, hat bereits verfahrensrechtliche Auswirkungen – zwei Zeugen wurden z.B. terrorisiert und deren Aussagen so stark angezweifelt, dass die Verteidiger ihre Verhaftung wegen Meineid gefordert haben. 

DIE BEDEUTUNG DER PROZESSBEOBACHTUNG 

Es ist zu früh, um Schlussfolgerungen bezüglich des Verlaufs des Prozesses zu ziehen. Es werden noch Monate, vielleicht sogar Jahre bis zum Ende des Prozesses vergehen, und wir befinden uns immer noch bei der Prüfung der ersten Sachverhalte. Das einzige, was wir bisher mit Sicherheit sagen können: das Urteil wird einen großen Einfluss auf die Politik und die Zukunft der Rechtsradikalen in Griechenland haben. Deswegen ist es sehr wichtig, dass – solange der Prozess dauert –, der Informationsfluss bezüglich der Aktionen der ›Goldenen Morgenröte‹ ununterbrochen bleibt. Durch die Zeugenaussagen und die Prüfung der Beweismaterialien werden ohne Zweifel weitere Details und Methoden der Organisation bekannt werden, die ihre kriminellen Aktionen darlegen. Daher wird es den Mitgliedern nicht mehr so leicht fallen, zu behaupten, sie seien ›nur Nationalisten‹ und hätten nichts mit den Verbrechen zu tun. Wir, GoldenDawnWatch, beobachten den Prozess vom ersten Tag an sehr eng, und wir werden weiter über alles, was in dem Gerichtssaal passiert, berichten, so dass das Publikum sich informieren kann und jegliche Zweifel zerstreut werden. 

Electra Aleksandropoulou und Irini Vlachou sind Mitglieder der Prozessbeobachtungsgruppe GoldenDawnWatch, Athen.

Für weitere Informationen: www.goldendawnwatch.org
Facebook: www.facebook.com/Goldendawnwatch Twitter:@GoldenDawnWatch

(1) Details zur Struktur des Prozesses, http://goldendawnwatch.org/wp-content/uploads/2015/10/gdw_23.9_en_final_web_0.pdf.