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Es klappt nicht immer

OPFER VON POLIZEIGEWALT WEHREN SICH IN WEIMAR ERFOLGREICH GEGEN KRIMINALISIERUNGSVERSUCH DURCH POLIZEI UND STAATSANWALTSCHAFT

ULRICH VON KLINGGRÄFF

Dass Polizeibeamte in Deutschland vor einer effektiven Strafverfolgung wegen rechtswidriger Gewaltanwendung mehr oder weniger umfassend geschützt sind, dürfte sich herumgesprochen haben. Die Statistik spricht hier eine eindeutige Sprache. So sind etwa im Jahre 2012 in Deutschland 2.367 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt eingeleitet worden. Nur 2,28 Prozent dieser Verfahren haben es überhaupt zu einer Anklageerhebung gebracht. Regelmäßig werden die Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Ermittlungen scheitern häufig an einem polizeilichen Abwehrbollwerk aus Corpsgeist, Vertuschung und einer Mauer des Schweigens. Zudem ist der staatsanwaltschaftliche Ermittlungseifer in diesen Verfahren erfahrungsgemäß ausgesprochen gedämpft.
Gleichzeitig ist bekannt, dass es für von Polizeigewalt betroffene Menschen nicht ungefährlich ist, sich hiergegen mit einer Strafanzeige zur Wehr zu setzen. Die Gegenanzeige, etwa wegen des Vorwurfs des Widerstands oder der falschen Verdächtigung, kommt regelmäßig postwendend. In einem  Verfahren vor dem Amtsgericht Weimar Anfang 2015 konnten die strukturellen Probleme  im Zusammenhang mit der Ahndung von Polizeigewalt und der polizeiliche Versuch, den Spieß umzudrehen, in exemplarischer Art und Weise beobachtet werden. Mit einem jedoch ungewöhnlichen Ausgang.

ZUR VORGESCHICHTE 

Am Abend des 19. April 2012 werden in Weimar vier junge Leute wegen des Vorwurfs der einfachen Sachbeschädigung festgenommen und über einen Zeitraum von etwa zehn Stunden in der Nacht im Polizeigewahrsam festgehalten. In der Folgezeit kommt es zu einer Veröffentlichung in einer Zeitschrift, in der berichtet wird, dass einzelne Betroffene in der Nacht im Polizeigewahrsam geschlagen, rassistisch und sexuell beleidigt oder gedemütigt worden sind. Entsprechende Strafanzeigen werden erstattet. Konkret geben die Betroffenen u.a. an, geschlagen und  auf rassistische und sexistische Art und Weise massiv beleidigt worden zu sein. Man habe sich zudem bei der Durchsuchung vollständig nackt ausziehen müssen und sei insgesamt äußerst demütigend behandelt worden. Eine junge Frau gab insbesondere an, sie sei mit der Faust ins Gesicht geschlagen und getreten worden sowie von zwei Beamten bei ständigen Beleidigungen durch die Zelle gezerrt worden. Die dabei erlittenen Verletzungen, u.a. eine lange Schürfwunde am Unterarm und Verletzungen im Gesichtsbereich, wurden in einem Bericht der Notaufnahmestation des Klinikums Weimar bestätigt.
Im Februar 2013 stellt die Staatsanwaltschaft Erfurt das Ermittlungsverfahren gegen die diensthabenden Polizeibeamten nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Insbesondere wird die Einstellung damit begründet, dass die Beamten die Darstellungen der Betroffenen bestritten und als Racheakt dargestellt hätten. Zu den dokumentierten Verletzungen heißt es:
»Die Beamten der Tagschicht, die in den Morgenstunden des 20.4.2012 mit der Anzeigeerstatterin Kontakt hatten, haben nach Ihrem Bekunden derartige Verletzungen nicht wahrgenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anzeigeerstatterin sich diese Verletzungen nachträglich selbst beigebracht hat«.
Die Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen werden zurückgewiesen und sodann gegen drei Betroffene Strafbefehle wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung sowie des Vortäuschens einer Straftat erlassen. Den Angeklagten wird dabei vorgeworfen, ihre Wahrnehmungen frei erfunden zu haben, um die beteiligten Polizeibeamten aus einer polizeifeindlichen Gesinnung heraus zu Unrecht zu belasten. Es sei tatsächlich von den beteiligten Polizeibeamten zu keinen Körperverletzungshandlungen oder anderen Straftaten gekommen.

UNABHÄNGIGE UNTERSUCHUNGSKOMMISSION 

Nach Einlegung der Einsprüche kam es dann ab Februar 2015 zu einer fünftägigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Weimar. Das Verfahren wurde von Anfang an von einer Unabhängigen Untersuchungskommission aus PolitikerInnen, JuristInnen, JournalistInnen sowie dem Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Thüringen beobachtet. Als Vertreter des RAV habe ich mich an dieser Untersuchungskommission beteiligt. Bereits zum Prozessauftakt wurde beschrieben, dass das Verfahren gegen die drei Angeklagten die exemplarischen Merkmale für den Versuch aufweise, aus Opfern von Polizeigewalt Täter zu machen. Einer engagierten und hartnäckigen Verteidigung ist es zu verdanken, dass dieser Versuch nicht nur abgewehrt werden konnte, sondern die Polizeizeugen in oft mehrstündigen Befragungen selbst zunehmend unter Druck gerieten.
Hier eine kurze Auswahl der Erkenntnisse aus dem Verfahren: Den Polizeizeugen sind vor ihrer gerichtlichen Vernehmung nicht nur Aktenbestandteile zur Vorbereitung ausgehändigt worden. Zusätzlich fanden bei einem Dozenten der Polizeischule Meiningen in Einzelgesprächen und in Form von Rollenspielen noch spezielle Schulungen für die Befragung durch die Verteidigung statt. In der Nacht vom 19. auf den 20. April 2012 befand sich noch eine weitere Person im Weimarer Polizeigewahrsam. Als Zeuge vor dem Amtsgericht Weimar berichtete dieser Mann nun ebenfalls von massiver erlittener Polizeigewalt. Auch die ›Thüringische Landeszeitung‹ titelte daraufhin: »Die Luft wird dünn – Strafanträge gegen Polizisten in Weimar«. Das polizeiliche Aussageverhalten war von erstaunlicher Lückenhaftigkeit geprägt und teilweise nachweislich falsch. Besonders auffällig zu beobachten war dies im Zusammenhang mit der Befragung der Berufszeugen zu Verletzungen bei den Angeklagten. Niemand wollte die teilweise großflächigen Verletzungen wahrgenommen haben. Man berief sich auf Gedächtnisverluste oder auch darauf, die Person nur von der einen, unverletzten Seite aus wahrgenommen zu haben. Eine lückenlose Aufklärung der nächtlichen Geschehnisse im Gewahrsam wurde bereits deshalb verunmöglicht, weil sich die Eintragungen in die polizeilichen Arbeitsprotokolle, wie der  sog. Dienstverrichtungsnachweis, das Haftbuch und das Fahrtenbuch als nachweislich falsch herausgestellt haben. Dadurch wurde etwa der Nachweis erschwert, welche Beamten sich zu welcher Zeit im Gewahrsamsbereich befunden haben, wer sich an Durchsuchungen beteiligt hat usw.
Für die etwa zehnstündige Gewahrsamsnahme der Betroffenen fehlt es an jeglicher gesetzlicher Grundlage. Eine entsprechende richterliche Anordnung lag nicht vor. Eine einfache Personalienfeststellung hätte in jedem Fall ausgereicht. Die vollständige Entkleidung von Festgenommenen sowie die sogenannte ›Nachschau in Körperöffnungen‹ gehört zum Standardrepertoire der Weimarer Polizei. Die Tageszeitung ›taz‹ stellt rückblickend fest: »Während der fünf Verhandlungstage war im Großen Schöffensaal des Weimarer Amtsgerichts das Bild einer Polizei entstanden, die Prinzipien wie die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht kennt«. Das Verfahren war von einem regelmäßigen polizeilichen Einschüchterungsversuch gegen die Angeklagten begleitet. Nach dem Ende der jeweiligen Verhandlungstage wurden die Angeklagten von im Schritttempo fahrenden Polizeifahrzeugen begleitet.

FREISPRÜCHE VERHÜTEN – POLIZEIKRÄFTE SCHÜTZEN 

Um ein größeres Desaster zu verhindern wurde am fünften Verhandlungstag dann die Reißleine gezogen: In zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt die Strafbefehlsanträge zurückgenommen, das dritte Verfahren wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Erkennbar war insbesondere das Interesse der Staatsanwaltschaft, in jedem Fall freisprechende Urteile zu vermeiden. Die Verteidigung hat aufgrund der Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung den Antrag gestellt, das eingestellte Verfahren gegen die Weimarer Polizeibeamten wieder aufzunehmen. Auch weitere Strafanzeigen wegen uneidlicher Falschaussage, Strafvereitelung und Freiheitsberaubung im Amt sind erstattet worden oder befinden sich in Vorbereitung.
Man kann die Auffassung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, teilen, wonach es sich bei der Polizei um die größte deutsche Menschenrechtsorganisation handelt, der die Begehung von Straftaten wesensfremd sei. Man kann aber auch der Meinung sein, dass es nicht besonders effektiv ist, wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln und allein die Staatsanwaltschaft den (wohlgefälligen) Blick auf diese Ermittlungen richtet. Die Unabhängige Untersuchungskommission hat in ihrer abschließenden Erklärung nochmals auf die strukturelle Problematik in den Verfahren gegen Polizeibeamte hingewiesen. Und auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer unabhängigen Kontrollinstanz zur Untersuchung von Polizeigewalt, wie sie bereits in der gemeinsamen Stellungnahme vom RAV, von amnesty international, der Humanistischer Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie der Internationalen Liga für Menschenrechte gefordert wird. 

Ulrich von Klinggräff ist Rechtsanwalt in Berlin und Mitglied im Erweiterten Vorstand des RAV.
Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.