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Knast ist Knast?

VOLLZUGSGRUNDSÄTZE – MEHR ALS EINE ABSICHTSERKLÄRUNG!

URSULA GROOS

Der gemeinsame ›Arbeitskreis Strafvollzug‹ des RAV und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger richtete am 7. und 8. November 2014 zum dritten Mal gemeinsam mit dem ›arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen‹ (akj) Berlin die ›Berliner Gefangenentage‹ in den Räumen der Humboldt Universität aus. Auf der diesjährigen Tagung widmeten sich die Gefangenentage den sogenannten ›Vollzugsgrundsätzen‹, die seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes 1977 im dortigen § 3 benannt,(1) aus Sicht von uns AnwältInnen bis zum Jahr 2014 jedoch nur ansatzweise bis gar nicht umgesetzt sind.(2)
So sollte stets das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen (Angleichungsgrundsatz), schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegengewirkt (Gegenwirkungsgrundsatz) und der Vollzug darauf ausgerichtet werden, dass er den Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (Eingliederungsgrundsatz).
Die Beachtung, Umsetzung und Gewährleistung dieser Vollzugsgrundsätze sind als Mindestanforderung an einen rechtsstaatlichen Strafvollzug zu verstehen. Trotz dieser einheitlichen Grundsätze ist der Vollzugsalltag von Anstalt zu Anstalt und von Bundesland zu Bundesland kaum vergleichbar ausgestaltet. Nach wie vor ist zum Beispiel die Einzelunterbringung nicht in allen Anstalten gewährleistet. Auch der Kontakt ›nach Draußen‹ wird in einem unterschiedlichen Umfang und sogar über unterschiedliche Medien gewährt – oder treffender: verwehrt. Die nicht einheitliche Interpretation der in den Strafvollzugsgesetzen der Länder fast gleichlautenden Vollzugsgrundsätze führt zu massiven qualitativen Unterschieden in den alltäglichen Haftbedingungen von Gefangenen – obwohl sich aus den Grund- und Menschenrechten Grenzen der Auslegung ergeben und sich aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse zum Problem der Haftschäden eine menschenwürdige Unterbringung von selbst verstehen sollte. 
 
ERFREULICH GROßE TEILNAHME, INSBESONDERE AUCH VON STUDIERENDEN
 
70 RechtsanwältInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, MitarbeiterInnen von Justizvollzugsanstalten, Sachverständige, FachpolitikerInnen, JournalistInnen, ReferendarInnen und etwa 70 Studierende kamen zusammen, um darüber zu diskutieren, welchen Wert diese Vollzugsgrundsätze haben, wenn die Interpretationshoheit bei Vollzug und Justizverwaltung liegt und derart unterschiedliche Haftbedingungen zulässt; wie es sein kann, dass in dem grundrechtsintensiven Bereich des Strafvollzugs weder ein gesetzlicher, grundrechtlicher, noch europarechtlicher Rahmen existiert, der verbindlich für annähernd gleiche Vollzugsbedingungen sorgt – zu sorgen vermag; welche konkreten Maßnahmen es braucht, die Vollzugsgrundsätze entsprechend ihrer grund- und europarechtlichen Bedeutung in sämtlichen Bundesländern umzusetzen.

Die zweitägige Veranstaltung begann mit einem Fortbildungsteil, der von Rechtsanwältin Ria Halbritter und Rechtsanwalt Dr. Jan Oelbermann (beide Berlin) gestaltet wurde und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die ›Anwaltliche Vertretung im Strafvollzug‹ gab.
 

DAS STRAFVOLLZUGSGESETZ UND EUROPA
 
Die Abendveranstaltung wurde mit einem sehr ausführlichen und informativen Impulsvortrag von Frau Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn (FU Berlin) zum Thema »Menschenrechtliche Mindeststandards: Wie Europa den Strafvollzug beeinflusst« eröffnet. Darin gab sie unter anderem einen Überblick über die europäischen Vollzugsgrundsätze (European Prison Rules) und die Rechtsprechung des EGMR. Sie stellte fest, dass die deutschen Strafvollzugsgesetze theoretisch dem europarechtlichen Vergleich sowie den Anforderungen durchaus gerecht würden. Aber auch sie sah Defizite bei deren Umsetzung.
Die anschließende Diskussion zum Tagungsthema, an der Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Rechtsanwalt Sebastian Scharmer (Berlin), der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats am Kammergericht Berlin, Olaf Arnoldi sowie Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, teilnahmen und die von Rechtsanwalt Lawrence Desnizza (Berlin) moderiert wurde, verlief engagiert und lebhaft. Dies war der fachlichen Expertise aller Teilnehmenden zu verdanken, so auch der von Renate Künast, die sich weniger als Politikerin denn als Vollzugsexpertin einbrachte. Sie konnte auf ihre praktischen Erfahrungen als Sozialarbeiterin in der JVA Tegel zurückgreifen, in der sie Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre tätig war. So erinnerte sie daran, dass mit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes große Erwartungen verbunden waren, es jedoch noch gar keine Konzepte für deren Umsetzung gab. Es habe eine große Offenheit und Bereitschaft gegenüber neuen Methoden geherrscht. Trotz des liberalen Strafvollzugsgesetzes habe es seriöse Diskussionen über die Abschaffung der Gefängnisse (Abolitionismus) gegeben.
Im Verlauf der Diskussion wurden als mögliche Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Vollzugsgrundsätze unter anderem folgende Vorschläge genannt und diskutiert: Die Vollzugsgrundsätze sollten so gestaltet werden, dass sie Ansprüche begründen können (also weniger Soll- bzw. Kann-Vorschriften); die Justizministerien könnten und müssten sodann mehr Druck auf die Finanzministerien ausüben, um mehr finanzielle Ressourcen für den Vollzug zur Verfügung zu haben; es bedarf eines effektiveren Rechtsschutzes, und damit einhergehend bedarf es mehr fachkundiger RichterInnen; der offene Vollzug solle wieder mehr als Regelvollzug praktiziert werden. Notwendig seien zudem mehr Arbeitsplätze im Vollzug sowie mehr Vermittlung in Arbeit; es müsse mehr Lobbyarbeit geleistet und mehr JournalistInnen für das Thema interessiert werden. Die Justizverwaltungen müssten an Veranstaltungen wie den »Gefangenentagen« teilnehmen, und die Öffentlichkeit sollte mehr in das Thema einbezogen werden. Gefängnisse sollten nicht in der städtischen Peripherie, sondern ›mittendrin‹ gebaut werden.
Eine Einbeziehung externer TherapeutInnen sei zwingend notwendig, um ein Vertrauensverhältnis herstellen zu können; zudem müssten mehr (unabhängige) Institutionen in den Vollzug integriert werden. Beendet werden müsse zudem die Reduzierung der inhaftierten Menschen ausschließlich auf ›den Gefangenen‹, stattdessen sollten sie vielmehr als Mutter, Tochter, Vater, Bruder etc. wahrgenommen und angesprochen werden. Während die Dokumentation dieser Diskussionen und der weiteren Beiträge noch in Vorbereitung ist, dokumentieren wir im nachfolgenden Beitrag den zur Eröffnung des zweiten Tags gehaltenen Festvortrag von Professor Johannes Feest, langjähriger und mittlerweile emeritierter Professor an der Universität Bremen und u.a. Begründer des Strafvollzugsarchivs.(3) Fortgesetzt wurde die Tagung mit drei Workshops.  
 
DIE WORKSHOPS
 
Moderiert durch Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst referierten zum Thema ›Vom Recht und Nutzen der Medien im Haftalltag‹ Dr. Florian Knauer, dessen Doktorarbeit sich mit ›Rechtsproblemen bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien durch Strafgefangene‹ beschäftigt sowie der Leiter der Jugendstrafanstalt Berlin, Torsten Luxa, und Stefan Martinstetter, Vorstandsmitglied der Gerdes AG.
  Rechtsanwältin Dr. Ines Woynar (Hamburg) moderierte den zweiten Workshop unter der Fragestellung ›Haftschäden – selber Schuld?‹. Hier diskutierten Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Dipl. Psych. Knut Sprenger (Leiter der Abteilung für Sicherungsverwahrte der JVA Brandenburg), der Gutachter Dr. Karl Kreutzberg (zugleich ehemaliger Chefarzt der Psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs Berlin) und Norbert B., ein ehemaliger Gefangener.
  Der für den dritten, vom ›akj‹ organisierten Workshop unter dem Titel ›Koalitionsfreiheit hinter Gittern – Arbeit und gewerkschaftliche Organisation unter den Bedingungen des Strafvollzugs‹ vorgesehene Referent erhielt von der zuständigen JVA keine Ausgangs- bzw. Ausführungsgenehmigung und konnte daher nicht teilnehmen; so musste ohne einen Vertreter der ersten Gefangenengewerkschaft Deutschlands diskutiert werden.
 

EIN ABSCHLUSS MIT ›DÜNNEN‹ UND ›DICKEN BRETTERN‹
 
Die Ergebnisse sowohl der Workshops als auch der gesamten Gefangenentage flossen in die Abschlussveranstaltung ein. Hier wurden in einem sogenannten ›World Café‹ Erkenntnisse, offene Fragen und nächste Schritte zusammengetragen. In fachlich bunt gemischten Gruppen diskutierten hier alle Teilnehmenden entlang von vier Fragestellungen: ›Was gelingt schon gut und/oder ist erhaltenswert?‹, ›Welche dünnen Bretter bohren wir als erstes?‹, ›Welche dicken Bretter müssen wir bohren?‹ und ›Utopien‹. Eine entsprechende Dokumentation der 3. Berliner Gefangenentage, insbesondere auch der drei Workshops, ist in Arbeit und wird nach Fertigstel
lung auf unserer Website veröffentlicht. Der ›AK Strafvollzug‹ wird die Ergebnisse auswerten und sich zunächst darauf konzentrieren, die ›dünnen Bretter‹ anzubohren, bzw. zu klären, mit wem man dies gemeinsam angehen kann. Alle, die uns dabei unterstützen möchten, sind herzlich willkommen! Der AK trifft sich in der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat. Da die Treffpunkte stets wechseln, bitten wir vorab um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle: kontakt@rav.de.

Ursula Groos ist Rechtsanwältin und RAV-Geschäftsführerin.

Fußnoten
(1) § 3 Gestaltung des Vollzuges. (I) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden (Angleichungsgrundsatz). (II) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken (Gegenwirkungsgrundsatz). (III) Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (Eingliederungsgrundsatz).

(2) Auch nach der Föderalismusreform sind die Vollzugsgrundsätze, die die Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Strafvollzugs formulieren, überwiegend in den Landesstrafvollzugsgesetzen enthalten, aber ebenfalls kaum umgesetzt.

(3) Vgl. www.strafvollzugsarchiv.de.