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IV. Internationale Karawane von Juristinnen und Juristen nach Kolumbien

EIN REISEBERICHT

KATHARINA GAMM

Vom 23. bis zum 31. August 2014 fand zum vierten Mal die ›Internationale Karawane von Juristen‹ nach Kolumbien statt.(1) Die Karawane setzte sich aus 70 JuristInnen, die Mehrzahl unter ihnen RechtsanwältInnen, aber auch aus Richtern, Studierenden und WissenschaftlerInnen aus zwölf verschiedenen Ländern zusammen. Die Delegation hat acht verschiedene Städte in Kolumbien besucht und sich mit RechtsanwältInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen, Nichtregierungsorganisationen, Opfern von Menschenrechtsverletzungen und staatlichen Repräsentanten getroffen. Ich habe für den RAV und mit Unterstützung der Holtfort-Stiftung sowie der Rechtsanwaltskammer Berlin an der Karawane teilgenommen und die Städte Bogotá und Medellin besucht. 

FAST 200 ANGRIFFEIN SECHS MONATEN 

Die Situation der RechtsanwältInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen in Kolumbien ist nach wie vor besorgniserregend: Immer wieder werden KollegInnen wegen ihrer Berufsausübung bedroht, attackiert und im schlimmsten Fall sogar ermordet. Mit ihren Besuchen schafft die Karawane Öffentlichkeit für die Situation unserer KollegInnen in Kolumbien. Denn je größer die internationale Aufmerksamkeit für die Situation von RechtsanwältInnen ist, desto sicherer können sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dennoch kam es von Januar bis Juni 2014 nach Angaben von ›Somos Defensores‹ (Wir sind Verteidiger) in Kolumbien zu 194 Angriffen auf MenschenrechtsverteidigerInnen. 30 der Angriffe endeten tödlich.(2) Nach Informationen, die die Karawane erhalten hat, sind die Mehrzahl der Angreifer (in den Fällen, in denen sie überhaupt bekannt geworden sind) nach wie vor Mitglieder paramilitärischer Gruppen. Diese Gruppen sind trotz ihrer Demobilisierung immer noch aktiv.3 Nach außen hin treten sie mit neuen Namen auf, obwohl es sich um die gleichen Gruppierungen handelt. Offiziell werden sie heute als BACRIM (bandas criminales, kriminelle Banden) bezeichnet.
Ein fortdauerndes Problem ist die Stigmatisierung von RechtsanwältInnen, aber auch von RichterInnen. Übernehmen RechtsanwältInnen die Verteidigung von Guerillera/os oder prangern sie vom Militär oder Paramilitärs begangene  Menschenrechtsverbrechen an und fordern deren Aufklärung, werden sie durch Politik und Medien als Unterstützer der Guerilla bezeichnet. Das diskreditiert nicht nur die Arbeit von AnwältInnen, sondern bedeutet auch (Lebens)Gefahr: durch die Gleichsetzung mit der Guerilla werden sie zu militärischen Zielen erklärt.
Der zurzeit in Havanna stattfindende Dialog zwischen der Guerilla FARC und der kolumbianischen Regierung gibt Hoffnung auf einen Friedensprozess zur Beendigung eines seit über 50 Jahren andauernden bewaffneten Konflikts. Um einen dauerhaften Frieden zu sichern, fordern die Opfer des Konflikts Aufklärung, Gerechtigkeit und Reparation. Hierfür ist die Unterstützung von RechtsanwältInnen unverzichtbar. 

DAS GESETZ 1448: EIN POST-KONFLIKTGESETZ IM KONFLIKT 

Dieses Jahr stand das Thema ›Landentschädigung‹ im Mittelpunkt der Karawane. In Medellin trafen wir uns dazu mit RechtsanwältInnen, die Entschädigungsverfahren betreiben, der zuständigen Landentschädigungsbehörde, Opfern von Landvertreibungen und den zuständigen RichterInnen. Das entsprechende ›Landentschädigungsgesetz 1448‹ wurde aufgrund einer Entscheidung des kolumbianischen Verfassungsgerichts notwendig, weil eine angemessene Opfer­entschädigung im Gesetz zur Demobilisierung der Paramilitärs aus dem Jahr 2004 nicht ge­regelt worden war.
Alle GesprächspartnerInnen waren sich da­rüber einig, dass das Gesetz den Opfern zu Gute kommt. Es hat im Vergleich zu sonstigen Zivilprozessen erleichterte Beweisanforderungen und ist frei von Gerichtskosten. In 96 Prozent der Fälle haben die Gerichte bislang im Sinne der antragstellenden Opfer entschieden. Ziel des Gesetzes ist es, den Opfern das Land rückzuübertragen und sie bei der Rückkehr mit verschiedenen Maßnahmen wie finanzieller Hilfe und Infrastrukturhilfen zu unterstützen. Eine Entschädigung – statt Rückübertragung – ist nur in Ausnahmefällen möglich, weil verhindert werden soll, dass das Land bei denen verbleibt, die es sich rechtswidrig angeeignet haben und so der illegale Zustand legalisiert wird.
Das Entschädigungsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst wird ein Antrag bei der extra hierfür geschaffenen Landentschädigungsbehörde gestellt, die eine Auswahl der Anträge an das Gericht weiterleitet, das im zweiten Schritt abschließend über die Anträge entscheidet. Die Behörde soll den Opfern beim Stellen der Anträge helfen und stellt eigene Ermittlungen zur ursprünglichen Landverteilung an. Die Anspruchsteller müssen beweisen, dass sie entweder einen Titel auf das Land hatten (das ist selten der Fall: in Kolumbien gibt es weder ein verlässliches Katasteramt noch ein verlässliches Grundbuch) oder dass sie das Land über einen bestimmten Zeitraum tatsächlich bewirtschaftet und dort gelebt haben. Sodann muss nachgewiesen werden, dass das Land rechtswidrig enteignet wurde, beispielsweise durch gewaltsame Vertreibung, die Fälschung von Grundbüchern oder erzwungenen Verkauf. Die Leiterin der Landentschädigungsbehörde in Medellin erklärte, ihrer Behörden seien 67 illegale Praktiken zur Landenteignung bekannt.

16.000 ANTRÄGE AUF ENTSCHÄDIGUNG AUFGRUND VERTREIBUNG ALLEIN IN MEDELLIN 

Von den RechtsanwältInnen wurde die lange Verfahrensdauer und die geringe Zahl der entschiedenen Fälle problematisiert. Zum Zeitpunkt unseres Besuchs waren in Medellin von 16.000 gestellten Anträgen etwa 940 von der Behörde abschließend bearbeitet. Lediglich 74 Fälle waren vom Gericht entschieden. In Hinblick darauf, dass das Gesetz nach zehn Jahren ausläuft – bereits im Jahr 2021 –, ist es bei diesem Tempo unmöglich, allein die bereits gestellten Anträge zu bescheiden. Zudem wird angenommen, dass bisher auch nur ein kleiner Teil der Betroffenen Anträge gestellt hat, so dass mit weiteren gerechnet wird.
Viele der Fälle können derzeit nicht zur Entscheidung gelangen, da nur in Regionen, in denen die Sicherheitslage eine Rückkehr zulässt, die Anträge von der Behörde dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden. In vielen Regionen sind die für die Vertreibung Verantwortlichen nach wie vor auf den Grundstücken oder in der Region und werden eine Rückkehr kaum zulassen. Auch bei den bereits zur Entscheidung vorgelegten Fällen äußerte einer der zuständigen Richter auf die Frage, ob die Rückkehr ausreichend abgesichert ist: »Wir haben die Schwierigkeit, dass wir ein Postkonfliktgesetz in einem andauernden Konflikt anwenden sollen.« In Kolumbien wurden in den vergangenen Jahren bereits 70 Landrückkehrer ermordet, 18 davon in Antioquia (der Region um Medellin). Häufig kehren die Menschen ohne staatliche Unterstützung auf ihr Land zurück, da sie keine Chancen sehen, in absehbarer Zeit eine Entscheidung zu erlangen.
Kritisiert wurde auch die von der Behörde getroffene Auswahl der Regionen. Dabei handelt es sich häufig um Regionen, in denen Megaprojekte geplant werden. Ein legaler Landerwerb ist dort aufgrund der unklaren Rechtslage nicht möglich. Denn aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse ist ein Landerwerb mit Risiken behaftet. Unternehmen müssten Verträge mit den für die Vertreibung Verantwortlichen schließen. Hierdurch würden sie zum einen in den Verdacht kommen, von der Landvertreibung zu profitieren. Zum anderen gäbe es aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse Rechtsunsicherheit, und sie müssten mit Ansprüchen der Opfer der Landvertreibung rechnen. Werden nun Opfer nach dem ›Gesetz 1448‹ entschädigt, erhalten sie einen Titel für das Land, das kataster- und grundbuchmäßig erfasst wird. Nach einer zweijährigen Frist dürfen sie dann ihr Land verkaufen. Findet dann ein Verkauf statt, können Konzerne rechtssicher und ohne Imageschaden das Land von den Opfern und rechtmäßigen Eigentümern erwerben. Es wird befürchtet, dass das Gesetz, sollte es weiter so selektiv angewandt werden, vor allem dazu dient, Multinationalen Konzernen den Kauf von Land mit legalen Mitteln zu ermöglichen.

»WIR KENNEN DAS RISIKO, UND WIR WISSEN, DASS WIR KEINEN SCHUTZ BEKOMMEN« 

Auf die Gefahren ihrer Arbeit angesprochen, relativierten die RechtsanwältInnen ihre Situation: nicht sie, sondern vor allem ihre MandantInnen seien gefährdet. Als gefährdet eingestufte KollegInnen erhielten immerhin Personenschutz, Überwachungskameras vor ihren Büros und gepanzerte Fahrzeuge. Für ihre MandantInnen stünden solche Schutzmechanismen hingegen nicht zur Verfügung. Während auf einige Landrückkehrer bereits Bombenanschläge verübt wurden, seien sie bislang nur verbal bedroht worden. Die für Landentschädigung zuständigen RichterInnen äußerten uns gegenüber ernsthafte Sicherheitsbedenken. Aus Sicherheitsgründen waren sie die einzigen während unseres Aufenthalts, die keinesfalls bereit waren, sich mit uns fotografieren zu lassen. Sie erklärten, dass sie bislang keine direkten Drohungen erhalten haben, aber in einer sehr feindlichen Umgebung arbeiten würden. Sie fassten ihre Empfindungen mit den Worten zusammen, »wir kennen das Risiko, und wir wissen, dass wir keinen Schutz bekommen.«
Die Sorge um ihre schwache Stellung im kolumbianischen Rechtssystem äußerten auch die Richter der Richtergewerkschaft im Gespräch mit uns. Sie schilderten Fälle, in denen Gerichte für Urteilssprüche durch ranghohe Politiker kritisiert und die Gerichte in der Presse als Unterstützer der Guerilla diffamiert worden sind. Zudem gab es Fälle von Richtern, deren Telefone vom Geheimdienst überwacht wurden, als sie Ermittlungen gegen Politiker aus dem Lager des vormaligen Präsidenten Uribe anstellten. 

DIE SORGEN DER STRAFVERTEIDIGER UND STRAFVERTEIDIGERINNEN 

Auch die StrafverteidigerInnen äußerten sich diesbezüglich besorgt. Es hat in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen KollegInnen von Geheimdiensten ausgespäht oder Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden sind. In der Presse würden sie immer wieder stigmatisiert. Die Staatsanwaltschaft würde in der Presse Meinungsmache betreiben. Die VerteidigerInnen befürchten, dass durch die aufgeladene Stimmung in der Presse eine Einflussnahme auf einige Richter nicht ausgeschlossen werden kann. Zum anderen würde die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe oft sehr hoch schrauben. In Strafverfahren im Zusammenhang mit Demonstrationen würden beispielsweise häufig Ermittlungen wegen Terrorismus eingeleitet, obwohl es sich nach Aktenlage allenfalls um Fälle gemeinschaftlicher Sachbeschädigung handele. Im kolumbianischen Strafprozess bestimmt allein die Staatsanwaltschaft, mit welchem Tatvorwurf das Hauptverfahren eröffnet wird. Weder eine Zulassung der Anklage durch das Gericht, noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme der Verteidigung sind vorgesehen. Im Prozess würde die Staatsanwaltschaft trotz der eigenen Terrorismusanklage häufig nur noch auf eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung oder auch auf Freispruch plädieren, ohne dass neue Tatsachen im Prozess bekannt geworden sind. Zu diesem Zeitpunkt saßen die Angeklagten schon monate­lang in Untersuchungshaft. Dies geschehe so systematisch, dass befürchtet wird, die Staatsanwaltschaft nutze die Untersuchungshaft als Ersatzstrafe. Ein weiteres Repressionsmittel sei der häufig angeordnete polizeiliche Gewahrsam, der angewandt wird, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Problematisch sei auch die begrenzte Zahl von AnwältInnen und PflichtverteidigerInnen. Das führe dazu, dass viele Angeklagte nicht effektiv verteidigt sind.

DIE REFORM DER JUSTIZ UND DIE ERWEITERTE ZUSTÄNDIGKEIT DER MILITÄRGERICHTSBARKEIT 

Bei der Rückkehr nach Bogotá nahmen wir an einer Anhörung über die geplante Reform der Militärgerichtsbarkeit im Kongress teil. Obwohl vorangegangene Reformen, die eine Ausdehnung der Befugnisse der Militärgerichtsbarkeit zum Inhalt hatten, vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben wurden, steht nun eine neue Reform an, die abermals eine Ausdehnung der Befugnisse zum Inhalt hat.
In der Anhörung wurde von verschiedenen Oppositionsparteien, dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der ›Defonsoria del Pueblo‹(4) die Befürchtung geäußert, diese Reform könne dazu führen, dass für von Militärangehörigen begangene Delikte ausschließlich die Militärgerichtsbarkeit zuständig sein wird. Von den Militärgerichten wird sich nicht die gleiche Aufklärung wie von den ordentlichen Gerichten versprochen. Die Militärgerichte haben in der Regel kein Interesse daran, dass Straftaten von Armeeangehörigen öffentlich werden. Zwar ist in dem Gesetz vorgesehen, dass extralegale Hinrichtungen und Sexualdelikte nicht vor den Militärgerichten verhandelt werden dürfen. Diese Begriffe kennt das kolumbianische Strafgesetzbuch aber in dieser Form nicht, so dass die Zuständigkeit nicht hinreichend bestimmt ist. 

EXTRALEGALE HINRICHTUNGEN 

Der Begriff der extralegalen (außergerichtlichen) Hinrichtung beschreibt eine Praxis der Armee, getötete meist jugendliche Zivilisten als im Kampf gefallene Guerilla/os zu präsentieren, um hierfür Vergünstigungen (Urlaub, Prämien) zu erhalten. Zu diesem Zweck wurden in den Armenvierteln großer Städte Jugendliche von vermeintlichen Arbeitsvermittlern geködert. Wenige Tage später tauchten ihre Leichen dann in hunderten von Kilometern entfernten Regionen auf und wurden dort als im Kampf gefallene Guerillera/os präsentiert.(5) Die betroffenen Familien kämpfen noch immer um die Aufklärung. Eine der Mütter von Soacha, einem Armenviertel bei Bogotá, in dem der Skandal seinen Anfang nahm, forderte anlässlich der Anhörung die umfassende Aufklärung dieser Verbrechen und sprach den Militärgerichten ihr Misstrauen aus. Einige Soldaten der niederen Ränge, die von ordentlichen Gerichten wegen dieser Taten verurteilt wurden, weigern sich, die Namen der verantwortlichen Befehlshaber zu nennen, solange sie selber und ihre Familien in Kolumbien sind. Dass die betroffenen Familien der Armee als Institution und damit auch der Militärgerichtsbarkeit äußerst kritisch gegenüber stehen, liegt daher auf der Hand. Oftmals wird nicht von Anfang an erkennbar sein, ob ein Fall einer extralegalen Hinrichtung vorliegt, so dass die Befürchtung, Fälle könnten am Ende ohne jegliche Aufklärung bei den Militärgerichten enden, nachvollziehbar ist.
Trotz all der traurigen und erschreckenden Nachrichten war es ermutigend zu sehen, mit welchem Engagement sich RechtsanwältInnen im Kampf um Gerechtigkeit und Aufklärung für ihre MandantInnen einsetzen. Wir können einen kleinen Teil dazu beitragen, indem wir über die Situation berichten und eine Öffentlichkeit schaffen, die die Ereignisse in Kolumbien mitverfolgt und durch Besuche – zum Beispiel im Rahmen der für 2016 geplanten V. Internationalen Karawane – Präsenz zeigen. Und wir können auch in Fragen der Gesetzgebung von den Kolumbianerinnen und Kolumbianern einiges mit nach Hause nehmen: als mir ein Kollege die Aufgaben und Befugnisse der ›Defensoria del Pueblo‹ erörterte und ich erklärte, in Deutschland existiere eine vergleichbare Institution nicht, erntete ich ein ungläubiges Kopfschütteln und Fassungslosigkeit. Das könne doch nicht richtig sein, wer wäre denn zum Beispiel zuständig für die Aufklärung von Straftaten, die Polizeibeamte begehen? Da müsse doch zwangsläufig jemand anderes ermitteln als die Polizei. Bei der Forderung nach der Schaffung einer unabhängigen Ermittlungsinstanz bei Vorwürfen gegen Polizeibeamte ist uns die Unterstützung unserer KollegInnen aus Kolumbien gewiss. 

Katharina Gamm ist Rechtsanwältin und Mitglied im Erweiterten Vorstand des RAV.

Fußnoten
(1) Für weitere Informationen vgl. http://www.colombiancaravana.org.uk/ (englisch) und http://kolko.net/ (allgemein zu Kolumbien).
(2) Vgl. http://somosdefensores.org/index.php/en/publicaciones/informes-siaddhh/89-informe-semestral-siaddhh-2014-imagina.
(3) Vgl. http://www.hrw.org/world-report/2014/country-chapters/colombia?page=1.
(4) Ein Ombudsmann, der als staatliche Einrichtung die Opfer von staatlichem Unrecht gegenüber den Institutionen vertritt.
(5) Vgl. www.sueddeutsche.de/politik/kolumbien-tausend-tote-fuer-eine-schoene-statistik-1.937386.